Blackout: Auswirkungen & Vorsorge

  • Wir werden es erfahren. Ich denke aber, das wird nicht passieren. Nicht im privaten Besitz. Du kannst immer noch argumentieren:


    - lebensnotwendig

    - besonders geschützter Kernbereich

    - nicht letztes Mittel (Erforderlichkeit)

    - fehlende Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne


    ...

    Erklärter FDGO-Fan

  • Baerti : unsere Feuerwehren agieren auf der Grundlage des Feuerwehrgesetzes von Baden-Württemberg. Das ist in diesen Dingen ziemlich eindeutig und gilt nicht nur für die Brandbekämpfung sondern auch bei der Bewältigung "öffentlicher Notstände":



    § 36

    Einschränkung von Grundrechten

    Zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr können auf Grund dieses Gesetzes die Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes), die Berufsfreiheit (Artikel 12 Abs. 1 des Grundgesetzes), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des
    Grundgesetzes) und das Eigentum (Artikel 14 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden.


    (Quelle: landesrecht-bw.de)


    Das FwG hat noch ein paar andere nette "Schmankerl" drin. Z.B. die Heranziehung zu Hilfeleistung:


    § 30

    Heranziehung zur Hilfeleistung

    (...)

    (2) Jede über 18 Jahre alte Person ist bei einem Schadensereignis nach § 2 Absätze 1 und 2 Nummer 1 verpflichtet, Hilfe zu leisten, wenn sie körperlich dazu in der Lage ist und von dem Bürgermeister, einem Beauftragten des Bürgermeisters, dem Technischen Einsatzleiter oder einem beauftragten Angehörigen der Feuerwehr dazu aufgefordert wird. Die Dienstleistung kann nur bei erheblicher eigener Gefahr oder wenn hierdurch andere wichtige Pflichten verletzt würden abgelehnt werden.


    § 31

    Duldungspflichten der Grundstückseigentümer und -besitzer

    (1) Die Eigentümer und Besitzer der von einem Schadensereignis nach § 2 Absätze 1 und 2 Nummer 1 betroffenen Grundstücke, baulichen Anlagen und Schiffe sind verpflichtet, den Angehörigen der Feuerwehr und den auf Weisung des Technischen Einsatzleiters beim Einsatz tätigen Angehörigen anderer Einrichtungen und Organisationen sowie sonstigen beim Einsatz dienstlich tätigen Personen den Zutritt zu ihren Grundstücken, baulichen Anlagen und Schiffen und deren Benutzung für Lösch- und Rettungsarbeiten zu gestatten sowie Wasservorräte, die sich in ihrem Besitz befinden oder auf ihren Grundstücken oder in ihren baulichen Anlagen gewonnen werden können, auf Anforderung für die Lösch- und Rettungsarbeiten zur Verfügung zu stellen und ihre hierfür verwendbaren Geräte zur Benutzung zu überlassen. Sie haben ferner die vom Technischen Einsatzleiter im Interesse geeigneter Entfaltung der Lösch- und Rettungsarbeiten und zur Verhütung weiteren Umsichgreifens eines Brandes angeordneten Maßnahmen wie Räumung von Grundstücken und baulichen Anlagen, Beseitigung von Pflanzen, Fahrzeugen, Maschinen, Einfriedungen, Gebäudeteilen und Gebäuden zu dulden.

    (2) Die gleiche Verpflichtung haben auch die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke, baulichen Anlagen und Schiffe im Umfeld der Einsatzstelle, soweit das zur Schadensabwehr notwendig ist. Für den ihnen hierdurch verursachten Schaden an beweglichen und unbeweglichen Sachen hat die Gemeinde eine angemessene Entschädigung zu leisten, soweit sie nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermögen. Die Gemeinde haftet nicht, soweit der Schaden durch Maßnahmen verursacht worden ist, die zum Schutz der Person, der Hausgenossen oder des Vermögens der Geschädigten getroffen worden sind. Ein entgangener Gewinn wird nicht ersetzt.


    Es geht also nicht darum, Tante Ernas letzte Liter Heizöl aus dem Tank zu saugen, um im Feuerwehrmagazin eine tolle Sause in der beheizten Halle feiern zu können, sondern konkret darum, wenn z.B. Person A aufgrund des bald leeren Akkus ihres Beatmungsgeräts in akute Lebensgefahr gerät und ein anderer Bürger B eine Möglichkeit hat, diese Akkus aufladen zu können oder an dessen Stromspeicher/Generator das Beatmungsgerät anstöpseln zu können, davon Gebrauch machen zu können, auch wenn B das nicht möchte, aber keine wirklich triftigen Hinderungsgründe anführen kann.

