Legal biwakieren , Biwak und Naturzeltplätze

  • Solange du kein Zelt hast ist pennen im Wald legal. Mit einem Biwacksack, Tarp und so bist du meiner Meinung nach auf der sicheren Seite. Zum Wildcampen braucht man ein Zelt. Maximal kann man dich bitten zu gehen. Im Extremfall ist es eine Ordnungswidrigkeit von 20 Euro. Das Feuermachen ist ein Problem. Bei hoher Waldbrandwarnstufe zb. Bei extremer Warnstufe ist ein Hobo oder selbst ein Gaskocher gar nicht gern gesehen.


    Gruß SBB

    -<[ Nunquam-Non-Paratus ]>-

  • Zitat von SBB+;307233

    Solange du kein Zelt hast ist pennen im Wald legal. Mit einem Biwacksack, Tarp und so bist du meiner Meinung nach auf der sicheren Seite. Zum Wildcampen braucht man ein Zelt. Maximal kann man dich bitten zu gehen. Im Extremfall ist es eine Ordnungswidrigkeit von 20 Euro. Das Feuermachen ist ein Problem. Bei hoher Waldbrandwarnstufe zb. Bei extremer Warnstufe ist ein Hobo oder selbst ein Gaskocher gar nicht gern gesehen.


    Gruß SBB


    Genau, Hauptsache die Unterkunft hat keinen Boden. Zelte für Angler haben i.d.R keinen Boden bzw. ist dieser herausnehmbar.

  • Zitat von Jaws;307247

    Und im Zweifel gilt das elfte Gebot:


    Lass Dich nicht erwischen.


    Ja. spät rein..früh raus..spät aufbauen...früh abbauen..das geht meistens.
    Ein wenig Tarnung vielleicht und nicht das Neongelbe Zelt.

  • Wie ist das mit dem spazieren gehen am Abend? Bei uns stehen in vielen Wäldern Schilder, dass man ab 17:00 oder so nicht mehr in den Wald gehen darf wegen dem Jagen. Und das ganzjährig. Sind diese Schilder rechtskonform? Es handelt sich bei diesem Wald nicht um einen Privatwald.

  • Musst du mal im Waldgesetz deines jeweiligen Bundeslandes nachgucken.
    Auf öffentlichen Grund ist ein Schild ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung, die sich an jeden richtet, der da vorbei kommt.
    also im Zweifelsfall gültig.

  • In vielen Bundesländern ist das Betreten des Waldes zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang auf eigene Gefahr erlaubt. Solche Schilder werden gern aufgestellt, um Spaziergänger abzuhalten.


    So sind auch die Zecken-Warnschilder vollkommen überflüssig.


    Und keine Sorge, als Jäger erkennst du den Unterschied zwischen Ricke und Spaziergänger.


    Aber mach dir doch den Spaß und Frage beim Forstamt nach.

  • In Österreich ist die Sache klar geregelt: Das Betreten des Waldes ist jedermann zu Erholungszwecken erlaubt. Und sonst erstmal nichts, sofern der Grundbesitzer das nicht explizit tut.


    D.h., es müssen alle drei (von mir fett markierten) Bedingungen erfüllt sein, um im Wald legal unterwegs zu sein. Hier ein paar Beispiele für Tätigkeiten, die kein legales Betreten des Waldes im Sinne des §33 Forstgesetz von 1975 sind:

    • Reiten, Rodeln, Radfahren/Mountainbiken, ausgenommen auf öffentlichen Straßen (da "Betreten" etwas ist, was man ohne Gefährt/Reittier macht. Skifahren ist hingegen erlaubt.). Im Gegensatz zum Radfahren (hier ist das Schieben des Drahtesels durch den Wald erlaubt) ist beim Reiten nicht einmal das Führen eines Pferdes erlaubt (LG Ried i.I, 6 R 123/97y)
    • Geocaching (Hobby/Sport, kein Erholungszweck; zusätzlich wird durch das Hinterlassen des Caches in das Eigentumsrecht des Waldbesitzers eingegriffen)
    • Lagern im Wald (ausgenommen natürlich in Notsituationen), egal ob mit oder ohne Zelt
    • Feuermachen
    • Mit dem Hund abseits der öffentlichen Wege und Straßen unterwegs zu sein (Der Hund fällt nicht unter "jedermann"!!!)


    Alles was nicht öffentliche Straße oder Wald (und in Tirol und NÖ Ödland oberhalb der Baumgrenze) ist ist erstmal Privatbesitz (auch wenn der Eigentümer der ÖBF in letzter Instanz der Staat ist). Also gilt für diese Flächen: Kein Betretungsrecht!


    LG,


    Maresi

    Arbeite, als wenn du ewig leben würdest. Liebe, als wenn du heute sterben müßtest.

  • Für den Sommer plane ich eine kleine "Wildnis-Tour" durch die Zillertaler Alpen. Bisher war ich der Meinung, dass oberhalb der Baumgrenze Jedermannsrecht gilt.


    Ist aber wohl nicht so: https://freieberge.wordpress.c…-und-biwakieren-in-tirol/


    Natürlich werde ich trotzdem fernab von irgendwelchen Hütten biwakieren, nur muss ich mich fragen, wo genau da das Problem liegen soll. Möglicherweise möchte der ÖAV einfach, dass die Infrastruktur benutzt werden soll... :winking_face:

    I feel a disturbance in the force...

