Gasmangel: Auswirkungen & Vorsorge

  • Jetzt weiß ich nicht genau, was die Stufe 2 und 3 des Gasnotplans genau vorsieht.

    Bis zu winterlichen Frösten sind es jetzt noch 4 Monate. Ich bin gespannt, ob diese Zeit genutzt wird, bis dann in vielen Gegenden schlicht und ergreifend einfach kein Gas mehr aus der Leitung kommt. Ich denk in folgende Richtungen :


    1. keine Versorgung mehr mit Wärme

    2. Einfrieren und Schäden an den wasserführenden Heizananlagen, die erst instandgesetzt werden müssen , um zu funktionieren wenn Gas erst wieder da ist

    3. Ausfall der Wasserversorgung innerhalb der Gebäude, wenn die Leitungen entweder entleert oder eingefroren sind.


    Der agile Einfamilienbewohner kann die Probleme wahrscheinlich selber regel, zumindest , wenn man ihn vorab auf die Problemstellungen hinweist.


    Bei den Bewohnern von Mehrfamilienhäusern schauts dann schon schwieriger aus.


    Ich denk zuerst an die Erfassung von alten, kranken, behinderten pflegebedürftigen Menschen und die Planung der Versorgung.


    Wer sucht die 90 Jährige,alleinlebende Frau G in ihrem mit Gas beheizten Häuschen im Obktober auf, klärt sie über bis dahin angedachten Hilfsmöglichkeiten auf ?

    Der Gasversorger , die Gemeinde ?


    An wenn sollen sich ambulante Pflegedienste wenden, wenn ihnen UNterstützungsbedarf bekannt wird.


    Werden die Bewohner eines mit Gas beheizteten Pflegeheims durch zuständige Behörde in eine Notunterkunft verlegt , oder muß der Heimbetreiber bis November bestimmte Vorsorgemaßnahmen ergreifen oder muß sich jeder Bewohner selber drum kümmern , wo er bleibt ?


    Wie wird in Mehrfamilieinhäusern/Wohnanlagen nach Ablassen der Kaltwasserleitungen die Wasserversorgung ab erster frostfreier Zapfstelle

    organisiert . Müssen sich die Hausverwaltungen schon jetzt darum Gedanken machen.


    Werden irgendwelche Zuständigkeitspläne der Heizungsbauerbetriebe/Gasversorger entwickelt, um die Wiederinbetriebnahme der Gasheizungen zB straßenzugweise durchzuführen.


    Ansonsten ist ja nur denkbar, daß nach dem Sieg der ukrainischen Waffen die Ukraine von Russland als Reparationsleistung soviel Erdgas bekommt, daß es damit auch Europa im nächsten Winter bequem mitversorgen kann.

  • Zu einem möglichen Ausfall der Gasversorgung für Privathaushalte: hier sind die jeweiligen Gas-Lieferanten in der Pflicht, sich um die Haushalte zu kümmern.

    Das Gas für ein/e Wohnung/Haus absperren kann der Lieferant nur, wenn der Kunde seine Rechnungen nicht bezahlt und abgemahnt wurde. Ähnlich beim Strom.


    Wenn der Lieferant nun kein Gas liefern kann, ist er mMn verpflichtet, dem Kunden irgendeinen Ersatz zu bieten. Bei bisher aufgetretenen Störungen in der örtlichen Gasversorgung wurden z.B. Heizlüfter/Radiatoren verteilt zw. zumindest angeboten. Wenn in jeder Wohnung ein oder zwei 2kW-Radiatoren laufen, bricht das Stromnetz deswegen nicht zusammen.


    Bei vermieteten Wohnungen ist der Vermieter gegenüber dem Mieter in der Pflicht, das vertragsgemäß vorgeschriebene Beheizen der Mietsache durch den Mieter auch zu ermöglichen. Also wieder Radiatoren, die diesmal der Vermieter bereitstellen muss, evtl. kann er sich dann wieder beim Gaslieferanten (Stadtwerke) um Kostenersatz bemühen.


    Was mich mir vorstellen könnte, ist, dass man tatsächlich mal die Melderegister durchgeht und Zweitwohnungen, die nicht wirklich dauerhaft genutzt werden, von der Gasversorgung abklemmt. Gleiches gilt für Ferienwohnungen.


    Aber ich vermute, dass die weiter steigenden Gaspreise von selbst dafür sorgen werden, dass der Gasverbrauch bei uns dramatisch zurückgehen dürfte. Die Kommunen regeln derzeit schon ihre Heizungen für Schwimmbäder um ein paar Grad herunter oder lassen Hallenbäder in der Freibadsaison gleich ganz geschlossen.

