Hauskauf, Grundstückskauf mit Silbermünzen.....

  • Heute ist mir ein vielleicht absurder, dennoch interessanter Gedanke gekommen....


    Wenn ich ein Haus oder Grundstück kaufen möchte.....kann ich das nicht mit Silbermünzen als gültiges Zahlungsmittel bezahlen?


    So ist eine 1 Unzen Wiener Philharmoniker Münze ja offizielle 1,5€ wert.....und dürfte ebend so auch einen offizielles Zahlungsmittel sein....


    Natürlich ist niemand so doof mit einer Silberunze 3 Packungen fettarme Milch zu bezahlen, aber beim Grunderwerb sieht das ja schon ganz anders aus....


    Man bezahlt ja schließlich +-5% Grunderwerbssteuer, Notars- und Amtsgerichtsgebühren basierend auf dem Kaufpreis....


    Und wenn ich mir jetzt mit dem Verkäufer einig bin, das ich ihm nun zB. 1000 Silberunzen für ein Grundstück gebe im Wert von 1500€ oder alternativ +- 16500€ in Bar.... das ist doch schon ein immenser Unterschied, oder?


    Ausserdem hätte der Verkäufer eine viel niedrigere zu versteuernde Einnahme, was speziell dann interessant ist, wenn die 10Jahres Frist für Spekulationen im Immobilienbereich noch nicht abgelaufen ist, bzw. sogar einen derben Verlustvortrag...


    alles zu spekulativ?


    Gruß


    EZS

  • Zitat von Endzeitstimmung;261401


    Und wenn ich mir jetzt mit dem Verkäufer einig bin, das ich ihm nun zB. 1000 Silberunzen für ein Grundstück gebe im Wert von 1500€ oder alternativ +- 16500€ in Bar.... das ist doch schon ein immenser Unterschied, oder?


    Das Thema gab es beim der Bargeldmenge beim Grenzübetritt, die ist ja Steuerrechtlich auch begrenzt.


    Da wurde festgelegt, dass bei den Silberunzen der Metallwert zählt, nicht der aufgedruckte...


    Ich würds jedenfals eher nicht versuchen, vor allem brauchst Du ja jemanden, der Dir die meinetwegen 30.000 Silberunzen mit einem Gewicht von 1t für das Grundstück auch abnimmt.

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • ....es ist ja nun kein Problem, das ich hier differenzbesteuerte Münzen in rauhen Mengen kaufen könnte.... nix mit Grenzübertritt oder so....


    Ich hab grad gelesen, das die Münzen wohl nur jeweils im Ausgabeland akzeptiert werden müssen/werden... dann muss ich halt auf 1€ in Gold ausweichen, dann schwindet auch die Gewichtsmenge, und der Platzbedarf.....


    Mir wäre übrigens 1 Tonne silber mindestens genau so lieb, wenn nicht lieber wie bunte Scheinchen....die kann ich aus dem Silber dann bei Bedarf immer noch generieren....


    p.s.: Wie kann man festlegen, das der Metallwert gilt?! Das wäre dann doch vom Staat eine Lüge...!


    Dann muss ich im Umkehrschluß bei Grenzübertritt ja auch den Wert des bunten Papierschnipsels in Ansatz bringen, der sich € nennt... Oder den Metallwert von den Kleingeldmünzen... die ich als Tonnenware Metallschrott ins Land, oder Ausland bringe...


    Gibts da nen Link zu?


    auch nett:


    http://www.sueddeutsche.de/gel…sche-voller-gold-1.269879

  • Es gäbe (in D ) ja die Möglichkeit, daß kein Kaufvertrag , sondern ein Tausch(vertrag) vereinbart und notariell beurkundet wird :
    A übereignet B ein Grundstück, als Gegenleistung übereignet B an A eine bestimmte Menge an Silbermünzen, oder ein Auto .
    Zur Vertragsabwicklung sagt das Bürgerliche Gesetzbuch:


    Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.


    Wenn im Tauschvertragjetzt 10.000 1Unzen Silbermünzen vereinbart sind, denke ich mir, daß der Notar, Kostenbeamte beim Grundbuchamt und der Finanzbeamte
    jetzt nicht die Münzen anschauen und den nominalen Wert , sondern einfach den allgemeinen Wert dieser Münzen und damit den Gegenstandswert bestimmen.


