Organspenderausweis

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  • Zitat von HatzDiesel;237698

    Ich wünsche komplett zubleiben und stimme einer Organentnahme nicht zu.
    Mein Ausweis verneint eine Entnahme.


    Gruß,
    Hatz


    Hallo HatzDiesel,


    das ist Dein gutes und in einer freien Gesellschaft unangefochtenes Recht.


    Nur was wäre, wenn Du nicht mehr eine Treppe hochkommst und Dein Arzt Dir erzählt: "Sie haben ohne eine Herztransplantation noch maximal ein Jahr Lebenserwartung."


    Würdest Du dann ein Spenderorgan ablehnen, wenn es Dir geboten wird?


    Fragt


    Matthias


    P.S. Übrigens bin ich in einem Punkt bei Dir: Widerspruchslösung wie in Österreich.


    Wer nicht ausdrücklich widerspricht, stimmt schweigend zu!

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    Benjamin Franklin (1775)

  • Transplantationen sind nicht ohne.
    Nicht jeder möchte mit den Folgen und Problemen, die danach auf einen zukommen, leben.


    Auch dies sollte man bedenken und deswegen stört es mich hier echt massiv (:verärgert:), daß hier sofort kommt: Aber wenn Du, was machst Du dann..."
    Also, wenn man Organentnahme ablehnt.
    Wenn sich jemand dagegen entscheidet, dann könnte man es doch bitte dabei belassen!
    Und nicht weiter darauf rumreiten, bitte!


    LG von der Survival

    ~ Nunquam Non Paratus ~

  • Ich hab da mal ne Frage in Richtung der Experten hier:


    Was ist, wenn man ohne Organspendeausweis sterbend im (deutschen) Krankenhaus liegt?


    Irgendwann hab ich mal gehört, das Angehörige dann zusätzlich dieser Belastung auch noch diese Entscheidung treffen müssen. Stimmt das oder sind dann die Organe einfach verloren??

    sagt der Sven

  • Organspende ist (meinem Verständniss nach) so ein absolut persönliches Ding,
    und vor niemandem als sich selbst zu rechtfertigen.


    Ich könnte mir zwar schon vorstellen einem nächstem Blutsverwandten etwas abzugeben, aber generell lehne ich das "Baukastenmodell Mensch" doch ab.
    Wohin geht da insgesamt die Reise mit der Transplantationschirurgie ?
    Köpfe,Gesichter,Arme,Beine- ethische Fragen werden da doch immer mit "recht vernünftiger Argumentation" als unproblematisch und unvernünftig dargestellt.


    Die Geburt und der Tod sind uns "Gottgegeben"- von mir aus kann das auch jeder nennen wie Er/Sie will.
    In tutto bleibt eben die Konsequenz das wir alle sterblich sind,
    die einen früher-die anderen später.


    Und damit kann ich ganz gut leben und hoffentlich auch genauso meine letzte Überfahrt bewerkstelligen.
    Grüße,
    Hatz.

    Glaube nicht alles was Du denkst.

  • Zitat von 50svent;237705

    Ich hab da mal ne Frage in Richtung der Experten hier:


    Was ist, wenn man ohne Organspendeausweis sterbend im (deutschen) Krankenhaus liegt?


    Irgendwann hab ich mal gehört, das Angehörige dann zusätzlich dieser Belastung auch noch diese Entscheidung treffen müssen. Stimmt das oder sind dann die Organe einfach verloren??


    Wenn du gute behandelnde Ärzte hast, werden die sich mit den nächsten Angehörigen, bzw in Verfügung genannten/vom Gericht bevollmächtigten Betreuern in Gesundheitssachen zusammensetzen und versuchen herauszufinden, was du (also der Patient) zu Lebzeiten geollt hast. Es geht also immer um den mutmaßlichen Patientenwillen (Was hat ihr Mann gewollt, hat er sich dazu geäußert, wie hat er zum Thema Organspende geacht, etc?). Ist der nicht sicher zu erruieren sind die Organe verloren.
    Man kann dieser Fragestellung schon entnehmen, wie schwierig diese Gespräche für die Angehörigen, aber auch die Kollegen ist - eben weil man häufig auch nicht unbegrenzt (Bedenk)Zeit hat. Deshalb gibt es in vielen (größeren) Kliniken auch entsprechend beauftragte und geschulte Ärzte hierfür. Wichtig ist, es geht eben nicht darum, was sich die Angehörigen wünschen/wollen, sondern um den (mutmaßlichen) Patientenwillen. Leichter macht es solche Entscheidungen, die es ja bleiben, trotzdem nicht.


