Fischzucht im Bach?

  • Hallo,

    ich habe gerade bei YT diverse Videos gesehen über Fischzucht, da fiel mir ein dass mein Hausbach früher ein paar Jahre lang einfach vor der Strassenunterführung mit einem Gitter abgesperrt und aufgestaut war und jemand dort Fische gezüchtet hat.

    War das erlaubt oder hat das derjenige einfach so gemacht?

    Oder anders gefragt: welche Hürden gibt es damit ich das in Zukunft auch so machen kann?

    Es handelt sich um di ersten 4-500 Meter des Bächleins es einspringt dort inmitten der sauren Wiesen , ich habe also (noch) keine Ahnung welche Gewässerklasse etc.

  • Ich nehme an, Fische zum verspeisen?


    Falls du die grünen Wiesen in Bochum meinst:

    Zitat

    Von 1926 bis 1973 diente das Gelände als Deponie für Abfälle aus der Industrie. Schwermetalle, Cyanide und Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) erreichten schließlich das Grundwasser.[5] Eigentümer des Geländes ist die RWE in Essen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Saure_Wiese_(Bochum)


    Muss jetzt nicht zwingend für deinen Bachauf gelten, aber ich würde die 200€ dann in eine Gewässerprobe investieren...


    LG

    Bo

  • Hallo,

    ich habe gerade bei YT diverse Videos gesehen über Fischzucht, da fiel mir ein dass mein Hausbach früher ein paar Jahre lang einfach vor der Strassenunterführung mit einem Gitter abgesperrt und aufgestaut war und jemand dort Fische gezüchtet hat.

    War das erlaubt oder hat das derjenige einfach so gemacht?

    Oder anders gefragt: welche Hürden gibt es damit ich das in Zukunft auch so machen kann?

    Fliesst der Bach über dein Grundstück? Ich habe bekannte, bei denen ist das so und die haben einfach einen Fischteich gebaut, der vom Bach durchflossen wird.

    Wenn nicht, Gemeinde fragen. Und unbedingt Wasseranalyse machen lassen, da stimme ich Bo zu.

    Prioritäten setzen heißt auswählen, was liegen bleiben soll.

  • Nein , Im Voralpenland und auch nicht auf dem Grundstück sondern ein paar Meter entfernt.

    Werde am Wochenende mal mit nem Angelscheininhaber telefonieren, evtl kennt er sich auch etwas aus damit.

  • Meines Wissens geht der Nutzung da häufig eine Zustimmung der zuständigen Behörde/Amt voraus, man muss sich ein sog. Wassernutzungsrecht besorgen. So kenne ich es aus BaWü, wo ich früher wohnte. Wie es dort heute ist, bzw. wie es sich bei deiner Gemeinde verhält, bzw. ob da ggf. Unterschiede gemacht werden, zwischen privat und gewerblich, müsstest du bei deiner Gemeinde erfragen.

    "Gegen eine Dummheit, die gerade in Mode ist, kommt keine Klugheit auf." Theodor Fontane


    Als ich zur Schule ging, fragten sie mich,

    was ich werden will, wenn ich erwachsen bin.

    Ich schrieb: "Glücklich".

    Sie sagten mir, ich hätte die Aufgabe nicht verstanden.

    Ich sagte ihnen, sie hätten das Leben nicht verstanden.

    - John Lennon -


    DE/Hessische Bergstrasse

  • Sobald da wer ein Fischereirech gepachtet hat vergiss es. Es gibt in Deutschland kein Rinnsal wo nicht wer ein Recht dran hat.

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom..........;-)

  • Da sehe ich in D einige "Berührungspunkte" die man beachten sollte bzw. mit denen es Probleme geben kann :


    - Das Fischereirecht - wie schon erwähnt


    Etwas mehr "Ärger" könnte es mit dem Wasserwirtschaftsamt geben. Die sind für alles was Gewässer und die Nutzung anbelangt zuständig.