  • Angeblich haben die Gaslieferanten seit ausrufen der Alarmstufe 1auch ein Sonderkündigungsrecht für günstige Alt Verträge erhalten.

    :nauseated_face:

  • Jetzt weiß ich nicht genau, was die Stufe 2 und 3 des Gasnotplans genau vorsieht.

    den link zum "Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland" findest du in meinem Beitrag vom 31.01.22

    Du kannst die Zukunft verändern mit dem was du heute tust. :face_with_open_mouth:
    - aus Oberfranken in DE -

  • Jetzt ist bei uns im OBI der "Gasmangel" auch angekommen. Zumindest an Gasflaschen 5kg und 11kg.

    Da die Kunden zur Zeit immer mehr volle Flaschen kaufen als leere abgeben, konnte unser Lieferant uns nur ca. 20% der bestellten Menge liefern. Mehr Leerflaschen zum befüllen hatte er leider nicht. 5kg Gasflaschen gabs garkeine.

    Wir rationieren jetzt auch die Abgabe. 1 Flasche pro Kunde. ( Je nach Filiale unterschiedlich, unsere Nachbarfiliale hat schon gar nichts mehr)

    Bin gespannt, wie sich das die nächsten Wochen entwickelt.

    Gasflaschen sind das neue Klopapier.

    Gut das ich noch früh genug dran war.

    Andere Frage, wenn ich mit 2 Leeren Leihflaschen komme, bekomme ich dann noch 2 volle ?

  • Gut das ich noch früh genug dran war.

    Andere Frage, wenn ich mit 2 Leeren Leihflaschen komme, bekomme ich dann noch 2 volle ?

    Kleiner Tipp von mir: Fahr doch statt in den Baumarkt zu einer Firma, wo Du Deine Flaschen direkt befüllen lassen kannst!


    Gruß Peter

  • Also in unserer Filiale gibt es wirklich nur noch 1 Flasche pro Kunde. Den Rest der leeren Flaschen wieder mitnehmen. (Da die grauen Flaschen Kauf-flaschen sind, kann man ja maximal soviel abgeben wie man mitnimmt. Mehr mitnehmen ging immer, bis es jetz knapp wurde. - Hm, wie soll das wieder besser werden? Da müssen neue Flaschen produziert werden, das dauert. Die roten (Pfandflaschen) führen wir nicht in unserer Filiale, da gibts aber schon seit Wochen die gleichen Probleme.

    Der Optimist glaubt in der besten aller Welten zu leben.
    Der Pessimist denkt: Der Optimist hat recht, alle anderen Welten sind noch schlechter.


    BZHYY65R

  • Bei mir ist ne graue 5kg Flasche leer geworden. Da ist das Prüfdarum aber schon abgelaufen. Wie wird sowas gehandhabt? Muss ich dann ne neue kaufen oder kann ich die tauschen?

    "Gegen eine Dummheit, die gerade in Mode ist, kommt keine Klugheit auf." Theodor Fontane


    Als ich zur Schule ging, fragten sie mich,

    was ich werden will, wenn ich erwachsen bin.

    Ich schrieb: "Glücklich".

    Sie sagten mir, ich hätte die Aufgabe nicht verstanden.

    Ich sagte ihnen, sie hätten das Leben nicht verstanden.

    - John Lennon -


    DE/Hessische Bergstrasse

  • Ich habe auch noch eine rote volle Flasche mit Prüfdatum '16, würde ich mir jetzt keinen Kopf machen.

    Hab allerdings irgendwann letztens mal das Dichtgummi ausgetauscht da es schon komplett eingedrückt war und wohl somit bei Anschluss eines Druckminderers nicht mehr dicht abgeschlossen hätte.

    Hat keine 2€ für zwei Ringe gekostet und sind schnell getauscht.

    Laut ADR dürfen Sie Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist, in unserem Beispiel nach dem 31.12.2020, auf öffentlichen Straßen nur dann transportieren, wenn sie der Prüfung oder Entsorgung zugeführt werden, d.h. wenn Sie die Flasche zu einem Flaschengas-Händler zurückbringen. Vom Flaschengas-Händler darf die abgelaufene Gasflasche Flasche noch zum Füllwerk und dann weiter zum Regenerierwerk transportiert werden. Dort wird der Flaschenkörper auf Herz und Nieren geprüft, instand gesetzt und er erhält ein neues Prüfdatum. Bei Pfandflaschen beträgt die Prüffrist 15 Jahre, bei allen grauen Campingflaschen zehn Jahre.
  • Ich hab jetzt mal den Bundesgasnotplan überflogen.


