... im Mehrparteienhaus die Haustür immer offen steht ?

  • Folgende Situation:

    6 Mietparteien, mindestens eine Mietpartei lässt gerne die Haustür auch Nachts offen stehen.


    Meine relativ starken Einbruchschutzmassnahmen für unsere Wohnung (live Video zum Handy, ohne wlan, geht auch bei Stromabschaltung) reichen mir nicht aus.

    Denn wenn die Video-Lösung auslöst, ist der ungewollte Besucher bereits in der Wohnung.

    Besser ist es, wenn er vor der Haustür bleibt...


    (Kommunikation mit der Mietpartei und dem Vermieter ist für die Mülltonne)


    Was hilft eine prima Prepper Vorbereitung, wenn eine Woche vor dem Ernstfall Einbrecher die Wohnung plündern ?

  • Das ist sehr ärgerlich :rolleyes:


    Über die Hausordnung ist das wohl auch nicht zu regeln, oder?


    Ansonsten gäbe es noch diese automatischen Türschliesser. Nachbar hat sich das eingebaut, damit die Hauskatzen nicht abhauen.

    Kann man aber vielleicht durch nen Keil ausser Funktion setzen....

  • Was hilft eine prima Prepper Vorbereitung, wenn eine Woche vor dem Ernstfall Einbrecher die Wohnung plündern ?

    Die beste Preppervorbereitung hilft da wohl leider wenig.:frowning_face: Wenn die Kommunikation mit Vermieter und den übrigen Mietparteien nicht funktioniert, wird es schwierig. Die Haustür zu verschließen ist aus Feuerschutzgründen (Fluchttür offen halten) in der Regel nicht zulässig.


    Ich gehe mal davon aus, dass ein Umziehen in eine andere Wohnung für dich aus verschiedenen Gründen nicht funktionieren wird. In der Regel haben die Türen von Mehrfamilienhäusern ja selbstschließende Türen. Hilft aber herzlich wenig, wenn die Tür verkeilt oder am "Fußhaken" eingerastet wird. Solchen "Luxus" hatten meine Eltern in ihrem Mehrfamiienhaus nicht. Da war eher das Problem, dass die Vermieterin davon überzeugt werden musste, die Tür Nachts NICHT abzuschließen.:rolleyes: Hat einige Jahre gebraucht.


    Also, außer deine Selbstschutzmaßnahmen zu intensivieren habe ich leider keine Idee. Die Möglichkeiten der baulichen Maßnahmen sind bei Mietwohnungen ja leider sehr begrenzt. Ansonsten fiele mir noch ein massiver Querriegel ein, mit dem die Wohnungstür gegen Eintreten gesichert werden kann. Aber vielleicht lässt sich der Vermieter zumindest hierzu auf eine Kostenbeteiligung ein?

    Querriegel für Wohnungstüren

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • Über die Hausordnung ist das wohl auch nicht zu regeln, oder?

    Hausordnungen werden auf Papier verfasst. Und Papier ist bekanntlich sehr geduldig.

    In den mir bekannten Hausordnungen (die in der Regel auch Bestandteil der Mietverträge sind) wird so viel Sinnvolles geregelt. Nächtliche Ruhezeiten, teilweise auch noch tägliche mittägliche Ruhezeiten, Lüften der gemieteten Wohnräume etc.

    Als meine BEVA und ich noch in unserer Mietwohnung eines Mehrfamilienhauses mit gut einem Dutzend Mietparteien wohnten, hatten wir auch sowas wie eine Hausordnung. Wir hatten nicht das Problem mit "nächtlich offenstehender Haustür", dafür aber mit EINEM Nachbarn, der die auch per Hausordnung festgeschriebene nächtliche Ruhezeiten eher als Empfehlung hielt. Da es bei den nächtlichen Ruhezeiten allerdings auch gesetzliche Vorgaben gibt, half nach einigen Monaten aber eine Vorladung seiner Person vor dem Ordnungsamt.