  • Ich vermute, dass es für den ÖAV mehrere Gründe gibt, warum er die angesprochenen Empfehlungen abgibt. Einerseits ist das Gesetz unklar formuliert, und wenn da wirklich "scharf geschossen" wird möchte er sich vermutlich keinerlei Falschberatung ans Revers heften lassen.
    Andererseits ist halt auch dem Alpenverein (nicht aber unbedingt allen seinen Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern) bewusst, dass der Naturraum mittlerweile von vielen Seiten her strapaziert, wenn nicht sogar überstrapaziert wird. Daher versucht er, eine gewisse Lenkung der Touristenströme zu erreichen. Das ist halt manchmal ein Appell an die Vernunft, möglicherweise aber manchmal auch eine relativ eng gefasste Auslegung der Gesetze.


    Allerdings (so viel Erfahrung habe ich mit Gesetzesauslegungen mittlerweile) haben manche Begriffe im "normalen" Deutsch und im Juristendeutsch unterschiedliche Definitionen bzw. Bedeutungsnuancen. Vielleicht bedeutet für einen Juristen "Anlass" etwas, was sich dem Einfluss des Wanderers entzieht. Das könnte dann z.B. ein Wetterumschwung, Verirren, ... sein, nicht aber "Geld sparen", "der Nachbar schnarcht" oder "ich will den Gipfel bei Tagesanbruch sehen". Da bin ich aber bereits stark in der Spekulation...


    Nachtrag: Der ÖAV liegt mMn mit seiner Rechtseinschätzung richtig. Sofern du keine Ausnahmegenehmigung hast (z.B. kann eine Gemeinde per Verordnung das Campieren auf gewissen Liegenschaften erlauben) ist es definitiv verboten. Erlaubt ist lediglich (no na) das ungeplante Biwakieren, falls eine Notsituation eintritt!
    Es gilt natürlich die Regel: "Wo kein Kläger, da kein Richter.". Wenn man aber erwischt wird, dann gibt es vermutlich nicht viele Möglichkeiten, sich da rauszureden. Sprich: Es ist ein kalkuliertes Risiko.


    Es könnte sein, dass neben dem Campinggesetz noch andere Rechtsbereiche (z.B. Jagdgesetz - siehe § 42 Absatz 2 des tiroler Jagdgesetzes wäre eine Möglichkeit) berührt werden! Da ist mit 2.000 € eine empfindlichere Strafe möglich als nach dem Campinggesetz.

    Arbeite, als wenn du ewig leben würdest. Liebe, als wenn du heute sterben müßtest.

  • Als Waldbesitzer kann ich meine Meinung dazu äussern:
    Störend sind nicht die Leute, sondern deren Benimm und was sie hinterlassen.
    Würden sich alle so benehmen, wie es der gesunde Verstand und auch der Anstand gegenüber anderen und der Umwelt gebietet, so gäbe es die meisten dieser Verbote nicht. Das kommt im SAC-Merkblatt deutlich zum Ausdruck.
    Hier wurden beispielsweise diesen Sommer mehrfach Viehzäune von Downhill-Bikern durchschnitten. Dass man nicht nur volle Bierflaschen in den Wald hineintragen, sondern auch leere wieder hinaustragen kann und soll, hat sich auch noch nicht überall herumgesprochen.


    Mögliche Verkehrssicherungspflichten bzw. Schadenersatzforderungen im Falle von Unfällen treffen Waldbesitzer kaum, weil nur Werke, also erbaute Anlagen, eine solche auslösen können und Leute, die sich in fremdem Gelände aufhalten, eine der Situation angebrachte Sorgfaltspflicht beim eigenen Verhalten beachten müssen. Wenn also jemand beim Pilze suchen in ein Tobel fällt oder im Schlaf von einem herabfallenden Ast getroffen wird, kann er nicht den Waldbesitzer belangen. Dazu gibts Bundesgerichtsentscheide.

  • Wie gehst du bzw. würdest du als Waldbesitzer mit so einer Situation umgehen? Du findest einen Fremden im Wald, der dort seine Hängematte/Zelt etc aufgebaut hat und grade mit dem Gaskocher sein Süppchen wärmt?

  • Ich gehe bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass er zur anständigen Sorte gehört - weil ich fast überall auf der Erde selbst Fremder bin und Unbekannte deshalb so behandle, wie ich selbst behandelt werden möchte.
    Man sieht schon an der Art, wie jemand sich einrichtet, ob er auf die Umwelt Rücksicht nimmt oder nicht.


    Übrigens, Fichten-Gebirgswälder (um so etwas handelt es sich) sind nachts gefährlich - die meisten Gebirgsfichten bleiben bis zu stattlichen Durchmessern bis ganz hinab beastet, daran kann man sich beim Herumtappen im Dunkeln wunderbar ein Auge ausstechen.

  • Zitat von jp10686;312343

    Ich gehe bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass er zur anständigen Sorte gehört - weil ich fast überall auf der Erde selbst Fremder bin und Unbekannte deshalb so behandle, wie ich selbst behandelt werden möchte.


    In einem anderen Beitrag schimpfst du alle einen Idioten, die sich auf Fremde verlassen, weil die doch alle Lumpen seien.
    Für eine der beiden Haltungen mußt du dich schon entscheiden.

  • Du hast da etwas falsch verstanden.
    Du meinst doch mit dem anderen Beitrag den SO-Beitrag mit den 1-Euro-Häusern?
    Ich werde mich bei grössern Dingen nie auf andere verlassen, die ich nicht sehr gut kenne, und deshalb keine grösseren Projekte im Ausland anreissen. Das heisst nicht, dass ich jeden als Lump behandle, den ich nicht kenne. Es ist eine Gratwanderung zwischen Naivität und unangebrachtem Misstrauen.