Die Exit (tus) Strategie...oder was ich noch vor dem hochreissen der Hufe erledigen wollte...

  • Tick_Tack Zeit ist knapp....Weiß Peter Fox zu erzählen.....


    Was habt ihr vor, um einen geordneten Abtritt, bzw. eine geregelte de-inkarnation zu gewährleisten?


    Gruß EZS

  • ...auch den digitalen Nachlaß zu regeln:


    Deshalb alle Zugangsdaten an einem SO ablegen.


    So kann der Partner berichten warum "Mork" zukünftig nichts mehr schreiben wird...

    Man könnte ggf. sogar das Abschieds-Posting vorbereiten. Fand die Aktion von Herrn Feuerstein z.B. grandios. Kudos Herbert!


    Evtl. freute sich auch jemand über den gefüllten Gaming-Account, wer weiß.



    Grüße


    MvO

  • Was habt ihr vor, um einen geordneten Abtritt, bzw. eine geregelte de-inkarnation zu gewährleisten?


    Daran denken, das die Erben an ein Bankschließfach ohne Erbschein nicht rankommen.

    Wenn nun im Schließfach die Geburtsurkunde liegt, die man benötigt, um beim Standesamt die Sterbeurkunde zu beantragen, die man für den Erbschein benötigt ....

  • Daran denken, das die Erben an ein Bankschließfach ohne Erbschein nicht rankommen.

    Wenn nun im Schließfach die Geburtsurkunde liegt, die man benötigt, um beim Standesamt die Sterbeurkunde zu beantragen, die man für den Erbschein benötigt ....

    Ich habe für Dokumente dieser Art eine feuerfeste Tasche. Da ist ein Ordner mit allen relevanten Dokumenten drin. Mit einem gewissen finanziellen Einsatz kann man sich im Vorfeld ja mehrere Abschriften einschlägiger Dokumente organisieren beim Standesamt.

    Dann kann eine Abschrift im Bankschließfach liegen. Eine in einer feuerfesten Tasche zu Hause, eventuell noch in einem Haustresor, wenn man ihn hat. Und eine dritte Abschrift an einem SO. Muss ja nicht heißen, dass man in einem Notfall so ohne weiteres an sein Bankschließfach kommt. Und dabei denke ich nicht mal an Wochenenden und Feiertage.

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • Drei Passworte: Pornosammlung, Waffenschrank, Tagebuch


    Alle wissen, dass ich Hitze nicht so mag, also keine Einäscherung.



    Nick

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem

  • Ein Problem das gerne vergessen wird ist das man die Nachlassdaten auch aktuell halten muss. Wem nützt es wenn ich heute alles geregelt habe, in den nächsten paar Jahren aber Passwörter ändern muss, neue Familienmitglieder berüksichtigt werden müssen und andere nicht mehr als Erben zur verfügung stehen? Das wird gerne vergessen, man hat sich ja schließlich schon darum gekümmert.


    Ein Bekanter hatte das Problem mal. Durch Unfall im Koma, in den Unterlagen stand noch seine Exfrau als Kontaktperson. Die wird angerufen, bekommt die Mitteilung das er 5% Überlebenswascheinlichkeit hat und die Hausschlüssel. Seine neue Frau war über das leere Haus etwas irritiert und er streitet sich noch heute mit der Ex über die Rückgabe....

    Was mir an Fachwissen und Intelligenz fehlt mach ich mit (hier könnte ihr Produkt stehen) wieder weg.

    lutra incognita aus DE B/BB

  • Wir überprüfen routinemäßig einmal im Jahr unsere zentral notariell hinterlegten:

    - Vorsorge-Vollmachten (allgemeiner Teil, Gesundheit, Betreuung, interne Regeln)

    - Patientenverfügungen

    - Sorgerechtsverfügungen über die Kinder (DIESE WIRD GERNE VERGESSEN BZW. IST DAS KAUM BEKANNT!!!)


    Gemacht haben wir das über einen Dienstleister (http://www.prevago.de). Der große Vorteil ist, dass du bei Änderungen der Rechtslage eine Mitteilung bekommst mit dem Hinweis und eine Handlungsempfehlung. Der Dienst kostet jährlich eine Gebühr, das ist aus meiner Sicht auch gerechtfertigt. Wer sich das anschauen will, ich kann es nur empfehlen.