    Für die Haustüren gibt es eine solche gesetzliche Vorschrift nicht. Außer vielleicht, dass sie nicht verschlossen sein darf, um eine Fluchtmöglichkeit im Feuerfall zu vereiteln. Daher könnte es ausgesprochen mühselig und frustrierend werden, wenn so eine Anweisung in einer Hausordnung festgeschrieben würde. Da so eine Hausordnung vom Vermieter erstellt werden muss, sehe ich allerdings aus der von @Vollzeitvater beschriebenen unzureichenden Kommunikation mit dem Vermieter hier nur geringe Chancen. Müsste man sich ja Arbeit machen für.

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


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  • Frage: Ist die Haupteingangstüre von aussen mit einem Drücker einfach so zu öffnen oder hat sie einen Türknauf und ist nur mit einem Schlüssel zu öffnen?


    In ersterem Fall würde ich den Besitzer mal fragen, ob er das Schloss auswechseln lassen kann.


    Dass die Haupttüre aber auch nachts im Brandfall von innen ohne Schlüssel geöffnet werden kann, ist vorgeschrieben.

    Fluchttüren in Warenhäusern dürfen ja auch nicht "zur Sicherheit" abgeschlossen sein.

    Heute ein guter Plan ist besser als morgen ein perfekter Plan.

    -George S. Patton-

  • Wenn die Tür wirklich offen ist, dann ist der Vermieter oder wenn Du Eigentümer bist der Verwalter gefragt. Zur Not wird ein Schließmechanismus an die Tür gebaut.


    Wenn Die Tür geschlossen aber nicht abgeschlossen ist, ist das vollkommen in Ordnung. Die Tür ist im Fluchtfall eine Engstelle.


    So oder so, eine vernünftige mechanische Sicherung der Wohnungstür ist unumgänglich. Die ist wichtiger als die Haustür. Wenn die hält, geht der Einbrecher weiter - vielleicht zu Deinem Nachbarn.

  • Sehe ich auch so.


    Die Tür abzuschließen kann im Brandfall zur Katastrophe führen. Wenn Du das tust bist Du ggf. für Tote verantwortlich.


    In einem solchen Gebäude beginnt der Einbruchsschutz nun mal an Deiner privaten Tür.

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Vor allem, weil Du selbst entscheiden kannst, was Du mit Deiner Tür anstellst. Sie muss nur stärker sein als die des Nachbarn.


    Das Nachrüsten von Sicherungen kostet nicht so viel und wirkt Wunder.

  • Wenn alles Reden nicht hilft, dem Vermieter in Schriftform den Sachverhalt schildern sowie die Bedenken hinsichtlich Sicherheit (Einbruch, Vandalismus, Schmierereien etc.), Briefkästen (Diebstahl Post, Pakete), unberechtigter Aufenthalt Dritte, Ungeziefer (Ratten etc.) sowie Absinken der Temperatur (Heizkosten) konkret darlegen.


    Da in der gängigen Rechtsprechung kein Anspruch auf eine ständig geschlossene Haustüre zu finden ist, muss man manchmal andere Wege beschreiten und seine Phantasie bemühen um dann auf diesem Weg eine Mietminderung durchzusetzen.

  • Die Frage bleibt: Verschließen oder abschließen? Also offen oder zu oder zu und verriegelt.


    Und Rechtsprechung gibt es für alles:

    AG Hannover (544 C 8633/06): Verschließen ja da Einbruchsschutz

    LG Frankfurt / Mail (2-13 S 127/12): Verschließen nein da zu gefährlich

  • Da in der gängigen Rechtsprechung kein Anspruch auf eine ständig geschlossene Haustüre zu finden ist, muss man manchmal andere Wege beschreiten und seine Phantasie bemühen um dann auf diesem Weg eine Mietminderung durchzusetzen.

    Mietminderung sollte immer Ultima Ratio sein, wenn das Gespräch mit dem Vermieter nicht mehr ausreichend ist.

