Obstwiese kaufen und nutzen

  • Bei der Immobiliensuche haben wir nun was gefunden, was uns anspricht. Das Haus steht auf einem winzigen Grundstück, gärtnern kann man dort nicht. Allerdings wird ein halbwegs naheliegendes Gartengrundstück mitverkauft.


    Das Gartengrundstück ist etwa 2.000 m² groß, besteht hauptsächlich aus einer großen Wiese mit mehreren jungen Obstbäumen (Apfel, Birne?, Plaume, Mirabelle, Kirsche, Walnuss), ist von größeren Laubbäumen umgeben, die guten Sichtschutz bieten, aber dennoch einiges an Sonne ermöglichen und ist nur von einem Nachbargrundstück einsehbar. Ganz in der Nähe ist ein Baggersee, der wohl recht sauberes Wasser hat.


    Ich war schon absolut begeistert, hatte direkt große Pläne (Gemüsebeete, eigenen Brunnen, ...)und habe mich genauer über das Grundstück informiert.
    Dabei stellte sich hereaus, dass die Fläche im Flachenschutzplan als Obstwiese geschützt ist.
    Offiziell wäre damit kein Gemüsegarte drin.


    Nach einigen Überlegungen neige ich nun zu folgender Lösung.
    Haus und Garten gefallen uns dennoch, ich tendiere dazu es dennoch zu nehmen.


    Da ich nicht vorhatte, auf 1.000 m² Kartoffeln zu pflanzen, sondern nur eine Teilversorgung mit Gemüse anstrebe, denke ich, ich kann am Rand einen kleinen Teil als Beet umfunktionieren. Einige Beerensträucher kann man am Rand im Halbschatten unter den großen Bäumen platzieren. Der Charakter einer Obstwiese wäre größtenteils erhalten, selbst wenn es jemand mal prüfen würde.
    Denkbar wäre auch, einen Teil der Beete mit Gras zuwachsen zu lassen, so wie es @Samuii mal ausprobiert und hier vorgestellt hat. Auf ein Gewächshaus oder Hochbeete würde ich verzichten. Kopost wäre nur ein Haufen.


    Sollte es in einer Krise nötig sein, könnte ich den Gemüseanbeau schnell deutlich ausweiten.


    Natürlich darf man dort auch kein Häuschen haben, ich keinen Wohnwagen usw. Das ist wohl auch früher schon mal aufgefallen, denn das, was mal stand, wurde entfernt. Ob der einzige Nachbar petzt oder die Stadt kontrolliert, weiß ich nicht. Derzeit steht da ein kleiner Geräte-Schrank.
    Ich habe überlegt, ein kleines Erdloch-Depot zu graben, um ein paar Kleinigkeiten parat zu haben. Den Grundwasserspiegel tippe ich auf 3 - 4 Meter Tiefe. Aufrund des nahegelegenen Baggersees meine ich, es halbweg schätzen zu können. Das Depot wäre dann möglichst unauffällig getarnt.


    Ich würde versuchen, eine Genehmigung für einen Brunnen zu erhalten. Sie wäre kostenlos und theoretisch auch möglich, einziger Knackpunkt ist, dass ich bisher nicht weiß, ob für eine Obstwiese ein Brunnen unter den Tatbestand fällt, dass man einen Brunnen für die Bewässerung des eigenen Gartens haben möchte. Eine Obstwiese benötigt ja fast nie weitere Bewässerung, sobald alles angewurzelt ist.


    Habt ihr weitere Ideen und spontane Überlegungen dazu? Habt ihr Ideen zur Obstwiese?
    Ist bei einem solchen Grundwasserspiegel überhaupt sinnvoll, unterirdische Lagerungsmöglichkeiten zu schaffen oder wird es sehr feucht, da das Wasser zu nah ist?
    Habt ihr sonstige Bedenken oder Ideen für unsichtbare Nutzungen?

  • Schau mal, ob due die kommunale Satzung oder den Flächenschutzplan bekommen kannst, der das Gelände als Obstwiese festschreibt. Da sollte normalerweise drin stehen, was dort erlaubt ist und was nicht.


    Ansonsten kommt es drauf an, was stillschweigend geduldet wird und was nicht. Schau dir mal umgebende ähnliche Grundstücke an, ob da auch eine Gartennutzung zu finden ist.


    Was das Erdepot betrifft, konnt es drauf an: Geräte würde ich da nicht lagern, weil die schnell rosten und Holz verfaulen dürfte. Aber eine vergrabene, wasserdichte Tonne mit Vorräten dürfte machbar sein.