    - - - AKTUALISIERT - - -



    Das ist dein gutes Recht das so zu sehen - und zu dokumentieren (das würde ich nämlich gerade bei so speziellen Einschränkungen sehr empfehlen).
    Mein Problem damit ist, dass viele Menschen, die über den Tod/das Sterben reden (egal ob in die eine oder in die andere Richtung) nicht wissen, was das in der Praxis bedeutet. Wer schon mal einen Patienten im fulminanten Leberversagen hat sterben sehen, der weiß was ich meine. Solche Patienten schlafen nämlich nicht einfach ein, sondern erleiden ein Organversagen nach dem anderen, bis sie schließlich elendig verbluten. Das lässt sich auf andere Organe beliebig erweitern. Natürlich kann man nicht von jedem Laien erwarten, dass er sich so etwas antut um zu wissen worüber er redet (und das muss er ja auch gar nicht). Trotzdem sollte man es im Kopf haben, wenn man "mal so einfach" über das Sterben (lassen) redet. Wir reden ja nicht von diesen Paienten, die mit einem Herzinfarkt, o.vgl. plötzlich tot umfallen.

    Take care!

  • Hunted,
    ich habe auch meine Jährchen im RD von Stuttgart auf dem Buckel,inklusive diverser Lehrgänge und Schulungen in Kliniken.
    Viel gesehen und erlebt!
    Gerade deshalb stehe ich heute auf meinem Standpunkt,
    Sterbehilfe ja- Organverpflanzung nein.


    Wohlgemerkt, ich spreche für mich-nur für mich!


    Gruß
    Hatz

    Glaube nicht alles was Du denkst.

  • Zitat von 50svent;237705

    Ich hab da mal ne Frage in Richtung der Experten hier:


    Was ist, wenn man ohne Organspendeausweis sterbend im (deutschen) Krankenhaus liegt?


    Irgendwann hab ich mal gehört, das Angehörige dann zusätzlich dieser Belastung auch noch diese Entscheidung treffen müssen. Stimmt das oder sind dann die Organe einfach verloren??


    Hallo 50svent


    Thema Rechtsirrtümer in Deutschland:


    Viele meinen, der Ehepartner könnte im Falle der Entscheidungsunfähigkeit den Ärzten Anweisungen geben. Irrtum! Der darf noch nicht mal die Krankenakte einsehen. Er muss erst zum Gericht gehen und sich als Betreuer einsetzen lassen.


    Also S&P-Thema: Was gehört zu einer Patientenverfügung zumindest nach deutschem Recht dazu? Eine Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung auf Gegenseitigkeit. "Sollte einer von uns seinen Willen nicht mehr im Zustand geistiger Klarheit äussern können, setzen wir uns auf Gegenseitigkeit als Betreuer mit den folgenden/mit allen Vollmachten ein." Da gibt es auch bei Amazon und im Buchhandel Formulare zum Ausfüllen.


    Oder als Vordruck auch online, z.B. hier
    Da von der Homepage des Bundesjustizministeriums in D, sollte der juristisch "wasserdicht" sein:)


    Muss übrigens nicht notariell beglaubigt und im Gegensatz zu einem Testament auch nicht handschriftlich sein, ein Word-Dokument mit Unterschrift von beiden reicht.


    Juristischer Feinkram, neben den Unterschriften muss handschriftlich Ort und Datum vermerkt sein.


    Viele Grüsse


    Matthias

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    Benjamin Franklin (1775)

  • Ich hab 'nen Ausweis. Wüsste nichts, was für mich dagegen spräche, aber rund ein Dutzend Gründe dafür (nämlich das Dutzend Menschen, das dann wieder ein gutes Leben führen könnte)


    Ethische Probleme sehe ich absolut keine. Wer meine Organe nicht will muss sie auch nicht nehmen und ich selber habe auch nichts gewonnen, wenn meine Augen im Krematorium verdampfen oder die Leber von den Würmern zerfressen wird. Meine Persönlichkeit/Seele steckt mit Sicherheit nicht in den Körperteilen, die man verpflanzen kann.


