Die Nachwirkungen & Lehren aus der Hochwasserkatastrophe

  • Wenn ich das richtig im Kopf habe MUSS in D erst der Notstand ausgerufen werden

    Den in den Medien immer wieder verwendeten Begriff "Notstand" kennt das dt. Recht meines Wissens gar nicht. Die Bundeswehr kann von zivilen Institutionen jederzeit über ein Amtshilfeersuchen angefordert werden. Grundlage ist Artikel 35 des Grundgesetz.


    Tritt eine Großschadenslage ("Katastrophe") ein, wird in D vom betroffenen Landratsamt der Katastrophenfall erklärt. Dadurch werden u.a. das Feuerwehr- und das Rettungsdienstgesetz ausser Kraft gesetzt und es gilt stattdessen das jeweilige Landeskatastrophenschutzgesetz. Das hat Auswirkungen auf die Kommandostrukturen, Zuständigkeiten, Weisungsbefugnisse und Abrechnungsmodalitäten (z,B, ob für Versicherungen der Leistungsfall eintritt).


    Eine Amtshilfe der BW ist davon aber unabhängig. So wurde die BW auch bei der Corona-Testung von Besuchern von Pflegeheimen eingesetzt, ohne dass explizit ein Katastrophenfall/Notstand ausgerufen werden musste. Im Grunde kann jeder legitimierte Krisenstab z.B. einer Kommune die BW um Amtshilfe ersuchen.


    Hier die entsprechende Seite der BW zum Thema Heimatschutz/Amtshilfe, die das Prozedere erklärt.


    Grüsse

    Tom

  • Vielleicht mal drüber nachdenken und erwägen, bei einer HiOrg in seiner Umgebung anzufangen.

    Ja, das ist durchaus richtig. Ist für mich aktuell aber unter Umständen ein Grund, aus meiner HiOrg auszutreten. 🤷‍♂️ Ich muss mir von einer übergeordneten Führungsebene unserer HiOrg vorwerfen lassen, ich hätte ja auch sowas wie eine Verpflichtung (im Sinne von: moralischer Verantwortung wohl eher gemeint, denn Verpflichtung beim Ehrenamt ist immer so eine Sache...). Wenn ich keine Kapazitäten für einen Einsatz habe, sei es aus gesundheitlichen Gründen, die mich für kurzfristige Einsätze verfügbar machen, aber nicht für längere Einsätze oder wenn ich aus beruflichen Gründen unabkömmlich bin, dann hat das die Führungsebene der HiOrg zu akzeptieren. 🤷‍♂️


    Was den Notstand angeht: es wurde hier ja schon richtig gesagt, dass es den in der Form nicht so richtig in Deutschland gibt. Katastrophenschutz ist in Deutschland Ländersache. Und in den meisten Bundesländern sogar Aufgabe des Landkreises, mit Bezug auf das Landeskatastrophenschutzgesetz den Katastrophenfall auszurufen. Auf Landesebene wird davon eher selten Gebrauch gemacht.


    Zum einen, weil es in der Regel nicht notwendig ist und zum anderen, weil es auch eine Frage der Verantwortung ist. Die Landräte vor Ort sind normalerweise sehr viel besser dazu in der Lage abzuschätzen, was notwendig ist und was nicht als irgendein Minister in seiner Staatskanzlei fern ab von der eigentlichen Katastrophe.

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • Nun haben wir mal Größenordnungen aus dem Entschädigungsfonds:


    https://www.spiegel.de/wirtsch…02-0001-0000-000178784931


    "Eine Staatssekretärsrunde aus beteiligten Bundesressorts einigte sich am Donnerstag darauf, dass durch die Flut geschädigte Unternehmen ein halbes Jahr lang 80 Prozent ihrer Gewinneinbußen ersetzt bekommen. Hauseigentümer erhalten 80 Prozent der Kosten erstattet, die für die Wiederherstellung ihrer zerstörten Gebäude notwendig wären."


