Die gewerbliche Nutzung muss nachweisbar sein. Wir haben gerade so einen Fall in der Gemeinde: ein Handwerksbetrieb wurde aufgegeben, Grundstück und Immobilie wurde verkauft. Der neue Eigentümer wohnt jetzt nur darin, ohne gewerblich tätig zu sein. Das ist nicht zulässig und ihm droht nun eine Nutzungsuntersagung, wenn er nicht eine mind. zu 60% gewerbliche Nutzung des Grundstücks nachweisen kann.
Wäre es dann nicht eine Option, wenigstens eine GbR zu gründen und das übrige, nicht benötigte Betriebsgelände an Start-ups und andere Klein- und Einzelunternehmer zu vermieten? Es steht ja nirgends geschrieben, dass man mit seinem Gewerbe 15% Rendite machen MUSS. 🤪 Es würde ja zumindest ausreichend sein, wenn man nach drei Jahren keine Verluste einfährt und dem Finanzamt zeigen kann, dass man einen kleinen, aber doch vorhandenen Gewinn einfährt, womit der Gewinnerzielungsabsicht eines Unternehmens Genüge getan wäre... Kann ja nicht jeder einfach so eine gGmbH gründen... 🤷