    Irgendwann wird man Organe hoffentlich nachzüchten können, bis es soweit ist muss man eben mit Notlösungen zurecht kommen.

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.


  • Hi Matthias,


    das ist so nicht ganz vollständig. Natürlich hat der Partner nicht das Recht im Alltag zum Hausarzt zu gehen und mal eben Auskunft zu verlangen. Hier müsste der Patient selber vor Ort sein und einwilligen (ich würde es als Arzt in seiner Akte dokumentieren und mir gegenzeichnen lassen), bzw eine schrftliche Vollmacht aufsetzen.
    Ist der Patient aber schwer erkrankt/verletzt und nicht mehr in der Lage selber zu kommunizieren, ob Person XY informiert werden darf, dann geht man man vom mutmaßlichen Willen des Patienten aus (Geschäftsführung ohne Auftrag §§677 ff BGB). D.h. in einer normalen, intakten Familie hätte der Patient sicherlichnichts dagegen, dass sein Partner, die Kinder, etc über die aktuelle (also seine) Situation, seinen Zustand informiert werden. Dieser mutmaßliche Wille muss natürlich gründlich geprüft werden. Gibt es Gründe oder Unsicherheiten, die gegen eine solche mutmaßliche Einverständnis sprechen (dioe können in der Erkrankung/Verletzung, der Auffindesituation, aber auch den interpersonellen verhältnissen liegen), dann darf zunächst keine Auskunft gegeben werden - zur Not muss der Weg über das Betreuungsgericht gegangen werden, welches Entscheidet, wem und in wie weit Auskunft gegeben werden darf.


    Beispiel A: Herrmann X hatte zu Hause einen Herzinfarkt. Vom Rettungsdienst wurde er reanimiert, nun liegt er intubiert und beatmet auf der Intensivstation. Die Ehefrau ist dem Rettungsdienst stante pede in die Klinik gefolgt, mittlerweile ist auch die aufgeregte Tochter eingetroffen. Vom Verhalten der Angehörigen spricht nichts gegen normale familiäre/interpersonelle Verhältnisse - Einer Aufklärung der beiden Angehörigen über Zustand und Prognose steht nichts im Wege.


    Beispiel B: Herrmann Y hatte einen Herzinfarkt. Vom Rettungsdienst wurde er reanimiert, nun liegt er intubiert und beatmet auf der Intensivstation. Bei der Übergabe im Schockraum erfährt de rbehandelnde Arzt, dass der Patient in einem Bordell aufgefunden wurde, wo sein Herz wohl in einer Kombination aus Vorerkrankung, Viagra und körperlicher Ansptrengung den Belastungen nicht mehr gewachsen war. Die besorgte Ehefrau sitzt nun im Wartebereich und möchte gerne wissen, wie es ihrem Mann geht. Schwieriger. Es spricht primär nichts dagegen, dass die Ehefrau über den Zustand informiert wird. Davon, dass sie weiß, dass ihr Mann ins Bordell geht kann abe nricht ausgegangen werden. Über die Auffindesituation darf man daher hier keine Auskunft geben. Zur Not muss man sich mit einem "das wissen wir nicht" auf die Frage, wie es zum Infrakt gekommen ist behelfen.


    Beispiel C: Herrmann Z ist bekannter Alkoholkonsument und zwar schon seit Jahren. Die Leber ist schon lange hin, nun ist es zu Komplikationen gekommen, nach einer Blutung aus gefäßen der Speiseröhre liegt er im Koma. Die familiären Verhältnisse sind schwierig, es gibt zwar eine Frau, aber diese lebt wohl - zumindest zeitweise - in Trennung. Wechselnde Lebensgefährtinnen sind bekannt. An Tag 3 erscheint die Ehefrau plötzlich und verlangt Auskunft. Würde ich persönlich nicht machen, man weiß nicht wie die Beziehung zwischen den beiden aktuell ist.


    Beispiel D: Beate M wurde von ihrem Mann verprügelt. Dabei sei sie gestützt und ungelüklich auf den Kopf gefallen.- so sehr, dass sie nun mit einer Hirnblutung im Koma liegt. Der Mann ist nach ein paar Tagen wieder auf freiem Fuß (bis zur Gerichtsverhandlung) und taucht nun auf Station auf. Er möchte wissen, wie es seiner Frau geht. Nein, keine Auskunft - dürfte klar sein.