    Ein Testament müssen wir noch erstellen, da waren wir bisher etwas bummelig.


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    Im Tresor ist eine Liste mit allen Passwörtern und Zugangsdaten für den "digitalen Nachlass"; es ist erstaunlich, wie viele mir immer wieder einfallen, die noch nicht auf der Liste stehen... Das hat aber auch dazu motiviert, längt nicht mehr benötigte Accounts abzumelden und hier aufzuräumen.


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    Konten und Depots haben wir letztes Jahr "aufgeräumt" und auf das nötigste zusammengekündigt und -geführt. Damit ist es vergleichsweise einfach, den monetären Nachlass zu regeln.


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    Für mein Ableben habe ich eine to-do-Liste für meine Frau oder den jeweiligen Hinterbliebenen erstellt, was priorisiert zu erledigen ist, damit weder finanziell noch sonst wo etwas anbrennen kann. Da sind auch die jeweiligen Ansprechpartner hinterlegt.


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    Faktisch, was will ich erledigen bevor ich die Hufe strecke?


    DAS LEBEN GENIEßEN SO WEIT WIE MÖGLICH :)

  • Death Cleaning

    https://taz.de/Ordnung-dank-Death-Cleaning/!5654675/


    Rate ich allen Jägern und Sammlern zur Freude ihrer Erben.

    (Ich weiß wovon ich rede, denn ich kenne die vollgepfopften Räume meiner hochbetagten Eltern unnd weiß was auf mich zukommen wird.)

    Meine Schwiegereltern haben das mit ihrem Haus in Deutschland gemacht, bevor sie ihren Altersruhesitz endgültig in Schweden aufnahmen. Aber für die schwedische Residenz wird uns das sicher noch blühen.:thinking_face:

    Bei meinem Vater graut es mir davor, den Keller auszumisten. Aber er hat bereits mit meiner Schwester abgesprochen, dass sie sich um die Haushaltsauflösung kümmern wird.


    Grundsätzlich finde ich die Idee des Death Cleaning sehr charmant. Nur sollte man vielleicht nicht gerade mit 65 Jahren erst anfangen, sondern es als kontinuierliche Aufgabe ansehen. Jederzeit kann einen der Tod durch Unfall oder plötzliche Krankheit ereilen. Manche werden dann nicht mehr die Zeit haben, ihren Nachlass zu regeln.

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • Rate ich allen Jägern und Sammlern zur Freude ihrer Erben.

    (Ich weiß wovon ich rede, denn ich kenne die vollgepfopften Räume meiner hochbetagten Eltern unnd weiß was auf mich zukommen wird.)

    Ich bin selbst Jäger und Sammler und freue mich auf die versunkenen Schätze....

    Was mir an Fachwissen und Intelligenz fehlt mach ich mit (hier könnte ihr Produkt stehen) wieder weg.

    lutra incognita aus DE B/BB

  • Wichtig ist eine Vorsorgevollmacht und eine Bankvollmacht, die man einer vertrauenswürdigen Person gibt. Dabei darauf achten, dass die beiden Vollmachten über den Tod hinaus gelten. Für D gibt es einen Vordruck (ausfüllbares PDF) beim Bundesministerium für Justiz zum Download.

    Für die Bankvollmacht müssen Vollmachtgeber und und am Besten auch der Vollmachtnehmer persönlich bei der Bank erscheinen. Der Kundenberater des Vollmachtgebers erstellt dann mit diesem zusammen die Vollmacht. Nur diese wird später dann von der Bank auch akzeptiert.


    Ich hatte die Situation im letzten Jahr, als ein nahestehender Angehöriger, für den ich Bevollmächtigter war, erst akute gesundheitliche Probleme bekam, dadurch selbst nicht zu einer Willensäußerung in der Lage war, ins Krankenhaus musste, operative Eingriffe nötig waren, später dann Kurzzeitpflege, dann vollstationäre Pflege und schließlich verstarb der Angehörige. Ohne die beiden Vollmachten hätte ein gerichtlich bestellter Betreuer alle Entscheidungen treffen müssen und wäre auch für die finanziellen Angelegenheiten zuständig gewesen. Dass derAngehörige auch noch in diverse Abofallen getappt war, die ich mühsam mit sehr viel Schriftverkehr per Einschreiben und Rücksendung unaufgeforderter Warenlieferungen "zur Ansicht", abwehren musste, hätte einen bestellten Betreuer vermutlich gar nicht weiter gejuckt. Die monatlichen Kosten für die Abos summierten sich zeitweise auf knapp 500 Euro.

