Genehmigung - Waldbenutzung

  • Da es bei uns in der Nähe Wald gibt, habe ich mir mal überlegt ein Schreiben als Vorlage anzusetzten, in dem ich schildere was ich vorhabe und wie es umgesetzt werden soll von meiner Seite. Um es so kurz wie möglich zuhalten, habe ich folgendes untere Schema verwendet, was meint Ihr, kann man das so Schreiben.


    Ja ich weiß es gehört natürlich noch etwas drum herum.


    Sollte es hierfür schon einen Thread geben bitte ich um verschiebung, Danke


    Anfrage:

    Sehr geehrte Damen und Herren:

    .......

    Einmal oder Dauergenehmigung für bestimmte Zeiten.......



    Das Ziel

    Das Ziel soll sein mit und ohne verschiedene Ausrüstungsgegenstände, Techniken zu erlernen und Fähigkeiten zur Handhabung zu vertiefen und zu verbessern.


    Erleben und Schutz von Natur

    Es soll nur Totholz verarbeitet werden, Schäden an Lebendbäumen sind so gering wie möglich zu halten, und auf das Anbringen von Ausrüstungsgegenständen und deren Testung beschränkt sein. Der gegeben falls entstandene Müll ist mitzunehmen und in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.


    Übernachtung

    Eine Mehrtägiger Übernachtung mit täglichem Ortswechsel soll so stattfinden, das nach einer objektiven Beschauung nach Abbau der Unterkunft geringe bis keine Spuren hinterlassen wurden.


    Feuer machen

    Eine Feuerstelle soll so angelegt werden, dass diese vor Verlassen des Platzes komplett erloschen ist und geringe bis keine Spuren ersichtlich sind, zudem ist darauf zu achten, dass das Feuer keinen direkten Kontakt zum Boden hat und eine gewisse Größe nicht überschreitet.

    Als Gegenstand für eine Feuerstelle sind ein Holzofen, Gas oder Spiritus gedacht.

    Aufbereitung von Wasser

    Die Aufbereitung von Wasser soll so Stattfinden, das nur welches aus Pfützen oder Regen genommen wird.


    Aufbau und Abbau von Unterkunft

    Die Unterkunft soll so gebaut werden, dass eine objektive Beschauung nach Abbau der Unterkunft geringe bis keine Spuren hinterlassen wurden.


    Umgang mit dem Kompass

    Der Umgang mit dem Kompass soll so stattfinden, dass mit und ohne Karte eine Positionsbestimmung und Marschrichtung vorgenommen werden kann.


    Bau von Tierfallen

    Der Bau von Fallen soll so stattfinden, dass nach Funktionsprüfung ein vollständiger Abbau der Falle vollzogen wird, um keine Tiere oder Menschen zu schädigen.


    Das Fangen von eingewanderten Tierarten, Kaninchen, Ratten oder Mäusen bedarf einer Sondergenehmigung, bei der darauf zu achten ist, dass das Tier nicht unnötig leidet.


    Erkennen und Beschaffen von pflanzlicher Nahrung und Insekten

    Das Erkennen und Beschaffen von pflanzlicher Nahrung und Insekten soll durch Zuhilfenahme von Sachliteratur und Erproben erlernt werden.


    Tarnen und Täuschen

    Das Tarnen und Täuschen soll so stattfinden, das die Beschädigungen an Lebendbäumen so gering wie möglich sind, und bei dem Tragen von Tarnkleidung auf welche ohne Hoheitszeichen zu achten ist.


    Persönliche Grenzerfahrung auf Umwelteinflüsse mit und ohne Ausrüstung

    Die Grenzerfahrungen auf Umwelteinflüsse umschließt die Wetterbedingungen im Sommer, Herbst, Winter und Frühling mit ein. Dabei kann komplett auf Ausrüstung verzichtet, oder die ganze Ausrüstung am Mann sein.


    Mitnahme von Personenzahl

    Die Mitnahme von Personen soll auf insgesamt 2 bis 3 Personen beschränkt sein, um einen zu großen Eingriff in die Umgebung zu vermeiden



    Sollte meine Anfrage auf Genehmigung positiv ausfallen, möchte ich Sie bitten ein Schreiben als Nachweis über die Genehmigung zum Vorlegen in Original oder Kopie gegenüber…..



