Inhalt: Basis-Krisenvorsorgepaket für zu Hause

  • Die Idee dahinter ist, Licht zu haben, selbst wenn nichts mehr geht (auch nicht Kerze oder Taschenlampe) oder man ein Gebiet erkunden muss, das auf Feuer oder Elektrizität sensibel reagiert.

    was meinst du mit 'Gebiet...., das auf Elektrizität sensibel reagiert'?

    Prioritäten setzen heißt auswählen, was liegen bleiben soll.

  • Gasaustritt zum Beispiel. Wenn du da bei Dunkelheit raus musst, kann der winzigste Funken zur Explosion führen.

    Richtig. Es gibt für diesen Zweck für sündhaftteures Geld (keine Ahnung, wie da heute die Preislage ist) explosionsgeschützte Taschenlampen/Leuchten. Die sind derart abgekapselt, dass sie auch in Bereichen bedient werden können/dürfen, die zum Beispiel durch explosionsfähige Gas-/Luftgemische gefährdet sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um Erdgas, Benzin, Wasserstoff , Kohlenmonoxid oder selbst Mehlstäube handelt.


    Und es heißt ja noch nicht einmal, dass du irgendwo raus musst. Es könnte ja sein, dass du zum in deinem Keller willst, um eben zum Beispiel den Gashaupthahn abzusperren, weil du weißt, dass es eine Leckage gibt. Dann würde ich da nicht mit einer normalen Taschenlampe hingehen oder gar mit einer Kerze in der Hand...

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • Mir würde noch ein Kanister einfallen, in diesem Fall halt faltbar.

    Falls Wasser ausgeben wird, aber Behältnisse fehlen oder zur Wasserversorgung aus einem Bach.

    Im Eingangspost hatte ich erwähnt, warum ich keinen faltbaren Wasserkanister vorsehe.


    Und zum Wassertransport gibt es 2x 2Liter Trinkblasen.

  • Im Eingangspost hatte ich erwähnt, warum ich keinen faltbaren Wasserkanister vorsehe.


    Und zum Wassertransport gibt es 2x 2Liter Trinkblasen.

    Ooops....irgendwie überlesen.:smiling_face_with_halo:

    Das wären 4 l für eine Familie (3 Personen)....bei zentraler Wasserausgabe vielleicht zu wenig?

    Prioritäten setzen heißt auswählen, was liegen bleiben soll.

  • Das wären 4 l für eine Familie....bei zentraler Wasserausgabe vielleicht zu wenig?

    Der Sinn dieses Sets ist es die ersten 3 bis 4 Tage bis zum Anlaufen einer staatlichen Versorgung überstehen zu können. Da gibt es noch keine Wasserausgabestellen.

  • Richtig. Es gibt für diesen Zweck für sündhaftteures Geld (keine Ahnung, wie da heute die Preislage ist) explosionsgeschützte Taschenlampen/Leuchten. Die sind derart abgekapselt, dass sie auch in Bereichen bedient werden können/dürfen, die zum Beispiel durch explosionsfähige Gas-/Luftgemische gefährdet sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um Erdgas, Benzin, Wasserstoff , Kohlenmonoxid oder selbst Mehlstäube handelt.


    Und es heißt ja noch nicht einmal, dass du irgendwo raus musst. Es könnte ja sein, dass du zum in deinem Keller willst, um eben zum Beispiel den Gashaupthahn abzusperren, weil du weißt, dass es eine Leckage gibt. Dann würde ich da nicht mit einer normalen Taschenlampe hingehen oder gar mit einer Kerze in der Hand...

    Wir haben hierzu die Pflegeserie von Petzl 😉,


    https://www.petzl.com/DE/de/Pr…ATEX---HAZLOC-Stirnlampen


    da diese kompatibel zu unseren Helmen sind.

    Planung ersetzt den Zufall durch den Irrtum!

  • Zivile Stellen werden da durchaus in der Bevölkerungsversorgung eingeplant. Gaststätten und Kantinen haben in der Regel ja immer einen Grundstock an Konserven und Trockenlebensmitteln vorrätig.

    Und die rücken die dann in der großen globalen Megakrise auch raus?

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Und die rücken die dann in der großen globalen Megakrise auch raus?

    vielleicht, wenn aber nur kalt. Wenn die Gaststätte mit Gas kochen sollte, gibt’s eine Abschaltfunktion bei Lüftungsausfall.
    zumindest in jenem Land Gasthaus in den ich heute Mittag essen war und das von einer lokalen kurzen Stromabschaltung betroffen war. Der Wirt meinte das dies Vorschrift ist.


    Gruß kcco

    Gsund bleiben

    Keep clam and chive on

  • In D ist der Zugriff auf Lebensmittel etc. im Fall einer Versorgungskrise über das "Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz - ESVG" ziemlich klar geregelt:

    "§ 4 Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen zur Sicherstellung der Grundversorgung

    (1) Soweit es zur Sicherstellung der Grundversorgung in einer Versorgungskrise geboten ist, kann das Bundesministerium durch Rechtsverordnung Vorschriften erlassen über

    1. das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Erzeugnissen,

    2. den Bezug, die Erfassung, die Verteilung und die Abgabe von Erzeugnissen einschließlich der Beschränkung oder des Verbots des Bezugs, der Erfassung, der Verteilung und der Abgabe,

    3. die Festsetzung von Preisen, Kostenansätzen, Handelsspannen, Bearbeitungs- und Verarbeitungsspannen sowie Zahlungs- und Lieferungsbedingungen für Erzeugnisse,

    4. die Verwendung von

    a) Maschinen und Geräten zum Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Erzeugnissen,

    b) Treibstoffen und Brennstoffen für diese Maschinen und Geräte,

    c) Geräten zur Notstromversorgung zum Betrieb dieser Maschinen und Geräte sowie

    d) sonstigen Betriebsmitteln zum Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Erzeugnissen,

    5. die Sicherstellung von Erzeugnissen,

    6. die Aufrechterhaltung, Umstellung, Eröffnung oder Schließung von Ernährungsunternehmen oder einzelnen Betriebsstätten von Ernährungsunternehmen,

    7. die Bevorratung von Erzeugnissen durch Ernährungsunternehmen,

    8. Buchführungs-, Nachweis- und Meldepflichten über die in den Nummern 1 bis 4, 6 und 7 genannten wirtschaftlichen Vorgänge."


    D.h. man kann Lebensmittel produzierenden oder verarbeitenden Betrieben sogar die Lagerhaltung vorschreiben und natürlich auch, wem sie wieviel davon abgeben dürfen bzw. müssen.


    Grüsse

    Tom