Öffentliche Schutzräume in Deutschland

  • Es gibt in Deutschland das ZSKG (Zivilschutz- u. Katastrophenhilfegesetz), in §§ 7 FF steht etwas zu den öffentlichen Schutzräumen:


    Allerdings gibt es scheinbar keine deutschlandweit einsehbare Liste, da für die Schutzräume die Gemeinden bzw. Kommunen zuständig sind.

  • Es gibt eine Liste, allerdings nicht von offizieller Seite!


    Auch sind inzwischen alle ausser Dienst gestellt, und entwidmed...


    Darüber hinaus tauchen immer noch Schutzräume auf, die unter Behörden, und ehemaligen zumeist staatlichen Einrichtungen gebaut wurden...


    Bahn, Schifffahrt, DBP, usw..Oftmals werden die nur erwähnt wenn das Gebäude verkauft wird...


    Viele Grüße EZS

  • Auch sind inzwischen alle ausser Dienst gestellt, und entwidmed...

    Die Info, dass es noch welche gibt ist aber aktuell. Heute vom BBK auf Twitter gepostet https://twitter.com/BBK_Bund/status/1355223518292668418?s=19


    Außerdem steht ja klar im Gesetz, dass es diese Schutzräume gibt und von den Gemeinden unterhalten werden müssen. Veränderungen dürfen keine vorgenommen werden "die die Benutzung des öffentlichen Schutzraums beeinträchtigen könnten"

  • Ich glaube, du hegst da zu viele Hoffnungen!

    "Gibt es" bedeutet wohl eher.....:

    Joah... Da ist noch einer unter unserem Rathaus, und da liegen noch so vergammelte Essensscheine rum, und die alten Büromöbel.....


    Das ganze wird wohl nur noch eher ein Schatten seiner selbst sein....


    https://www.bbk.bund.de/DE/Auf…zraum/schutzbau_node.html


    Hier wird auch ziemlich um den heissen Brei herum geredet...


    Gruß EZS

  • Ich glaube, du hegst da zu viele Hoffnungen!

    Ich finde das interessant, dass ihr in Deutschland sogar ein Gesetz dafür habt und es sie dennoch nicht mehr im funktionsfähigen Zustand geben soll.


    Wäre ich Deutscher, würde ich schon meine Gemeinde fragen was damit ist und wo "mein" nächster Schutzraum ist.

  • Wobei das vom BBK bemühte Zivil- und Katastrophenschutzgesetz die Entwidmung von bestehenden öffentlichen Schutzräumen nicht verbietet:


    "An dem Grundstück und den Baulichkeiten dürfen ohne Zustimmung der nach Landesrecht zuständigen Behörde keine Veränderungen vorgenommen werden, die die Benutzung des öffentlichen Schutzraums beeinträchtigen könnten."


    Mit anderen Worten, stimmt die zuständige Behörde den Veränderungen zu, kann der Schutzraum entwidmet werden. Ich würde die Situation auch wie EZS einschätzen. Vor allem die Kosten für ausschließlich als Schutzraum nutzbare Objekte stehen aus heutiger Sicht in keinem Verhältnis zu seinem Nutzen. Das mag bei Mehrzweck-Schutzbauten anders sein. Tiefgaragen, unterirdische Bahnhöfe oder Tunnels, die zusätzlich auch eine Schutzraumfunktion haben, gibt es durchaus noch.


    Im Zeitalter von Interkontinentalraketen und neuerdings Hyperschallwaffen halte ich öffentliche Schutzbauten allerdings für obsolet, weil die Warnzeit für 99,99% der Bevölkerung viel zu kurz wäre, um einen Schutzraum überhaupt erreichen zu können.


    Die Frage in dem BBK-Tweet zielte aber auch auf etwas anderes ab:


    "Hi @BBK_Bund
    Gibt es in Deutschland eigentlich noch aktive Schutzräume? Nicht für einen Atomkrieg, sondern für Naturkatastrophen oder ähnliches."