    MFG

    Einmal editiert, zuletzt von AlienTF ()

  • Erst mal fehlt das Anschreiben. Die aufgezählten Punkte könnten nur Teil einer Anfrage sein.


    Zweitens wird dir das keiner genehmigen, weil die damit gegen Gesetze verstoßen würden. Es kann dir auch keiner eine gültige Genehmigung erteilen, dich nicht mehr an die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Straße zu halten oder nach dem Einkauf im Supermarkt nicht mehr zu bezahlen.

  • Erst mal fehlt das Anschreiben. Die aufgezählten Punkte könnten nur Teil einer Anfrage sein.


    Zweitens wird dir das keiner genehmigen, weil die damit gegen Gesetze verstoßen würden. Es kann dir auch keiner eine gültige Genehmigung erteilen, dich nicht mehr an die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Straße zu halten oder nach dem Einkauf im Supermarkt nicht mehr zu bezahlen.

    Ich habe oben geschrieben, dass das drumherum fehlt, oder glaubst du etwa das ich hier jetzt alle Daten einsetzten werde, von der Person die ich vorhabe anzuschreiben.


    Warum soll mir eine Person nicht erlauben auf einem Privatgrundstück etwas zu Unternehemen, wie gesagt fehlt hier noch das drumherum, abstriche können immer gemacht werden, und ein "Nein" muss man halt akzeptieren, sollte es eins geben.

  • Die Frage ist, an wen sich die Bitte um Genehmigung der ganzen Tätigkeiten gerichtet ist. Der Wald gehört ja irgend jemand. In BW gibt es z.B. Privatwald, Gemeinde-/Stadtwald und Staatswald. Das sind schon dreierlei Eigentümerarten. Eine Gemeinde kann z.B. nichts im Staatswald oder Privatwald "genehmigen".

    Die Nutzung von Wald (Holz sammeln, Übernachten, Lagern etc.) muss mit dem jeweiligen Waldbesitzer geklärt werden. Das kann auch keine Stelle pauschal genehmigen. Oft gibt es übergeordnete Gesetze (Landeswaldgesetz z.B.) die bestimmte Nutzungsarten regeln oder sogar ausschließen.

    Die Polizeigewalt im Wald hat der zuständige Revierförster. Er hat das Hausrecht und kann Anordnungen erteilen, die zu befolgen sind und er kann z.B. Verwarnungs- und Bußgelder verhängen. Das gilt auch für Privatwald, wenn der Eigentümer die Beförsterung an ein Forstrevier übertragen hat (ist der Regelfall zumindest in BW). Unter die Beförsterung fällt auch das Auszeichnen von Bäumen, die gefällt werden dürfen. An Bäumen, die nicht ausgezeichnet sind, dürfen auch nicht Äste abgesägt werden oder anderweitig mutwillig beschädigt werden; allein schon, weil die Bäume dem Waldbesitzer gehören.


    Das Thema Fangen von Wildtieren fällt unter das Jagdrecht. In der Regel ist jedes Fleckchen Wald (egal, wem es gehört) und Flur als Jagdbogen an Jäger verpachtet. Diesen "gehört" das Wild in ihrem Revier und nur sie haben das exklusive Recht, es zu bejagen. Deswegen bringen Bushcraft-Schulen Zuchtkaninchen oder Geflügel extra mit, wenn es um die Themen schlachten/ausnehmen/zubereiten geht.


    Am einfachsten lässt sich dein Vorhaben wohl auf einem privaten Wochenendgrundstück am Waldrand realisieren. Dann finden alle "kritischen" Tätigkeiten auf dem "Gütle" statt. Dort ist auch eine Übernachtung mit ein paar Leuten kein Problem und auch das Feuermachen oder Essen zubereiten. Den angrenzenden Wald besucht man nur (dafür gibts das allgemeine Betretungsrecht), kann darin Orientierungsübungen machen oder Feuerholz sammeln. Und Wasser für den morgendlichen Kaffee oder den Eintopf am Abend muss man ja nicht am Bach aufbereiten, das kann man auch im Camp machen. Je nach bevorzugter Aufbereitungsmethode (filtern, kochen, Micropur).