    Tausch kommt ja gelegentlich beim Grundstückstausch vor, da wird dann eben auch der Grundstückswert ermittelt.


    Wenn ich ein Grundstück mit 300 m² in der Berliner Innenstadt gegen ein 3000m²nasse Wiese im Irgendwo tausche , ist Gegenstandswert sicher der Wert der Wiese.
    Wahrscheinlich interessiert sich dann aber das Finanzamt wegen der Schenkungssteuer, da hier wahrscheinlich eine gemischte Schenkung vorliegt: für einen Teil ein
    konkrteer Gegenwert(nasse Wiese) , der Rest umsonst, also geschenkt Ist dann ein bißchen mehr als die Grunderwerbssteuer.


    Andere Variante wäre einen Kaufpreis zu vereinbaren, und zugleich die Art und Weise der Bezahlung, da machts aerja keinen Sinn , vom Nennwert der Münzen auszugehen.


    Frieder

  • Zitat von Endzeitstimmung;261404

    ....
    Gibts da nen Link zu?


    Die Ursprungsidee wurde hier beschrieben:


    http://www.spiegel.de/wirtscha…-die-grenze-a-633464.html


    Aus der Erinnerung raus wurde darauf reagiert, Quelle hab ich grad keine parat.

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Hallo zusammen,


    die Notargebühren und die Grunderwerbssteuer werden Sie Dir voraussichtlich mit den Werten die vom Katasteramt abgerufen werden können, abknüpfen....



    Gruss, Udo (DL 8 WP)

  • @ udo - nein, das glaube ich nicht....
    das ermittelt sich rein aus der Summe des Verkaufspreises


    frieder59
    ...das ist ja grad das tolle an den münzen.... da steht 1,50€ drauf, das ist ein (zumindest in dem Land) offizielles Zahlungsmittel, wie sollte daran gerüttelt werden, das die auf einmal mehr wert sind, bzw. sein sollen?


    Wenn ich eine von den 10€ silbermünzen aus D habe wo noch der hohe Silberanteil drin war, dann werden die doch auch mit 10€ angesetzt, egal ob der Silberwert der Münze in Gramm auf einmal mehr ist, als das was draufsteht.... ist ja schon passiert....


    Gruß EZS

  • Ganz ehrlich?
    Nette Idee. Und reine Theorie.


    Finde mal einen Verkäufer, der sich die zusätzliche Mühe machen will das Silber wieder in Geld zurückzutauschen. Vom unsicheren Kurs und den Tauschgebühren mal abgesehen - warum sollte er das machen? Dem Verkäufer ist doch meist egal, wie viel Steuer Du bezahlst.


    Da ist es doch viel leichter, wenn der Kaufpreis (laut Vertrag) bei 70% des echten Preises liegt - und der Rest wechselt in bar die Hand. (Illegal!)
    Oder es wird 30% des Kaufpreises als Baumaterial / Inventar / Ausstattung deklariert. Da fällt dann auch keine Grunderwerbssteuer drauf an. (Legal)
    Übrigens ist die Notargebühr in einigen Bundesländern verhandelbar. Nur weil der x Tausend haben will, muss man das nicht gleich abnicken.


    Aber mit Silbermünzen? Der Vorgang ist doch schon sooo ungewöhnlich, dass er garantiert zu einer Prüfung durchs Finanzamt führt.

  • Hallo,


    möglicherweise wäre so ein Vetrag auch nichtig, weil er gegen die "guten Sitten" verstösst. Denn das Grundstück wäre ja offensichtlich deutlich mehr Wert als der geprägte Nominalwert der Münzen. In D gibt es für alle Grundstücke normalerweise sog. Bodenrichtwerte, also so eine Art Basispreis für den Quadratmeter Bauland, Feld, Wald oder Wiese. Diese Bodenrichtwerte werden alle paar Jahre von einem kommunalen Gutachterausschuss festgelegt. So steigen sie z.B. regelmässig, wenn z.B. ein Wohnviertel saniert wurde.


    Um ein Grundstück unter Bodenrichtwert verkaufen zu können, muss man schon Belastungen auf dem Grundstück nachweisen können. Das können Altlasten im Boden sein (die einen teuren Austausch des Erdreichs erfordern) oder eine abbruchreife Altimmobilie, deren Abriss- und Entsorgungskosten gegengerechnet werden können.