  • Hi Trypp,
    ich kenne jetzt dein Bundesland nicht und auch nicht deine lokalen Vorgaben. Aber genau das solltest du raus finden. Also schau das du mal alle relevanten Daten eingesammelt bekommst. In einigen Bundesländern ist zum Beispiel Bebauung im Aussenbereich bis zu einer gewissen Größe möglich.
    manchmal gibt es aber auch Einschränkungen durch Naturschutzgebiete bzw. Landschaftsschutzgebiete. Vieles läuft unter "Bestandsschutz" sprich Garten oder Hütte war schon immer da.
    Am besten frägst du mal wer für den Flächenschutzplan verantwortlich ist und redest mit denen.
    Aber ein Tipp vorweg. Erzähl ihnen nicht das ne Hütte bewohnbar sein soll. Das bekommst du nie genehmigt. Eine Material oder Werkzeughütte kann machbar sein.
    2000qm ist schon ne ganz schöne Größe. Da benötigst du zumindest einen vernünftigen Rasenmäher. Besser noch ein kleiner Aufsitzmäher oder Traktor.
    Eine Alternative könnten Schaafe oder Ziegen sein. Dann hättest du auch ein gutes Argument für eine kleine Hütte/Stall und einen Brunnen.
    Aber zuerst solltest du mal mit den Behörden reden was möglich ist.

  • Ich habe drei Wiesen mit Bäumen "in der Nähe" und schon jetzt habe ich vor allem für die Nussbäume einige unbekannte "Erntehelfer".


    In einer Krise hätte ich erst recht Bedenken dass das Gemüse "Füße bekommt" wenn der Garten nicht vom Haus aus einsehbar ist.
    Von daher würde ich davon absehen mit einem Gemüsegarten "in der Nähe" für den Fall der Fälle zu planen.


    Wenn dir aber Gärtner einfach Spaß macht und von der Behörde nicht dagegen spricht kann man das zur Teilversorgung bis zur Krise natürlich trotzdem machen...

    If you are looking to government for the answer, you obviously don´t understand the problem.

  • Danke!


    Es liegt in NRW, in Dormagen und auch kleine Bauten im Außenbereich sind nach Landesrecht nicht drin, solange ich diese nicht für einen Forst- oder Landwirtschaftsbetrieb benötige (nein, ich will keinen anmelden!).
    Laut Landschaftsplan handelt es sich um einen der geschützten Landschaftsbestandteile als Obstwiese.


    Zur Pflege ist geregelt: [TABLE="border: 1, cellpadding: 7, cellspacing: 0"]

    [tr]


    [TD="width: 50%"]Pflege von Obstwiesen


    [FONT=Tahoma,Tahoma][FONT=Tahoma,Tahoma]Für Obstwiesen werden folgende Pflegemaßnahmen festgesetzt: [/FONT][/FONT]


    [FONT=Tahoma,Tahoma][FONT=Tahoma,Tahoma]- fachgerechter Schnitt des Obstbaumbestandes [/FONT][/FONT]


    [FONT=Tahoma,Tahoma][FONT=Tahoma,Tahoma]- Maßnahmen zur Erhaltung höhlen-tragender Bäume bis zu ihrem physiologischen Ende und Ersatz ab-gängiger Bäume durch Obstbaumhochstämme [/FONT][/FONT]


    [FONT=Tahoma,Tahoma][FONT=Tahoma,Tahoma]- Gegebenenfalls Verbißschutz der Stämme bei Beweidung [/FONT][/FONT]


    [FONT=Tahoma,Tahoma][FONT=Tahoma,Tahoma]- Nachpflanzung von Obstbaumhochstämmen in bestehende Lücken. [/FONT][/FONT][/TD]
    [TD="width: 50%"][FONT=Tahoma,Tahoma][FONT=Tahoma,Tahoma]Obstwiesen sind typische Elemente des Orts- und Landschaftsbildes und prägen somit die Landschaft. Seit einigen Jahr-zehnten gehen die Obstwiesen stark zurück; dies bedeutet den Verlust einer besonders artenreichen Lebensgemeinschaft von zum Teil gefährdeten Pflanzen- und Tierarten (unter anderem Fledermäuse, Siebenschläfer, Haselmaus, Steinkauz, Neuntöter, bestimmte Schmetterlinge) und zugleich den Verlust charakteristischer Ortsbilder. Aus diesen Gründen ist es dringend geboten, die noch vorhandenen ökologisch bedeutsamen Obstwiesen und -weiden zu pflegen. [/FONT][/FONT]


    [FONT=Tahoma,Tahoma][FONT=Tahoma,Tahoma]Bei den Obstwiesen handelt es sich nicht um Flächen, auf denen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten Obst angebaut [/FONT][/FONT][/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="border: 1, cellpadding: 7, cellspacing: 0"]

    [tr]


    [td]

    wird, sondern um meist kleinere siedlungsnahe bzw. hofnahe Flächen. Bei Neuanpflanzungen sollen bevorzugt alte heimische Sorten verwendet werden.


