Heidelberg: Warnung vor verunreinigtem Trinkwasser

  • Klar kann die FW den Zugang zu einer Einsatzstelle sperren oder im Katastrophenfall Verhaltensanweisungen erteilen, aber die Nutzung von Wasser verbieten? Das hört sich für mich nach „Versprecher“ an.

  • Im wirklichen Katastrophenfall ist sehr viel möglich. Schau dir mal §49 und §64 des hessischen Brandschutzgesetzes an. Das gibt es ähnlich vermutlich in allen Bundesländern. Im wirklichen Katastrophenfall kannst du enteignet und zu Zwangsarbeit herangezogen werden.