    Auch eine Schenkung ändert nichts am eigentlichen Grundstückswert und ist nur z.B. innerhalb der Familie (Eltern -> Kinder) begrenzt steuerfrei.


    Grüsse


    Tom

  • Der Bodenrichtwert wird aber nur im Einzelfall herangezogen - also dann, wenn der ganze Vorgang vom Finanzamt eh geprüft wird.


    Ansonsten ist es nicht besonderes, dass Immobilien den Besitzer unterhalb dieses Wertes wechseln. Wir haben bei solchen Schnäppchen schon mehrfach zugeschlagen und 2010/2011 einiges unterhalb des Bodenrichtwertes gekauft. Hat sich nie jemand für interessiert, weil damals die Preise eben unten waren.


    Unsere Bodenrichtwerte stammten übrigens aus dem Jahr 1980. Waren also tooootaaaal aktuell.

  • Hei,


    also ich kenne das so, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat.
    Das könnte auch noch ein Problem bei einem "Superschnäppchen" sein...



    Grüße,


    Tom

  • ...ich glaube aber, das die Stadt nur prüft, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausübt, ich glaube nicht einmal, das die den Verkaufspreis mitgeteilt bekommen....
    Das passiert doch erst später, wenn der Notar das dann weitermeldet, bzw. das Amtsgericht...


    Gruß EZS

  • Hei,


    eine Gemeinde kann in genau den Vertrag einsteigen, den Du mit dem Verkäufer ausgehandelt hast.
    Also bekommt die Gemeinde sehr wohl den "offiziellen" Kaufpreis mit!



    Grüße,


    Tom

  • Auf den Trick mit Geld unterm Tisch durch sind schon viele gekommen, um Gewinnsteuern, Notargebühren und dergleichen zu senken.
    Ein solcher Vertrag ist ungültig, weil er falsch beurkundet wurde.
    Kommt es nicht aus, kann der Verkäufer nach Unterzeichnung den Käufer nicht zur Zahlung des Schwarzgelds zwingen und der Käufer hat, wenn er dem Verkäufer das Schwarzgeld vor Unterzeichnung gibt und der Verkäufer dann nicht unterzeichnet, auch ein Problem.


    Grundstücktransaktionen weit unter Markwert (Marktwert ist nicht Katasterwert und nicht Versicherungswert!) gelten als verdeckte Schenkung, der Differenzbetrag ist schenkungssteuerpflichtig.


    Wenn man Land gegen Edelmetall tauschen will, geht die Eigentumsübertragung nur über öffentliche Register, denn wenn es nicht ordentlich geschrieben worden ist, ist man nicht Eigentümer.


    Dank LEX Weber und Raumplanungsgesetzrevision ist die Hoffung auf Baulandeinzonung auch erstmals vorbei, also deutlich unter Wert erwerben geht eigentlich nicht. Am ehesten noch bei Insidergeschäften (dazu muss man Insider sein) oder wenn man Firmen als Ganzes übernimmt und dann die dazugehörigen Immobilien herauslöst.

  • Hallo allerseits,
    lange Rede, kurzer Sinn - der Staat weiß schon, wie er an Euer Bestes kommt.
    Als Wert bei unplausiblen Verkaufsbeträgen wird der Gegenstandswert angenommen und versteuert, egal ob bunte Scheine oder eine Tonne mattglänzendes Altmetall fließt. :lachen:


    Viele Grüße,
    Blitzkrieg

  • Was man beim Grundstückskauf schon gemacht wurde ist notariell ein gerade noch glaubhafter Betrag beurkunden zu lassen und den "Rest" per privatem Vorvertrag zu regeln.
    Das wird allerdings dann problematisch, wenn einer der beiden Vertragsparteien (Kaüfer/Verkäufer) auch den anderen Vertragspartner betrügen will und nicht zahlen/übergeben möchte. Vor Gericht gilt zwar auch dann "an Verträge ist sich zu halten", aber man ist dann deutlich in Erklärungsnöten. Und wenn der Richter Halbgott spielen will, erkennt er auf "Sittenwidrigkeit".
    :)


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    EZS, meinst mich?
    Erfahrung... :)
    Oder Tante Google. :)