    Und diese Art Schutzräume gibt es in der KatS-Planung und in Wirklichkeit flächendeckend. Das sind z.B. Messehallen, Turnhallen und Schulen, die bei Kernkraftwerksunglücken, Hochwasser oder angenommenen Blackouts in den Aufnahmeräumen für Evakuierte vorgesehen sind. Ich habe es selbst mal erlebt, als mein Vater noch berufstätig war, wie Kontrolleure des Katastrophenschutz-Amts vom Landkreis die Großküche der Einrichtung, die er leitete, inspizierten, ihre Leistungsfähigkeit ermittelten und die Mengen der regelmäßig vorgehaltenen Lebensmittel erfassten.

  • Zumindest einen Fall mit noch vorhanden

    Kannst du sogar selbst machen: https://fragdenstaat.de/


    Ob die Auskünfte dann auch wirklich kriegst, ist die Frage. Theoretisch haben die Betreiber der Plattform auch einen Fonds, mit dessen Hilfe man die Informationen rausklagen kann, aber dafür müssten die das Thema interessant genug finden.

  • Meine Kenntnisse (bis 2016 und im Bereich NRW):

    Alle Schutzräume für die Bevölkerung wurden aus Kostengründen abgeschafft.

    Das gleiche gilt für "Notkrankenhäuser" (oft in Tiefgaragen).

    In Essen wurden auch alle "Notbrunnen" still gelegt (zu teuer).

    Schutzräume werden nur noch für Aktenlagerung vorgehalten.


    Gruß

    Sobi

  • Es gibt hier und da mal kleine Museumsvereine die ehemalige Schutzbauten betreuen und regionale Geschichte dazu erhalten. Die haben meist auch Infos zu anderen ähnlichen Relikten. Manche ehemaligen Einrichtungen werden auch noch von Gemeinden betreut und es ist bekannt das dort Führungen gemacht werden...

    Gruß David

  • In Berlin macht das der Verein

    https://www.berliner-unterwelten.de/


    Das sind vornähmlich Bauten aus den 30er und 40er Jahren. Währe interessant wie schnell man die reaktivieren könnte.:thinking_face:

    Was mir an Fachwissen und Intelligenz fehlt mach ich mit (hier könnte ihr Produkt stehen) wieder weg.

    lutra incognita aus DE B/BB

  • Also mit einem Atomschlag rechne ich jetzt persönlich nicht, was ich mir da eher vorstellen könnte wäre ein Komet oder Asteorid, wenn man es denn mitbekommt oder einem gesagt wird. Sind ja schon öfter an der Katastrophe vorbei gerieben, wer weiß wie lange das gut geht ohne jetzt Angst schüren zu wollenwird natürlich nicht so wahrscheinlich sein wie ein Stromausfall, dennoch ist die Gefahr existent.

  • Zitat: .. Einnahmen aus einer friedensmäßigen Nutzung der Schutzräume stehen den Gemeinden zu...

    Hat die Gemeinde den Schutzraum einmal entwidmet lässt sich vielleicht auf Basis "Self-Storage" etwas Geld in die Gemeindekasse bringen :grinning_face_with_smiling_eyes:

  • In Berlin macht das der Verein

    https://www.berliner-unterwelten.de/

    Wir hatten bei denen schon mal eine Bunkertour gemacht (Führung). Kann ich nur empfehlen, sehr spannend, aber auch sehr bedrückend, wenn berichtet wird, wie Menschen in überfüllten Bunkern und ausgefallener Schutzbelüftung im ansteigendem CO2-Pegel der Reihe nach erstickten, die unten sitzenden/liegenden zuerst, die die konnten, stellten sich auf die Bänke und hielten ihre Kinder hoch, um dem sich bildenden ansteigenden "CO2-See" zu entkommen. Manchmal klappte das, manchmal nicht.

  • Also ich habe beim BKK folgende Info gefunden. Interessante Passagen habe ich kursiv hervorgehoben:


    Öffentliche Schutzräume

    Öffentliche Schutzräume wurden in der Bundesrepublik seit Mitte der 1960er Jahre nach speziellen sogenannten Bautechnischen Grundsätzen (BTG) errichtet oder hergerichtet.


    Der Konzeption der Schutzräume lag die Gefahr eines großflächigen Krieges mit Flächenbombardierungen und dem Einsatz chemischer und nuklearer Waffen zugrunde.