    Ja es ist gut den Leuten zu helfen auf der anderen Seite denke ich aber auch das hier Gießkanne betrieben wird und dafür letzten Endes der Steuerzahler berappen muss. Beispiel: schon vor der Flut nahezu alte jetzt defekte und abgängige Heizung mit eigentlich Nulle Euro restwert wird jetzt quasi im Austausch zu 80% gefördert. Auch kriegen Leute die sich lieber die (hohe) Prämie gespart haben nun die 80% bei der Immo bzw. den Zeitwert bei Mobilliar etc.


    Ich hätte mir hier mehr Abstufungen und Differenzierung gewünscht.

    Der Bote der Wahrheit braucht ein schnelles Pferd

  • Bei solchen Aktionen gibt es immer Gewinner und Verlierer. Um ganz gezielt und gerecht zu sein müsste man komplexe Verfahren einführen mit entsprechender Dauer bis jeder wüssteworan er ist. Da wäre der Aufschrei mit Sicherheit noch viel größer.

  • Guten Morgen,


    war gestern auf der Suche nach einer DIN Norm (Gebäudeeinspeisung (Feuerwehrgerätehaus) durch mobile Stromerzeuger).


    Bin dabei auf folgende Sonderdrucke gestoßen (nach Anmeldung kostenfrei beim Beuth Verlag):


    DIN EN ISO 22319:02-2021 (Normenentwurf) – Sonderausgabe

    Sicherheit und Resilienz - Resilienz der Gesellschaft - Leitfaden für die Planung der Einbindung spontaner freiwilliger Helfer (ISO 22319:2017); Deutsche und Englische Fassung prEN ISO 22319:2021



    Irgendwie bin ich amüsiert … mein erster Gedanke…

    … Während in einigen betroffenen Gemeinden noch der Schmodder in den Straßen liegt läuft die Normung bereits auf Hochtouren.


    Na dann gehtˋs ja bald bergauf. Wer hat gesagt, dass „der Deutsche“ ohne Plan noch nicht mal die Keramikabteilung aufsucht?


    Ich finds ja grundsätzlich nicht schlecht. :winking_face:


    Transalp

    Für Interessierte, gibt noch was …


    DIN ISO 22320:2019-07 - Sonderausgabe

    Sicherheit und Resilienz - Gefahrenabwehr - Leitfaden für die Organisation der Gefahrenabwehr bei Schadensereignissen (ISO 22320:2018)

    Planung ersetzt den Zufall durch den Irrtum!

  • Hier ein Fachartikel, aktuell zur Ahr Katstrophe.

    Mit Aussagen des Zukunftsforums Öffentliche Sicherheit (ZOES).

    Stichwort "Gemütlichkeit".


    "Am 31. August versammeln sich Katastrophenforscher

    aus aller Welt online zum globalen Gipfeltreffen der

    Vereinigung Global Alliance of Disaster Research

    Institutes (Gadri), die aus 206 Institutionen besteht."


    Der Artikel ist absolut lesenswert.


    Möglicherweise gibt es keinen Lerneffekt aus der Ahr Katstrophe.

  • Ministerrat ist heute die lange geplante Novelle zum Telekomgesetz (TKG) beschlossen worden. Mit dem Gesetz werden teils EU-Vorgaben umgesetzt, es bringt u. a. ein europaweit einheitliches Warnsystem für Krisen: Warnung werden dann etwa via SMS an die Bevölkerung versandt, beispielsweise bei Umweltkatastrophen.

    Das von der EU vorgesehene europaweit standardisierte Bevölkerungswarnsystem sollte eigentlich bis Mitte 2021 umgesetzt werden, eine Einführung ist laut Ministerium im kommenden Jahr zu erwarten.

    mal ohne Kommentar


    Gruß

    Kcco

    Gsund bleiben

    Keep clam and chive on