Zitat von 50svent;172102I
Ob man "Fahren unter Alkoholeinfluss" jetzt als nutzen einer Waffe unter Alkoholeinfluss verallgemeinern muss und damit auch andere Waffen unter Alkoholeinfluss nutzen würde...
Ich bin kein Freund von Verallgemeinerungen aller Art
Hallo 50svent,
ich habe in meinem Beitrag nicht meine Meinung geschildert, sondern die durchgängige Meinung deutscher Behörden, Du bist nach einem Alkohol- oder Drogendelikt im Strassenverkehr Deine waffen- und sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit los.
Das gilt übrigens auch für Schiffsführer. Ich habe als Segler mal von einem Fall gelesen, wo jemand auf dem Bodensee im Suff seine Jacht voll vor die Kaimauer im Bregenzer Hafen segelte und im Hafenbecken versenkte. Er durfte neben seinen sämtlichen Segel- und Motorbootscheinen auch den Autoführerschein abgeben.
P.S. Bodensee ist übrigens ein recht spannendes internationales Gewässer, da nie Grenzziehungen vereinbart wurden. Die deutsche Wasserschutzpolizei hat Exekutivrechte in Bregenz, die österreichische in Lindau und die schweizerische in Friedrichshafen
Auch das lern man bei der "Heimatkundeprüfung" Bodenseepatent A (Segeln) und D (Motor)
Viele Grüsse
Matthias