    Durch die Bankvollmacht konnte ich die finanziellen Angelegenheiten meines Angehörigen über mein Onlinebanking regeln, durch die Gültigkeit über den Tod hinaus auch nach dessen Ableben, das Konto wird sonst bei Fehlen einer Bankvollmacht automatisch mit der Sterbemitteilung (erfolgt durch das Standesamt) gesperrt und eingefroren. Da aber jede Menge Rechnungen auch noch nach dem Tod eintrudeln (z.B. Eigenanteil Pflegekosten etc.), hat man ohne Zugang zum Konto des Verstorbenen als Nachkomme einiges vorzufinanzieren.

    Für die medizinischen und pflegerischen Maßnahmen mußte ich an die jeweilige Stelle zu Beginn die Vorsorgevollmacht per Fax schicken (ich musste mir erst mal wieder eine Faxmöglichkeit schaffen...). Das Original wollte interessanterweise niemand sehen (weder Krankenhaus, noch niedergelassene Ärzte noch Pflegeheim, noch Krankenkasse/med. Dienst). Fax rules.


    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen.

    Zum einen ganz konkret für die Bestattung: in D kostet eine Beerdigung Minimum 6.000 Euro (Urnenbeisetzung in Urnenfeld oder Wand/Stele, kein Grabstein). Je nach Grabform kommen weitere Kosten dazu (klassische Erdbestattung + 2.000€, Grabstein + 6.000€/Friedwald-Baum 3.000-8.000€, Trauerfeier, Trauercafe, Zeitungsanzeigen). Hier ist es gut, dafür ein finanzielles Polster anzulegen, an das die Angehörigen auch rankommen. Es gibt auch Sterbefallversicherungen und Zusatzversorgungskassen (Betriebsrente) zahlen oftmals Zuschüsse zu den Beerdigungskosten. Allerdings muss man als Hinterbliebener die ganzen Ausgaben erst mal selber stemmen und kann dann versuchen, die Kosten zumindest teilweise über die Versicherung/Beihilfeansprüche wieder hereinzubekommen.


    Für den Fall, dass man unerwartet vorzeitig ablebt, sollte man ebenfalls vorsorgen, wenn man in einer Partnerschaft lebt oder gar Kinder hat. Hier tritt neben der menschlichen Katastrophe sonst gleich auch eine finanzielle Katastrophe ein: ein komplettes Einkommen bricht weg und möglicherweise hat man noch eine Immobilienfinanzierung laufen und evtl. andere Verbindlichkeiten.

    Da ist das Mindeste eine Risiko-Lebensversicherung, die das Ausfallrisiko für die Familie puffert. Es gibt dafür recht günstige RLV, wenn deren Auszahlungssumme mit fallender Restverbindlichkeit automatisch schrumpft. D.h. bei z.B. 200.000€ Verbindlichkeit bei Versicherungsbeginn ist die Auszahlungssumme 200.000€, bei 100.000€ Restschuld noch 100.000€ usw. bei getilgtem Darlehen ist die Auszahlungssumme 0. Wichtig wäre mir, dass der Begünstigte dieser RLV nicht die kreditgebende Bank ist (manche verlangen sowas ja bei Kreditabschluss), sondern eben der/die Angehörige(n), die man vor dem Schulden-GAU schützen will.

    Eine zweite LV sollte ein ganzes oder halbes Netto-Jahresgehalt konstant als Auszahlungssumme abbilden, das ist dann aber entsprechend teurer. Das muss man von der jeweiligen Lebenssituation abhängig machen, oder ob man anderweitig eine Kapitalreserve aufbauen kann.


    Es sind also im wesentlichen vier Dinge, die man regeln sollte:

    1. Vorsorgevollmacht

    2. Bankvollmacht(en)

    3. Bestattungskosten

    4. Risiko-LV zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung


    Treten zwischendurch Veränderungen z.B. im Familienstand ein (Scheidung), muss man die Vollmachten natürlich anpassen.


