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  • Hallo zusammen,


    bei Erstellung meiner Medikamentenvorräte stoße ich immer wieder auf die Notwendikeit von rezeptpflichtigen Breitbandantibiotikums. An alle Ärzte unter uns, mir ist klar dass diese Medikamente im Normalfall nur bei bakteriellen Infektionen unter ärztlicher Aufsicht und nach gesicherter Diagnose verabreicht werden sollten. Ich denke aber mal das im WC-Fall die meisten Arztpraxen und Apotheken geschlossen haben.


    Kennt jemand alternative Bezugsquellen, evt. in A/CZ oder weiß einen Arzt in Bayern, der entsprechende Privatrezepte auch ohne doofe Fragen ausstellt? Mein Hausarzt fällt flach, da kommt sofort die Frage, wohin geht´s denn in den Urlaub oder im Dorf macht es die Runde das wir preppen.


    VG


    René

  • November ist einer ein guter Zeitpunkt um eine Atlantiküberquerung mit dem Segelboot als Grund anzugeben. Da finden die jährliche ARC statt, da fahren viele Segelboote vom Mittelmehr in die Karabik.


    Theoretisch könntest du das bei mehreren Ärzten versuchen.

  • Wenn Du mal in Suedostasion im Urlaub bist, einfach in eine der vielen Apotheken gehen und sagen was Du brauchst.

    NUNQUAM NON PARATUS

  • Hallo Rene,


    dass man mit Antibiotikum nicht leichtfertig ohne ärztlichen Rat experimentieren sollte ist hoffentlich Jedem klar!


    Aber auch ich habe länger darüber nachgedacht wie ich zumindest an eine Schachtel AB kommen könnte, legal, und nur für Zeiten in denen es nichts mehr gibt.


    Und mir sind 2 Wege eingefallen, die ich auch schon genutzt habe - diese erfordern eine vom Arzt verschriebene Einnahme des Medikamentes:


    1. Man sagt dem Arzt Freitag Nachmittag, dass man die Schachtel im Dienst liegen lassen hat, keine Möglichkeit hat um diese Zeit noch ins Büro zu kommen, und bittet um ein Ersatzrezept.
    2. "Von diesem AB habe ich Durchfall wie blöde...darf ich bitte noch mal ein anderes verschrieben bekommen".


    OK, Notlügen....aber man hat das Medikament, muss sich nicht lange erklären, und bringt auch den Arzt nicht in Gewissenskonflikte.


    Lieben Gruss, Itchy

  • Eine Bekannte von mir ist Apothekerin und Sie hat mich darauf hingewiesen, dass man Antibiotika nicht nach dem Ablaufdatum einnehmen sollte. Der Grund dafür ist, dass der Wirkstoff ev. nachlässt, dadurch nimmt man zwar die Antibiotika ein aber ohne eine Wirkung zu erzielen. Trotzdem entwickelt man die bekannten Ressistenzen dagegen. Was bei einer späteren Behandlung mit einer nicht abgelaufenen Dosis ebenfalls dazu führen könnte, dass es nicht mehr wirkt, da man ressistent (immun) dagegen geworden ist.

  • Hallo Prepping4Family, gutes Thema, wurde schon mal ausführlicher hier besprochen vor ca. 2 Jahren.


    Oben rechts ist ein Suchfeld, dort "Antibiotika" eingegeben, findet man (zugegeben erst auf Seite 4) folgenden Beitrag: Online Antibiotika kaufen.


    Ich habe damals einiges dazu geschrieben, Abschlussstatement hier: https://www.previval.org/forum…398&viewfull=1#post117398 sind 4 Seiten, wird aber viele Fragen beantworten.