    Mit so einem "Genehmigungswunsch", der sich am Ende auch noch als Freibrief liest, den man mit Stempel und Unterschrift im Wald mitführen will, weckt man nur schlafende Hunde. Speziell der Wunsch nach "Dauergenehmigung" würde mich als Amt misstrauisch machen. Das klingt nach gewerblicher Tätigkeit und damit macht man dann ein komplett neues Fass auf. Gewerbeanmeldung, Erlaubnisse (z.B. Schlachten), Haftungsfragen (Veranstalter-Haftpflicht z.B.) usw.


    Grüsse

    Tom

  • Auch der Grundstücksbesitzer darf auf seinem Waldgrundstück (und auch auf anderen Grundstücken) nicht einfach alles und auch nicht anderen alles erlauben. Selbst wenn dir der Wald gehört, darfst du dort zum Beispiel keine Unterkünfte bauen, auch wenn sie wieder entfernt werden. In manchen Bundeländern darfst du noch nicht mal im Zelt oder in der Hängematte auf deinem eigenen Grundstück übernachten. Fallen stellen, selbst wenn nur zur Übung, sind ganz heikel. Auch unter den Jägern hat nur eine Minderheit die Berechtigung zur Fallenjagd.

  • Mal abgesehen davon welchen Umfang eine Erlaubnis haben könnte, ist das mitführen einer Genehmigung, so finde ich sinnvoll, denn so kann man unnötigen Stress vermeiden, Du hast aber recht, diesen Ansatz sollte man anders schreiben, beziehungsweise Formulieren.


    Die Dauergenehmigung war von mir so gedacht, das ich nicht jedesmal, wenn ich in den Wald gehe, extra ein Schreiben aufsetzten muss sondern dies ggf. je nach Lage z.B. Jagdzeit o.ä. dies unterlasse.


    Ein Gewerbe will ich sicherlich nicht aufmachen, nur wäre es mal schön ggf. jemanden dabei zuhaben, und wenn man nur die Erlaubnis für eine Person hat, wäre es natürlich nicht umsetzbar.


    Das mit den Zuchtkanichen oder Geflügel muss ich mal überdenken, ist das bei so einem Lehrgang Lebentier oder vorher schon geschlachtet worden.

  • Du hast anscheinend noch nicht viel mit unserer Bürokratie zu tun gehabt, sonst würdest du das lassen.

    Mit diesem Fragenkatalog schrillen nur die Alarmglocken bei den Ämtern.

    Wer viel fragt bekommt zwar viele Antworten, aber keine Genehmigung.


    Ich will mal versuchen deine Fragen auseinander zupflücken.


    Das Ziel

    Das Ziel soll sein mit und ohne verschiedene Ausrüstungsgegenstände, Techniken zu erlernen und Fähigkeiten zur Handhabung zu vertiefen und zu verbessern.


    Was soll sich ein Beamter oder Angestellter darunter vorstellen? Wenn du vielleicht noch das Wort preppen schreibt kannste dir den Rest gleich sparen.

    Oder willst du ihm deinen Rucksack auf dem Schreibtisch auskippen und jeden Gegenstand erläutern, weil er ja nicht weiß was du von ihm willst.

    Erleben und Schutz von Natur

    Es soll nur Totholz verarbeitet werden, Schäden an Lebendbäumen sind so gering wie möglich zu halten, und auf das Anbringen von Ausrüstungsgegenständen und deren Testung beschränkt sein. Der gegeben falls entstandene Müll ist mitzunehmen und in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.


    Großer Fehler wenn du auch nur annähernd Schäden an lebenden Bäumen, auch nur gering erwähnst. Wenn dann würde ich ich beim Forstamt ein Sammelschein für Holz beantragen. Aber so wie du das formulierst ist das eine Totgeburt. Das Müll wieder mitgenommen wird versteht sich als Selbstverständlich und braucht nicht erwähnt werden. Noch besser, man lässt alles was nach Müll aussieht zu hause.

    Übernachtung

    Eine Mehrtägiger Übernachtung mit täglichem Ortswechsel soll so stattfinden, das nach einer objektiven Beschauung nach Abbau der Unterkunft geringe bis keine Spuren hinterlassen wurden.


