Info: Multitools und der deutsche Gesetzgeber

  • @ Gresli :


    Ein Multitool, das nicht als Waffe missbraucht werden kann... why not ?! Wenn es funktional und zuverlässig, ich würde es kaufen. Wobei auch der heutige Ansatz, heutige Multitools als "Waffe" zu bezeichnen, einfach DÄMLICH ist !!!

  • Zitat von beprudent;311113

    @ Gresli :


    Ein Multitool, das nicht als Waffe missbraucht werden kann... why not ?! Wenn es funktional und zuverlässig, ich würde es kaufen.


    Ihr seid wohl ziemlich verzweifelt bezüglich legaler Multitools.....

  • Zitat von beprudent;311113


    Ein Multitool, das nicht als Waffe missbraucht werden kann... why not ?! Wenn es funktional und zuverlässig, ich würde es kaufen.


    Na ja, spätestens bei diesem Satz wurde ich stutzig:

    Zitat

    Die Säge, die auf den ersten Blick gefährlich aussieht, breche etwa ab, wenn sie mit festem Druck auf menschliche Haut treffe

    Aber es wäre vermutlich auch nur eine Übergangslösung, denn

    Zitat

    Es könne nicht verhindert werden, dass sie als Folterinstrumente gebraucht werden.


    :devil: Gresli


    P.S. Im Ernst: Aber das SwissTool sollte doch gehen und ist ein vollwertiges Tool

  • [MENTION=7295]beprudent[/MENTION]


    Das Danke ist für deinen letzten Satz.:Gut:


    So langsam habe ich von der Bevormundung der Bürger echt die Schnauze voll. Stück für Stück werden jetzt selbst nützliche Werkzeuge verboten, ja gehts noch? Multitools gibt es seid den Anfängen der Menschheit. Der Faustkeil war schon ein äußerst praktisches Gerät und auch sehr vielseitig einsetzbar. Steht der auch schon auf dem Index?
    Wahrscheinlich sind auch alte Tomatensorten gefährlich, den deren Handel oder auch nur der Tausch ist mittlerweile auch strafbar. (Liegt es möglicherweise daran, das diese Früchte im Wahlkampf gegen unliebsame Politiker eingesetzt werden?:devil:) Übrigens, meine Stimme ist auch eine Waffe. Noch ist es mir nicht verboten diese einzusetzen. Und genau das werde ich am nächsten Wochenende tun.:verärgert:

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom..........;-)

  • Lieber Miesegrau,


    das Problem sind immer die, die das Legale dehnen.
    Macheten sind Werkzeuge. Wenn man aber ständig irgendwelche halbseidenen Typen (zB sogenannte Biker) damit herumlaufen sieht, die es nun nicht als Werkzeug verwenden wollen, sondern die Dinger klar als Drohinstrument einsetzen. Ja dann muss man sich nicht wundern, wenn menschen wie du und ich danach rufen, nehmt den Hells Angels die Dinger weg, dass sind doch Waffen.

    Genau dasselbe ist mit den Multitools passiert. An sich sind die Dinger harmlose Werkzeuge, die Menschen wie du und ich überall mit hinnehmen, um überall einen Draht abschneiden oder einen Fisch ausnehmen zu können.Leider werden sie in letzter Zeit massiv von Leuten mit sich geführt, denen die Werkzeugeigenschaft ganz egal ist, sondern die Dinger als Waffe einsetzen wollen. Dann muss man sich eben auch nicht wundern, wenn ... ach siehe einen Absatz weiter oben.


    Natürlich kann man zZ auch mit einer Armbrust geschultert durch die Stadt fahren. Aber wenn sich genügend Leute bedroht fühlen ... siehe oben. Es kommt eben immer darauf an, wer das tut.