    Kurzzusammenfassung: Antibiotika bitte regulär über Privatrezept besorgen, ggf. Hinweis darauf, dass man eine längere Wandertour abseits der Zivilisation plant. Bezugsquelle Mitteleuropäische (Online-) Apotheke, wg Medikamentenfälschungen. Entgegen der landläufigen Annahme sind AB in Tablettenform sogar ziemlich lagerungsstabil und teilweise auch 10 Jahre nach Ablauf, bei ordenlicher Lagerung voll einsetztbar (Bsp Ciprofloxazin, Quelle in dem von mir geposteten Forumsbeitrag).

    IN LIBRIS LIBERTAS

  • Man kann sich mittlerweile auch online rezeptpflichtige Medikamente verschreiben lassen. Z.b. hier:
    http://www.dokteronline.com/de/
    Das ist quasi ein online Doktor mit Apotheke. Das ist aber nicht ganz billig. Eine Packung Amoxicillin kostet da etwa 50,- €. Die Kosten setzen sich aus Medikament + Arztkosten + Expressversand zusammen. Die Arztkosten, um das Medikament zu verschreiben, belaufen sich da auf (glaube ich) 15,- €.

  • Hi !


    50Euro für n Rezept ohne persönlichen Kontakt...
    klingt aus meiner Sicht bedenklich, sowohl ethisch als auch juristisch.
    Rein pekuinär auf jeden Fall.


    Ich rate zu einem guten Hausarzt der Verständnis für die "Eigenarten" seines
    Patienten hat und einen auch beraten kann.



    Gruß
    DocAlmi

    Ordnung ist das halbe Leben. Ich bin eher an der anderen Hälfte interessiert.:nono:

  • ich hab zu dem Thema im Netz cliopharma gefunden. Googelt mal danach. Die scheinen auch alles Mögliche an Antibiotika zu verkaufen. auch ohne Rezept. Habs mir aber nicht im Detail angesehen.


    LG. Nudnik

  • Zitat von Nudnik;195336

    ich hab zu dem Thema im Netz cliopharma gefunden. Googelt mal danach. Die scheinen auch alles Mögliche an Antibiotika zu verkaufen. auch ohne Rezept. Habs mir aber nicht im Detail angesehen.


    LG. Nudnik


    Hab mir die Seite grad angesehen. Die verkaufen offensichtlich tatsächlich ohne Rezept, zumindest gemäß deren FAQ. Was mich stutzig macht, sind die Kundenbewertungen und Produktbeschreibungen, welche offenbar durch den google-Übersetzer gelaufen sind. Ich kann mir bei der Bandbreite der Produkte (sämtliche trizyklische Antidepressiva, Antibiotika und verschreibungspflichtige Schmerzmittel) nicht vorstellen, dass die Geschichte legal wäre.
    Vorkasse würde ich da nicht bestellen, einnehmen würde ich namenlose Generika auch nicht.



    Zum Topic. Der Stammhausarzt sollte da mit sich reden lassen, es geht ja nicht um BtM oder Benzodiazepine. Mit Ciprofloxacin wird sich auch keiner umbringen wollen.


    Grüße

    [HR][/HR]Klar komme ich nach der Apokalypse in die Hölle, aber mit VIP-Bändchen und Freigetränk.
    [HR][/HR]

  • Hi,
    Antibiotika (z.B, Augmentin) gibt es in Griechenland Rezeptfrei.
    Evtl. von einem Griechenlandurlauber mitbringen lassen oder selbst in einem Urlaub dort besorgen.


    Herzlich, Patenta

  • Hallo zusammen


    Ich habe mal eine Frage an die AB - Fraktion!


    Für welchen Fall sollen denn die AB eingelagert werden, für welche Situation bzw. welches Krankheitsbild?


    Denn ich wage mal zu bezweifeln, dass eine korrekte Diagnose stattfinden kann und wird.


    Ein "Schnupfen" wird es nicht sein .......... :face_with_rolling_eyes:


    Ich traue mir da auch wenig Diagnosen zu, aber dafür ist meine BEVA zuständig.


    Sagt doch mal für was Ihr AB braucht, vielleicht braucht Ihr ja dann gar keine mehr einlagern?