    Soweit die Bäume nicht aus ökonomischer Sicht fachgerecht gepflegt werden, sind Pflegemaßnahmen nur im not-wendigen Umfang zum Erhalt der Bäume durchzuführen.

    [/td]


    [/tr]


    [/TABLE]


    Beweiden wäre also theoretisch möglich, das möchte ich aber nicht.
    Ob darunter irgendwo in einem eher geringfügigen Umfang Gemüse angebaut werden darf, ergibt sich daraus nicht. Schwerpunkt der Regelung liegt bei den Bäumen, um die typischerweise darunter befindliche Wiese geht es gar nicht. Oder seht ihr das anders?


    Ich denke, wenn man nicht auf diese Frage aufmerksam macht, interessiert es keinen, es wird weiterhin eine Obstwiese mit Hochstämmen bleiben.
    Obst will ich ja auch haben. Und mit Gemüse würde ich es (für den Anfang) nicht übertreiben.


    Ein starker Benzinrasenmäher mit Antrieb muss es natürlich sein. Der bisherige Eigentümer hatte einen Sabo, hat sechs mal im Jahr gemäht und war angeblich nach 1,5 Stunden fertig. Dafür würde ich keine Aufsitzmäher kaufen.


    Mir fällt ein, ich sollte noch erwähnen, dass wohl nicht übertrieben kontrolliert wird. Er hat jahrelang einiges an Brennholz dort gespalten und dauerhaft gelagert, was auch keinen gestört hat, obwohl es strenggenommen nicht so vorgesehen ist.

  • Ich habe drei Wiesen mit Bäumen "in der Nähe" und schon jetzt habe ich vor allem für die Nussbäume einige unbekannte "Erntehelfer".


    In einer Krise hätte ich erst recht Bedenken dass das Gemüse "Füße bekommt" wenn der Garten nicht vom Haus aus einsehbar ist.
    Von daher würde ich davon absehen mit einem Gemüsegarten "in der Nähe" für den Fall der Fälle zu planen.


    Wenn dir aber Gärtner einfach Spaß macht und von der Behörde nicht dagegen spricht kann man das zur Teilversorgung bis zur Krise natürlich trotzdem machen...


    Der Garten ist wirklich uneinsehbar, man muss erstmal durch den "Dschungel" fahren, um dort anzukommen und wundert sich dann, wo man ankommt. Wer keinen Garten vermutet, wird dort keinen erkennen.
    Wenn einer natürlich erntet, solange ich es nicht sehe, wäre er auch absolut ungestört :crying_face:

  • Der Anteil, der darauf entfällt, liegt bei 7.500 €.
    Der Verkäufer behauptet, dass er dafür deutlich mehr kriegen würde, wenn er es gesondert verkaufen würde. Das glaube ich auch. Er würde das Haus auch einzeln verkaufen, wenn wir wollten. Aber ohne größeres Grundstück kommt es für mich nicht in Frage.


    Zugang ist über einen städtischen "Dschungel".
    Es sind ein wenig mehr als 2.000 m², es liegt am Ortsrand, ist (bis auf die Nachbarn nicht einsehbar) und hat etwa 150 Meter bis zur nächsten kleinen Badestelle (wo man eigentlich nicht baden darf, es aber keinen stört). Das Wasser scheint sauber zu sein. Am anderen Ufer ist ein Angelverein. Es hat auf jeden Fall einen Erholungswert, selbst ohne Erschließung.

  • 3,75€/qm ist im urbanen Umfeld durchaus ein fairer Wert. Wenn der Zustand der Bäume und Wiese in Ordnung ist und du sowas möchtest würde ich zuschlagen.

  • Wenn das ein Landschaftsschutzgebiet ist und eine Petze oder ein Kontrolleur run läuft kann ich mir nicht vorstellen, dass das Mut dem Gemüse gut geht.
    Auch beim Brunnen würde ich erst mal fragen, ob das prinzipiell möglich ist. Bei uns (OÖ) hast du im Umkreis von ca. 200m von einem Gewässer keine Chance, einen genehmigt zu bekommen!

    Arbeite, als wenn du ewig leben würdest. Liebe, als wenn du heute sterben müßtest.

