Haltbarkeit Desinfektionsmittel

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  • Hallo,


    Anscheinend hat Desinfektionsmittel ein Haltbarkeitsdatum... Steht zu mindest auf den Flaschen /Boxen. Gehen wir davon aus, dass die Medien in den Behältern nicht austrocknen oder wir eine Flasche Desinfektionsmittel offen stehen lassen... Kann der Wirkstoff, zb durch verfliegen, unwirksam werden?


    Danke und vg


    Andre

  • die Quellenlage ist nach einfacher Suche sehr übersichtlich. Das Thema wir ja hauptsächlich im professionellen Gesundheitsbereich diskutiert und da gilt einfach das was draufsteht. Aber mal grundsätzlich: Bei dem Zeug was wir aktuell verwenden beruht die Wirkung auf dem Alkohol. Wenn der weg ist, ist auch die Wirkung weg.

    - die Erfahrung mit Schnaps lehrt mich, dass der Alkoholgehalt auch nach Jahrzehnten kaum abnimmt (ordentlich verschlossen). Das Ausrauchen vom Schnaps dient eher als Ausrede für sonstigen Schwund

    - Auch eine Plastikflasche mit reinem Alkohol steht bei mir nun schon seit Jahren, keine Änderung des Füllstands zu beobachten.

    ich gehe daher aus dass der Alkoholgehalt noch unverändert ist.

    Zur Sicherheit könnte man sich sicher einen Strich mit dem Füllstand machen, wenn der sich nicht ändert gehe ich auch von der Wirksamkeit aus.

    jetzt könnte das Ethanol natürlich auch oxidieren, bis hin zur Essigsäure. Bei unangebrochenen Flaschen dürfte aber insgesamt recht wenig Sauerstoff vorhanden sein und die umgesetzten Mengen sehr gering sein.

    Für den Privatgebrauch denke ich kann man das Haltbarkeitsdatum ignorieren, vielleicht noch den Füllstand kennzeichnen. Für echte Langzeitlagerung (10 Jahre und mehr) würde ich es wie mit Nahrung machen, Sauerstoff weg, kühl und dunkel, auf die Spitze getrieben im Mylarbeutel mit Sauerstoffabsorber eingeschweißt... glaub aber das ist übertrieben.

  • Die auf den kommerziell erhältlichen Desinfektionsmitteln gedruckten Daten "verwendbar bis..." beruhen auf einschlägigen Gesetzen und Verordnungen.

    Hersteller müssen in regelmäßigen Chargenkontrollen nachweisen, dass ihr Produkt sich bei definierten Lagerbedingungen (Temperatur, Lagerzeit etc.) innerhalb bestimmter Parameter bewegt. Zum Beispiel die Zusammensetzung sich nicht außerhalb der vorgegebenen Spezifikationen verändert hat. Basierend darauf die "verwendbar bis..."-Angaben gemacht. Ich habe es aber schon oft genug erlebt, dass einer meiner Kunden einen sogenannten "Retest" durchgeführt hat, ein entsprechendes Analysenzertifikat über die Zusammensetzung vorlegte und das Produkt in seiner Haltbarkeit "verlängert" wurde.

    Dieses "verwendbar bis..." bedeutet ja nicht, dass ein Produkt sofort am nächsten Tag desintegriert. Unser Thread "MHDs, die man ignorieren kann..." demonstriert ja eindrücklich, dass bei vielen Konserven und ähnliches teilweise gefühlt "Mondzeiten" aufgedruckt werden.

    Es ist aber nun mal so, dass der Hersteller eines Produktes bis zum angegebenen Zeitpunkt "verwendbar bis..." dafür einsteht, dass das Produkt die ihm zugesagten Eigenschaften erfüllt (im Fall eines Handdesinfektionsmittels eben das sichere desinfizieren der Hände). Privat benutze ich Handdesinfektionsmittel, dass teilweise vor drei, vier Jahren bereits abgelaufen ist. Und zerfließende Kugelschreiber-, Edding- oder Ölspuren an meinen Händen zeigt mir regelmäßig, dass da noch genug Alkohol drin ist, um wenigstens DAFÜR noch gut zu sein. Dienstlich käme ich allerdings in Teufels Küche, wenn ich auch nur ein Tag "abgelaufenes" Material tolerieren würde. Da würde mir unsere QS aufs Dach steigen. Und das mit Recht, auch wenn ich es privat anders sehe.

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


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  • Auf der Verpackung von klinischem Verbrauchsmaterial muss immer das Produktions- und das Haltbarkeitsdatum angegeben (Fabriksymbol, Sanduhrsymbol) angegeben sein. Irgendwo hab ich bei alkoholischen Desinfektionsmitteln neulich gelesen "wenn das Desinfektionsmittel-Gebinde noch nicht angebrochen ist und einen intakten Eindruck macht", dann kann es auch verwendet werden. So würde ich das auch handhaben. Überlagerte Mittel die allein auf Oxidationswirkung beruhen (Wasserstoffperoxidlösungen) würde ich nicht verwenden, da sich der Sauerstoff möglicherweise schon verbraucht haben könnte (v.a. in Plastikbehältern, die sind nicht diffusionsdicht).

    Da die Bekämpfung des neuartigen Coronavirus auf der Zerstörung seiner Lipidhülle basiert, sollte alles, was stark fettlösend wirkt, den Virus auch inaktivieren können: Seife, Tenside, Spülmittel, Alkohol, Waschbenzin, Bremsreiniger etc. Bei Benzin und Bremsreiniger wäre ich allerdings vorsichtig wg. Brand-/Explosionsgefahr.

  • nehmen wir mal an, ich breche die kanister mit Ethanol, Glycerin und Wasserstoffperoxid nicht an. Halten diese dann nahezu unbegrenzt?

    aus DE gesendet....

  • Nach unserem Planspiel „Blackout und hochansteckende Durchfallerkrankung“ haben wir uns im letzten Herbst nach Händedesinfektionsmittel umgesehen.




    Eine Bekannte kaufte daraufhin zu einem (absoluten) Spottpreis „Sterillium“ das schon ein paar Jahre abgelaufen war.




    Zuerst war ich skeptisch.



    Sie hat mit einem „Alkometer“ den Alkoholgehalt feldmässig gemessen (zur Sicherheit habe ich mit einem anderen „Alkometer“ nachgemessen:winking_face:).



    Seht selbst … immer noch bei 80 – 85 %.



    Kurzform ihres Kommentars: „Alkohol wird nicht schlecht und Haben zu kleinem Preis ist besser als Brauchen zu einem hohen Preis“ (muss Sie immer das letzte Wort bzw. Recht haben???:thinking_face:).



    Wir verwenden das „Desi“ selbst bzw. verschenken es (sparsam) und schütten das Desi nicht weg oder verbrennen es im Trangia als „Not-Spiritus“,



    wobei der Preis für Spiritus (Preis 2019) und dem Schnäppchen gleich waren (hätten wir doch nur mehr gekauft).


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    Achtung:

    Der Text bezieht sich nur auf die Messung des Alkoholgehaltes, nicht auf die Wirksamkeit des Desinfektionsmittels.