@Gevestor.de "Bei unter 14°C zählt die Wohnung als unbewohnbar, sodass der Mieter keine Miete mehr zahlen muss."
Ich bin zwar kein Jurist, aber der Unterschied ist ganz einfach folgender:
Ich habe nur auf die Schnelle nach einer Grenze gesucht, ab wann eine Wohnung nicht mehr als bewohnbar gilt.
Dementsprechend schon eine Zumutung Menschen in (rechtlich gesehen) unbewohnbaren Wohnungen zu belassen, anstatt ihnen kostenlose Ersatzunterkünfte zur Verfügung zu stellen.
In welches Hotel denn bitte? Ich denke in D ist derzeit coronamäßig, auf staatliche Anordnung hin, alles geschlossen?
Lt. Stadt Nürnberg wurden 1.100 Hotelzimmer "akquiriert". Scheinen also offen zu sein.