Genehmigung - Waldbenutzung

  • Je dringender du genau das Stück willst, desto mehr schwindet eben deine Verhandlungsmöglichkeit.

    Kaufdruck habe ich nicht wirklich welchen, habe gestern mal geschaut, was für Versicherungen ich wohl brauchen würde, habt Ihr da einen Plan für ein Flurgrundstück.


    Ich habe mir da eine Waldversicherung gegoogelt, wie auch eine Grundbesitzer Haftpflicht, wobei ich eher zu der Waldversicherung tendiere. Kommen da noch mehr ausgabebn auf mich zu, ausgenommen jetzt Gehlat für den Baumschneider/Pfleger und ähnlichem, steig da nicht so ganz durch.


    Dann habe ich nachher evtl. die möglichkeit die "Waldbenutzung " zu genehemigen.


    Nachtrag:

    Weitere Jährliche Kosten

    Berufsgenossenschaft

    Wasser und Bodenverband

    Einmal editiert, zuletzt von AlienTF ()

  • Was für ein Aufriss :winking_face:

    Ich habe mein Waldgrundstück einfach so gekauft, nutze es einfach so, glaube, das ich es Haftpflicht versichert habe -hoffe ich zumindestens.

    Sonst aber auch nix, die Grundsteuer ist n. M. E. zu vernachlässigen.


    Schade, daß ein Makler beteiligt ist. Wenn man direkt mit dem Besitzer das Geschäft macht, hat man gute Möglichkeiten viel Geld zu sparen :winking_face:. Ist ein Makler beteiligt fallen diese Optionen flach...


    Gruß


    Tid

  • Ja, stimt schon, was für ein Aufriss, nur nachher passiert was, ich bin falsch versichert und dann Bäääng, leere Taschen und so.


    Ich finde das selbst sehr kompliziert. das es nicht übersichtlicher geregelt ist.

  • Ich finde das selbst sehr kompliziert. das es nicht übersichtlicher geregelt ist.

    Im Prinzip ist das beim Wald auch nicht anders wie beim Garten und jedem anderen Grundbesitz:

    Wenn ein Ziegel vom Hausdach fällt, und was beschädigt, haftet in der Regel der Hausbesitzer.

    Bei uns gehen ein paar km öffentliche Straße durch den Forst. Einmal im Jahr macht der Staatsförster Begehung und markiert alles, was seiner fachlichen Meinung nach demnächst auf die Straße fallen könnte. Das entfernen wir dann diskussionslos. Wenn trotzdem ein Auto durch einen herabfallenden Ast beschädigt wird (ist schon vorgekommen), haftet der Waldbesitzer dafür nicht. Und auch die Haftpflicht zahlt nichts.

    Ähnliches gilt, soweit ich weiß, bei Wald-und Wanderwegen, wenn ein Fußgänger geschädigt wird.

    Was viele nicht wissen: Die größte Gefahr, nicht nur bei Wald-und Forstarbeiten, droht von oben, wenn (meist trockene) Äste herunterfallen. Deshalb vor allem bei Wind und/oder Sturm immer mit Blick nach oben.

  • Matteo

    So ists...Ich habe auch noch 2 "Problemfällungen" vor mir, komme aber nicht dazu. Zum Glück ist der Weg an unserem Grundstück nur sehr sehr wenig frequentiert, aber, wie Du schon sagst, wenn es knackt, knackt es und ggf. habe ich meiner Sicherungspflicht dann nicht Genüge getan.


    Gruß


    TID

  • Einmal im Jahr macht der Staatsförster Begehung und markiert alles, was seiner fachlichen Meinung nach demnächst auf die Straße fallen könnte. Das entfernen wir dann diskussionslos. Wenn trotzdem ein Auto durch einen herabfallenden Ast beschädigt wird (ist schon vorgekommen), haftet der Waldbesitzer dafür nicht. Und auch die Haftpflicht zahlt nichts.

    Macht der Förster das von sich aus, oder müßt Ihr ihm sagen:, "ey Förtster kannst du auch einmal im Jahr bei uns schauen, ob eine Gefahr von oben droht."

  • Macht der Förster das von sich aus, oder müßt Ihr ihm sagen.

    Bisher haben wir da dem Förster noch nie was sagen müssen. Kommt von selbst. Ich denke der Auftrag für den Förster kommt von der Straßenbauverwaltung. Die pflegen (mähen und Winterdienst) den Bereich des Straßengrundstücks, und stehen auch mit dem Forstamt in Kontakt. Wenn denen irgendwas an den Bäumen auffällt (z.B. im Winter Schneebruch) ist deren erste Anlaufstelle das Forstamt.

    Und wenn ein Baum umgebrochen auf der Straße liegt, kommt eh Polizei und Feuerwehr, die das wegmacht. Sowas passiert meist schon bevor wir als Grundeigentümer davon Kenntnis haben.

  • Bei uns ist es auch so das wir einmal im Jahr einen Brief bekommen mit, aus Sicht des Försters ,problematischen Baumen. Die bekommen dann einen bodennahen Verjüngungsschnitt und gut ist.

    Ich höre da beim Fragesteller viel Unwissenheit raus. Bist du denn in der Lage das Grundstück selbst zu bewirtschaften? Also Motorsäge, Hochentaster, (Rückefahrzeug), Spalthammer, etc.? Und die dazu notwendigen Schulungen für die BG?