  • Ich tendiere auch zum Zuschlagen. Bei Streuobstwiesen ist kein Bewuchs unter den Bäumen erlaubt. Also nix mit Beeren oder gar Gemüse. Am Rande vielleicht. Aber das Amt wird Dir da ganz genaue Auskunft geben können.

  • Streuobstanbau ist eine Form des extensiven Obstbaus, bei dem großteils starkwüchsige, hochstämmige und großkronige Obstbäume in weiträumigen Abständen stehen. Charakteristisch für Streuobstbestände ist die regelmäßige Unternutzung als Dauergrünland. Daneben gibt es Streuobstäcker mit ackerbaulicher oder gärtnerischer Unternutzung, Streuobstalleen sowie sonstige linienförmige Anpflanzungen. Häufig sind Streuobstbestände aus Obstbäumen verschiedener Arten und Sorten, Alters- und Größenklassen zusammengesetzt, sie sollten eine Mindestflächengröße von 0,15 ha umfassen. Im Unterschied zu modernen Dichtpflanzungen mit geschlossenen einheitlichen Pflanzungen ist in Streuobstbeständen stets der Einzelbaum erkennbar


    Quelle https://gartenbauvereine.de/sa…esen/definition-streuobst


    Ein untergeordneter Gemüseanbau im Randbereich wird dir die untere Naturschutzbehörde sicherlich gestatten, solange der Charakter der Streuobstwiese erhalten bleibt.


    Mähen mußt du nicht und wenn dann würde ich bei so einer naturnahen Fläche mit Balkenmäher rangehen und richtig Heu machen.


    Beerensträucher gehen natürlich auch auf der Streuobstwiese. Insbesondere Himbeere und Brombeere sind historisch auf Streuobstwiesen absolut korrekt.


    Den Brunnen solltest du selbstverständlich beantragen, denn Obstbäume werden gepflegt, dazu gehört auch die ausreichende Versorgung mit Wasser in Dürreperioden.


    Ein Erddepot kannst du natürlich anlegen, denn niemand wird es jemals mitbekommen, dass du es angelegt hast.


    Du erwähnst nicht, ob das Grundstück eingefriedet ist.


    Wenn - wie du sagst - alle Bäume noch sehr jung sind, ist die Festsetzung als geschützter Landschaftsbestandteil sachlich falsch und ein versierter Verwaltungsrechtler kann das sicherlich ändern. Das solltest du auf jeden Fall prüfen, denn dadurch gewinnt das Grundstück nicht nur monetär sonder vor allem praktisch für dich an Wert.

  • Hallo Tryppp,


    bezüglich des Brunnens würde ich beim zuständigen Kreis nachfragen, wann eine Genehmigung erforderlich ist.
    Ich komme auch aus NRW und brauchte für unseren Brunnen keine Genehmigung,
    da ich ihn nur zur Gartenbewässerung benutze und nicht auch als Brauchwasser für das Haus.


    Gruß
    Sobi

  • Hallo Tryppp,


    bezüglich des Brunnens würde ich beim zuständigen Kreis nachfragen, wann eine Genehmigung erforderlich ist.
    Ich komme auch aus NRW und brauchte für unseren Brunnen keine Genehmigung,
    da ich ihn nur zur Gartenbewässerung benutze und nicht auch als Brauchwasser für das Haus.


    Gruß
    Sobi


    Du hast recht, normalerweise benötigt man keine Genehmigung, wenn man nur den eigenen Garten bewässert. Hier ist es anders, da es auch ein Wasserschutzgebiet ist. Aber laut Behördenauskunft ist es angeblich genehmigungsfähig, wenn das Wasser an der Stelle nicht belastet ist. Als ich sagte, ganz in der Nähe sein ein wohl sauberer Baggersee mit Angelverein, sagte der Mensch, dass das super klingt und es wohl klappen müsste. Das einzige was droht ist, dass die im Wasserschutzgebiet meist ein paar Nebenbestimmungen auferlegen, meist, dass man nicht selbst gräbt, sondern eine Fachfirma beauftragt. Ob das Grundstück im Ort liegt oder im Außenbereich, ist angeblich egal.



