Und wie kommen die an die "Ladungsfähige Anschrift"? Ohne die können die ihre Anwälte zwar loshetzen - halt völlig vergeblich
Die steht im Impressum. Nämlich meine.
Wenn "Hudson Bay" als Wortmarke geschützt ist, darf man tatsächlich seinen Rum nicht mit diesen Worten beschriften.
Natürlich gilt, wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn man das also tut, dann besser keine Fotos davon im Internet posten oder solche Flaschen verschenken.