    Die höchste Alarmstufe regelt den Fall, was zu tun ist , um private Haushalte und Krnakenhäuser usw. dadurch zu versorgen, daß man Gasströme umleitet, anderen

    (Groß-)Verbrauchern kein Gas mehr zukommen lässt.


    Die letzte Alarmstufe geht aber offensichtlich davon aus, daß auf jeden Fall , zB auf Kraft der Entscheidungskompetenz der Verordnungsgebers ,noch immer soviel Gas vorhanden ist, daß die privaten Haushalte versorgt werden können.


    Die Notfallsituation , daß es nicht mehr für alle Haushalte oder für keine Haushalte in bestimmten Region Gas gibt , ist leider nicht vorgesehen . So eine Situation ist also undenkbar, da nicht eingeplant.


    @ tomduly :

    bezüglich der Vertragsverhältnisse : Stromlieferant - Stromverbaucher . bzw-

    Mieter - Vermieter wird es bei nicht mehr möglichen Gaslieferungen rechtlich sicherlich sehr intereesant.


    Wenn absehbar ist, daß an der Gas - Übergabestation zu einem Gasnetz für einen Landkreis mit 20 angeschlossenen Gemeinden nur noch die Privathaushalte in 5 Ortsnetzen versorgt werden können, wird man wohl die Weiterleitung des vorhandenen Gases zentral an die anderen15 Ortsnetze unterbinden , und nicht bei Privathaushaltsverteilern in den 15 Gemeinden individuell die Verosrgung unterbrechen. Da wird der Gasversorger dann schlichtweg einfach mitteilen, daß

    in den Gemeinden XYZ... kein Gas mehr aus der Leitung kommt.


    Nebenbei haben wir noch die Differenzierung wie beim Strom, zwischen Energiever-käufer und Netzbetreiber .


    Der Gasverkäufer wird sich bezüglich der Unmöglichkeit, Gas zu liefern auf "Unmöglichkeit" der Leistung auf Grund höherer Gewalt berufen. Er ist im übrigen nur zur Gaslieferung verpflichtet nicht aber zur Lieferung der Wärme . (Bei Fernwärmelieferanten könnte es anders sein).


    Ich sehe daher keine Verpflichtung für den Gasverkäufer , E-Heizkörper oder ähnliches zu liefern.


    Interessant auch bei den Mietverhältnissen . Hier trifft den Vermieter ja auch kein Verschulden. Spannend wird die Frage, inwieweit bei Nichtbeheizbarkeit wegen allgemeinem Gasmangel die Miete vom Mieter gemindert werde kann und in welcher Höhe.

  • Spannend wird die Frage, inwieweit bei Nichtbeheizbarkeit wegen allgemeinem Gasmangel die Miete vom Mieter gemindert werde kann und in welcher Höhe.

    Gemäß aktueller Rechtsprechung darf bei Totalausfall, während der Heizperiode, die Miete um 100 % gemindert werden. Und völlig egal dabei ist, ob dem Vermieter dabei ein Mitverschulden anzulasten ist, oder nicht. Das das unter "Höhere Gewalt" fällt, dürfte auch keine Rolle spielen.

    Der Vermieter wird immer auch zur Rechenschaft gezogen, für Dinge die er nicht beeinflussen kann.

  • Gemäß aktueller Rechtsprechung darf bei Totalausfall, während der Heizperiode, die Miete um 100 % gemindert werden. Und völlig egal dabei ist, ob dem Vermieter dabei ein Mitverschulden anzulasten ist, oder nicht. Das das unter "Höhere Gewalt" fällt, dürfte auch keine Rolle spielen.

    Der Vermieter wird immer auch zur Rechenschaft gezogen, für Dinge die er nicht beeinflussen kann.

    Was, wenn es dabei bleibt, zu flächendeckenden Mietausfällen führen könnte.


    Hauptbetroffene sind die "Kleinvermieter" ohne ausreichende Risikostreuung, was bei dem Klumpenrisiko für viele schwer sein wird.


    Seis drum, die Gerichte sind erfinderisch und können hier auch gegensteuern.

  • Mittlerweile sind die Füllstände der deutschen Speicher wieder über 60%. Für die gesetzlich vorgeschriebenen 90% bis zum Anfang November sind also noch 4 Monate Zeit.


    Mal schauen...

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Meine Vorsorge,


    Ausreichend Brennholz gekauft um damit bei Ausfall der Gastherme den ganzen Winter heizen zu können.

    In Kürze kommt ein elektrischer Zuheizer zur Gastherme dazu um Warmwasser zu erzeugen. Den wollte ich für die PV Anlage sowieso haben. Kommt jetzt halt früher als geplant.