Militärische vs. zivile Lenkberechtigung für LKW

  • Ich hab "nur" den Auto Lappen gemacht und hab trotzdem CE und C1E eingetragen Aber dafür nur L und nicht T... und keiner kann mir sagen ob ich jetzt den grossen Träkker fahren darf oder nicht.


    Also so viel zum Thema Haben ist nicht gleich Können

  • Und ich habe beim Bund damals sogar den Schein als Tankwagenfahrer gemacht. :)
    Allerdings hätte der schon damals zivil nicht gegolten, im Unterschied zum LKW-Führerschein, den ich mir problemlos eintragen lassen konnte. Aber selbst der gilt heute für die großen Brummer nicht mehr, mal abgesehen davon, dass ich glaube ich ziemlich Schiss hätte, mich mit so einem Riesentanker ins Verkehrschaos zu stürzen.=O

  • Hab ja auch den 2er beim Bund gemacht, da konnte ich während meiner Zeit bei der FFW dann TLF, LF & DLK fahren

    Führerschein der Klasse 2: Was ist damit erlaubt und was nicht? (bussgeldrechner.org)


    Ich hab Ihn aber nicht verlängern lassen.


    Und ich habe beim Bund damals sogar den Schein als Tankwagenfahrer gemacht. :)

    den Tankwagenschein leider nicht, bei mir waren es nur Munition und Betriebsstoffe in Kanisteren

    Du kannst die Zukunft verändern mit dem was du heute tust. :face_with_open_mouth:
    - aus Oberfranken in DE -

  • Ich hab Ihn aber nicht verlängern lassen.

    Ich auch nicht. Hätte ich vor paar Jahren wohl machen müssen, aber ist mir nicht wichtig.
    Für den Fall eines Umzugs reicht auch ein 7,5-Tonner.

  • Ich hab "nur" den Auto Lappen gemacht und hab trotzdem CE und C1E eingetragen Aber dafür nur L und nicht T... und keiner kann mir sagen ob ich jetzt den grossen Träkker fahren darf oder nicht.


    Also so viel zum Thema Haben ist nicht gleich Können

    dann schau mal hier: Klick !


    Mit Deinem alten Klasse 3 FS darfst Du Lkw bis 7,5 t zGG fahren 😉

  • Man könnte auch einfach mal beim GB-Thema bleiben...


    (Sorry, ist nicht persönlich gemeint, aber mich nervt dieser ständige und gefühlt zunehmende Drall zum Stammtischgespräch in allen möglichen Themen.)

    Einmal editiert, zuletzt von Asdrubal ()

  • mich nervt dieser ständige und gefühlt zunehmende Drall zum Stammtischgespräch in allen möglichen Themen

    Schon abgetrennt.


    Off topic ist ja per se nichts schlechtes, weil sich daraus interessante Nebenstränge bilden können, die unter Umständen wertvolle eigene Themen bilden.

  • Ich darf mit meinem "alten" 3er noch 7,5 Tonnen und im dreiachsigen Gespann bis 12 Tonnen fahren. Außerdem Auto im Gespann mit Anhänger bis max 3,5 Tonnen. Obwohl ich schon länger keinen 7,5 gefahren bin würde ich mir das bedenkenlos zutrauen.

    - Wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage -

    Bertold Brecht

  • Ich denke das könnte ich auch, Hab mal bei einer Umzugsfirma gearbeitet und da musste ich auch von heute auf Morgen einen 7,5 Tonner mit Doppelachsanhänger fahren. Mit meinem alten 3er kein Problem.

  • Ich darf mit meinem "alten" 3er noch 7,5 Tonnen und im dreiachsigen Gespann bis 12 Tonnen fahren. Außerdem Auto im Gespann mit Anhänger bis max 3,5 Tonnen. Obwohl ich schon länger keinen 7,5 gefahren bin würde ich mir das bedenkenlos zutrauen.

    Iss das allgemein so bei einem alten 3er, also aus den Achziger Jahren? 7,5 Tonner weiß ich, das würde ich mich auch jederzeit trauen. Aber noch Anhänger dazu? Das war immer bisschen mein Horror, rückwärts rangieren mit Anhänger:nauseated_face: Auch wenn bei der Prüfung eigentlich der EInweiser geprüft wurde und nicht der Fahrer ...

  • Ja, die Achsen des Anhängers dürfen aber nur 1 Meter auseinander sein, also ein Doppelachsanhänger.Kein normaler Anhänger wo die Achsen hinten und vorne am Hänger angebracht sind, die sind verboten.

  • Ja das wist heutzutage wohl kompliziert. Die älteren unter Uns müssen auch bald den Lappen gegen Karte eintauschen. Da sollte man sich auf jeden Fall informieren und aufpassen, das es auch korrekt übertragen wird.

    Gruß David

  • Noch was zum Thema rückwärts rangieren. Es ist ein Riesenunterschied,, ob man einen Einachs/Tandemachsanhänger /Sattelauflieger oder einen Hänger mit gelenkter Vorderachse hat. Die nötigen Lenkbewegungen sind genau umgekehrt!


    Außerdem wurde zu meiner BW - Zeit noch das Hängerschieben mit der vorderen Kupplung gelehrt, zivil aber nicht.


    Gruß Peter

  • Ich kenne es halt eher vom Traktor, aber da sind Zweiachser für mich auch der Horror. Einachs- oder Tandemanhänger rückwärts sind fast schon ein Kinderspiel.

  • Ich habe da noch bis 32 Zeit, um meinen alten Lappen umzutauschen. Dann werde ich bestimmt kein 7,5 Tonner mehr fahren

  • Ich habe da noch bis 32 Zeit, um meinen alten Lappen umzutauschen. Dann werde ich bestimmt kein 7,5 Tonner mehr fahren

    Upps, guter Hinweis. Habe es gerade gecheckt, ich bin schon bis 2024 dran.:astonished_face:

  • So ein Mist, das wird ja wieder mühsam.
    Aktuelles biometrisches Passbild wird benötigt, dazu muss man selber von der ursprünglich ausstellenden Behörde einen Karteikartenauszug anfordern. Na danke!

  • Iss das allgemein so bei einem alten 3er, also aus den Achziger Jahren? 7,5 Tonner weiß ich, das würde ich mich auch jederzeit trauen. Aber noch Anhänger dazu? Das war immer bisschen mein Horror, rückwärts rangieren mit Anhänger:nauseated_face: Auch wenn bei der Prüfung eigentlich der EInweiser geprüft wurde und nicht der Fahrer ...

    Eine Übersicht findest Du HIER. Die Seite per se ist recht übersichtlich und informativ zu dem Thema.


    Grundsätzlich muss ich aber jedem, der einen "alten" Führerschein in das Kartenformat tauscht, raten, dass er sehr genau prüft, was die Behörde auf dem neuen Kartenführerschein als Kennziffern einträgt. Es gab (und gibt evtl immer noch) Behörden, die etliches an Berechtigungen "vergessen" einzutragen!

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    Bertold Brecht

  • Ja, die Achsen des Anhängers dürfen aber nur 1 Meter auseinander sein, also ein Doppelachsanhänger.Kein normaler Anhänger wo die Achsen hinten und vorne am Hänger angebracht sind, die sind verboten.

    Richtig. Denn die Klasse 3 Fahrerlaubnis bezieht sich auf Fahrzeuge und Gespanne mit bis zu 3 Achsen und bis zu 7,5 Tonnen zGG. Anhängerachsen, die bis zu einem Meter Abstand haben (der Abstand der Nabenmittelpunkte ist relevant).

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


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