    Wenn das der Jäger oder Förster das nur hört, läuft der Amok. Der möchte am liebsten alle Menschen aus dem Wald heraushalten, und du willst da mehrere Tage campen und dann noch an mehreren Stellen. Unmöglich, es sei denn der Revierförster oder Jäger ist dein Freund und schließt beide Augen.

    Feuer machen

    Eine Feuerstelle soll so angelegt werden, dass diese vor Verlassen des Platzes komplett erloschen ist und geringe bis keine Spuren ersichtlich sind, zudem ist darauf zu achten, dass das Feuer keinen direkten Kontakt zum Boden hat und eine gewisse Größe nicht überschreitet.

    Als Gegenstand für eine Feuerstelle sind ein Holzofen, Gas oder Spiritus gedacht.


    Wieder eine mittelgroße bis große Katastrofe Feuer im Wald und an angrenzenden Wäldern sind heutzutage ein Tema an dem sich kein Beamter die Hände verbrennen wird. Also offenes Feuer= Verbot. Vorallem wenn man es genehmigen will. Der Beamte bestimmt nicht.

    Aufbereitung von Wasser

    Die Aufbereitung von Wasser soll so Stattfinden, das nur welches aus Pfützen oder Regen genommen wird.


    Was interessiert den Beamten wo du dein Wasser herholst, es sei denn du budelst tiefe Löcher auf fremden Böden. Ob du nun dein Wasser aus der Pfütze säufst oder aus dem Bach holst ist dir doch überlassen. Eher wird der Beamte vermuten das du ihn verkackeiern willst. Was soll er da genehmigen.


    Aufbau und Abbau von Unterkunft

    Die Unterkunft soll so gebaut werden, dass eine objektive Beschauung nach Abbau der Unterkunft geringe bis keine Spuren hinterlassen wurden.


    Unterkünfte bauen im Wald oder angrenzenden Gebieten. Auch wenn du sie danach wieder abbaust ist nicht erlaubt, da wirst du auch keine Genehmigung kriegen. Und frag jetzt nicht wieder warum.


    Umgang mit dem Kompass

    Der Umgang mit dem Kompass soll so stattfinden, dass mit und ohne Karte eine Positionsbestimmung und Marschrichtung vorgenommen werden kann.


    Auch hier völlig belanglos, Mit was du nun versuchst einen Punkt im Gelände oder auf der karte zu finden ist belanglos für den Beamten.


    Bau von Tierfallen

    Der Bau von Fallen soll so stattfinden, dass nach Funktionsprüfung ein vollständiger Abbau der Falle vollzogen wird, um keine Tiere oder Menschen zu schädigen.


    Das Fangen von eingewanderten Tierarten, Kaninchen, Ratten oder Mäusen bedarf einer Sondergenehmigung, bei der darauf zu achten ist, dass das Tier nicht unnötig leidet.

    Der Bau von Fallen unterliegt dem Jagdrecht und darf nur von Jagdscheininhabern mit einem entsprechenden Zusatzschein Fallenbau betrieben werden.
    Fangen kannst du gerne Ratten und Mäuse, wenn dir der Sinn danach steht. Aber Kaninchen unterstehen auch dem Jagdrecht und sind für dich Tabu. Und das sie nicht unnötig leiden versteht sich von selbst.


    Erkennen und Beschaffen von pflanzlicher Nahrung und Insekten

    Das Erkennen und Beschaffen von pflanzlicher Nahrung und Insekten soll durch Zuhilfenahme von Sachliteratur und Erproben erlernt werden.


    Ich glaube das interessiert einen Beamten auch wenig, wenn du nach Essbaren Wurzeln und Käfern suchst für dein Mittagsmahl.


    Tarnen und Täuschen

    Das Tarnen und Täuschen soll so stattfinden, das die Beschädigungen an Lebendbäumen so gering wie möglich sind, und bei dem Tragen von Tarnkleidung auf welche ohne Hoheitszeichen zu achten ist.

    Das klingt für mich wie Kriegspielen im Wald, und dann wieder Beschädigungen an lebenden Bäumen. Wenn da der Beamte, der vielleicht noch ein grüner ist, nicht rot anläuft, dann weiß ich auch nicht.


