Erfahrungen mit Alkylatbenzin?

  • ...in der Schweiz als Privat Person (nicht gewerblich) und fixer Standort darf man bei uns Heizöl nützen.

    :astonished_face::exclamation_mark: stimmt tatsächlich - gar nicht gewusste - wer hat's erfunden - HIER :):thumbs_up:

    "Normatilät tsi legidilch enie statsiticshe Häunufg mögilhcer Wahcsrheinlicheikten!"

    Meine wichtigsten Ressourcen sind Zuversicht, mein Wissen, Ideen, handwerkliches Geschick und die verknüpfte Improvisation davon!

    Sicherheit ist relativ und erfordert der alltäglichen Anwendung meiner intelligenten Beurteilung selbiger!

    Gruß derSchü

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  • :astonished_face::exclamation_mark: stimmt tatsächlich - gar nicht gewusste - wer hat's erfunden - HIER :):thumbs_up:

    Wird bei uns in der Schweiz auch etwas anders gehändelt.

    Solange es Dir niemand ausdrücklich verbietet und es funktioniert wird es gemacht. Zudem - je ländlicher die Gegend und umso weniger Grüne im Kantonsrat umso weniger Kontrollen welche bei stationären Anlagen im privaten Bereich sowieso gleich Null sind.

    Ist eben der kleine Unterschied. Bei uns wird erst gemacht und nicht erst das Gesetzbuch studiert :smiling_face_with_halo:

  • leider bin ich gerade etwas vorgeschädigt, aber vor wieder gejammert wird wie mies es doch in Deutschland ist und dass in der Schweiz alles besser ist...


    "Verwendung von Heizöl (HEL) in begünstigten Anlagen (Stromaggregat)

    nach dem seit 01.08.2006 gültigen Energiesteuergesetz

    (EnergieStG) siehe auch: http://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/

    Für den Betrieb von begünstigten Anlagen nach § 3 i.V.m. § 2 (3) EnergieStG dürfen ordnungsgemäß gekennzeichnete Gasöle der Unterposition 2710 1941 bis 2710 1949 der Kombinierten Nomenklatur (=Heizöl-HEL) verwendet bzw. zu diesem Zweck abgegeben werden.

    Eine Notstromanlage gilt dann als eine „begünstigte Anlage“ nach § 3 EnergieStG, wenn deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient (§ 3 (1) Nr. 1 EnergieStG) und es sich um eine ortsfeste Anlage handelt. Die Voraussetzungen für eine Ortsfestigkeit liegen immer dann vor, wenn die Anlage während des Betriebes ausschließlich an ihrem jeweiligen geografischen Standort verbleibt und nicht auch dem Antrieb von Fahrzeugen dient (§ 3 (2) EnergieStG)."


    Quelle: https://www.wa-stromerzeuger.d…izoel-in-notstromanlagen/


    Die Regelung gibt es auch in Deutschland, ausgenommen sind m.E. nur Notstromaggregate, die auf dem Anhänger des E-Autos stehen und das E-Auto während der Fahrt "betanken"...

  • ausgenommen sind m.E. nur Notstromaggregate, die auf dem Anhänger des E-Autos stehen und das E-Auto während der Fahrt "betanken"...

    OT: Ist der E-Mobile Wahn jetzt wirklich schon so weit? E-Mobil mittels angehängtem Dieselaggregat "laden" Viel perverser geht´s wohl nicht mehr...:pouting_face:

    Erinnert irgendwie an die Tesla Supercharger an einer Autobahnraststätte, die mangels geeigneter Netzinfrastruktur einfach mit Dieselaggregaten betrieben wurden:winking_face_with_tongue:

  • Einfach mal die Begriffe Diesel-Elektrischer Antrieb bei google o.ä. eingeben.

    Das Verfahren ist nicht so unüblich, und kommt in großen Maschinen, Zügen, Schiffen (POD-Antriebe) zum Einsatz.


    Wenn ich Diesel für den halben Preis bekommen könnte, dürfte der auch den Umweg über einen Generator nehmen :winking_face:

  • Kann man Alkylatbenzin auch für einen Multifuel - Benzinkocher verwenden?

    Was mir an Fachwissen und Intelligenz fehlt mach ich mit (hier könnte ihr Produkt stehen) wieder weg.

    lutra incognita aus DE B/BB

  • Kann man Alkylatbenzin auch für einen Multifuel - Benzinkocher verwenden?

    Ganz klares JA!


    Ich verwende Alyklatbenzin für den Coleman Feather und meinen zweiflammigen Coleman Kocher sowie für die Coleman Benzin- Katalytheizung (Ja, etwas viel von diesem Hersteller - aber es funktioniert eben zuverlässig...)

    Bisher hatte ich keine Russentwicklung, keine verstopfte Düsen oder Startprobleme (auch nicht bei Minustemperaturen)