    Dann habe ich nun drei Tage gegrübelt, ob ich schlafende Hunde wecken soll und an offizieller Stelle wegen eines Gemüsebeets am Rand der Wiese fragen soll. Heute habe ich mich nun getraut und erfahren, dass ich sogar darf.
    Konkrete Größen- / Anteilsvorgaben gibt es nicht. Der Landschaftbehörde sind die Obstbäume wohl wichtiger als die Wiese selbst. Ein bisschen Gemüse geht, es darf nicht im Baumkronenbereich sein und soll an einer sinnvollen Stelle sein, wo es noch Sonne bekommt und wohl nicht übermäßig viel von der Wiese beanpruchen.. Wenn ich soweit bin, melde ich mich bei der Frau, sie kommt vorbei und wir klären vor Ort, wo das Beet hinkommt und wie groß es wird.
    Ich finde die Lösung ganz gut. Auch wenn die Gemüsefläche vielleicht nicht groß wird, Hauptsache ich kann mich ein wenig austoben, meinen grünen Daumen trainieren und muss auch nichts befürchten oder verstecken.
    Wenn die Welt untergeht, kann ich immernoch Kartoffeln dazupflanzen.


    Wenn ich dann die amtliche Erlaubnis für ein Gemüsebeet habe, brauche ich mir wahrscheinlich auch keine Gedanken wegen des Brunnens machen. Ich hoffe, dass man dann nicht mehr anzweifeln kann, dass es für die Bewässerung des Gartens ist.

  • Das hört sich doch gut an. Ich hab bisher auch durchweg gute Erfahrungen mit der unteren Naturschutzbehörde gemacht. Wenn man vorab frägt sind die ganz umgänglich und vieles, wenn auch nicht alles, ist möglich.
    Viel Erfolg beim Kauf. Bis das dann alles durch und protokolliert ist kannst du dich dann über den Winter an die Planung machen und im Frühjahr geht's richtig los.
    Hast du denn die notwendigen Maschinen um die Fläche zu bewirtschaften? Stunden lang hinter dem Rasenmäher her laufen macht nämlich auf Dauer keinen Spaß.

  • Klingt doch super. Mit dem Wiesenschnitt kannst du eventuell auch den Gemüsegarten mulchen, vielleicht am besten vom ersten Schnitt, wo noch keine Samen drin sind.


  • Hast du denn die notwendigen Maschinen um die Fläche zu bewirtschaften? Stunden lang hinter dem Rasenmäher her laufen macht nämlich auf Dauer keinen Spaß.


    Nein, noch nicht.
    Ich habe mich ein wenig informiert und festgestellt, dass es sinnvoller ist, zwei (höchstens dreimal) im Jahr zu mähen. Das geht aber mit einem normalen Mäher nicht.
    Ich denke, ich komme um einen Balkenmäher nicht herum. Motorsensen (auch die auf Rädern) sind wahrscheinlich weniger geeignet.
    Die Preise für Balkenmäher sind schon happig, die gehen bei 600 erst los und ich habe mich noch nichtmal informiert, ob die was taugen.


    Naja, erstmal kaufen, dann irgendwann mähen.

  • Je nachdem, wie breit oder eng die Bäume stehen, kannst du die Wiese vielleicht teilweise von einem benachbarten Landwirt mähen lassen, der dafür das Heu behält, und du musst die mit der Motorsense nur noch um die Bereicht direkt an den Bäumen kümmern, wo der Traktor nicht hin kommt.

  • Moin tryppp. Ich habe nur 1000qm. Ich mähe ca. 6 mal im Jahr mit einem etwas leistungsfähigeren Benzinmäher. Das geht ganz gut und ich bin zufrieden. Mir kommt es nicht sooo lange und mühsam vor. Ich mähe entweder nach Lust verschiedene Abschnitte oder mal alles komplett. Im Sommer wächst das Gras eh nur sehr mäßig bis gar nicht, aktuell ist auch alles aufgrund der Hitze vertrocknet. Unter den Obstbäumen ist viel Schatten, da passiert auch wenig. Ich vermute, dass sich die Arbeit bei deinen 2000qm im Rahmen halten, wenn du breit gestreut kontinuierlich was machst.


    Viele Grüße

    -<[ Nunquam-Non-Paratus ]>-

  • Nein, noch nicht.
    Ich habe mich ein wenig informiert und festgestellt, dass es sinnvoller ist, zwei (höchstens dreimal) im Jahr zu mähen. Das geht aber mit einem normalen Mäher nicht.
    Ich denke, ich komme um einen Balkenmäher nicht herum. Motorsensen (auch die auf Rädern) sind wahrscheinlich weniger geeignet.
    Die Preise für Balkenmäher sind schon happig, die gehen bei 600 erst los und ich habe mich noch nichtmal informiert, ob die was taugen.


    Naja, erstmal kaufen, dann irgendwann mähen.


    schon mal ein eine Sense gedacht? Also die klassische ohne Motor. Mit allem Zubehör dürfte man unter 200 Euro liegen, leise, leicht zu warten und garantiert unabhängig von Treibstoffen und exotischen Ersatzteilen. Bei der Fläche dürfte das gut zu machen sein.