Hier kommen alle Publikationen & Broschüren in Österreich rein.
Publikationen & Broschüren in Österreich
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Veröffentlichungen des Zivilschutz Österreich zum Thema Vorsorge und Vorbereitung:
Notfallnummern, Versorgungssicherheit, mögliche Gefahren für das Netz. Dazu Tipps und Hinweise für die eigene Blackout-Vorbereitung.
Risiken im Netz, Hinweise und Tipps zur Sicherheit, Gefahren durch Phising oder auch Schadsoftware.
Wissen was zu tun ist. Auflistung der Gefahrzeichen, kurzer Geschichtsexkurs zur Radioaktivität. Wie wirkt die Strahlung, was kann ich zum Eigenschutz machen im Fall einer A-Bombe oder eines Kraftwerksunfalls. Dazu nochmals die Sirenensignale.
Der Selbstschutz Mini-Ratgeber
Der richtige Notruf, die Sirenensignale, Erste Hilfe und Defibrillation, Brandbekämpfung, wie verhalte ich mich bei spezifischen Gefahren - hier alles in kompakter Form!
Der (große) Selbstschutz-Ratgeber
Kenntnisse aneignen, Verhalten bei Not- und Unfällen, vorbeugende Maßnahmen gegen Kriminalität, Hinweise und Handlungsanweisungen zu spezifischen Szenarien (was mache ich bei Erdebeben, Lawine, radioaktiven Unfällen, ...), der Blackout, Verhalten bei Bränden - insgesamt die umfangreichste Publikation!
Was braucht der Mensch zum Leben, was kann ich essen, Haltbarkeit, Trinkwasserherstellung /-entkeimung.
Bevorratungsempfehlungen für Nahrungsmittel, Hausapotheke, Dokumentenmappe anlegen und eine Anleitung für den Stress-Test "Sirenenalarm".
Ein leider kostenpflichtiges Kochbuch mit folgendem Inhalt: Tipps zum Kochen im Katastrophenfall,Infos zur Bevorratung und dem Sichern von Lebensmitteln, Rezepte, Auflistung von “Koch-Mustertagen”.
Wie verhalte ich mich, was kann ich für die Vorsorge leisten sowie Tipps.
Alle Downloads des Niederösterreichischen Zivilschutzverbandes findet Ihr gesammelt HIER.
Außerdem noch eine Broschüre zum Thema Sicher durch den Sommer und ein weiterer Internet-Ratgeber mit Schwerpunkt "Surfen und Chatten". Zusätzlich noch etwas zu dem Projekt gemeinsam.sicher mit dem Zivilschutz
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Der Internet-Auftritt Saurugg.net von Herbert Saurugg ist sicherlich Einigen geläufig.
Er ist Experte für die Vorbereitung auf den Ausfall lebenswichtiger Infrastrukturen. Entsprechend umfangreich ist das Informationsmaterial im Bereich "Blackout" mit Leitfäden und Kurzinformationen für Otto Normalbürger. Es finden sich aber auch viele Ausarbeitungen zu Vorsorge auf kommunaler Ebene oder spezifisch für Feuerwehr / Krankenhaus. Im Folgenden findet Ihr die einzelnen Dokumente, etwas übersichtlicher (da mit Bild und falls der eine oder andere Link nicht mehr läuft) ist es hier.
Persönliche / Individuelle Vorsorge
Was kann ICH tun?
Informationen und Hilfestellungen für die persönliche Vorsorge
Einkaufsliste Basisvorrat
Vereinfachte Einkaufsliste für den möglichen Basisvorrat
Checkliste Basisvorrat
Eine Hilfestellung für die mögliche Bevorratung und Vorsorge
Checkliste Bewältigung
Hilfestellung zu Selbsthilfe während eines Blackouts
Was kann ICH tun?
Was passiert, wenn’s passiert?
SchülerInnen-Information
Fragen für die Familienvorsorge
Gemeinde / Kommunale Vorsorge
Vorsorge geht uns alle an!