    MfG,


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    Hallo Tom,


    Zitat von Booner;263618


    also ich kenne das so, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat.
    Das könnte auch noch ein Problem bei einem "Superschnäppchen" sein...
    Tom


    das läßt sich ganz einfach ausschließen bzw. klären. Es wird eigentlich auch i.d.R. so gemacht. Vor dem Grundstücksverkauf wird bei der Gemeinde angefragt (hier wird noch kein Kaufpreis genannt), ob diese vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen wird. Deren Antwort ist dann eine rechtliche Grundlage, und wenn diese verzichtet, steht Deinem Kauf nix mehr im Wege. Meines Wissens, aber nicht ganz sicher, muß das der Notar sowieso machen bzw. diese Information fordert er ohnehin im Vorfeld ein.
    "Hinterher" kann dann die Gemeinde (ohne Weiteres) nicht mehr kommen.


    MfG

  • Zitat von Endzeitstimmung;261450


    ...das ist ja grad das tolle an den münzen.... da steht 1,50€ drauf, das ist ein (zumindest in dem Land) offizielles Zahlungsmittel, wie sollte daran gerüttelt werden, das die auf einmal mehr wert sind, bzw. sein sollen?


    1€50 ist in diesem Fall der Wert den dir die Bundesbank garantiert, selbst wenn der Materialwert unter diesen Betraf fällt (ein eher hypothetischer Fall). Das bedeutet allderings nicht, dass dieser Betrag mit dem Wert der Münze gleichzusetzen ist.


    LG,


    Maresi

    Arbeite, als wenn du ewig leben würdest. Liebe, als wenn du heute sterben müßtest.

  • Hallo Endzeit,

    Zitat

    Und wenn ich mir jetzt mit dem Verkäufer einig bin, das ich ihm nun zB. 1000 Silberunzen für ein Grundstück gebe im Wert von 1500€ oder alternativ +- 16500€ in Bar.... das ist doch schon ein immenser Unterschied, oder?


    also wenn Du in Silber oder Gold zahlen möchtest, damit die Gemeinde das Vorkaufsrecht nicht ausüben kann, denn dann macht man einen Tauschvertrag. Also Silber oder Gold plus etwas, was die Gemeinde nicht haben kann - Tante Agates wunderschöne Vase... mit Foto, wegen der unschätzbaren Erinnerung.

    Für die Steuern ist dies jedoch unerheblich, da das Silber oder Gold in Unzen benannt und in Gramm und Kilogramm umgerechnet wird. Der Kurs bei Unterschrift (Datum) ist für die Steuer entscheidend. Der aufgeprägte Münzwert ist unerheblich, das Reingewicht ist entscheidend.


    Wenn Du verkaufst und den Passus hineinsetzt, dass Du die Zahlung in der Landeswährung oder ebenfalls in Gold oder Silber zum Tageskurs akzeptierst, dann kannst Du von jemand mit vor Jahren günstig erworbenen Beständen die gewünschten Münzen oder Barren erhalten ohne das Aufgeld beim Kauf zahlen zu müssen, so Du eine größere Summe einzuwechseln gedenkst. Bei größeren Summen mag sich das schon lohnen und auch so kann man einen Mitbieter mit Vorkaufsrecht ausstechen.
    Nachteil der Notar muß sich da erst reindenken und mitmachen. Rechtlich kein Problem nur mehr Gedankenleistung notwendig und die ist manchmal auch teuer...
    Mit freundlichen Grüßen

    „Der Tag mag kommen, da das Zeitalter der Menschen tosend untergeht.Doch heute kämpfen wir!
    Haltet Stand! Menschen des Westens!“

  • Hat sich einer von Euch mal die Mühe gemacht und dieses hier vielgenannte Vorkaufsrecht nachzuschlagen?


    http://dejure.org/gesetze/BauGB/24.html


    Da sind einige klare Grenzen gesetzt - es gilt also definitiv nicht bei jedem Kauf.


    Dazu dann noch die Ausschlüsse: http://dejure.org/gesetze/BauGB/26.html und http://dejure.org/gesetze/BauGB/27.html



    Das Vorkaufsrecht wird nur sehr, sehr selten angewandt - auch weil es zu ewig langen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten führen kann. Ich würde mir wegen sowas keinen Kopf machen.


    (Ausnahme wäre, wenn ich als Nicht-Landwirt Ackerland erwerben wollte. Aber das war hier nicht das Thema.)