    Persönliche Grenzerfahrung auf Umwelteinflüsse mit und ohne Ausrüstung

    Die Grenzerfahrungen auf Umwelteinflüsse umschließt die Wetterbedingungen im Sommer, Herbst, Winter und Frühling mit ein. Dabei kann komplett auf Ausrüstung verzichtet, oder die ganze Ausrüstung am Mann sein.


    Auch dieser Punkt sagt einem Beamten nicht viel, es sei denn er ist ein Grüner. Aber das wäre der Punkt dem ich noch am ehesten zustimmen könnte.


    Mitnahme von Personenzahl

    Die Mitnahme von Personen soll auf insgesamt 2 bis 3 Personen beschränkt sein, um einen zu großen Eingriff in die Umgebung zu vermeiden


    Auch das wäre ok, aber da ja ein Eingriff stattfindet könnte dir das zu deinen Ungunsten ausgelegt werden.


    Mein Fazit:

    Wenn du das so abgeben willst, dann verspreche ich dir, das sich die Beamten entweder totlachen werden, über soviel Naivität, oder du bekommst die rote Kart, sprich Ablehnung. Letzteres wohl eher.

    Seih mir bitte nicht böse, aber ich habe genug in meinem Leben mit dem Beamtenapperat zu tun gehabt um das zu sagen. Du gehst so blauäugig an die Sacher heran das es schon wehtut.

    Ich entschuldige mich nochmal für meine Worte, aber ich kann es nicht mitansehen wie einer sich das Leben unnötig schwer macht, gelinde gesagt.

  • Da es bei uns in der Nähe Wald gibt, habe ich mir mal überlegt ein Schreiben als Vorlage anzusetzten, in dem ich schildere was ich vorhabe und wie es umgesetzt werden soll von meiner Seite. Um es so kurz wie möglich zuhalten, habe ich folgendes untere Schema verwendet, was meint Ihr, kann man das so Schreiben.


    Leider habe ich keinen Regional-Bezug zu der Sache...Was Du aber - vor allem mit dem Fallenstellen - schreibst ist einer Überarbeitung bedürftig . bzw. würde ich das rauslassen, da kommst Du

    ganz schnell ins Jagdrecht - wie oben schon erwähnt :winking_face:

    Es ist sicher ein Unterschied w o Du eine solche Anfrage hinschickst.

    In einer Gegend ( Ballungsraum ) wo die Forstbehörden ohnehin schon Probleme haben das ihnen am WE die Leute den Wald zertrampeln wird das eher wenig Aussicht auf Erfolg haben.

    Irgendwo in Niedersachsen / Schleswig-Holstein / Mekk-Pomm könnte das eher klappen...


    Was ich aber mal machen kann - für Norddeutschland -

    Ich sitze mit meinem " Bastelkram" in einem ehemaligen Bundeswehr-Depot.Habe mir dort einen Büro-Container aufgestellt,meine diversen Anhänger ect. geparkt,einen Gabelstapler usw.

    Dort gbt es etwas Wald ( ca. 100 x 600m ) und einen Zaun umzu. Von der Sache her also ideal,für so ein Vorhaben ! Nur Wild ist Fehlanzeige - wegen das Zaunes. Sicherlich gibts dort Kaninchen und diverse Nager,aber das wars dann.


    Falls gewünscht mache ich mich mal beim Eigentümer schlau ob da "nicht einige Testläufe für Outdoor-Ausrüstung" möglich sind :winking_face:

    Aus dem Norden von DE bzw. dem Süden von ES gesendet

  • Aus der Sicht eines Biologen und Reservisten betrachtet: wie andere hier schon schrieben, ist das in der Form wie du es dir hier vorstellst, eine Totgeburt.


    Tarnen, Schanzen, feldmäßiger Unterkunftsbau war selbst während meiner Zeit bei der grünen Truppe schon unter dem Gesichtspunkt Naturschutz geflaggt. Dagegen sind die Jungs und Mädels im Hambacher Forst wahre Naturrüpel. Also, alles, was nach Sachbeschädigung aussehen könnte, ist ein absolutes No Go.