    Diese klassische Kriegsgefahr beinhaltete mehrere Eskalationsstufen, die eine entsprechende Vorwarnzeit zur Aktivierung der Schutzräume zur Folge hatte. Infolge der geänderten Sicherheitslage nach Ende des Kalten Krieges entsprechen die Schutzraumbauten nicht mehr den aktuellen Bedrohungsszenarien (asymmetrische Bedrohung, Naturkatastrophen, internationaler Terrorismus). Ausgehend von einem Schadenszenario ohne Vorwarnzeit können die Schutzräume der Bevölkerung keine ausreichende Sicherheit bieten.


    Aus diesem Grunde hat der Bund im Einvernehmen mit den Ländern im Jahr 2007 beschlossen, das bisherige Konzept aufzugeben. Die bestehenden öffentlichen Schutzräume werden sukzessive aus der Zivilschutzbindung entlassen und ihren Eigentümern zur uneingeschränkten Nutzung übergeben.

    Der Oberbegriff der „ Öffentlichen Schutzräume“ umfasst verschiedene Schutzraumarten, die sich durch den Zeitraum ihrer Entstehung, die Bauart, die Größe, die besondere Funktion oder die zugrunde liegende Finanzierung unterscheiden. Einige Schutzraumarten sind bereits aus ihrer speziellen (Schutzraum-)Funktion entlassen und teilweise einer neuen Schutzraumfunktion zugeführt worden.

    Bereits vollständig aus der Zivilschutzbindung entlassen wurden die Hausschutz- und Schulschutzräume. Ebenfalls wurden die baulich geschützten Teile der Hilfskrankenhäuser (HKH) aus ihrer speziellen Funktion entlassen und in öffentliche Schutzräume umgewandelt.

    Charakteristischste öffentliche Schutzräume sind Bunker, Schutzbauten aus der Zeit des II. Weltkriegs, die sich, abhängig von ihrer Bauweise, ober- oder unterhalb des Erdbodens in Hoch- und Tiefbunker unterteilen.


    Nur die Bunkeranlagen, die nach dem II. Weltkrieg in verschiedenen Bauprogrammen technisch ertüchtigt wurden und gegen die neuen Gefahren der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts (CBRN) schützen konnten, wurden von der Bundesrepublik als öffentliche Schutzräume gewidmet.


    Den zahlenmäßig größten Anteil der öffentlichen Schutzräume bilden die in der Regel unterirdischen Mehrzweckanlagen (MZA). Sie sind primär für eine friedensmäßige Nutzung konzipierte Neubauten der Nachkriegszeit, die auch als öffentlicher Schutzraum dienen können.

    Die baulich ältesten Schutzräume sind Stollenanlagen, deren bauliche Errichtung zum Teil ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Teilweise wurden diese Stollen bereits im II. Weltkrieg als Schutzraum verwendet.


    Die in der Nachkriegszeit nach den damaligen Gesichtspunkten ertüchtigten Stollenanlagen wurden vom Bund als öffentliche Schutzräume gewidmet. Etwa 10 % der öffentlichen Schutzräume befand sich im Eigentum des Bundes, der überwiegende Teil war im kommunalen oder privaten Eigentum.

    Insgesamt entstanden bundesweit (alte Bundesländer) rund 2000 öffentliche Schutzraumanlagen. Für diese besteht bis zur endgültigen Rückabwicklung aufgrund des § 7 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) nach wie vor ein grundsätzliches bauliches Veränderungsverbot.

    Die im Ostteil Deutschlands zu DDR-Zeiten errichteten Schutzräume wurden nach Prüfung durch das damalige Bundesamt für Zivilschutz und das Bundesministerium des Innern nicht in das bis 2007 bestehende Konzept der öffentlichen Schutzräume übernommen.

    Sie unterlagen damit, anders als die öffentlichen Schutzräume in den alten Bundesländern zu keinem Zeitpunkt der Zivilschutzbindung nach § 7 ZSKG.

    - Wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage -

    Bertold Brecht

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  • Ein Brot gebacken, schon letztes Wochenende die Fluchtrucksäcke auf das Szenario eines nuklearen Fallouts umgestellt und heute verschiedene Schutzräume in unserer Umgebung „besichtigt“, um eine Entscheidung zu treffen, wo wir im Falle eines Falles hingehen werden.

  • heute verschiedene Schutzräume in unserer Umgebung „besichtigt“, um eine Entscheidung zu treffen, wo wir im Falle eines Falles hingehen werden.

    Wo findest du denn in Deutschland Schutzräume ???