    Für alles was quasi ins Wasser eintaucht braucht man eine Genehmigung ( Antriebe für Generatoren z.B. oder auch wenn es nur ein Schlauch ist um Regenwasser einzuleiten oder um etwas Wasser zur Eigennutzung zu entnehmen )


    Das Vorhaben da ein Netz oder eine Gittersperre einzubringen sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen - ungenehmigt gibt das bösen Ärger ! Daher würde ich das unbedingt vorab mit der Behörde klären :winking_face:

    Aus dem Norden von DE bzw. dem Süden von ES gesendet

  • Danke , ich forsch mal nach, evtl kann ich den Typen ja ausfindig mache und er hat nur wegen Alter oder Fahrstrecke usw eingestellt und man kann vielleicht ne Kooperation aushandeln . Mal sehen was sich ergibt.

  • Informier dich wer das eingetragene (!) Wasserrecht an dem Bach besitzt. Derjenige ist dein direkter Ansprechpartner.

    Der Bote der Wahrheit braucht ein schnelles Pferd

  • Mal abgesehen von den rechtlichen Hindernissen, Fischzucht ist deutlich mehr als ein Stück Bach mit nem Gitter absperren. Da würde ich mir eher ein schön großes Loch buddeln (lassen) und dann auf eigenem Grund leckere Forellen aufpäppeln (nicht selbst ausbrüten sonder als Winzlinge kaufen). Dabei aber immer schön im Hinterkopf behalten dass sich Hobbies die mit der Produktion tierischen Eiweißes befassen nur in den seltensten Fällen rechnen.

  • Ein Kumpel von mir hat sich Betonringe neben einem an sein Grundstück vorbeifließenden Bach gesetzt. Ca

    3 Meter Durchmesser und auch so tief, abgedeckt mit einem Gitter, da Forellen gerne hupfen. Ein Rohr führt vom Bach hinein, ein anderes als Abfluss wieder retoure. Fütterung erfolgt mittels Pellets.

    Er kauft sie handlang ein und Ende des Jahres haben sie Portionsgröße. Einmal hat er sich allerdings eine Pilzkrankheit mit eingeschleppt, ade Räucherforellchen.

    Wist ihr was wirklich witzig ist in Deutschland? Ihr buddelt euch einen Gartenteich und gedenkt da aus Jux und Tollerei zu angeln. Lasst euch dabei bloß nicht von missgünstigen Mitmenschen erwischen! Anzeige mit Zeugen reicht um einen klaren Verstoß gegen das deutsche Fischereirecht nachzuweisen und ihr bekommt deswegen eine saftige Strafe aufgebrummt. Und nein, das ist kein Witz!!!

    Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom..........;-)

  • Wist ihr was wirklich witzig ist in Deutschland? Ihr buddelt euch einen Gartenteich und gedenkt da aus Jux und Tollerei zu angeln. Lasst euch dabei bloß nicht von missgünstigen Mitmenschen erwischen! Anzeige mit Zeugen reicht um einen klaren Verstoß gegen das deutsche Fischereirecht nachzuweisen und ihr bekommt deswegen eine saftige Strafe aufgebrummt. Und nein, das ist kein Witz!!!

    Dagegen hilft das Vorhandensein eines Fischereischeines und schon hat der missgünstige Nachbar ein Problem (hätte er bei mir und so ziemlich jedem aus meinem Freundeskreis auch so).

  • Was der private Teichbesitzer in D nicht braucht, ist der Fischereierlaubnisschein, den stellt der Gewässerbesitzer dem Angler aus. Was man allerdings nachweisen muss, ist die Sachkunde, dass man einen Fisch tiergerecht fangen, töten und lebensmittelrechtlich richtig verarbeiten kann (ausweiden etc.), dafür genügt der Fischereischein - den man allerdings auch am eigenen Teich benötigt - aber nicht wegen des Teichs, sondern eben wegen des richtigen Umgangs mit den Fischen. Interessanterweise verlangt das Gesetz in D bei der privaten Hausschlachtung von Kleinvieh zwar Sachkenntnis, aber keinen Nachweis der Sachkunde. Es gibt für den privaten Bedarf keinen "Schlachtschein". Für berufsmässige Schlachtung muss man dagegen die Sachkunde nachweisen.

  • In Vor-google-maps-Zeiten erhielt ich vom Veterinäramt einmal die Aufforderung, irgendwelche Impfnachweise gegen eine

    Fischseuche nachzuweisen. Hing wohl mit der Satellitenbildauswertung für die Landwirtschaftsämter zusammen, auf denen

    mein Schwimmteich anscheinend zu erkennen war .

    Man gab sich behördlicher Seits mit meiner Mitteilung zufrieden, daß ich keine Fische halte .