  • Baerti


    Als Krisenvorsorger sollte man die Katastrophenschutzgesetze und hier besonders die Zwangs- und Duldungsmaßnahmen kennen.


    Man kann im Bedarfsfall nicht nur zur Herausgabe von Gegenständen aufgefordert werden, sondern kann auch zur Mitarbeit verpflichtet werden. Wird in Deutschland nicht großartig anders sein.


    Hier habe ich sie mal für Österreich zusammengestellt

    Ben
  • Man kann im Bedarfsfall nicht nur zur Herausgabe von Gegenständen aufgefordert werden, sondern kann auch zur Mitarbeit verpflichtet werden. Wird in Deutschland nicht großartig anders sein.

    In der Tat ist das in Deutschland ebenso der Fall. Beispielsweise für Hamburg im §16 des Hamburger KatS-Gesetz geregelt. Und für Niedersachsen im §28 des niedersächsischen KatS-Gesetz.

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • In NRW auch, klar - aber die Hürden, so was zu ziehen und durchzusetzen sind rechtlich wie auch praktisch sehr hoch.


    Ich gehe weiterhin davon auf, dass jeder hier eine Batteriebank abgeben würde, bevor die Nachbarin durch fehlende Energie für die Beatmung stirbt.

    Erklärter FDGO-Fan

  • aber die Hürden, so was zu ziehen und durchzusetzen sind rechtlich wie auch praktisch sehr hoch

    Praktisch sind die Hürden eigentlich gar nicht so hoch. Sehen die Entscheidungsträger eine Notlage, die Ausrüstung und Mithilfe einer Privatperson nötig macht, wird darüber verfügt.


    Die Rechtmäßigkeit entscheidet ein Richter 1 Jahr später.

  • Na also praktisch sehe ich das auch bei Privatpersonen eher schwierig... Zumal man ja auch nicht mal eben die PV hier abbauen kann und bei Oma Erna aufbauen kann.

    Bei Firmenbesitz ist das unkomplizierter denke ich.

    Auch wenn man in letzter Instanz an Privatbesitz ran kann wird es alleine an der Realibität scheitern das man das zu lange diskutieren wird und am Ende es immer deutlich einfachere und näherliegende MIttel geben wird.


    Abgesehen davon würde auch ich meinen Überschuss gerne der Oma Erna und ihrem Beatmungsgerät geben

  • Die PV wird man nicht vom Dach holen, wer soll das auch machen ? Die Anlagen mit Netzführung ohne Inselfunktion sind bei einem Blackout (abgesehen von den Modulen) sowieso wertlos.


    Wenn Stromerzeuger irgendwo dringend gebraucht werden, dann diese schon eher.

    NUNQUAM NON PARATUS

  • Guten Abend,


    habe gerade gesehen, dass der ehemalige Chefredakteur von Bild, Julian Reichelt den Ex-THW- und FW Berlin - Chef Broemme auf seinem YT-Kanal zum Thema BO interviewt hat.


    Ich möchte auf den YT - Kanal nicht verlinken, aber das wundert mich jetzt doch.

    Allem Anschein wird Herrn Broemme seitens der Entscheider in der Politik so wenig Beachtung geschenkt, dass dieser jetzt - in natürlich gewohnt ruhiger Form - alle Kanäle nutzt, um die Bevölkerung zu sensibilisieren.


    Zur Erinnerung, Herr Broemme wurde während der Pandemie aus dem Ruhestand heraus mit dem Aufbau eines Hilfskrankenhauses in Berlin betraut. (Er ist ja quasi der Red Adair Deutschlands.)


    Bin baff erstaunt, einigermaßen zumindest.


    Transalp

    Planung ersetzt den Zufall durch den Irrtum!

  • um die Bevölkerung zu sensibilisieren.

    Ob ein Auftritt bei Reichelt da das richtige ist, lass ich mal dahingestellt. Aber es ist unter Katastrophenschützern und HiOrg-Vertretern eigentlich schon immer common sense, dass Politik und Öffentlichkeit sich zu wenig für das Thema Bevölkerungsschutz interessieren: die einen wollen ihr Wahlvolk nicht verunsichern und in die Fänge von Populisten treiben und die anderen wollen am liebsten nur genügend Brot&Spiele und sich nicht mit "Was wäre, wenn"-Gedanken belasten.


