Innenministerium plant messerfreie Zonen in Baden-Württemberg

  • Entschuldigung angenommen, und ja, es ist ausgesprochener Schwachsinn - und davon gibt's leider genug im deutschen Waffenrecht.

    Das richtete sich nicht gegen dich persönlich. 😉


    Aber ja, nicht nur das deutsche Waffenrecht hat da so seine Fallstricke, die man als Außenstehender nicht glauben mag ob ihrer Absurdität.

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • Es hat nur leider schon Fälle gegeben, bei denen Leute, die ein solches Rettungsmesser mit einhändig feststellbarer Klinge im unverschlossenem Handschuhfach liegen hatten, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz belangt und die Messer eingezogen wurden.

    Bei der letzten Polizeikontrolle meines PKW-Kombis kam ich gerade von der Waldarbeit, und war in Richtung Heimat unterwegs. Sie haben alles angesehen, auch mich, mit noch angezogener verschmuddelter Schnittschutzhose, und ich durfte nach kurzer Prüfung meiner Papiere unbehelligt weiter fahren. Neben 3 Motorsägen, nebst Zubehör, diversen Äxten, lag meine Fiskars Machete offen im Auto herum. Sowas hier: https://www.amazon.de/Fiskars-…=8-6&tag=httpswwwaustr-21 Dazu hatte ich noch allen möglichen anderen Krempel im Auto, z.B. ein großes Mora Jagdmesser, diverse Cutter, und mehr. Alles was entfernt mit Berufsausübung zu tun hat, ist erlaubt, und muß nicht in verschlossenen Kästchen aufbewahrt werden? Für die Machete gibts übrigens ein schönes Gürtelhoster, aus Leder. Das Gerät ist dort sicher nicht verschlossen, sondern eher recht griffbereit. Leider ist der Platz an meinem Gürtel schon mit einem Forstbandmaß besetzt....Bislang hab ich bei mir im Wald auch noch keinen angetroffen, der einer dringenden Rasur bedurft hätte....

  • ...

    Alles was entfernt mit Berufsausübung zu tun hat, ist erlaubt, und muß nicht in verschlossenen Kästchen aufbewahrt werden?

    ....

    Waffengesetz (WaffG)

    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
    (1) Es ist verboten 1.Anscheinswaffen,
    2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.
    (2) Absatz 1 gilt nicht 1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


    Link: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html


    Hier griff offenbar §42a WaffG, Absatz 2, Punkt 3, Vorliegen eines berechtigtem Interesses. Hierzu gehört Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder ein sog. "allgemein anerkannter Zweck", und da beginnen die Auslegungsmöglichkeiten.

    Wärst du nicht als jemand erkennbar gewesen, der die Messer im Rahmen seiner (legalen) Tätigkeit griffbereit benötigt, hätten die Beamten durchaus anders reagieren können. Wenn ich z. B. als Darsteller auf einem Mittelaltermarkt unterwegs bin, greift z. B. §42a Waffg, Absatz 2, Punkt 1, als freiwillliger Feuerwehrmann im Dienst wiederum Absatz 2, Punkt 3.

    Das Problem ist, dass EDC schlichtweg nicht als "berechtigtes Interesse" anerkannt wird, und uns in D somit nur Messer zum Führen gestattet sind, die nicht unter die Verbotsmerkmale gem. WaffG fallen, also einfach gesprochen zweihändig zu öffnende Taschenmesser mit und ohne feststellbarer Klinge, einhändig zu öffnende Messer ohne feststellbarer Klinge, feststehende, einschneidige Messer unter 12 cm Klingenlänge.


    Die ins Gespräch gebrachten Waffenverbotszonen zielen gezielt darauf ab, das Führen der bisher noch erlaubten Messer abzuwürgen.


    Gruß vom Axtwerfer

  • Bei der letzten Polizeikontrolle meines PKW-Kombis kam ich gerade von der Waldarbeit, und war in Richtung Heimat unterwegs.

    ... und warst nicht mehr im Wald, wo das Führen in Ordnung war.

    Es gibt kein berechtigtes Interesse, auf dem Weg nach Hause noch griffbereit seine Macheten liegen zu haben.


    Da Dorfpolizisten anders als Stadtpolizisten reagieren, könnte das durchaus einen Unterschied machen.


    Meine Empfehlung: Verpack den Kram und gut.


    Und seien wir doch mal ehrlich, hat der Polizist schlechte Laune, dann kannst Du recht haben oder nicht. Du hast den Ärger.

    Wenn du dann Bock drauf hast, kannst du ja den Instanzenweg beschreiten. Und wenn du wirklich Pech hast, verlierst du die eine oder andere Erlaubnis. Das wäre es mir nicht wert.


