Verbot alternativer Heizmöglichkeit bei Fernwärmeanschluss

  • Bei einem in Aussicht gestellten Anschluss an die Fernwärme (Ölheizungen sind ja spätestens mit 2035 verboten) wurde jedoch auch auferlegt, dass man dann jegliche autarke Heizmöglichkeit nachweislich abbauen muss.

    Wie weit ist denn diese Vorgabe in ländlichen Gegenden realistisch umsetzbar? Hast Du da eine Quelle ?

    NUNQUAM NON PARATUS

  • Bei einem in Aussicht gestellten Anschluss an die Fernwärme (Ölheizungen sind ja spätestens mit 2035 verboten) wurde jedoch auch auferlegt, dass man dann jegliche autarke Heizmöglichkeit nachweislich abbauen muss.

    Ich denke das wird wieder gestrichen werden. Da hat sich wohl jemand keine Gedanken darüber gemacht, dass die Fernwärme mal ausfallen könnte. Jetzt wäre wohl eine gute Zeit auf diesen Missstand aufmerksam zu machen.

  • Wie weit ist denn diese Vorgabe in ländlichen Gegenden realistisch umsetzbar? Hast Du da eine Quelle ?

    Ich such mal den Vertrag, der meinen Eltern damals zur Ansicht zugeschickt wurde, heraus-falls dieser noch vorliegt. Aber genau um diese ländliche Gegend geht es:

    Hier z.b. eine Marktgemeinde mit unter 4000 Einwohnern. In Kärnten werden jetzt überall diese "Nahwärme" Heizkraftwerke aus Biomasse aufgestellt. Das sind kleine, lokal auf den Einzugsbereich der Gemeinde beschränkte Einrichtungen mit ein paar hundert Kunden.

    Prinzipiell ist die Idee, dass man die Ortschaft gebündelt mit einer modernen Heizanlage mit guter Filtertechnik beheizt ja toll. Hier auch noch in Kombination mit Photovolatik, die den gesamten Energiebedarf, des Kraftwerks abdeckt. Nur verstehe ich persönlich überhaupt nicht, warum man deshalb auf eine individuelle Möglichkeit, sein Haus im Falle des Falles wieder selbst zu beheizen, verzichten "muss".

    acta, non verba - viribus unitis

  • Prinzipiell ist die Idee, dass man die Ortschaft gebündelt mit einer modernen Heizanlage mit guter Filtertechnik beheizt ja toll. Hier auch noch in Kombination mit Photovolatik, die den gesamten Energiebedarf, des Kraftwerks abdeckt. Nur verstehe ich persönlich überhaupt nicht, warum man deshalb auf eine individuelle Möglichkeit, sein Haus im Falle des Falles wieder selbst zu beheizen, verzichten "muss".

    Dann müsste es auch eine garantierte Verfügbarkeit von 99,99% geben mit entsprechenden Entschädigungen/Vertragstrafen.

    aus DE gesendet....

  • Dann müsste es auch eine garantierte Verfügbarkeit von 99,99% geben mit entsprechenden Entschädigungen/Vertragstrafen.

    Und aus den Strafgeldern soll man sich dann ein Lagerfeuer in der Wohnung machen? Kalt ist es nämlich trotzdem. :winking_face:

  • Dann müsste es auch eine garantierte Verfügbarkeit von 99,99% geben mit entsprechenden Entschädigungen/Vertragstrafen.

    Das Thema "höhere Gewalt" soll ja bei solchen Ausfällen sehr beliebt sein. Und von einer gerichtlich erstrittenen Nachzahlung 3 Jahre später hat man halt im Moment des Ausfalles nicht.

    acta, non verba - viribus unitis

  • So, ich habe dem Thema mal einen eigenen Thread gegönnt.


    Ist das eigentlich ein österreichisches Phänomen oder ist das in DE und CH auch so?

  • Ist das eigentlich ein österreichisches Phänomen oder ist das in DE und CH auch so?