    Hoffe ich habe weitergeholfen.


    VG
    Hunted


    PS: Deinem Aufruf zur Vorsorgevollmach möchte ich mich vollumfänglich anschließen! Extrem wichtig, vor allem wenn es über die Auskunft hinaus um eine zeitweilige/dauerhafte Betreuung geht.

    Take care!

  • Zitat von HatzDiesel;237708

    Organspende ist (meinem Verständniss nach) so ein absolut persönliches Ding,
    und vor niemandem als sich selbst zu rechtfertigen.


    Stimmt! Jedem ist sein Recht unbelassen. Niemand muss sich rechtfertigen!


    Nur, ich bin halt bereit im Todesfall auch solchen zu geben, die nicht bereit sind anderen zu helfen.


    Mein persönliches Ding. Muss niemand teilen, als Segler habe ich ja auch schon mal Leute aus der Suppe gefischt.


    War anstrengend und nicht ganz ohne eigene Gefahr, weil ich bei einem Sturm ohne Neopren ins kalte Wasser musste um Leinensicherung bei einer wegen Entkräftung und Unterkühlung beinahe Ohnmächtigen zu liefern, da unmittelbare Lebensgefahr bestand.***


    Nach meinem Tod kostet mich die Organentnahme dagegen keinerlei Anstrengung! Easy going!


    Meint



    Matthias



    *** P.S. Wie macht man sowas sicher? Meine Frau hatte mich an der Leine, die auf der Winsch lag und hätte mich jederzeit bei einem Abbruch der Rettungsaktion mit der Winsch an Bord holen können.

    They who can give up essential liberty to obtain a little temporary safety, deserve neither liberty nor safety.
    Benjamin Franklin (1775)

  • Ich habe einen Ausweis und bin Spender. Meine Mutter war 25 Jahre Dialysepatientin. Sie hatte 2x eine Spenderniere. Die erste wurde abgestoßen und musste nach 4 Wochen wieder raus. Die zweite hatte sie 6 Jahre, bis auch diese endgültig wieder abgestoßen wurde. Diese 6 Jahre haben meiner Mutter soviel an Lebensqualität zurück gegeben (obwohl es ihr mit Dialyse auch immer "verhältnismäßig" gut ging), das sich mir die Frage nach einem nein nie stellte.


    Ich bin keinem böse, der das anders sieht. Aber ich erwarte, das man sich eingehend damit beschäftigt, dann den Ausweis nimmt und nein ankreuzt.


    Von daher bin ich auch ein Verfechter der Lösung, wer nicht ausdrücklich nein sagt, wird als Organspender angesehen.


    LG

    Die schönsten Torpedos in den Rohren, Stück für 25 Tausend Mark.
    Und alles was wir brauchen ist Draht, für 50 Pfennig alter Draht!

  • Zitat von 50svent;237705

    Ich hab da mal ne Frage in Richtung der Experten hier:


    Was ist, wenn man ohne Organspendeausweis sterbend im (deutschen) Krankenhaus liegt?


    Irgendwann hab ich mal gehört, das Angehörige dann zusätzlich dieser Belastung auch noch diese Entscheidung treffen müssen. Stimmt das oder sind dann die Organe einfach verloren??



    Dieses Thema enthält ja eine kleine Spitzfindigkeit.


    Wenn Du im (!) sterben liegst, dann können Dir eigentlich per Definition keine Organe entnommen werden, da Du ja noch selbst (!) lebst und erst am "gehen" bist. Und am Lebenden dürfen keine Organe entnommen werden.
    Wenn Du gestorben bist, können Dir, soweit ich weiß, keine Organe mehr entnommen werden, da sie dann nicht mehr geeignet sind.


    Bist Du allerdings "Hirntot", dann wird dein Körper per Maschinen am künstlichen Leben gehalten.
    Dann trifft das zu, was Hunted beschreibt.


    Also, es macht einen kleinen/großen Unterschied, wie man stirbt.



    Gerne eine Korrektur, falls ich mich mißverständlich ausgedrückt habe.



    LG von der Survival

    ~ Nunquam Non Paratus ~

  • Also ich hatte einen Fall von notfallmässiger Organtransplantation in der Familie.
    Seit dem bin ich mir leider nicht mehr so sicher, ob das wirklich immer erstrebenswert ist so eine Transplantation.
    Sicherlich mag es auch viele Patienten geben, denen geholfen werden kann, was hier leider nicht geklappt hat.