Vorsorge in der Gemeinde/individuelle Vorsorge
Kurzinformation für Bürgermeister/ Gemeinden
Blackout-Basis-Check Gemeinde
Die wichtigsten Fragestellungen in einer Gemeinde
Leitfaden „Meine Gemeinde auf ein Blackout vorbereiten“
Leitfaden „Meine Stadt auf weitreichende Infrastrukturausfälle vorbereiten“
Leitfaden „Selbsthilfe-Basis“
Dezentrale Anlaufstellen für die Bevölkerung
Konzept "Lokale Notradiosender"
für den Fall eines weitreichenden Infrastrukturausfalls
Feuerwehr
Blackout-Kurzinformation für Feuerwehren
Checkliste für den Feuerwehrkommandanten/ Bürgermeister
Leitfaden "Meine Feuerwehr auf einen weitreichenden Infrastrukturausfall („Blackout“) vorbereiten
Leitfaden „Die Organisierte Hilfe im Fall eines Blackouts“
Die organisierte Hilfe / Gesundheitswesen
Blackout-Kurzinformation Gesundheitswesen
Leitfaden "Mein Krankenhaus auf einen weitreichenden Strom- und Infrastrukturausfall vorbereiten"
Leitfaden "Die Gesundheits(not)versorgung während eines Blackouts"
Unternehmen
Fragebogen zur Selbstevaluierung der Robustheit der eigenen Organisation
Blackout-Kurzinformation für Unternehmer
Leitfaden "Mein Unternehmen auf ein Blackout vorbereiten"
Blackout-Kurzinfo Lebensmittelversorgungsbranche
Sonstiges
Risikoeinschätzungen
Auswertung unterschiedlicher Quellen (Studien, Behörden, Medien)
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie weiter-führende Informationen und Links zu anderen Organisationen und Quellen rund um das Thema Blackout und Vorsorge.
Publikationen
Zahlreiche Artikel und Fachbeiträge von Herbert Saurugg rund um das Thema Blackout-Vorsorge
Fallstudie Pinzgau
Gottfried Pausch, Stand: 11/2017, 117 Seiten
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Der Internet-Auftritt ist in meinen Augen ein Pflichtbesuch für jeden, der sich auf einen Blackout vorbereitet. Herr Saurugg hat eine Unmenge an Informationen zusammengetragen und ist schlicht vom Fach. Er geht auf seiner Seite noch auf weitere Themen ein, zu denen es keine Downloads gibt wie die Notstromversorgung im Privatbereich (Aggregate, Photovoltaik, etc.).
Außerdem stellt er das Sicherheitsforschungskonzept "Energiezelle F - Regionales Energiezellen- und Krisenvorsorgekonzept" vor:
Mit dem österreichischen KIRAS-Sicherheitsforschungsprojekt „Regionales Energiezellen- und Krisenvorsorgekonzept am Beispielszenario „Blackout“ – Energiezelle Feldbach“ wird erstmals eine notversorgungsfähige Energiezelle praktisch erforscht und umgesetzt. Dieses Projekt soll wesentliche Erkenntnisse liefern, mit welchen Schritten die Robustheit der lokalen und regionalen Infrastrukturen bzw. die gesellschaftliche Resilienz („Selbstwirksamkeit“) erhöht werden können.
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Keine Publikation, aber sehr passend ist das folgende Zitat von seiner Seite:
Laotse, chinesischer Philosoph
„Plane das Schwierige da, wo es noch leicht ist.“
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Die Katastrophenschutzgesetze in Österreich sind Landessache.