  • Hallo Abendrot,


    genau das ist aber der Denkfehler, der zwar zu immer restriktiveren Gesetzen führt, die Gewaltkriminalität aber nicht reduziert und die Gewalttäter kalt lässt. Solche Umstände haben ihre Ursache nicht in zu lockeren Gesetzen sondern zum größten Teil in der Sozialisation des Einzelnen.
    Jemand der die kriminelle Energie aufbringt, andere Menschen anzugreifen, wird sich von einem Trageverbot nicht aufhalten lassen. Das Verbot ändert nicht sein Grundwesen.
    Wie soll ein Trageverbot von Messern einen gewaltbereiten Menschen von Gewalt abhalten, wenn die Gewalttat an sich schon verboten ist und verglichen mit dem illegalen Führen den größeren Rechtsbruch darstellt.


    Da müsste man an ganz anderen Stellen ansetzen. Das wäre aber komplex, schwierig und vor allem langfristig und teuer. Messer zu verbieten ist für mich reiner Populismus.
    In Österreich gibt es, abgesehen von Haus- und Veranstaltungsrecht keine Einschränkungen, was das Führen von beliebigen Messern angeht und trotzdem weist die Kriminalitätsstatistik keine nennenswerten Zahlen aus, was Gewaltverbrechen mit Messern angeht.


    LG. Nudnik

  • Zitat von Nudnik;311124


    In Österreich gibt es, abgesehen von Haus- und Veranstaltungsrecht keine Einschränkungen, was das Führen von beliebigen Messern angeht und trotzdem weist die Kriminalitätsstatistik keine nennenswerten Zahlen aus, was Gewaltverbrechen mit Messern angeht.


    http://diepresse.com/home/pano…mehr-Attacken-mit-Messern
    Alles nur Lügenpresse oder?


    Entscheidend ist doch wie ich, deine Oma, Tante Gerhilde oder die Verkäuferin im Aldi sich fühlt, wenn ein "Biker" mit legal umgeschnallter Machete (Werkzeug!) in den Laden tritt oder mit einer legal geführten Armbrust.


    Zitat von Nudnik;311124


    Wie soll ein Trageverbot von Messern einen gewaltbereiten Menschen von Gewalt abhalten, wenn die Gewalttat an sich schon verboten ist und verglichen mit dem illegalen Führen den größeren Rechtsbruch darstellt.


    Viel öfter als benutzt wird mit einer Waffe nur gedroht. Oder die Waffe nur mitgeführt, um sie möglicherweise einzusetzen.


    Deshalb gibt es ja auch die Qualifizierungen der Taten und die dadurch ausgelöste nicht unerhebliche Strafrahmenverschiebung.


    Einbruch (§243 StGB) 3 Monate bis 10 Jahre, EInbruch mit Waffen (244 StGB) 6 Monate bis 10 Jahre
    Raub (249 StGB) 1 Jahr bis 15 Jahre, schwerer Raub (Waffe mitgeführt) (§250(1) StGB) 3 Jahre bis 15 Jahre, schwerer Raub (Waffe verwendet) (§250(2) StGB) 5 Jahre bis 15 Jahre


    Wenn die Androhung der Strafe allein Menschen nicht von der Ausführung strafbarer Handlungen abhalten würde, könnten wir uns das Strafrecht, die Justiz und den Strafvollzug komplett sparen. Es brächte ja nichts.


    Spezialprävention funktioniert aber ganz offensichtlich. Generalprävention auch,
    Sonst hätten du und ich wohl schon eine Bank überfallen, denn das Risiko bei der Tat selbst verletzt oder getötet zu werden ist sehr gering. Der Ertrag hingegen ist groß.
    Also scheint das mit der Strafandrohung wohl doch zu funktionieren. Sicherlich nicht bei allen, aber bei den weitaus meisten.

  • ich kann mir nicht vorstellen, dass in den letzten Monaten der Anstieg der Multitool-Kriminalität so gravierend war, dass diese nun dringend aus dem Verkehr gezogen werden müssen.
    "Die erlebnis- und gewaltorientierten Jugendlichen, die mit ihren coolen und martialisch aussehenden Multitools in den Bushaltestellen sitzen oder vor den Supermärkten und die Passanten bedrohen"


    Im Vergleich zu einem normalen Messer sieht ein Multitool, Einhand oder nicht, immer ziemlich lächerlich aus. Sehr großer Griff, meistens dünne und recht kurze Klinge.


