- Der Normalmensch sieht nicht, ob die Kameras vernetzt sind oder nicht. Den meisten ist es vermutlich auch egal.
- Die Datenbank zum Abgleich musst du erstmal haben, schon da wird es mit dem Datenschutz schwierig
- Der Wille, den Täter zu bestrafen, muss seitens der Justiz auch vorhanden sein. Damit meine ich, dass nicht nur Bewährungsstrafen vergeben werden, auch nicht bei Ersttätern, dass das vorhandene Strafmaß auch ausgereizt werden darf und sollte, dass Bedingungen gestellt werden sollten, wie Erreichen eines Schul- oder Berufsabschlusses, Täter-Opfer-Ausgleich, tätige Reue.