    In D gibt es Gemeinden, die haben eine Fernwärmesatzung mit Anschlusszwang. Ob hierbei zusätzliche Heizmedien toleriert werden, weiß ich nicht, kommt aber sicherlich auf die Satzung an. Allerdings werden viele Bauwillige durch derartige Zwänge davor abgeschreckt, sich in diesen Gemeinden anzusiedeln.


    Andererseits gibt es auch Kommunen, die die Bürger nicht zum Anschluss an das Fernwärmenetz zwingen. Diese haben dann aber aufgrund der niedrigeren Anzahl von Anschlussnehmern regelmäßig ein Problem mit der Wirtschaftlichkeit ihrer Fernwärmegesellschaften.

  • Ohne je so einen Vertrag je gesehen zu haben....


    Hab ich mit dem Anschlusszwang auch schon gehört..

    Allerdings....mal abgesehen davon, das es Sinn machen kann sich anzuschließen... Welches Gesetz will mir verbieten alternativ mit was anderem zu heizen?

    Wenn es nicht sowieso nichtig ist... spätestens nach 10 Jahren dürfte auch der letzte Vertrag zu kündigen sein....


    Und ob sowas rechtssicher in einen Bebauungsplan zu schreiben ist.... bezweifle ich auch mal...


    Wobei... Papier ist geduldig, und der Deutsche devot....kann mir vorstellen das das als von Gott gegeben angesehen wird...


    Gruß EZS

  • Ich glaube das betrifft auch eher nur Mehrfamilienhäuser, oder scavenger ?


    Dort kann man so einen Zwang ja relativ einfach umsetzen, indem man dir einfach keinen Kamin in die Wohnung baut. Dann bleibt dir als Alternative lediglich die E-Heizung.

  • In unserem Fall ist es ein Einfamilienhaus. Das ganze Dorfviertel besteht eigentlich ausschliesslich aus Einfamilienhäusern. Alle Mehrfamilienhäuser im Nahbereich des Ortskerns wurden afaik schon lange auf die Fernwärme umgestellt. Ebenso die einzigen etwas größeren Betriebe.

    Vertragsvorlage leider nicht mehr auffindbar - ist schon ein paar Jahre her.

    acta, non verba - viribus unitis

  • Das dürfte in Deutschland recht verbreitet sein.


    Google "Anschluss und Benutzungszwang" liefert da viele Ergebnisse.


    Scheinbar ist es üblich im Grundbuch so etwas festzuschreiben.


    Gelegentlich ist es ein Anliegen der Gemeinden, die Fernwärme durch die Einführung eines sogenannten Anschluss- und Benutzungszwanges zu fördern. Rechtsgrundlage für die Einführung eines Anschluss- und Benutzungszwanges für Fernwärme sind die jeweiligen Gemeinde- bzw. Kommunalordnungen der Bundesländer. Sie ermächtigen in der Regel die Gemeinden, einen Anschluss- und Benutzungszwang für gemeindliche Einrichtungen einzuführen. Voraussetzung ist, dass er aus Gründen des "Gemeinwohls" oder der "Volksgesundheit" bzw. der Luftreinhaltung erforderlich ist. Mithin muss ein öffentliches Bedürfnis bestehen

  • Eine Eintragung im Grundbuch kann ich mir dann gut vorstellen, wenn zB die Gemeinde Baugrundstücke selbst verkauft und den Anschluß- uind Benutzungszwang für den Fernwärmeanschluß nebst Verbot der Zusatzheizung dann privatrechtlich mit dem Bauherrn vereinbart. Da brauchts dann keine öffentlich-rechtliche Zwangsmaßnahme und für den Vollzug reicht die Dienstbarkeit.

    Früher gab es solche grundbuchmäßig abgesicherten Bierbezugsverpflichtungen zu Gunsten von Brauereien, die auf Grundstücken mit Wirtshäuser eingetragen waren.


    Was die Anlage von Notkaminen in Neubauten angeht, so habe ich vor einigen Jahren in der Bayrischen Bauordnung schon keine entsprechende Verpflichtung zum Einbau solcher Kamine mehr gefunden. Gibt also zumindest in Bayern wohl keine Verpflichtung mehr.