    Die Ärzte, Schwestern etc. waren hoch motiviert und professionell, keine Frage.
    Ich bin denen allen wirklich sehr dankbar.


    Nach den gemachten Erfahrungen kommt für mich eine große Organtransplantation (Herz, Leber, etc.) nicht mehr in Frage.
    Natürlich respektiere ich jeden, der dies anders sieht.

  • Da ich in D und nicht in A wohne, habe ich aufgrund der rechtlichen Situation den Umschlag damals bei der Kampagne in der Rundablage entsorgt. Des Weiteren finde ich es gut dass einige hier auch kritische Gesichtspunkte angeführt haben und dass dies auch toleriert wird.


    Durch den Faden hier wird mir allerdings bewusst, das sich Rechtsgrundlagen auch ändern können und ich es eventuell gar nicht mitbekommen könnte :staunen: Aus diesem Grunde werde ich den Ausweis demnächst wahrscheinlich anfordern, und mein Kreuz an der meinen Überzeugungen entsprechenden Stelle machen, damit im Fall der Fälle eine ausdrückliche Willensbekundung meinerseits vorliegt. :face_with_rolling_eyes:


    Jeder hat halt so seine eigene Überzeugungen oder halt auch nicht - und daraus ergeben sich dann halt auch entsprechende Entscheidungen, oder halt auch nicht...


    Gruss
    Vincent

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)

  • Für mich ist die Bereitschaft zur Organspende um einem (oder mehreren) Menschen zu helfen auch seit vielen Jahren eine Selbstverständlichkeit, auch wenn ich mir nicht sicher bin, ob da noch was zu gebrauchen ist...



    Ich habe jedoch nicht den originalen Spenderausweis im Portemonnaie, sondern mir etwas eigenes mit den wesentlichen Elementen des Originals zusammengebastelt, er wird aber als solcher erkannt und ich hoffe auch anerkannt. Erstens wollte ich ein Bild drauf haben und zweitens die ganzen Angaben von Angehörigen über Medikamente, Krankheiten bis hin zur Adresse Hausarzt. Ist sehr nützlich wenn man immer mal wieder bei einem neuen Facharzt auftaucht oder auch mal plötzlich im Krankenhaus liegt, weil man im Betrieb Kreislaufprobleme bekam.



    Das war aber alles nicht der Hauptgrund. Der Originalausweis enthält keine Möglichkeit der Einschränkung der Organentnahme für Ausbildungszwecke. Evtl. ist das auch sowieso nicht gestattet, aber ich wollte da sicher gehen. Wenngleich ich kein Problem damit habe, Organe für andere Menschen zu spenden, habe ich doch ein Problem damit, wenn Studenten an mir herumschnippeln oder ein Professor über meiner Leiche im Hörsaal doziert, warum es nicht weiter verwunderlich ist, dass der Mitmensch jetzt hier auf dem Tisch liegt.



    Das alles mag zwar auch anderen Menschen helfen, aber hier ist meine Schmerzgrenze (oder Schamgrenze) erreicht und der Ausweis gibt mir die Möglichkeit dies, auch für meine Angehörigen, klar abzugrenzen.



    Und noch eine Sache:



    Warum sinkt eigentlich die Spendenbereitschaft nach irgendeinem Organspendeskandal? Was war den da zuletzt der Skandal? Irgend ein Professor hat die Liste der Empfänger manipuliert und aus persönlichen oder monetären Gründen jemanden weiter nach oben befördert. Na und? Ok, das ist ein Skandal und der Professor gehört bestraft, hat er doch die Chancen der eigentlich vorrangigen Personen verschlechtert, ABER: die Organe werden doch gespendet um Menschen zu helfen und daran hat sich doch nichts geändert. Bitte also nicht solche Skandale als persönlichen Beweggrund fürs Nicht-Spenden heranziehen.



    Meint der
    Stoiker

  • Als damals die OP bevorstand fragte ich als verantwortlicher Angehöriger die Oberärztin, ob denn beim Spender ein entsprechender Ausweis vorlag.
    Sie sagte das das egal wäre, da eh die Meinung der Angehörigen eingeholt würde.