    Mein digitales Vermächtnis wäre mir jetzt nicht so wichtig, als dass ich das testamentarisch oder sonst wie vorher regeln müsste. An einen Social Media-Account eines Verstorbenen kommt man notfalls auch mit Sterbeurkunde und Anwalt ran, sofern man rechtmäßiger Erbe des Inhabers ist, denn (zumindest nach dt. Recht) die Erben treten regelmäßig in die Rechtsnachfolge des Verstorbenen, d.h. alle bestehenden Verträge gehen auf den/die Erben über.



    Grüsse

    Tom

  • Patientenverfügung

    Testament

    Bankvollmachten für den jeweils anderen

    Zugangsdaten zu den Konten und Accounts


    liegt alles in unserem Tresor und zum Teil in Zwei- und Drittausfertigung bei meinen Eltern bzw. meinem Bruder.


    Einen geplanten Abschied mit "so möchte ich beerdigt werden" oder "das ist meine vorbereitete Grabrede" habe ich (noch) nicht.

    - Wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage -

    Bertold Brecht

  • Death Cleaning

    https://taz.de/Ordnung-dank-Death-Cleaning/!5654675/


    Rate ich allen Jägern und Sammlern zur Freude ihrer Erben.

    Halte ich für gefährlich und irgendwo auch für anmaßend, den Hinterbliebenen vorschreiben zu wollen, was man gefälligst aufheben soll oder was man zu tun hat. Erinnert mich an die englischen Testamente irgendwelcher Snobs, die ihren Kindern das Erbe nur unter der Auflage zuteil werden lassen, einen grün gefärbten Pudel dreimal die Woche am Picadilly Square Gassi zu führen und das von einem Notar bestätigen zu lassen.


    Auch das Aufräumen eigener Unterlagen erfolgt oft in Unkenntnis was wichtig ist und was nicht - oder aus einer emotionalen Lage heraus.

    Meine Eltern haben nach der Scheidung auch die Familienfotos auseinandersortiert. Meine Mutter hat sich dann Jahrzehnte später mal unter einem Vorwand die Diasammlung meines Vaters nochmal geborgt (Bilder für einen runden Geburtstag scannen zu wollen) und hat die Sammlung nach ihrem Gutdünken zensiert, d.h. Bilder, auf denen sie zusammen mit ihrem Mann zu sehen war, rausgenommen und weggeworfen. Damit hat sie ein Stück unserer Familiengeschichte beseitigt.


    Für den kürzlich verstorbenen Angehörigen brauchte ich nun für einen Beihilfeantrag bei seiner Zusatzversorgungskasse seinen letzten Arbeitsvertrag, da er noch ein "Altfall" als Angestellter war, für den jede Menge Beihilfe-Ansprüche (Bestattungskosten) als Besitzstand bestehen. Da der Angehörige den Arbeitsvertrag im Jahr 1976 unterschrieben hatte und dann in diesem Job bis zur Rente blieb, war die Gefahr groß, dass dieser Vertrag mittlerweile entsorgt wurde. Der Arbeitgeber war in diesem Fall auch keine Hilfe, da der Vertrag noch aus der "vordigitalen Zeit" stammte und die Archive zwar noch existieren, aber die alten Personenakten einer Sperrfrist bis 2050 unterliegen. Und die Beihilfekasse stellte sich taub und forderte die Vorlage des originalen Vertragsdokuments. Ich hab es dann in den akribisch abgehefteten Unterlagen des Angehörigen nach langem Suchen gefunden.


    Also aufpassen beim "death cleaning", dass man nicht übers Ziel hinausschießt.

    Einmal editiert, zuletzt von tomduly ()

  • tomduly: Das kann ich so unterschreiben.


    Als meine Mutter damals der Rappel gepackt hat, und sie alles "aussortieren" wollte, da hab ich nur durch Zufall gesehen, dass sie die alte komplett mechanische Nähmaschine auf den Müll werfen wollte. "Ihr Kinder habt ja alle eine viel bessere", dann kann das alte Zeug weg.


    Nun hatte ich aber mit dieser Maschine nähen gelernt, und es wäre wirklich tragisch gewesen, die wegzuwerfen.


