FFP2-Masken: Erfahrungen & Bezugsquellen

  • Die üblichen Quellen für diese Zeiten stammen in D unter anderem von den Berufsgenossenschaften, z.B.:


    https://www.bghw.de/die-bghw/f…nase-bedecken/ffp2-masken


    Hier geht es aber auch um körperliche Belastungen am Arbeitsplatz. Klar kann das in seinem privaten Leben jeder nach seiner eigenen Fitness und seinem eigenen Ermessen machen wie er will.


    Es sind also mehr so Empfehlungen zur Orientierung, nicht unbedingt verbindliche Regelungen.


    Zitat

    Die Empfehlung liefert Arbeitgebern Orientierungswerte. Sie macht jedoch keine verbindlichen Vorgaben.

    https://www.dguv.de/de/medienc…al_4/details_4_411780.jsp


    Des Weiteren sind Zitate auch aus Gründen des Urheberrechts als solche zu kennzeichnen und mit Quellenangabe zu versehen.


    LG Vincent

    Kein Plan überlebt die erste Feindberührung. (Helmuth von Moltke)

  • Bei uns wird nur mit Quellenangabe zitiert. "Interne Quellen" haben den gleichen Stellenwert wie "der Bruder des Schwagers meines Friseurs hat gehört, dass.... ".

    Hallo Ben,

    das kann ich verstehen.

    Aber bitte bedenken: Leider kann man bei manchen Sachen nicht immer die Quelle angeben, da man dann nachvollziehen kann woher und von wem die Informationen stammen.

    Da muss man sich dann entscheiden ob man Infos aus erster Hand (jetzt nicht unbedingt in diesem Fall mit den Masken ) oder Bla Bla aus den "Medien" haben möchte.

    Wenn man an der "Quelle" sitzt wundert man sich halt manchmal schon (inzwischen sehr oft) was man dann zu den Themen Tage später in der "Zeitung" liest..

    Viele Grüße aus dem Münsterland

    Karsten

  • Diese Tragezeitangabe geht offenbar auf eine Empfehlung der "Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung" zurück:

    Ordnen Arbeitgeber den Einsatz von MNB an, sind sie verpflichtet, dies in ihrer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Dies hat in den vergangenen Monaten immer wieder zu Nachfragen bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geführt - insbesondere hinsichtlich der Tragedauer und Erholungszeiten. Die DGUV hat daher im Mai eine Empfehlung (PDF, 591 kB) veröffentlicht.


    Darin empfiehlt sie für MNB bei mittelschwerer körperlicher Arbeit eine Tragedauer von zwei Stunden mit einer anschließenden Erholungszeit von 30 Minuten. Während der Erholungszeit geht es darum, die MNB abzulegen; eine Arbeitspause ist damit nicht gemeint. Bei leichter Arbeit ist auch eine Verlängerung der Tragedauer auf 3 Stunden möglich. In der betrieblichen Praxis ist es außerdem oft möglich, situationsbedingt für kurze Zeit die MNB abzunehmen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen gewährleistet werden kann. In diesen Fällen sollte in der Regel bereits eine ausreichende Erholung möglich sein.

    Die Empfehlung liefert Arbeitgebern Orientierungswerte. Sie macht jedoch keine verbindlichen Vorgaben. Insbesondere lässt sich aus ihr nicht ableiten, dass Hygienepläne und betriebliche Regelungen, die das Tragen von MNB vorsehen, hinfällig sind. Auch lässt sich keine Verpflichtung für Arbeitgeber daraus herleiten, Vorsorgeuntersuchungen nach ArbmedVV anzubieten.


    Weil sich von diversen Maskengegnern so häufig auf diese vermeintliche Vorschrift bezogen wurde, wehrte sich die "DGUV" im November '20 gegen die Verbreitung von Falschinformationen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen:

    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat beim Landgericht Leipzig eine Einstweilige Verfügung gegen Rechtsanwalt Ralf Ludwig erwirkt (Az. 09 O 2588/20). Danach ist es Ludwig unter Androhung der üblichen Ordnungsmittel gerichtlich unter anderem untersagt, weiterhin folgendes zu behaupten oder zu verbreiten oder behaupten oder verbreiten zu lassen:

    • Die DGUV habe bestätigt, dass keine Maske, unabhängig vom Atemwiderstand, in Deutschland länger als zwei Stunden getragen werden dürfe, sie nach zwei Stunden zwingend abgenommen werden müsse und eine halbe Stunde Pause gemacht werden müsse.
    • Die DGUV bestätige jetzt, dass ohne eine ärztliche Untersuchung solche Masken nicht getragen werden dürften.
    • Weil diese Bestätigung von der DGUV komme, hafte jeder Lehrer, jeder Schulleiter, jeder Arbeitgeber persönlich, wenn etwas mit der Maske passiere.

    Ludwig hatte diese falschen Behauptungen bei einem Auftritt am Rande einer Demonstration in Leipzig am 7. November 2020 geäußert. Der Auftritt wurde auf Video aufgezeichnet und u.a. über youtube und weitere soziale Netzwerke verbreitet. Wegen ihrer weiten Verbreitung haben die Behauptungen bei Unternehmen, Beschäftigten, Lehrpersonal, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern hinsichtlich des Tragens von MNB zu großer Verunsicherung geführt. Davon zeugen zahlreiche Anfragen, die die DGUV und ihre Mitglieder - Berufsgenossenschaften und Unfallkassen - seit der Veröffentlichung vor gut einer Woche erreicht haben.

    BY/DE

    Si vis pacem, para bellum.

  • Leider kann man bei manchen Sachen nicht immer die Quelle angeben, da man dann nachvollziehen kann woher und von wem die Informationen stammen.

    Du beschreibst damit ein Gerücht und Gerüchte verbreiten wir hier nicht.

  • Oh, vielen Dank! Ich hatte gestern den Link zugesandt bekommen und habe mich geärgert, dass er nicht mehr funktioniert. Jetzt ist uns mit dem Flyer trotzdem geholfen. :)

  • Gerade einen Tipp bekommen - zwei Angebote FFP2 Masken bei Notebooksbilliger:


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    Medrhein


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    Kingfa