    Zum Thema "offene Haustür" habe ich folgendes gefunden:
    Offene Haustür - Mietminderung

    Mietminderungstabelle - Offene Haustür

    Es sagt sich immer so leicht, dass man doch "einfach die Miete um so und so viel Prozent kürzen solle". Allerdings kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen, wenn der Mietzins nicht gezahlt wird. Auch, wenn die Form bei der Mietminderung nicht eingehalten wird.

    Als ich vor einigen Jahren meinen Vermieter Lärmbelästigung anzeigte mit der Bitte um Abstellung, kam sehr schnell Bewegung in die Angelegenheit, als ich Mietminderung wegen anhaltender Lärmbelästigung ankündigte.

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


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    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


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  • Wäre technisch kein Problem.


    Gegen Innen:

    Selbstschliessender Türmechanismus mit Schloss wo automatisch verriegelt wen die Türe zu ist.


    Nach aussen:

    Schloss mit einer Fluchtfunktion, du kommst immer ohne Schlüssel ins Freie. Durch drücken der Türfalle innen wird das Schloss geöffnet.

    Wenn die Türe wieder zu fällt, ist die Türe von aussen wieder geschlossen.


    Raus geht immer, Rein nur mit Schlüssel.

    „Im Krieg ist die Wahrheit das erste Opfer“

  • UrbanTrapper


    Leicht ist in der deutschen Rechtsprechung eigentlich nichts. Es kommt halt immer auf den individuellen Einzelfall an.


    Oftmals reicht das Gespräch mit den Mitmietern, dem Verursacher, dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung ja aus.


    Überwiegend regelt ja die Hausordnung wirksam, dass die Hauseingangstüre in einer bestimmten Zeit (22.00-06.00) geschlossen zu halten ist. Ggf. erfolgt hier auch der Hinweis auf andere Zeiten.

    Da die HO i.d.R. auch Bestandteil des MV ist, verhält sich jeder Mieter vertragswidrig, wenn er diese missachtet.

    Folge wäre hier dann ggf. auch eine Abmahnung durch den Vermieter/die Hausverwaltung nebst Aufforderung, sich an diese zu halten.


    Grundsätzlich rechtfertigt eine Missachtung dann auch nicht eine Kündigung des Mietverhältnisses (weder zur ordentlichen fristgerechten oder gar außerordentlichen fristlosen).

    Aber auch hier käme es auf die Einzelfallprüfung an.

  • Man muss aber bedenken, dass die meisten Türen von Mehrparteienhäusern lediglich durch die Türfalle geschlossen gehalten werden.


    Diese zu überwinden stellt keine Herausforderung dar.


    Deshalb spielt eine so verschlossene Tür keine große Rolle bei der Sicherheit eines Gebäudes.

  • Einem Hausflur / Treppenhaus würde ich nicht mehr Sicherheit zusprechen als dem Vorgarten eines Einfamilienhauses. Daher ist die Wohnungstür das " Bollwerk" auf das man die Energie und Aufmerksamkeit richten sollte.


    Es gibt auf dem Markt sehr gute Lösungen die mindestens genauso sicher sind wie Mauerwerk, leider aber muss man dafür etwas Geld in die Hand nehmen. Planst Du noch länger in dieser Mietwohnung zu bleiben - mach die Wohnungseingangstür so sicher wie es geht !


    Eine Edelstahlplatte von innen gegen die Tür geschraubt und 2 ABUS Panzerriegel kosten nichtmal 1000 € , bieten dafür aber einen fast unüberwindbaren Schutz !


    Musst dann beim Auszug halt die Dübellöcher zuspachteln und die Tür innen neu lackieren :winking_face:

    Aus dem Norden von DE bzw. dem Süden von ES gesendet

  • ....keine Ahnung wo Du wohnst, wenn du schon solche Gedanken hast...

    Ich würde mal überlegen dahin zu ziehen, wo man ich keinen Kopp um sowas machen muss...


    Ehrlich gesagt....