    Momentan kann man dem Thema Blackout, Stromabschaltungen, Notvorrat etc. ja kaum noch entgehen, das tönt jetzt aus allen Kanälen. Und für Anschläge auf Energieinfrastrukturen braucht man mittlerweile keine Fantasie mehr, die passieren ja schon. Zusätzlich zu der für die meisten eher noch abstrakten "Energiemangellage". Dabei kann man es an den rollierenden Stromabschaltungen in der Ukraine gut beobachten, was bei technisch notwendigen Brownouts auf einen zukommt.


    Und bei den KatS-Verantwortlichen in den Behörden und Rathäusern wirds gerade hektisch, weil man nun quasi last minute versucht, die gröbsten Versäumnisse bei Bevölkerungsschutz-Vorkehrungen irgendwie auszugleichen. Würde mich nicht wundern, wenn in nächster Zeit Megaphone, Flipcharts und Feldbetten auch noch knapp werden. Im Sommer bekam man z.B. noch Markenware bei Stromerzeugern im semiprofessionellen Bereich, zwar ein ausgedünntes Angebot, aber die Händler konnten Geräte beschaffen. Das ist jetzt mehr oder weniger durch. Es gibt überwiegend nur noch chinesische Ware, von Marken bzw. Herstellern, die man noch nie gehört hat. Hornbach z.B. hatte bis vor einigen Wochen noch eine relativ große Auswahl an Open-Frame-Stromerzeugern von Honda bis 6,5kW mit digitaler Spannungsregelung (digital AVR). Mittlerweile ist das Angebot auf zwei drei überteuerte Kleingeräte von "The Mighty Atom" zusammengeschrumpft. Im Bereich größerer Aggregate ist der Markt leer. AGriEuro aus Italien kann noch einiges liefern, aber auch da wird die Auswahl immer geringer. Modelle mit Marken-Motoren (Honda, Lombardini, Yanmar) sind auch dort längst vergriffen.

    Bleibt noch der Gebrauchtmarkt, da herrscht natürlich Goldgräberstimmung.

  • Frage: sowohl in einigen Artikeln für potenzielle Brownouts bei uns, als auch jetzt mit der Mangellage in der Ukraine wird immer wieder die 4-Stunden-Grenze genannt. Auf welcher (Rechen-)Basis ist das eruiert worden? Setzen ab dann Medizinische Heimgeräte aus? Warum immer dieser Zeitraum und nicht 6 Stunden oder 3?

    Laut meinen Gesprächen mit Netzbetreibern ist eine kontrollierte Gebietsabschaltung eine Sache von ca. 30 Minuten.

    Das andere Gebiet welches gleichzeitig eingeschaltet wird, wird auch über 30 Minuten sukzessive hochgefahren.


    Also 30min zu Beginn und 30min zu Ende des Blocks verliert man schon. Man muss also eine gewisse Zeit einplanen, in der das Gebiet "sicher" Strom hat. Für den Endverbraucher zur Planung als auch für den Netzbetreiber um die Stabilität zu gewährleisten.


    Ich denke grösser Zeiträume wären durchaus möglich, es müssten einfach andere Gebiete länger ohne Strom auskommen.

  • Was die möglichen Stromausfälle schwierig planbar macht, ist der Mix verschiedener Bedingungen:

    - fehlende Erzeugungsleistung zwingt zu kontrollierten ggf. sogar angekündigten Gebietsabschaltungen für einige Stunden

    - Anschläge auf Infrastruktur (Energie/Kommunikation) sorgen für ungeplante Ausfälle

    - Verhalten der Bürger: dieses Jahr wurden in D >600.000 elektrische Heizgeräte verkauft - das sind (bei 2.000W je Gerät) über 1,2 Gigawatt, die zusätzlich zu den bereits vorhandenen Heizlüftern und Ölradiatoren als Last ans Netz gehen können.

  • Für mich stellt sich die Frage, wieviel Stromeinsparungen durch zeitweise Abschaltungen im Privatbereich erzielt werden.


    Bei mir sind die Hauptverbraucher auf den Tag gerechnet kochen, backen geschirrspüler, waschmaschine, o.ä.

    Wenn ich 4h pro Tag geplant Strom habe, würde sich der Verbrauch nur wenig reduzieren, da man die verbraucher in diesen 4h laufen lässt und alles was Akku hat dann lädt.

    In meinem Fall würde nur der Verbrauch von Wasserkocher und evtl. Kühlschrank sinken. Durch Nutzung von powerstation,powerbank etc. Steigt der verbrauch durch wandlungsverluste d.h. einsparungen im standbybereich werden dadurch wieder aufgefressen.


    Die Gefriertruhe würde ich auf max, kühlleistung stellen und dann kann die auch 20h pro Tag überbrücken.