    In Deutschland hast du ein Betretungsrecht für den Wald, selbst wenn er nicht dein Eigentum ist oder von dir gepachtet wurde. Aber das berechtigt dich nicht, die ausgewiesenen/ausgebauten Wege zu verlassen! Selbst ich als Biologe komme da mitunter in Teufels Küche, gleichwohl ich es im Sinne einer pflanzenkundlichen oder tierkundlichen Exkursion noch am ehesten begründen könnte. Da ich aber nicht einem naturkundlichen Verein angehöre oder bei einer unteren Naturschutzbehörde arbeite, wird das auch für mich im Zweifelsfall verdammt schwierig und heikel. Besonders in einem Landschaftsschutzgebiet und einem Naturschutzgebiet gleich tausendmal.


    Fallenstellen: Jagdrecht wurde schon angerissen. Das Tierschutzgesetz ist da in manchen Teilen aber weitaus brutaler, denn es ist verboten, einem Tier unnötig Schmerzen und Leiden zuzufügen oder gar unnötig zu töten. Wenn du nicht, wie ich, eine einschlägige Ausbildung vorweisen kannst, ist es bei entsprechend hohen Strafen verboten, Tieren Schaden zuzufügen. Unter besonderen Schutz stehen hier die Wirbeltiere. Ergo wirst du selbst dann im Zweifelsfall böse Ärger bekommen, wenn du mit deinen Fallen "nur" Mäuse oder Ratten jagen möchtest. In deinem Haus wäre es was anderes, weil du ja im Zweifelsfall deine Vorräte schützen möchtest. Im Wald ist dieser Punkt aber regelmäßig zu verneinen.


    Personenzahl: dass du nicht mit einer ganzen Schulklasse da durchziehen möchtest, versteht sich von selbst. Denn selbst wenn ein "leave Jo traces" bei Einzelreisenden/Kleingruppen mit Einschränkungen möglich sein kann, mit großen Gruppen ist es praktisch unmöglich.


    Auch zu beachten sind die Wildschonzeiten. Und beim Pflanzensammeln ist es ebenfalls selbstverständlich, dass unter Schutz stehende Pflanzen ein absolutes Tabu sind. Gerade deswegen ist ein Abweichen von den Wegen von den Revierförstern auch gar nicht so gerne gesehen. Dass die da regelmäßig Plaque bei kriegen, kann ich gut nachvollziehen.

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • Ihr mögt ja recht haben, aber ich muß der gegenseite doch Erläutern was ich will und was ich machen möchte.


    Einfach schreiben ich möchte eine genehmigung für xyz zum Rumhampeln am Wochenende, da wird der Beamte sicher auch Fragezeichen überm Kopf haben und erstmal zurück schreiben was ich den jetzt von ihm will und was ich machen möchte.


    Ist doch besser als im Wald nen Zelt aufzubauen und als tröphäe beim Jäger im Jagdhaus zu enden.


    Und ja , es geht um die Region Niedersachsen.


    .... grmlgrml.... da muss ich wohl ne Menge überarbeiten:loudly_crying_face::grinning_squinting_face::winking_face:

  • Tarnen, Schanzen, feldmäßiger Unterkunftsbau war selbst während meiner Zeit bei der grünen Truppe schon unter dem Gesichtspunkt Naturschutz geflaggt.

    Jetzt wo Du es sagst: Wir durften schon 1998 auf dem Standortübungsplatz und den Truppenübungsplätzen nicht mehr schanzen... Aber wahrscheinlich ist das schon seit den 80ern so. Wer weiß das schon? :)

  • Warum soll mir eine Person nicht erlauben auf einem Privatgrundstück etwas zu Unternehemen

    Falls sich das ganze auf Deutschland bezieht:

    Das einzige, was dir ein Waldbesitzer rechtswirksam erlauben kann, ist die Entnahme von Holz.

    Alles andere darfst du entweder auch ohne Erlaubnis in gewissem Umfang (Betreten, Wildpflanzen, Wasser) oder du darfst es vom Gesetz her nicht (Übernachten mit Aufbau einer Unterkunft, Feuer, Fallenbau). Mit dem Waldbesitzer kannst du da allenfalls unter der Hand vereinbaren, dass er ein Auge zudrückt - eine schriftliche Genehmigung für verbotene Dinge wird er dir aber sicher nicht ausstellen. Feuer und Übernachtung ist mit Erlaubnis des Besitzers ggf. möglich auf einer Wiese mit genügender Entfernung zum Wald, aber nicht im Wald selbst. Fallenbau ist völlig undenkbar, wenn du da erwischt wirst hast du ein ernsthaftes Problem.

