Hinzu kommt dass man garnicht zu günstig vermieten darf!
Liegen die Mieteinnahmen zu weit unter dem Mietspiegel (der meist zu hoch angesetzt wird) kann man als Vermieter evtl. vom Finanzamt eins auf die Mütze bekommen, weil Steuereinnahmen entgehen. So zumindest mein Wissensstand.
Die Grenze liegt bei zwei Dritteln der ortsüblichen Miete. Darunter unterstellt man (aus meiner Sicht zu Recht) dass du gezielt jemand vergünstigt wohnen lässt, und dieser Vorteil ist nun mal Geld wert. Ökonomisch gesehen hat ja niemand Geld zu verschenken.
Verwandtenmiete deshalb oft bei 2/3 der ortsüblichen Miete als Anerkennungsgrenze.