    Im vorliegenden Fall waren innerhalb von 3 Tagen (!) drei passende Organe für meinen Angehörigen verfügbar, wie mir nach der OP mitgeteilt wurde.
    Da war ich platt, ich dachte immer die wären Mangelware....
    OK es handelte sich hier allerdings auch um einen sehr dringlichen Fall, mir wurde damals die Einstufung "High Urgent" oder sowas mitgeteilt.
    Sozusagen alle rechts auf der Warteliste überholt, so wurde mir das als Laie erklärt.

  • Aus aktuellem Anlass (meine Krankenkasse hat mir Infos und den Ausweis zugeschickt, wie alle 2 Jahre),
    hole ich mal diesen Faden wieder hoch.


    Zunächst oute ich mich mal als Zweifler, noch also als Gegner des Spenderausweises.
    Bitte nicht falsch verstehen. "Gegner" ist vielleicht zu hart. In jedem Fall respektiere ich jede sachliche Meinung zu diesem Thema.
    Seit Jahren kämpfe ich mit diesem Thema und finde noch kein Ende.


    Allerdings hat mir heute das Lesen dieses Faden etwas Richtung Pro gebracht.


    Meine Hauptsorge ist einfach die Feststellung des Hirntodes.
    Gehts da wirklich und immer mit rechten Dingen zu?
    Ist es ausgeschlossen, dass man zu früh für tot erklärt wird weil gerade ein Organ gebraucht wird?


    Ich habe mich da natürlich belesen, und es sollte ja ausgeschlossen sein.
    Trotzdem bleiben mir da einfach Zweifel.


    Deshalb bitte ich euch hier um eure geschätzte Meinung.


    Schwieriges Thema
    meint
    der Boxer

    Das Leben ist das, was dazwischen kommt, wenn man alles geplant hat

  • Ich habe einen Organspendeausweis und in meiner Patientenverfügung auch einen Passus, dass ich zwar lebenserhaltenden Maßnahmen grundsätzlich widerspreche, nicht jedoch wenn eine Organspende dadurch ermöglicht werden kann. Das hört sich jetzt widersprüchlich an, deshalb hier der Wortlaut:


    "Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des Hirntodes bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch in Frage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntodes nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe."


    Wenn ich über den Regenbogen gegangen / nach Walhalla eingezogen / über den Jordan geschickt / ins Mondlicht gegangen bin kann ich mit meinen Organen nichts mehr anfangen. Da ich halbwegs pfleglich damit umgehe, kann vielleicht jemand noch ein paar Jahre damit seiner Familie erhalten bleiben. Ich hoffe einfach, dass man mir nicht den Stecker zieht, nur weil nebenan der Donald auf ne Niere wartet.


    Just my 2 cents.

    - Wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage -

    Bertold Brecht

  • Zitat von Boxer;311964


    Gehts da wirklich und immer mit rechten Dingen zu?


    Hättest Du da gerne eine verbindliche Antwort, oder genügt Dir eine Vermutung...? :grinning_squinting_face:


    Also: Dein Tod muss von zwei Ärzten festgestellt werden, die beide nicht zum Transplantationsteam gehören dürfen. Das Nulllinien-EEG ist außerdem Bestandteil der Transplantationsunterlagen, und das wäre schwer so kurzfristig zu fälschen ... außer im Bett nebendran liegt ein [hier persönliche Präferenz der verachteten neupopulistischen Parteien einfügen]-Wähler.


    Du bist also recht safe, dass Du dokumentiert hirntot bist, wenn man Dir die Inneneinrichtung entfernt.


    Ist das System unfehlbar? Nein. Vertraue ich diesem System trotzdem? Auf jeden Fall.


    Geschmuht kann dann bei der nachfolgenden Vergabe der Organe (nicht so dringende Patienten können theoretisch "dringender" geschrieben werden) werden, aber nicht bei der Organentnahme.


    Mit besten Grüßen vom organspendenden (ALLES MUSS RAUS!) Hessen

  • Ich habe mich grundsätzlich gegen eine Organspende entschieden.


    Eine Ex-Freundin von mir hatte eine neue Niere und aus dem ganzen drumherum habe ich für mich entschieden, das ich selber kein gespendetes Organ möchte.


    Dafür spende ich meinen Körper der Wissenschaft und trage einen entsprechenden Körperspendeausweis bei mir.