    Wo ich wohne sind 50% aller Autos nicht abgeschlossen, und die stehen unter der Strassenlaterne.... Und 30% der Aussentüren (also die bis in die Wohnung) sind zumindest Tagsüber auch offen...

    Die Quote nachts ist bestimmt nicht viel niedriger...


    Wenn irgendwer wo "Rein" will kommt er eh dahin....warum soll ich meine Lebenszeit damit verschwenden mich einzuschließen?

    Für die Versicherung?!


    Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten das eingebrochen wurde, und was wesentliches weg ist dann ziehe ich die Festen Schuhe an, und trete die Terrassentür ein...

    Danach kommen die Schuhe aus, und weg, und ich verständige die Polizei...


    Rechne mal die Last der paranoiden Belastung immer alles abschließen zu müssen gegen den zu erwartenden Schaden, und den Stundenlohn der aus dem Abgeschliesse resultiert, und dann entscheidest du dich für den Stundensatz den du als angemessen empfindest, und befreist dich von dieser Bürde!


    Gruß EZS

  • Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten das eingebrochen wurde, und was wesentliches weg ist dann ziehe ich die Festen Schuhe an, und trete die Terrassentür ein...

    Danach kommen die Schuhe aus, und weg, und ich verständige die Polizei...

    Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Wenn dir jemand dabei zusieht wie du deine Terrassentür eintrittst, hast du weit größere Probleme als du durch die "paranoide Belastung alles abschließen zu müssen" je haben wirst.

  • oh ja, ich kenne das.

    automatischer Türschließer hat nichts gebracht: Die betreffende Partei hat einfach mal was schweres in die offene Tür gestellt. Reden hat nicht gefruchtet ...

    Letztlich (aber nicht deswegen) sind wir ausgezogen.

  • Mir war schon klar das dies Argument jetzt kommt....

    Und nein, das war KEINE Aufforderung! Eher eine Wink!

    Ich hätte auch schreiben können...:

    Heutzutage macht der semiprofessionelle Lockpicker in unter 30 Sekunden ein PZ Schloss auf, ohne Spuren zu hinterlassen....

    Was macht man dann?

    Keine Spuren, also kein Einbruch, also kein Versicherungsfall wegen Mangel an Beweisen?


    Geht aber tatsächlich beides am Thema vorbei, sorry....


    Fakt ist... Ich hab diese Fall eines Einbruches einfach eingepreist, und bin schon lange auf der Habenseite!


    Gruß EZS


    Ps.: Hier mal der erste Treffer dazu:

    https://www.berlin.de/special/…-zahlt-die-versicher.html

  • Verständnisfrage:

    Lassen die die Haustüre lediglich ins Schloss fallen aber unverschlossen, oder wird etwas "eingekeilt" und die Türe so direkt offen gehalten?


    Unverschlossen ist im Hinblick auf Flucht im Brandfall verständlich - wobei es auch Schließzylinder gibt, die von innen ohne Schlüssel bedient werden können.


    Wenn allerdings die Türe "eingekeilt" wird, könnte da was über die Heizkosten zu machen sein, immerhin haben wir immer noch Winter :thinking_face:


    Wir hatten vor Jahren eine ähnliche Problematik, die Haustüre hatte damals noch einen Knauf und konnte daher von aussen nur mittels Schlüssel geöffnet werden. Ergo hat eine ehemalige Mietpartei die mit einem Schließer versehene Türe immer eingekeilt weil sie schlicht zu faul waren, einen Schlüssel mitzunehmen. Gegen das nächtliche Abschließen kam dann noch die "wir haben Kiiinder, und müssen raus wenns brennt" Argumentation. Ich habe dann den Knauf aussen gegen eine Klinke und den 08/15-Schließzylinder gegen einen mit Fluchtfunktion getauscht (kann von innen ohne Schlüssel auf- und zugesperrt werden).

    Dann war Ruhe weil die Argumente fehlten und die Haustüre war im Winter ab 19 Uhr, und im Sommer ab 22 Uhr verschlossen :winking_face:

    BY/DE

    Si vis pacem, para bellum.