  • Falls sich das ganze auf Deutschland bezieht:

    Das einzige, was dir ein Waldbesitzer rechtswirksam erlauben kann, ist die Entnahme von Holz.

    Alles andere darfst du entweder auch ohne Erlaubnis in gewissem Umfang (Betreten, Wildpflanzen, Wasser) oder du darfst es vom Gesetz her nicht (Übernachten mit Aufbau einer Unterkunft, Feuer, Fallenbau). Mit dem Waldbesitzer kannst du da allenfalls unter der Hand vereinbaren, dass er ein Auge zudrückt - eine schriftliche Genehmigung für verbotene Dinge wird er dir aber sicher nicht ausstellen. Feuer und Übernachtung ist mit Erlaubnis des Besitzers ggf. möglich auf einer Wiese mit genügender Entfernung zum Wald, aber nicht im Wald selbst. Fallenbau ist völlig undenkbar, wenn du da erwischt wirst hast du ein ernsthaftes Problem.

    Natürlich werde ich keine Genehmigung für verbotene dinge bekommen, es wurde in dem Sinne aber angesprochen, und wenn es ein Beamter ist der mitdenkt und nicht Kaffe über den Schriftverkehr kippt, weiß dieser auch schon , was er dagegen zu Argumentieren hat. Natürlich bin ich Naiv, man muß die Sache doch ausloten *blinkerblitze treudoofschau*.


    Und ich weiß auch nicht was so schlimm daran ist zu betonen, das man versucht die umliegenden Bäume nicht mutwillig zu beschädigen, es aber vorkommen kann das dort mal ein Stück Borke abfält, weil da ein Band drum gebunden wurde. Außerdem ist das nur die Aufzählung, sprich Idee wie ich das sehe, was in meinem Schrieb drum rum steht weiß doch keiner.


    Wenn ich mit der Kettensäge durch den Wald laufen möchte , und des Biebers Nest abbrennen möchte , oder Nachts Naggig um ein Feuer schwänzelnt, bin ich da sicher nicht gerne gesehen, mit oder und auch ohne Genehmigung.



    Nachtrag:

    Und sollte es eine Genehmigung mit Auflagen geben, zum Beispiel: ich darf mich nur da aufhalten, das darf ich nicht und nur da darf ich das machen, haben doch beide Seiten gewonnen.

    Einmal editiert, zuletzt von AlienTF ()

  • Du musst da garnix erklären.

    Entweder Du kennst einen Waldbesitzer, der dirr Vorhaben erlaubt, oder jemand bei den Landesforsten etc..

    Ich hatte vor Jahren mal Kontakt mit einem Wildnispädagogen, der hatte so eine Erlaubnis über einen Förster bekommen, von den niedersächsischen Landesforsten wurde es geduldet.

    Der hat dann da ein provisorische Camp für seine Schulungen aufgebaut.

    Als es fertig war, bzw. im zweiten Jahr wurde ihm die Erlaubnis entzogen.


    Entweder Du machst es einfach so, oder kennt halt jemanden. Ich wandere einmal im Jahr für 1-2 Wochen und schlafe immer irgendwo im Wald. Bislang habe ich nie Ärger bekommen, mache aber kein Feuer in dem Sinne, koche also mit Gas etc..


    Gruß


    Tid

  • Alex, ob man dir was sagt oder nicht spielt für dich anscheinend keine Rolle, das hab ich schon in anderen Themen bemerkt. Deshalb habe ich mich auch immer herausgehalten. Heute habe ich mal eine Ausnahme gemacht und versucht dich etwas zurückzupfeifen. Sicher haben hier einige einschlägige Erfahrungen mit Behörden gemacht, und können ein Lied davon singen. Vielleicht sind auch Beamte unter uns, die dir aus ihrer Sicht dein Vorhaben erläutern könnten ob du das durchbekommst oder nicht.