    Viele Grüsse, Ernst

  • Hallo alle zusammen,
    geh einfach zu Deinem Hausarzt und schildere, dass Du Dir Sorgen machst (bei einer Situation, wie es sie z.B. gerade in Griechenland Ärzte vorhanden, Medikamente nicht vorhanden) Medikamente erhalten zu können. Meiner hat nicht lang (ca. 2Minuten) gewartet und die gewünschten Antibiotika auf Privatrezept mit Anleitung, was und wofür verschrieben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Nikwalla

    „Der Tag mag kommen, da das Zeitalter der Menschen tosend untergeht.Doch heute kämpfen wir!
    Haltet Stand! Menschen des Westens!“

  • Das wäre der Idealfall.
    Im schlimmsten Fall setzt er dich Tränen lachend vor die Tür und erzählt am Abend seiner Frau was für einen verrückten Patienten er in der Praxis hatte.

  • Für was Antibiotika?
    Für mein Bein, das ich mir beim Vorräte beschaffen am Stacheldraht aufgerissen habe. Für meine Frau, die wegen der häufigeren Kälte eine massive Blasenentzündung hat. Für meine Darminfektion, die ich mir durch zusammengebrochene Hygienestandards zugezogen habe. Für meine Kinder, deren verschleppte und im Stress ignorierte Erkältung zur Pneumonie wurde.
    Zum Beispiel dafür habe ich Antibiotika, viel davon...

    [HR][/HR]Klar komme ich nach der Apokalypse in die Hölle, aber mit VIP-Bändchen und Freigetränk.
    [HR][/HR]

  • Ich würde auch immer den Weg über den Arzt vor Ort gehen und dem notfalls Horrorgeschichten von einem Kollegen erzählen, der in meinem "Wunschurlaubsland" lebt und mir ein paar Tipps gegeben hat. Notfalls (Dorftratsch) hat sich der Urlaub dann aus irgendwelchen Gründen halt erledigt und es ist leider ausser Spesen nix gewesen...

  • Zitat von Corvinjus;195730

    Für was Antibiotika?
    Für mein Bein, das ich mir beim Vorräte beschaffen am Stacheldraht aufgerissen habe. Für meine Frau, die wegen der häufigeren Kälte eine massive Blasenentzündung hat. Für meine Darminfektion, die ich mir durch zusammengebrochene Hygienestandards zugezogen habe. Für meine Kinder, deren verschleppte und im Stress ignorierte Erkältung zur Pneumonie wurde.
    Zum Beispiel dafür habe ich Antibiotika, viel davon...


    Da sieht man mal wieder, auf was Unterschiedliches Prepper sich doch vorbereiten...
    In keinem für mich wichtigen Szenarien kommt Antibiotika als prioritär vor, aus mehreren Gründen:
    -Ich gehe nicht von einem Ende der Welt aus
    -Ich habe in 35 Jahren noch kein einziges Mal Antibiotika benutzt
    -Ich sehe mich nicht im Stande selbst oder bei Anderen zu diagnostizieren, ob Antibiotika sinvoll ist


    Daher keine Priorität, ich setze eher z.B. Impfung gegen Wundstarrkrampf, etc.

    Du heil'ger Veit von Staffelstein,verzeih mir Durst und Sünde.

  • Hi !


    Patenta


    Das erfüllt den Straftatbestand des unerlaubten Inverkehrbringen von Arzneimitteln. (vgl. § 95 AMG )

    " Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder Absatz 2, auch in Verbindung mit § 73 Abs. 4 oder § 73a, Arzneimittel oder Wirkstoffe herstellt, in den Verkehr bringt oder sonst mit ihnen Handel treibt,


    Dazu kommt in Tateinheit das unerlaubte Einführen von Medikamenten, eventuell noch ein Steuerstrafverfahren und wenn du es für mehrere machst oder mehr als eine Handvoll Medikamentenpäckchen dabei sind oder falls du so dumm bist und die Päckchen schonmal vorab in Plastebeutelchen packst und verschiedene Namen draufschreibst wird man dir das bandenmäßige oder das gewerbsmäßige Treiben unterstellen und das wertet dann der Herr Staatsanwalt als strafverschärfend.