  • Scheinbar ist es üblich im Grundbuch so etwas festzuschreiben.

    In D steht das nicht im Grundbuch, sondern als rechtsverbindliche Festsetzung im Bebauungsplan der Kommune.

    Hier eine kritische Seite aus dem Blickwinkel des Verbraucherschutzes: https://www.vzbv.de/pressemitt…unden-eines-monopolmarkts

    Textauszug daraus:

    Jedes Fernwärmenetz stellt ein unreguliertes Monopol dar. Ein Anbieterwechsel bei Preiserhöhungen ist nicht möglich.

    „Der intransparente Fernwärmemarkt gleicht einer Trutzburg aus den Zeiten vor der Liberalisierung des Energiesektors, von Wettbewerb fehlt jede Spur. Für rund ein Drittel der Fernwärmekunden herrscht Anschlusszwang. Ein Anbieterwechsel oder ein Umstieg auf eine effizientere Heiztechnik ist nahezu unmöglich....." und „Die an Fernwärme gebundenen Kunden sind für dezentrale Lösungen auf der Basis erneuerbarer Energien langfristig verloren“


    https://www.agfw.de/energiewir…luss-und-benutzungszwang/

    Folgenden Interessenskonflikt sehe ich persönlich: Der Fernwärmeversorger ist häufig ein Tochterunternehmen der Kommune. Die Kommune schafft dann die rechtliche Grundlage, das das Tochterunternehmen ordentlichen Reibach macht. (Preise werden, wie beim Strom zur Prüfung vorgelegt, und von irgendeiner Behörde abgenickt - Nein, werden sie nicht! Die Kalkulation ist weitgehend willkürlich!). Der Hauseigentümer hat keine Chance, z.B. den Versorger zu wechseln.

    Wenn so wie in Nürnberg-Gebersdorf am hinteren Ende der Kette das Unternehmen E.ON auftaucht, weiß ich das die Dividende deren Aktionäre stimmt.

  • Soweit ich das schnell zusammengoogeln konnte, gibt es Verbrennungsverbote (heißen wirklich so) in ganz unterschiedlichen Formen (Grundbuch, Satzung, privatrechtlicher Vertrag, B-Plan, etc.) und mit verschiedenen Begründungen (Luftreinhaltung, Fernwärme, Kurbetrieb, etc.). Da muss man wohl jeweils ganz genau hinschauen. Ich habe jetzt Beispiele gefunden, in denen nur bestimmte Brennstoffe verboten sind, Feuer zur Nahrungszubereitung ausgeschlossen sind, nur der Betrieb und nicht der Einbau verboten ist oder offene Kamine (weil gehobene Wohnlage) ausgenommen sind. Es gibt auch temporäre Verbote im Zusammenhang mit der Wetterlage. Oft ist es wohl auch so, dass man sich per Antrag befreien kann und der Ofen im Wohnzimmer in der Regel genehmigt wird, aber nicht die Verbrenner-Zentralheizung oder mehrere Öfen im Haus.


    Da wird letztlich wohl nur helfen, im Einzelfall genau hinzuschauen.

  • Ich kann nur für eine Gemeinde in M-V und von einem Hauskauf in 2019 sprechen, da gab es so etwas zum Glück nicht. Wir heizen mit Erdgas, viele Nachbarn bauen gerade von Heizöl auf Erdgas um (wegen der Heizölvorräte würde ich es ja eher anders herum machen :-D). Fernwärme ist hier zum Glück auch derzeit undenkbar.


    Wir hatten kürzlich routinemäßig den Schornsteinfeger da. Auf eine Reaktivierung des Schornsteines angesprochen (für einen Kamin im Wohnzimmer), meinte er dass es kein Problem sei. Dichtigkeitsprüfung und co. müssen durchgeführt werden, aber generell sei das machbar.