    Anscheinend hast du dir ein Bild gemacht und das wird auf Teufel komm raus durchgesetzt, egal was andere sagen. Aber anscheinend ist es für dich damit nicht erledigt.

    Ein Beamter geht nach Gesetzen und Verodnungen, den Luxus etwas anderes zu denken kann unter Umständen eine Abmahnung für ihn bedeuten, wenn er etwas erlaubt was nicht abgedeckt ist. Keiner wird sich wegen deinem Anliegen in die Nesseln setzten. Also vergiss das ganz schnell.

    Was soll ich noch sagen. Hab eigentlich alles gesagt um dir zu verstehen zu geben, das dein Anliegen in einer Behörde keine Aussicht auf Erfolg hat.

    Such dir einen Bauern oder Jäger mit dem du gut kannst und Pachte dir ein Stück Land, auf dem du ab und zu mal etwas Survival betreibst.

    Es sei den du machst es wie die Naturensöhne auf Youtube. Kauf dir ein Stück Wald das keiner haben will und fröhne deinem Hobby. Mehr kannst du nicht erwarten.

    .

  • Naja, direkt kennen tue ich da keinen, deswegen ja auch eine offizielle Anfrage nach einer Genehmigung. Warum wurde die Entzogen, hat er das Camp ohne genehmigung des Landesforstes errichtet ?

    Ich weiß was du mir sagen möchtest, bin ich auch dankbar drum, mir ist auch klar das die nach einem schema vorgehen.

  • Irgendwie schreibst du ein bißchen wirr, erst willst du von einem privaten Waldbesitzer eine Genehmigung einholen, jetzt schreibst du was von einem Beamten. Von wem willst du denn jetzt eine Genehmigung, wofür genau, und warum?


    Wie gesagt: was du im Wald darfst und nicht darfst, ist weitgehend gesetzlich geregelt. Wenn dein Vorhaben gesetzlich erlaubt ist, wird dir dafür niemand eine spezielle Genehmigung ausstellen, weil keine notwendig ist. Wenn dein Vorhaben nicht erlaubt ist, kann dir niemand dafür eine Genehmigung geben, weil es eben nicht genehmigungsfähig ist. Insofern erübrigt sich die ganze Antragstellerei weitgehend.

    Und ich weiß auch nicht was so schlimm daran ist zu betonen, das man versucht die umliegenden Bäume nicht mutwillig zu beschädigen, es aber vorkommen kann das dort mal ein Stück Borke abfält, weil da ein Band drum gebunden wurde.

    Ich habe zwar noch nicht verstanden, zu welchem Zweck du Bänder um Bäume binden willst ... aber die Erlaubnis, dabei Bäume zu beschädigen, kann dir niemand geben. Du musst eben dafür sorgen, dass es nicht passiert. Und wenn es doch passiert, wird es zu 99,9 % weder jemand erfahren noch wird es jemanden interessieren. Aber die Genehmigung dafür kann dir niemand geben, wer sollte denn dazu befugt sein?

    Wenn ich mit der Kettensäge durch den Wald laufen möchte [...] bin ich da sicher nicht gerne gesehen, mit oder und auch ohne Genehmigung

    Im Gegenteil, wenn du einen Kettensägenschein hast, nur die Bäume fällst, die gefällt werden sollen und für das Holz bezahlst, bist du da unter Umständen sehr gern gesehen. Und das ist auch das einzige, wofür du eine Genehmigung brauchst und erhalten kannst.

    Und sollte es eine Genehmigung mit Auflagen geben, zum Beispiel: ich darf mich nur da aufhalten, das darf ich nicht und nur da darf ich das machen, haben doch beide Seiten gewonnen.

    Sowas ist nicht möglich, wenn du etwas gesetzlich darfst, kann dir das niemand verbieten, und wenn du etwas gesetzlich nicht darfst, kann es dir niemand erlauben. Wer sollte da also warum irgendwelche Auflagen machen?


    Nur für die gewerbliche Nutzung von Staatswäldern (z. B. Wanderritte, Kutschfahrten etc. gegen Bezahlung) sind kostenpflichtige Genehmigungen nötig. Alles, was du privat machst, ist, sofern überhaupt erlaubt, kostenlos und genehmigungsfrei.