    Lass dir raten: Augen auf beim Drogenkauf... aus meiner Sicht eine gaaaanz schlechte Idee, die man nicht unbedingt irgendwem raten kann, es sei denn man hat ne Rechnung mit dem betreffendem offen und will ihn metertief in die Kacke reiten...


    Ich bitte Dich das zu überdenken.


    Anders ist es, wenn Du Dich selber mit Medikamenten versorgst. Dann ist es kein in den Verkehr bringen sondern nur eine "Verbringung".
    Hier ist allerdings zu beachten, dass das Medikament in Deutschland auch zugelassen ist.
    ( und nicht der Inhaltsstoff, das ist ein Unterschied dem Laien nur sehr schwer begrifflich gemacht werden kann und eigentlich auch nicht durch einen Laien überprüfbar ist. Die blosse Tatsache, dass es einen Wirkstoff z.B. Paracetamol hier auch zu kaufen gibt heisst noch lange nicht, dass das Medikament, welches nur Paracetamol enthält hier auch automatisch zugelassen ist. )


    Sonst führst Du ein Medikament ein, das keine Zulassung hat und dann wirds schon bedenklich und zwar nach §5 AMG


    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 5 Absatz 1 ein Arzneimittel in den Verkehr bringt oder bei anderen anwendet.


    §5 AMG lautet gekürzt: Es ist verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden.


    Natürlich darf ich irgendwo ein Medikament kaufen, das auch nehmen und eventuell sogar zurück nach Deutschland mitbringen.
    Allerdings: Nur zum persönlichen Gebrauch und das ist ja dann nicht mehr der Fall, wenn ich es einem anderen mitbringe.




    Klar wirds gemacht, nicht zu knapp, mein Kumpel ist Zöllner in Düsseldorf und die haben das da jeden Tag ( mit besagten Konsequenzen ).


    Klar kann man es eventuell durch Lügen so hinstellen, dass es grad noch mal so legal ist ( wenn man Glück hat vgl. Inhaltsstoffdiskussion)


    @hafis


    Bedenklich finde ich es in doppelter Hinsicht:


    - ethisch:


    Erstmal grundsätzlich: Eine Ausstellung eines Rezepts ist ohne persönlichen Kontakt nur dann statthaft, wenn es sich um Wiederholungsrezepte handelt.
    Dennoch ist auch hier der Arzt dazu verpflichtet, erneut die Indikation zu überprüfen und das Rezept ( erneut) zu unterschreiben.
    Dazu ist als privatärztliche Leistung die Ziffer 2 der GoÄ abzurechnen. Die Gebühr, die der Arzt dafür nehmen darf beträgt 30 Gummipunkte oder, im üblichen 2.3fachen Satz abgerechnet in


    Summe 3,50 € ( Dreieurofuffich).


    Kommt eine Beratung dazu, dann darf die Ziffer 2 nicht abgerechnet werden sondern nur die Ziffer 1 was dem Arzt 80 Punkte einbringt, in Euro übersetzt 10,72 € (Sehnswohunsibbich).


    Sollte die Beratung das übliche Maß überschreiten, was recht flott passiert ist, dann mag der Kollege Eisenbart sogar 150 Punkte verbuchen oder, auch hier bereits der 2,3fache Satz zugrunde gelegt darf er 20,10 € berechnen. (swannsichstimmtso).


