Das Kabinenschlafverbot (ein Hoch auf die deutsche Sprache, die solche Wortschöpfungen ermöglicht...) gilt für Berufskraftfahrer und war de facto schon seit einigen Jahren in einzelnen EU-Ländern eingeführt worden. In D seit 2017, als das Fahrpersonalgesetz entsprechend geändert wurde (Quelle). Die aktuelle EU-Vorschrift ist im Grunde nur eine EU-weite einheitliche Regelung diverse nationaler Arbeitsschutzvorschriften. Interessanterweise wehrten sich dagegen vor allem osteuropäische EU-Länder, die ja mittlerweile die Mehrheit der Berufskraftfahrer in der EU stellen.
Privatfahrten mit Fahrzeugen (inkl. LKW) mit nicht mehr als 7,5t Gesamtgewicht sind in D von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit. (Quelle). Es kann also unter diesem Aspekt privat weiter im Laster geschlafen werden.