    Falls du jedesmal einen Profi benötigst wird das auf Dauer teuer.

  • Ja, stimt schon, was für ein Aufriss, nur nachher passiert was, ich bin falsch versichert und dann Bäääng, leere Taschen und so.

    Noch was vergessen zum Thema. Muß ich noch loswerden: Der teuerste Wald ist der Rechtsanwalt - Das bitterste Bier ist das Clopapier - Der nützlichste Elf ist der Notbehelf, usw.

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  • Bei uns ist es auch so das wir einmal im Jahr einen Brief bekommen mit, aus Sicht des Försters ,problematischen Baumen. Die bekommen dann einen bodennahen Verjüngungsschnitt und gut ist.

    Ich höre da beim Fragesteller viel Unwissenheit raus. Bist du denn in der Lage das Grundstück selbst zu bewirtschaften? Also Motorsäge, Hochentaster, (Rückefahrzeug), Spalthammer, etc.? Und die dazu notwendigen Schulungen für die BG?

    Falls du jedesmal einen Profi benötigst wird das auf Dauer teuer.

    Selbst bewirtschaften könnte ich es schon, Scheine für Geräte habe ich nicht, muß ja in die BG, Grundstück wäre zu groß. Ja bin unwissend, ist Neuland für mich. Keine Ahnung was ich haben muß und bräuchte.

  • Wieviel Hektar sind es denn, oder reden wir hier immer noch von dem 6000Qm-Grundstück???

    Habe selber so etwas in der Größe, bin in keiner BG, habe keinen Schein für irgendwas, muss nix haben.


    Gruß


    TID

  • Außerdem hieß es doch, dass das als Brachland ausgewiesen ist. Da sollte Beförsterung ohnehin kein Thema sein. Und wenn keine öffentliche Straße durch oder direkt daran vorbei führt, sollte es auch keine Probleme mit der Verkehrssicherung geben.

  • Ich habe nachgelesen, sobald du irgendwas auf dem Grundstück hast sei es Bienen , Äpfel oder Birnenbaum usw. steht die BG vor der Tür. ja es geht noch immer um die 6000m2. Mann kann aber eine Befreiung der BG beantragen (Sozialgericht Karlsruhe) SG Karlsruhe Urteil v. 09.04.2014 - S 15 U 2643/13.

    Außerdem hieß es doch, dass das als Brachland ausgewiesen ist. Da sollte Beförsterung ohnehin kein Thema sein. Und wenn keine öffentliche Straße durch oder direkt daran vorbei führt, sollte es auch keine Probleme mit der Verkehrssicherung geben.

    Habe mich versehen es ist ein Flurstück mit Bäumen und Freiflächen.


    Ich habe jetzt folgendes an Versicherungen gefunden:

    Waldversicherung Haftpflicht : tritt ein bei schäden durch Bewirtschaftung usw. auch Privater Helfer und Ehrenamtlich

    Wald Brand und Sturmversicherung erstmal nicht relevant.

    Haus-/ Grundbesitzer Haftpflicht ( Falls gebäude errichtet werden) wegen licht und Dachbedeckung (bei Gewerblich nicht anwendbar)

    Berufsgenossenschaft ist Pflicht (gesetzlich)

    Wasser und Bodenverband (kommt man wohl nicht drum herum) laut google.

    3 Mal editiert, zuletzt von AlienTF ()

  • Laut Urteil musst Du garnix.Die BG würde, wenn überhaupt, an Dich herantreten.


    Waldversicherung Haftpflicht wirst Du nicht brauchen, da Du das Grundstück nicht bewirtschaftest.


    Berufsgenossenschaft ist nicht Pflicht, außer Du würdest für Deinen Wald ein entsprechendes Gewerbe anmelden.





    Gruß


    TID

  • Können wir uns langsam mal einigen worum es in diesem Thema geht? Vom Ursprungsthema sind wir schon sehr weit weg.

  • Die Grund-/Haus, wie auch die Waldhaftpflicht würde ich wohl vorsichtshalber nehmen, je nachdem was abgedekt ist. Das andere könnte man Notfals nachbuchen m.M.n.


    Die Grund-/ Haushaftpflicht ist mir in der Kernaussage zu schwammig was den Versicherungsschutz angeht.

  • Können wir uns langsam mal einigen worum es in diesem Thema geht? Vom Ursprungsthema sind wir schon sehr weit weg.

    Das stimm, Du hast recht, sorry. Furchtbar, so kommt immer eins zum anderen.

  • AlienTF ich würde vorschlagen du überlegst dir zuerst was du willst.


    Dann recherchiere was du dafür brauchst / wissen musst und wenn dir dann noch was unklar ist kannst du ein Thema im entsprechenden Bereich eröffnen, um andere User um Rat zu fragen.


    Es macht aber keinen Sinn dir Schritt für Schritt alles zu erklären, wenn du dich vorab nicht informiert hast bzw. dir anscheinend selber nicht klar bist, was du willst.


    Dieses Thema schließe ich, da zur Ursprungsfrage schon genügend konstruktiver Input der User vorhanden ist.

  • Ben

    Hat das Thema geschlossen.