    Sollte er jetzt zu alleräussersten schreiten und den Patienten anfassen ( Ihhbah!) dann darf er besagte 20,10 abrechen UND


    Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: alle Augenabschnitte, der gesamte HNO-Bereich, das stomatognathe System, die Nieren und ableitenden Harnwege (bei Männern auch gegebenenfalls einschließlich der männlichen Geschlechtsorgane) oder Untersuchung zur Erhebung eines vollständigen Gefäßstatus gegebenenfalls einschließlich Dokumentation


    100 Gummipunkte oder 13,41 € ( klaro, dass ist der 2,3fache Satz.)


    Lieschen Müller wäre dann also bei einer Ausgabe von
    € 20,10-
    +€ 13,41-
    -------------
    € 33,51-


    Dafür hat sie dem Onkel Doc mindestens 15min Zeit gestohlen, wurde untersucht ( und findet es Schade, dass sie kein Mann ist) und hält nachher (triumphierend) ein Zerept in den Händen.


    Sollte sie sogar eine komplette Untersuchung wünschen
    (Text: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation) streicht der Doc aus obiger Rechnung 13,41- und berechnet sattdessen € 34,86- was dann in der Summe 54 Euro und 96 Centimes macht.


    Also für die selbe Menge Geld, die der Online-Doc nur für das Rezept nimmt, müsste der Doc beim Privatpatienten gut ne halbe Stunde arbeiten und währenddessen den kompletten Menschen untersuchen. ( Gesetzestext: Der Ganzkörperstatus beinhaltet die Untersuchung der Haut, der sichtbaren Schleimhäute, der Brust- und Bauchorgane, der Stütz- und Bewegungsorgane, sowie eine orientierende neurologische Untersuchung. )


    Zu den Bedenken ethischer Natur:


    Mit einem Online-Rezept willigst du in eine horrende Rezeptgebühr ein. Diese steht in keinem Verhältnis zu der handwerklichen Untersuchung eines Arztes, der für die gleiche Leistung 3,50 bzw. ein paar kröten mehr erhält.
    Damit unterstützt Du jemanden, der aus der Not des Einzelnen versucht Kapital zu schlagen.
    Wobei die Not relativ ist, da jeder der ein Rezept braucht sowieso zu Arzt gehen kann.
    Wer dies scheut ( Illegaler der sich nicht traut, unnötigerweise) oder Medikamentenbeschaffung zu illegalen Zwecken, letzterer handelt ja nicht in Not sondern entweder aus Dummheit oder mangelnder Information oder aus illegalen Gründen, der spielt "Geschäftemachern" in die Hände.


    Deweiteren sehe ich das als sehr zweifelhaft an, da Du nicht weisst, ob überhaupt irgendein Doc das Rezept ausser bei der Unterschrift sieht.
    Weisst Du, ob im Internet Deine Angaben, die Du eventuell machen wirst überhaupt von einem Doc gelesen werden?
    Und, selbst wenn, das pekuinäre Interesse unterstelle ich dem Anbieter, woher willst Du wissen, ob dieses Interesse nicht höher eingeschätzt wird als der Anspruch, bei Dir keinen Schaden anzurichten?


    Ausserdem: Legen wir den kategorischen Imperativ nach Kant zugrunde:


    Für alle nochmal im Text: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde


    Sollten nun alle Menschen nach dieser Weise vorgehen würden sämtliche Praxen zumachen müssen, es gäbe nur noch die (teure) Alternative Onlinebestellung und Krankheiten könnten nicht mehr Kunstgerecht behandelt werden. Ergo nimmst Du etwas für Dich in Anspruch von dem Du ethisch gesehen sagen musst: na ja, jeder sollte es eigentlich nicht so machen aber ich nehm mir mal das Recht dazu heraus.


    Das ist aus meiner Sicht schon mal bedenklich genug.