    NUNQUAM NON PARATUS

  • Was die Anlage von Notkaminen in Neubauten angeht, so habe ich vor einigen Jahren in der Bayrischen Bauordnung schon keine entsprechende Verpflichtung zum Einbau solcher Kamine mehr gefunden. Gibt also zumindest in Bayern wohl keine Verpflichtung mehr.

    Der Notkamin wurde 1994 in Bayern abgeschafft:

    Auszug aus ÄndG94 zu BayBO Art. 41:

    Die Vorschrift für den so genannten Notkamin, wonach in jeder Wohnung eine Anschlussmöglichkeit für mindestens eine Einzelfeuerstätte an einen Kamin vorhanden sein musste, ist mit dem ÄndG 94 entfallen. Es bleibt dem Bauherrn überlassen, ob er in seinem Gebäude Einzelfeuerstätten aufstellen (lassen) will. Wenn ja, so müssen dafür geeignete Abgasanlagen in ausreichender Zahl vorgesehen werden (s. Erl. 6.4). Sie können auch stillgelegt und abgedeckt werden. Zur Pflicht, die Stilllegung und eine Wiederinbetriebnahme dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger anzuzeigen....


    Inzwischen sind wir 27 Jahre weiter, und es gibt inzwischen Bebauungspläne da sind Schornsteine nach Baurecht generell verboten, weil man keine derartigen Feuerungen mehr haben will. Also ihr Prepper, Augen auf beim Grundstückskauf. Ohne Schornstein gibts kein Öfchen. Und schreibt hier bitte keiner...man könne ja ein Loch in die Außenwand....und seinen Kaminfeger in den Herzinfarkt treiben.....:)

    Hier noch eine interessante Fachdiskussion, unter Juristen, zum Thema: https://de.soc.recht.misc.nark…zwang-fur-fernwarme#post2

  • Da wird es wahrscheinlich mehr Vertragsklauseln geben wie Anbieter.


    Man neigt ja gerne dazu Kommunalbetriebe in sog. " Eigenbetriebe der Stadt Musterdorf " umzumünzen - mit dem Erfolg das die "kommunalem Durchsetzungsrechte " mit allen Mitteln wie z.B. dem Erlass von Satzungen erhalten bleiben.Es könnnen auch " Bescheide" versandt werden die nach BGB nicht anfechtbar sind sondern meist vor Verwaltungsgerichten landen. usw. usw.


    Auf der anderen Seite schreibt man dann aber die "kommunalen Verpflichtungen" nicht mehr mit rein - da gibts dann Abschläge sehr zu Lasten des Bürgers ! Die heissen dann " XY Betrieb m b H" .

    Also Haftungsentschädigung nicht aus der Kommunalversicherung sondern nach Höhe der Gesellschaftseinlage. ( € 50.000 meistens )


    Als Beispiel :

    Keine " Abholung des Abfalls bei Umständen die wir nicht zu vertreten haben" steht gerne bei den "Abfallwirtschaftsbetrieben" der Stadt drin...Damit sind die "raus" .

    Wenn wir das als Entsorgungsfachbetrieb in unsere Geschäftsbedingungen reinschreiben würden käme keiner mehr auf die Idee mit uns einen Containervertrag zu unterschreiben. " Wenn voll die Büchse - dann muss leer" egal wie Ihr das macht hören wir immer wieder...

    Besonders schick bei so einer Witterung wie jetzt wenn der ganze Segen erst nassgeregnet und dann festgefroren ist.

    Bei den "Kommunalen" kannst dich als Privatperson nicht wehren - da ist in der Satzung verankert das ich als Bürger eine "Pflicht habe die Abfälle zur Entsorgung zu überlassen! Keine freie Auswahl möglich.Auch wenn es 100m weiter im Geltungsbereich der nächsten Satzung nur die Hälfte kostet.

    Wir als Entsorgungsfachbetrieb würden ganz böse welche zwischen die Hörner kriegen wenn wir es wagen würden z.B. privaten Hausmüll anzunehmen.Könnten air aber - mit Gewinn- für 1/3 der aktuellen Kommunal-Kosten.

