Ich bin zwar kein Jurist aber mir leuchtet auch nicht ein wie du aus einem Tankstellenüberfall eine Notwehr biegen willst.
Ich biege keinen Überfall zu einer Notwehr. Ich hab ganz klar die Vorgänge geschrieben.
Die Bedrohung deines Wohlstands ist keine Notwehr, sondern eher eine Notwehrüberschreitung bzw. würde man auf Raub urteilen. Jetzt sollte es klar sein
In Deutschland dann §32 StGB