    -juristisch


    Ein Rezept gilt in Deutschland als Urkunde.
    - Solltest Du falsche Angaben machen um in Besitz dieser Urkunde zu gelangen ist das juristisch nicht unbedenklich.
    - Haftung ( Wenn ich ein Rezept verordne, hafte ich für die Verordnung.) Sie muss sinnvoll, wirtschaftlich und zugelassen für die Diagnose sein. Dazu muss ich Dich aufklären, diese Aufklärung dokumentieren, Alternativen anbieten (jaja, das muss ich) und Dich über Dosierung, Höchstmenge etc informieren. Ausserdem muss ich bei manchen Medikamenten zwingend für Zusatzuntersuchungen sorgen und sorgen können. I.d.R. sind das Blutuntersuchungen aber bei manchen Medis auch Abstriche, EKG Untersuchungen etc.
    Kann ich das nicht, habe ich das nicht getan oder tun gewollt so handle ich in doppelter Weise gegen das Gesetz:
    Ich verstosse gegen die Sogfaltspflicht die sich aus der besonderen Stellung des Arztes gegenüber seinem Patienten (ich schreibe hier absichtlich nicht Kunden) ergibt, denn ich stehe obendrein noch in der Garantenpflicht.



    Weitere Pflichten unter denen ich als Arzt stehe und die ich hier in diesen besonderen Beispiel "bedenklich" finde:


    Schweigepflicht
    Aufklärungspflicht
    Dokumentationspflicht
    und auch die Behandlungspflicht.






    Aus meiner Sicht ist das Ausstellen von Rezepten zur Heilung / Vorbeugung von Krankheiten / gebrechen oder körperlichen und seelischen Schäden eine uralte und in der eigentlichen Form eine Kernaufgabe eines Arztes.
    Und eben keine reine Dienstleistung, zu der das verordnen in Form einer Online-Rezeptausstellung aus meiner Sicht verkommt.



    Ach ja, obendrein sehe ich natürlich auch noch die juristische Frage des Werbungsverbotes für Heilberufe berührt.
    Aus gutem grund darf kein Arzt den Eindruck erwecken, nur er alleine könne die ein oder andere Behandlung vornehmen.
    Dies wird durch das Heilmittelwerbegesetz geregelt.



    So, mal wieder etwas länger geworden aber ich fand, das musste mal sein...


    Gruß
    Doc Almi


    [COLOR="silver"]- - - AKTUALISIERT - - -[/COLOR]


    Zitat von Kesselbrut;195797

    -Ich habe in 35 Jahren noch kein einziges Mal Antibiotika benutzt


    Eine Einzelbeschreibung ersetzt keine Statistik.
    Statistisch gesehen hat sich die Lebenserwartung seit den 20ern deutlich erhöht.


    ich zitiere was ich grad im Stern gefunden habe:


    An Krankheiten wie bakterieller Hirnhautentzündung (Meningitis) sterben ohne Antibiotika weit über 90 Prozent der Patienten. Mit den Wirkstoffen sinkt die Letalität auf drei bis zehn Prozent. Anfang des 20. Jahrhunderts waren die häufigsten Todesursachen in der westlichen Welt Durchfall, Lungenentzündung und Tuberkulose. Die größte Opfergruppe war unter fünf Jahre alt.
    Man kann es nicht deutlich genug sagen: Erst Antibiotika haben die meisten, einst tödlichen, bakteriellen Infektionen zu Bagatellen gemacht. Infektionskrankheiten spielen im Reigen der häufigsten Todesursachen in der industrialisierten Welt kaum mehr eine Rolle (ein bis fünf Prozent). In den Entwicklungsländern sind sie dagegen mit bis zu über 40 Prozent nach wie vor die häufigste Todesursache.


    zitat aus ( http://ml.spiegel.de/article.do?id=861640&emvAD=320x480&nbcol=0|unknown&nbcol=0|unknown )



    Liebe Grüße zwischendurch


    DocAlmi

    Ordnung ist das halbe Leben. Ich bin eher an der anderen Hälfte interessiert.:nono:

  • DocAlmi you ´ve made my day!!! :Gut:


    Danke!

    Herzlichen Gruß


    Christian

    Hier wird das Licht von Hand gemacht ... und der Motor gehört nach hinten!