    Meiner Meinung nach gibt es dafür zwei Gründe:
    1. nach und nach müssen die Daumenschrauben angezogen werden - wenn von Beginn an alles eingeschränkt worden wäre, wäre der Aufschrei zu groß gewesen.
    2. durch solche Verschärfungen kann die Polizei, ohne vieloder gar etwas gefährliches tun zu müssen, große Erfolge vorweisen "Alleine in Monat August XXX schwere Verstöße gegen das Waffengesetz!"


    Und das Gute dabei ist, Gretchen Müller denkt bei dieser Meldung an den gefährlichen Rocker oder "schwarzen Unbekannten" im Park, der ganz bestimmt höchst kriminell war und sie fühlt sich nun gut geschützt durch Politik und Polizei :)
    [MENTION=11351]Abendrot[/MENTION]: Diese Strafverschärfung gilt auch bereits, wenn ich Werkzeug nutze als Waffe, auch wenn dieses per se nicht verboten ist. Also ist es dafür überhaupt kein Argument.

  • Naja, Lügenpresse, keine Ahnung. Ich halte mich eher an Fakten.
    Zitat aus der Kriminalitätsstatistik des Bundesministerums für Inneres 2016:
    Die Entwicklung hinsichtlich der Gewaltkriminalität lässt ebenfalls einen Rückgang erkennen. 2007 wurden 769 Gewalttaten angezeigt. Im Jahr 2016 kam es zu 604 Anzeigeerstattungen, was ein Minus von 21,5 Prozent bedeutet.


    Du hast recht, du und ich und jeder normale Mensch hält sich an Gesetze. Kriminelle halten sich eben nicht an Gesetze. Weder an bestehende noch an zukünftige und was sich Oma Krause denkt, wenn sie im Supermarkt sieht, dass ich eine Waffe trage, darf nie Grundlage für jegliche Gesetzgebung werden.
    Dem nächsten passt es nicht, dass jemand tätowiert ist.


    LG. Nudnik

  • Aus meiner bescheidenen Sicht ist das Messer vom schweizer Studenten in D verboten (Faustmesser usw.).


    Ich war heute bei Conrad und habe ein neues Leatherman für mich gekauft, da mein Wave ja jetzt ganz ganz böse und verboten ist.
    Es ist nicht ein Super Tool 300 sondern ein Rebar geworden. Grund war, daß das Rebar von den äußeren Abmaßen im zusammengeklappten Zustand etwa dem Wave entspricht und damit in die selben Taschen usw paßt.


    Interessant war, daß vor mir ein Asiate stand und ein Walther Multitool MTK kaufen wollte. Er fragte sogar den Verkäufer, ob es damit in D Einschränkungen oder Verbote gäbe. Der Verkäufer drehte mehrfach den Pappkarton des Walther Multitool MTK und meinte dann: nö, keine Einschränkungen. Ich habe mich dann eingemischt und aufgeklärt, daß das Walther Multitool MTK mit dem Pin an der Klinge sowie Verriegelung als Einhandmesser gilt und in D mit einem Führungsverbot belegt ist. Der Verkäufer hat mich angesehen wie ein Schiebchen wenns donnert. Pure Ahnungslosigkeit.


    Hier einige Fotos, links mein altes Wave, rechts das neue Rebar:









    Man erkennt auch die deutlich einfachere Verarbeitung. Nieten statt Schrauben... usw...

    An der Kennzeichenbefestigung erkennt man die Ernsthaftigkeit eines Offroaders...


  • Jepp, sind wir. Vor allem wegen der verdammten Rechtsunsicherheit. Wenn es geheißen hätte "Alles was einhändig öffnet und verriegelt ist verboten", dann hätten sich viele Leute die teilweise ja auch nicht billigen Multitools erst gar nicht gekauft.


