Dieses "glaubhaft versichern" lässt mir für meinen Geschmack zu viel Willkür bei der kontrollierenden Person. Aber vielleicht sehe ich das auch zu pessimistisch.
Der bessere Schauspieler - Lügner hat da wohl die besseren Karten? Und die äußeren Umstände dürften eine Rolle spielen? Ein voll aufgerödeltes Wohnmobil, mit Fahrrädern hinten drauf, dürfte eher ein Nachteil sein, gegenüber einem unauffälligen Kleinwagen mit wenig Gepäck....
Was ich dabei nicht verstehe: Als Juristenkind wurde ich schon in frühester Jugend darauf gedrillt niemals dem Polizisten mehr wie die gesetzlichen Pflichtangaben: Name, Geburtsdatum, und Wohnort zu sagen. Und dazu eventl. die Fahrzeugpapiere und Personalpapieren zeigen. Niemals irgendwelche Angaben zu einem Sachverhalt.
Szenarienspiel: Es wird dann folgendes passieren: Der Polizist schickt dich wieder zurück. Dem mußt du Folge leisten, gemäß Polizeiaufgabengesetz. Wenn er dir ein OWI-Ticket ausfertigt, so ist das kein Problem, das kriegt dein Anwalt problemlos wieder weg.
Das OWI-Ticket wird aber zur Zahlung fällig, wenn du Angaben zu deinem Fahrziel machst, und dieses nicht, in die laut Verordnung zulässigen Umstände, reinpaßt.