Warnung vor Überhitzung des Immomarkts in Europa

  • Hinzu kommt dass man garnicht zu günstig vermieten darf!

    Liegen die Mieteinnahmen zu weit unter dem Mietspiegel (der meist zu hoch angesetzt wird) kann man als Vermieter evtl. vom Finanzamt eins auf die Mütze bekommen, weil Steuereinnahmen entgehen. So zumindest mein Wissensstand.

    Die Grenze liegt bei zwei Dritteln der ortsüblichen Miete. Darunter unterstellt man (aus meiner Sicht zu Recht) dass du gezielt jemand vergünstigt wohnen lässt, und dieser Vorteil ist nun mal Geld wert. Ökonomisch gesehen hat ja niemand Geld zu verschenken.


    Verwandtenmiete deshalb oft bei 2/3 der ortsüblichen Miete als Anerkennungsgrenze.

  • Und natürlich brauchst du deine Wohnung nicht zu vermieten, sondern kannst sie "brach" liegen lassen, und auf Preissteigerungen hoffen, aber die Nebenkosten laufen weiter, und auch da wird das Finanzamt die entstehenden Kosten nicht mehr anerkennen wollen...


    Genau wie die Instandhaltung, die dann nicht mehr abgesetzt werden kann!


    Das muss also in der Wertsteigerung auch alles mit eingepreist werden...


    Geht wohl nur, wenn die Bude abgezahlt ist!

    Auch die Zinsen usw. Werden dann nicht anerkannt....


    Ob die Rechnung aufgeht?!