    Das SwissTool (ich habe das CS Plus nun einige Jahre sehr erfolgreich im Einsatz) ist so ziemlich ein vollwertiger Werkzeugkasten und deshalb auch ziemlich häufig im Einsatz.
    Was ich aber nicht kann, ist das Teil gefahrlos zu öffnen, während ich mit der anderen Hand etwas am festhalten bin. Und das ist ja genau der Vorteil, den die diversen "Einhandmesser"-Werkzeuge haben.


    Was ich nicht verstehe, ist der Vergleich zwischen Springmesser (seitlich öffnend, einseitig geschliffene Klinge bis 6,5cm und Mindestbreite von X) und Einhandmesser (Führverbot, Bauform egal). Warum kann ich kein Einhandmesser -zumal in einem Werkzeug- legal führen, aber Springmesser sind weiter gestattet.


    Unser Waffengesetz ist so kompliziert wie fragwürdig, weil es eben Spielraum für Interpretation gibt. Und solche Gummiparagraphen sind eigentlich per se überhaupt nicht zulässig... aber da ich kein Jurist bin, bleibt mir da einfach nur übrig, mit den Augen zu rollen und das so hinzunehmen.


    So long,
    Sam

  • Zitat von Sam de Illian;311134

    Was ich nicht verstehe, ist der Vergleich zwischen Springmesser (seitlich öffnend, einseitig geschliffene Klinge bis 6,5cm und Mindestbreite von X) und Einhandmesser (Führverbot, Bauform egal). Warum kann ich kein Einhandmesser -zumal in einem Werkzeug- legal führen, aber Springmesser sind weiter gestattet.


    Wenn ich das Richtig im Kopf habe, sind Springmesser verbotene Gegenstände und Einhandmesser nur verboten zu führen.
    Das heißt, Springmesser sind sogar verboten zu besitzen und brauchen kein Führverbot.


    Aber das nur aus meinen Erinnerungen. Hier kann ich grad nicht ins WaffG schauen.



    Grüße,


    Tom


  • Abschnitt 1:
    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    ...
    1.4
    Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.4
    1.4.1
    Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge-höchstens 8,5 cm lang ist und
    -nicht zweiseitig geschliffen ist;
    Hab mich geirrt, sind nicht 6,5 sondern 8,5cm...


    Anscheinend wurde auch der Paragraf 42a geändert, in dem Absatz 2.2:


    Zitat

    (2) Absatz 1 gilt nicht1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.


    Das war meine ich vorher ABGESCHLOSSENES... (https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html)


    So long,
    Sam

  • @ Jaws : nein, "wir" sind noch nicht sooo verzweifelt. Aber ich finde ein Tool, das funktioniert und nicht als Waffe missbraucht werden kann, für sinnvoll. Man kann damit auch Kinder und Tolpatsche ggf. schulen, dabei geringeres Selbstverletzungsgefahr. Eine Säge, die bei Hautkontakt bricht, dürfte nicht als Säge funktionieren. Und foltern kann ich auch mit einer Zeitung....

  • [MENTION=7295]beprudent[/MENTION]


    Vozugsweise mit der Bild :kichern:

    Mögen die Schwingen der Freiheit niemals Ihre Federn verlieren....

  • ....verschlossenes Behältnis.... es reicht also ein Ziplockbeutel in den ich das Tool packe... geht doch, dann kommt in der Tasche zumindest kein Sand rein....
    ..und .... eine Gürteltasche mit Klettverschluss ist doch auch verschlossen, oder gibt's schon nen definitions paragraphen was nen verschlossene Behältnis ist?
    ......
    Lasst uns doch mal ne Liste machen, was die letzten 20 jahre alles so verboten und beschränkt wurde....
    Vom Wurfstern bis zum 500er

  • Ja es gibt die Rechtsbegriffe "Verschlossen" und "Geschlossen".


    Verschlossen kommt von "Schloss" und meint versperrt, wobei die Eignung von Behältnis und Schloss dem Zweck sinngemäß entsprechen müssen.


    Geschlossen heisst, vor direktem, einfachem Zugriff geschützt. Ein Zipplockbeutel würde wohl beiden Definitionen nicht standhalten.


    LG. Nudnik