Hier die Links zu den Landes-Katastrophenschutzgesetzen:
Wien: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…W&Gesetzesnummer=20000075
Niederösterreich: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…O&Gesetzesnummer=20001126
Burgenland: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…d&Gesetzesnummer=10000189
Steiermark: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…k&Gesetzesnummer=20000308
Kärnten: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…K&Gesetzesnummer=10000076
Oberösterreich: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…O&Gesetzesnummer=20000459
Salzburg: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…g&Gesetzesnummer=10000401
Tirol: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…T&Gesetzesnummer=20000180
Vorarlberg: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…g&Gesetzesnummer=20000269
Nicht unwesentlich zu wissen sind besonders die Zwangs- bzw. Duldungsmaßnahmen, welche darin geregelt sind. Es kann im Katastrophenfall dazu kommen, dass man zur Mitarbeit verpflichtet wird, oder Fahrzeuge oder andere Ressourcen zur Verfügung stellen muss, um eine Katastrophe zu bekämpfen. Hier als Beispiel §20 des oberösterreichischen Katastrophenschutzgesetzes:
Zitat§ 20
Hilfeleistungs- und Duldungspflichten
(1) Soweit die zur Katastrophenabwehr und -bekämpfung benötigten Hilfsorgane oder Hilfsmittel sonst nicht zeitgerecht verfügbar sind, ist die Katastrophenschutzbehörde berechtigt,
1.
jede Person nach Möglichkeit und Zumutbarkeit zur erforderlichen Hilfeleistung zu verpflichten und
2.
die Bereitstellung von Sachen, die zur Nachrichtenübermittlung, zur Beförderung von Personen, Einsatzmitteln und -geräten sowie von Sachen, die für andere Hilfsmaßnahmen benötigt werden, anzuordnen.
(2) Ausgenommen von der Verpflichtung zur Hilfeleistung gemäß Abs. 1 Z. 1 sind Personen,
1.
die während der Katastrophe behördliche Aufgaben zu vollziehen haben oder die auf Grund eines zu versehenden Bereitschaftsdienstes (Rufbereitschaft) jederzeit dazu einberufen werden können,
2.
deren Dienstleistung während der Katastrophe zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Menschen oder zur Vermeidung schwerer volkswirtschaftlicher Schäden notwendig ist.
(3) Das im Zuge der Katastrophenabwehr und -bekämpfung erforderliche Betreten und Benützen von Gebäuden und Grundstücken sowie die Inanspruchnahme privater Einsatzmittel ist zu dulden. Weiters sind Maßnahmen, die zur Abwehr oder Verringerung von Katastrophenschäden unbedingt erforderlich sind, insbesondere die Entfernung oder das Anbringen von Einrichtungen und Hindernissen, zu dulden.
(4) Verpflichtungen, Anordnungen und Maßnahmen nach Abs. 1 und 3 haben nur für die unbedingt erforderliche Dauer und bei möglichster Schonung der in Anspruch genommenen Sachen zu erfolgen. Vermögensrechtliche Nachteile, die daraus entstanden sind, sind nach den Grundsätzen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zu ersetzen, sofern nicht eine Entschädigungs- oder Leistungspflicht Dritter besteht.
(5) Die gemäß Abs. 1 zur Hilfeleistung verpflichteten Personen sind, soweit es sich nicht um die bloße Bereitstellung von Sachen handelt, Hilfsorgane der Katastrophenschutzbehörde und Angehörige des Katastrophenhilfsdienstes.
(6) Von Verpflichtungen, Anordnungen und Maßnahmen nach Abs. 1 und 3 jedenfalls ausgenommen sind Angehörige des Bundesheeres und der Heeresverwaltung sowie Gerät, welches der militärischen Landesverteidigung gewidmet ist, und militärische Liegenschaften.
(7) Die Gemeinden sind bei der Katastrophenabwehr und -bekämpfung zur wechselseitigen Hilfeleistung mit ihrem Katastrophenhilfsdienst gegen Kostenersatz durch die Gemeinde, in welcher der Einsatz erfolgt, verpflichtet.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Gelt…O&Gesetzesnummer=20000459
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Danke PreppiPeppi - hab mir die Broschüre runtergeladen - warum wird in DW das meiste unter den Teppich gekehrt ???