    Erstens ist das ein für mich sehr wichtiges Erinnerungsstück und zweitens meine Kinder haben auf der alten mechanischen jetzt auch anfangen dürfen, weil die ist einfach unkaputtbar.


    Und ich habe jetzt schon ein paar Räumaktionen mitmachen dürfen/müssen, und da trifft man manchmal Verwandte, die man schon länger nicht mehr ernsthaft gesprochen hat, und redet über alte Geschichten. Auch was gutes. Überhaupt nicht lästig, jedenfalls für mich.



    Nick

    Quidquid agis prudenter agas et respice finem

  • Die Patientenverfügung jedes Jahr mit dem aktuellen Datum neu unterschreiben und im Original in einem für das Krankenhaus vorgepackten Rollen-Koffer mit der Grundausstattung (Schlafanzüge, Unterwäsche, Socken, Waschzeug, 50 Euro in 10ern etc) für ca. 3 Tage deponieren. Zusätzlich ist bei uns eine Kopie der General- und Vorsorgevollmacht (über den Tod hinaus) vom Notar ebenfalls dort deponiert.


    Original zuoberst im Tresor. Also schnell greifbar.


    Gab schon Fälle in denen ein Familienmitglied kurzfristig per Notarzt in die Klinik musste und dann ist der Gesunde froh, dass er den Kopf frei hat für andere Sachen, als auf die Suche nach Unterwäsche zu gehen.

  • Alle wichtigen Unterlagen sind nach Themen geordnet abgeheftet.

    Meine Schwester weiß wo der steht, sollte uns beiden gemeinsam etwas zustoßen.

    Sie weiß auch, wo die Tresorschlüssel liegen.

    Das Testament wird demnächst aktualisiert und neu aufgesetzt.

    Das Doppelgrab ist seit Jahren gekauft.

    Wir hatten auch eins für die Eltern. Da musste ich nur bei der Friedhofsverwaltung anrufen und die Uhrzeit der Beisetzung bekanntgeben.

    Die Totengräber hatten alles vorbereitet und liessen auch den Sarg hinunter.

    Nur die Totengräber mussten vor Ort bezahlt werden.

    Das Aufstellen des Grabkreuzes und die Anbringung der Plakette übernahm die Verwaltung, das war im Kaufpreis mit drin.

    Das Auf- und Ausräumen des Hauses werden wir dem Erben überlassen. Damit es ihm nicht langweilig wird. :face_with_hand_over_mouth:

    Ansonsten wollen wir noch das Leben geniessen, bevor wir Charon bezahlen müssen.

  • sonst bei Fehlen einer Bankvollmacht automatisch mit der Sterbemitteilung (erfolgt durch das Standesamt) gesperrt und eingefroren. Da aber jede Menge Rechnungen auch noch nach dem Tod eintrudeln (z.B. Eigenanteil Pflegekosten etc.), hat man ohne Zugang zum Konto des Verstorbenen als Nachkomme einiges vorzufinanzieren.

    ...

    Zum einen ganz konkret für die Bestattung


    Mir wurde damals von Kontoführenden Institut mitgeteilt, das diese Kosten aus dem Guthaben trozdem bezahlt werden können.

    Man muß dann wohl mit den Rechnungen zur Bank,war mir zu umstämdlich.

  • Das ist richtig, den Fall hatten wir in der Familie auch schon. Man geht dann z.B. mit der Rechnung des Bestatters zur Bank, legt die vor und der Bankmitarbeiter prüft das und man darf einen Überweisungsauftrag ausfüllen. Kann in eine ziemliche Rennerei ausarten.


    Schlimmer ist es einer Tante passiert: Ehemann verstirbt völlig unerwartet. Sie Hausfrau, er berufstätig. Gemeinsames Konto, aber keine Vollmacht "über den Tod hinaus". Folge: mit der Ablebensmeldung des Standesamtes friert die Bank das Konto ein. Denn Konten eines Verstorbenen gehören zum Nachlass, auch wenn es ein "gemeinsames Konto" ist. Die Witwe geht nichtsahnend zum Geldautomat ihrer Bank, steckt die Karte rein, erscheint eine Meldung "Karte wurde einbehalten. Bitte wenden Sie sich an einen unserer Bankmitarbeiter." Stehste da. Mitten im Trauerfall und kannst dich noch mit sowas rumschlagen.