    Richtig pervers würde es bei Ausfall von gas zum heizen werden. Dann wird die bude in 4h auf 25 Grad geheizt und das Stromnetz an seine Grenzen gebracht. Glaube aber, das Strom eher weg ist als Gas.

    aus DE gesendet....

  • Das ARD-Magazin Report Mainz hat Kommunen in D befragt, wie es aktuell mit der "Blackout-Vorsorge" aussieht, 400 Städte, Kreise und Gemeinden wurden angefragt, 200 haben mitgemacht. Das Ergebnis:


    Auf die Frage: "Gibt es in Ihrer Verwaltung einen Einsatzplan Stromausfall, auf den im Notfall alle Beteiligten unmittelbar zugreifen könnten?" antworteten 101 Kommunen mit "Nein", wie "Report Mainz" am Dienstag berichtete. Auf die Frage, ob es im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Kreises oder der Stadt Notbrunnen gibt, antworten 78 Kommunen mit "Nein".


    Würde sagen, da ist noch Luft nach oben...

  • Für mich stellt sich die Frage, wieviel Stromeinsparungen durch zeitweise Abschaltungen im Privatbereich erzielt werden.

    Es geht weniger um das gesamte/summierte Einsparen, denn um "flatten the curve". Durch die von Dir beschriebenen Ausweichbewegungen mit Waschmaschine+Co macht halt nicht der ganze Versorgungskreis um "punkt 17 Uhr" (oder wann nun zB die Abend/Nachmittagspitze ist) das Abendessen warm, wirft die Berufsklamotten in die WaMa uswusf.

    D.h. die verfuegbare Kapazitaet wird nicht ueber beansprucht zu Zeitraum X, sondern verteilt sich besser ueber den Tag.


    Spareffekte im Gesamtverbrauch wird es natuerlich auch geben, weil man dann auch mal "verzichtet" oder nicht schlicht "gedankenlos" Strom verballert.

  • Das ARD-Magazin Report Mainz hat Kommunen in D befragt, wie es aktuell mit der "Blackout-Vorsorge" aussieht, 400 Städte, Kreise und Gemeinden wurden angefragt, 200 haben mitgemacht.

    [...]

    Stand heute auch schon bei Welt:


    Blackout in Deutschland: Viele Kommunen sind nicht auf Stromausfälle vorbereitet - WELT
    Mehr als 200 Kommunen hat „Report Mainz“ befragt, über die Hälfte von ihnen gab an, keinen Notfallplan für längere Stromausfälle zu haben. Der Deutsche Städte-…
    www.welt.de

    BY/DE

    Si vis pacem, para bellum.

  • Das Thema geht inzwischen sehr "breit".. im NDRinfo Radio gefuehlt auch schon hoch-und-runter wie Sommerhits.

    Aber dann so gesammelte "Stimmen" (ausgewaehlt durch den sender) mehrheitlich: "wird schon gut gehen" "habe keine Angst" "Vertrauen in die Politik" ...

  • Gerade mal auf der Homepage unseres Landkreises und unserer Gemeinde geschaut. 🤔🙄😳😔😢


    Mit schwant Böses.


    Ich habe gerade meinen Bürgermeister direkt angetickert. Mit war ich ursprünglich wegen einer ganz anderen Angelegenheit in Kontakt getreten, bzw. er kam auf mich zu und hat mich auf mein Problem angesprochen. Vielleicht bietet es sich an, bei der Gelegenheit dieses Thema auch mal anzusprechen und zumindest eine Sensibilität zu schaffen.


    Bislang dachte ich eigentlich, wir wären im Landkreis recht gut aufgestellt. Aber vielleicht verlassen sich Kommunen und Landkreis da zu sehr auf Feuerwehr und HiOrgs?

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • [...]

    Bislang dachte ich eigentlich, wir wären im Landkreis recht gut aufgestellt. Aber vielleicht verlassen sich Kommunen und Landkreis da zu sehr auf Feuerwehr und HiOrgs?

    Mir schwant da auch nix gutes. Ich war ja am 23.09. noch bei der hiesigen Dorf-FFW, grad dass der Feuerwehrler mich nicht ausgelacht hat, als ich ihn zart darauf angesprochen hab...


    Bürgermeister, mhm, in meinem Fall gaaanz schlecht. Der ist seit unserer Kindheit nicht mehr soo gut auf mich zu sprechen - immerhin ist ne heute noch sichtbare Narbe geblieben, nachdem ich seinen Angriff abgewehrt habe :shushing_face:

    BY/DE

    Si vis pacem, para bellum.