    Der grösste Witz ist das wir durch die "Satzung" auch verpflichtet sind für unseren eigenen Müll ( Abfälle Teeküche,Butterbrotpapier,Bananenschalen ect und "Gewerbeabfälle" ) die kommunalen Tonnen zu nutzen...Mit einem heftigen Gebührenbescheid jedes Jahr.


    Beispiel Ende


    Und genauso sieht es auf dem Sektor der Fernwärme aus, ersetze in dem Text oben die "Substantive" auf den Fernwärmebezug.Das triffts dann so ziemlich.


    Nur verstehe ich persönlich überhaupt nicht, warum man deshalb auf eine individuelle Möglichkeit, sein Haus im Falle des Falles wieder selbst zu beheizen, verzichten "muss"

    Das ist ganz einfach :

    Hast Du z.B. einen Kaminofen in der Bude registrieren ja die Wärmemengenzähler jedes Stück Holz das Du im Ofen verfeuerst nicht als Verbrauch,das drückst sich dann am Ende des Versorgers in €€€ aus !

    Das will keiner. Die wollen nur " Dein Bestes" .


    Ich frag mich nur grad wie man das mit der nicht mehr zulässigen zweiten Feuerstelle bei einer Einzelhausbebauung durchsetzen will ?

    Soll dann der Schornsteinfeger seine Bestandsdaten rausrücken ? Darf der das überhaupt ? ( DSGVO)

    Und das bei den Rußwanzen dann noch eine große Begeisterung aufkommt wage ich auch zu bezweifeln - die sind doch spätestens "ab Fernwärme" den Kunden los...

    Soll ich dann die Fernwärme-Fuzzi`s ins Haus lassen damit die gucken können das der Schornstein mit Beton verfüllt wurde ? ( ... die Wohnung ist unantastbar...Grundgesetz )

    Einen Entsorgungsnachweis über den Kamin/Holz oder sonstwas-Ofen bringen ? Wird auch schwierig werden,denn ein gebrauchter Ofen unterliegt nicht den Bedingungen zur "Behandlung besonders Überwachungsbedürftiger Abfälle" dazu dürften keine Entsorgungsnachweise erstellt werden - das geht auf Grund der sog. Abfallschlüsselnummer schon nicht.

    Wobei... Papier ist geduldig, und der Deutsche devot....kann mir vorstellen das das als von Gott gegeben angesehen wird...

    Da bin ich völlig der Meinung wie EZS - man wird eine Menge Blödsinn in einem Fernwärmevertrag finden, wenn man das glaubt und ungeprüft danach handelt....Arbeitet man ungewollt gegen sich.

    Vieles davon wird wohl bei genauer Prüfung vielen anderen Regelungen und Gesetzen wiedersprechen müssen - halt in der Hoffnung das der Kunde es nicht beanstandet.


    Kl. Tip am Rande :

    Ich habe schon einige Male bei mir zugeschickten Vertragswerken einfach mal etwas rausgestrichen das mir nicht gepasst hat. ( z.B. die Beweislastumkehr in einem Versicherungsvertrag)

    Da es sich ja um mehrseitige Unterlagen handelt auf denen im Deckblatt die Vertragspartner,Adressen und Unterschriften sind hat sich wohl niemand die Mühe gemacht das Pamphlet nochmal durchzulesen.

    Ich habs weggeschickt,meinen Durchschlag behalten. Wahrscheinlich wurde es dann von einem Subunternehmer aus dem Umschlag befreit und ohne Prüfung abgeheftet.


    Das könnte auch im Falle eines Fernwärmevertrages gut klappen,denn der wird sicher auch mehrseitig sein.

    Aus dem Norden von DE bzw. dem Süden von ES gesendet

  • ....Ich glaube, da hängen sich viele Kommunen auch derbe aus dem Fenster!

    Wenn das Landesrecht, Bundesrecht, oder ein Gesetz etwas anderes vorsehen, siehe zB. Das EEG, dann geht das vor!

    Egal, was da in irgendeiner Satzung, oder einem Bebauungsplan steht....


    Das ist dann "Höherwertig"

    Gruß EZS