Notlager ausgehoben

  • Hi


    Wer hat`s versteckt?
    Gestern in den Medien:
    "Grossalarm um geheimnissvolle Kisten im Bergwerk"


    Da haben Naturbeobachter ein Lager mit Kisten für den "Notfall" mit zuhilfenahme der Alpinpolizei und des sprengstoffkomandos in einem alten Bergwerk in Jungberg bei Gloggnitz ausgehoben.

    Zum Avatar / Bild wäre noch zu sagen > lang ist`s her <

  • haha, da stampft jetzt wohl einer Rum weil er gerade paar Euro in den Sand gesetzt hat...
    Thema Vorräte in der Natur bunkern finde ich eh schwer bei uns. Dann noch in 'nem Bergwerk. In Zentraleuropa werden solche Anlagen immer wider Routinemässig kontrolliert, dort versteckt man doch nichts.


    Ach ja, ich find's lustig (Will da keinem zu nahe treten) :winking_face:

    "Der Spinner von Nebenan, der in der Krisenzeit zum besten Freund wird!"

  • Ich tippe mal, das sich dazu keiner outen wird, weil dann möglicherweise Räumungskosten auf ihn/sie zu kommen würden/könnten

    sagt der Sven

  • Gibt es einen link zu weiteren Informationen? Mich würd interessieren was drin war und wie bzw. warum es entdeckt wurde.

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Zitat von afu-sven;158774

    Vermutlich war es das hier, oder ?


    http://kurier.at/chronik/niede…satz-in-hoehle/47.463.578


    Echt schade für den "Besitzer"
    Mein Beileid, nächste mal besser vergraben :winking_face:


    Hätte er das geld Mal lieber vetrunken oder im Puff durchgebracht :grosses Lachen:


    Jetzt ist es weg und vielleicht klaubt er es sich auf Versteigerungen wieder zusammen.

  • Oh Mist,


    da kann jemand von ganz von vorne anfangen.
    Die reden von Vorräten für eine größere Gruppe... Da sind einige Tausender den Bach runter.


    Melden wird sich wohl auch keiner, obwohl welche Strafe kann man da erwarten?


    Gruß
    Gerald

  • Schade. Sehr sehr schade. Der Beschreibung nach hat da Jemand richtig was verloren.
    Würde mich nicht wundern wenn es für diese Gruppe kein nächstes mal gibt. So ein Verlust reißt ein richtiges Loch.
    Vielleicht gibt es ja über den Besitzer des Grundstücks oder direkt über die Polizei die Möglichkeit seine Ausrüstung
    bei Zahlung eines Bußgeldes oder so, wieder zu bekommen.
    Ansonsten bestimmt ein Totalschaden.:crying_face:


    Schönen Gruß
    littlewulf

    1800 wie 2021 = 1Oz Gold = 1 Maßanzug! Geld ist übrigens aus Papier.

  • hmmm im genannten Artikel steht, das es keine Straftat war...


    Die Kosten von dem Einsatz könnten in Rechnung gestellt werden?? Mit Sprengstoffkomando und allem käme da sicher was zusammen...

    sagt der Sven

  • Kommt halt drauf an ob man dass schon als Fahrlässig bezeichnen kann...


    Je nach Wert würde ich dieses Risiko aber sogar eingehen.

  • da muss er aber schon einen 5stelligen Betrag in die Ausrüstung gesteckt haben, damit sich das lohnt...
    ein einfacher Feuerwehreinsatz kostet dich ja schon 300 €

  • Aber wenn es keine Straftat/Owi war... können denn dann die Kosten in Rechnung gestellt werden? Wenn der Nachbar meint, bei mir brennt es und ruft die Feuerwehr, aber es stellt sich Fehlalarm heraus muss ich ja auch nicht die Kosten tragen. Vielleicht kann sich da mal eine Fachkundiger äußern.


    Ansonsten finde ich das auch kurios, zumal es auch nur eine begrenzte Zahl Menschen gibt, die diese Kisten dort hingeschafft haben können. Und dann auch wissen, dass diese Hähle befahren ist, oder? Einen Bezug zur Höhle würde ich fast vermuten. Eine solche Ausrüstung stellt man doch nicht ohne sich vorher Gedanken zu machen da ein.


    Legend

  • "WENN" keine Waffen dabei waren wüsste ich nicht warum sie das etwas kosten sollte.


    Allerdings kann ich mir kein Cache ohne Waffen vorstellen.


    LG Wolfgang

  • Zitat von Legend;158794

    Aber wenn es keine Straftat/Owi war... können denn dann die Kosten in Rechnung gestellt werden? Wenn der Nachbar meint, bei mir brennt es und ruft die Feuerwehr, aber es stellt sich Fehlalarm heraus muss ich ja auch nicht die Kosten tragen. Vielleicht kann sich da mal eine Fachkundiger äußern.


    Legend


    Das ist so nicht vergleichbar.


    Ein passenderer Vergleich wäre: Ich spiele mit einer Nebelmaschine herum, grille Nachts auf einem Hügel oder lasse einen Koffer am Bahnhof stehen.


    Das alles ist fahrlässig, da man mit den Folgen hätte rechnen müssen.


    Ob man dann wirklich zahlen muss ist dann stark von dem Willen der verschiedenen Beteiligten (Polizei, Richter etc.) abhängig.

  • Nabend - Also genau eure Chance die ganze Charge billig abzugreifen! :)


    Einfach als Verursacher Outen - oder als "Entsorger"


    --------------------


    Ich kennen nur diesen Fall:


    Privatgrundstück - Fremder PKW parkt darauf - Grundstücksbesitzer ruft Abschleppwagen.


    Wer muss bezahlen?


    Richtig - Der Grundstücksbesitzer!


    Der PKW Besitzer darf die Herausgabe des PKW verlangen, der Abschlepper darf sie NICHT als Faustpfand behalten, da der Wert des PKW (Meißt) deutlich höher ist, als als die Abschleppkosten.


    Merke: Wer die Musik bestellt muss sie auch bezahlen....


    ------------


    sicherlich nicht allgemeingültig, aber dennoch.


    Gruß Endzeitstimmung

  • hmm... Achja und man darf sich einfach als Naturkundler ausgeben und so auf fremden Grundstücken und gefährlichen Höhlen rumlaufen? :winking_face:

    Gruß David

  • Eigentlich ja. Meines Wissens ist das Gebiet allgemeinzugänglich und n i c h t Privatbesitz!


    Wenn ich im Geldloch etwas hinterlasse brauch ich auch keine Erlaubniss von Irgendjemand!


    LG Wolfgang


    [COLOR="silver"]- - - AKTUALISIERT - - -[/COLOR]



    Absolut richtig. Das hat mich 25 Jahre als Tankstellenbetreiber angezipft!


    LG Wolfgang


  • Wenn für den Fremdparkierer ersichtlich gewesen wäre, dass dort Parkverbot war, kriegt der Grundstücksbesitzer alle Kosten einschliesslich Gerichtskosten bei Verzeigung von diesem wieder zurück. Der Fahrzeughalter lässt sich über das Kennzeichen ermitteln, der Halter kann sich nicht herausreden, er sei gar nicht selber gefahren, denn man haftet als Halter für solche Dinge, die für Dritte nicht ersichtlich sind.