    Fazit: ich gebe nach und das Zeug bleibt entweder zu Hause oder ist so gut verstaut, dass es eine Eweigkeit dauert, bis ich da ran komme.

  • Grml... die spinnen doch die Rö... :rolleyes: Ich werde trotz meiner waffenrechtlichen Erlaubnis mich nun doch nach einer separaten Tasche für in den Rucksack umschauen, in die dann eben die Messer eingeschlossen werden. Wie mueller so schön sagte, Du kannst recht haben oder nicht, Du hast in jedem Fall den Ärger.

    - Wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage -

    Bertold Brecht

  • PapaHotel


    Unsere waffenrechtliche Erlaubnis nutzt uns da leider gar nix. War zwar mal geplant, dass WIR das dürfen, hat aber keinen Einzug in die Waffengesetzänderung von 2020 gehalten. Es wird wohl eher mal wieder umgekehrt sein. Gerade von UNS erwartet man doch, dass wir uns immer gesetzeskonform verhalten und alles richtig machen :upside_down_face:


    MfG Der Averell

  • Erstmal abwarten, was da von denen da oben ausgeheckt wird, wir müssen uns nicht auch noch darüber im Voraus verrückt machen.

    Wenn diese Zonen kommen, dürften diese klar umrissen sein, für eine landesweite Ausweitung sind die nicht vorgesehen. Es haben ja auch schon Städte wie z. B. Freiburg signalisiert dass sie da keinen Handlungsbedarf für Verschärfungen sehen.

    Und wenn da eine Kommune so eine Verbotszone einrichtet, muss sie genau kommunizieren was erlaubt ist und was halt nicht.

    Solange wir da keine klare Faktenlage haben, können wir auch nicht angemessen reagieren - und vorauseilender Gehorsam ist KEINE angemessene Reaktion.

    Einmal editiert, zuletzt von Axtwerfer () aus folgendem Grund: Vertippt

  • Wahrscheinlich muss ich dann wohl auch mein Cutter (das ich beruflich benötige und am Gürtel trage) auf dem Heimweg/Rückweg von der Baustelle im Handschuhfach wegschliessen...


    Jedenfalls werden nach Inkrafttreten die Ordnungsbehörden fleißig kontrollieren. Ist ja bei jedem Handwerker leicht verdientes Geld.

    "Gegen eine Dummheit, die gerade in Mode ist, kommt keine Klugheit auf." Theodor Fontane


    Als ich zur Schule ging, fragten sie mich,

    was ich werden will, wenn ich erwachsen bin.

    Ich schrieb: "Glücklich".

    Sie sagten mir, ich hätte die Aufgabe nicht verstanden.

    Ich sagte ihnen, sie hätten das Leben nicht verstanden.

    - John Lennon -


    DE/Hessische Bergstrasse

  • ... und warst nicht mehr im Wald, wo das Führen in Ordnung war.

    Es gibt kein berechtigtes Interesse, auf dem Weg nach Hause noch griffbereit seine Macheten liegen zu haben.

    Erschwerend kommt bei mir noch dazu, das ich gar kein professioneller Waldarbeiter bin. Mein eigener kleiner Wald ist eher Hobby und Freizeitbeschäftigung. Bei dem Thread über die Edelmetallanlagen hab ich das schon mal geschrieben, das ich die Investition in einen eigenen Wald für sinniger halte, wie etwa die Anschaffung von Goldbarren- oder -münzen. Besser Grundbuch als Sparbuch!

  • Entschuldigung angenommen, und ja, es ist ausgesprochener Schwachsinn - und davon gibt's leider genug im deutschen Waffenrecht.


    Es hat nur leider schon Fälle gegeben, bei denen Leute, die ein solches Rettungsmesser mit einhändig feststellbarer Klinge im unverschlossenem Handschuhfach liegen hatten, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz belangt und die Messer eingezogen wurden.

    Das klingt nicht nur bescheuert, das ist es auch.

    Das könnte auch mit der Interpretation „Rettungsmesser“ des Nutzers Zusammenhängen: einige meiner Kollegen führen auch privat (bisher unbeanstandet) „Rettungsmesser“ mit normal spitzer, feststellbarer Klinge + Wellenschliff.

    Ihrer Meinung nach macht der Glasbrecher am Griffende das Teil zum „Rettungsmesser“. Und somit legal griffbereit in der Öffentlichkeit.

    DAS hat der Gesetzgeber meiner Meinung nach so nicht gemeint.


    Zum Thema „Messer-Verbotszone“:

    Es gab mal eine Zeit, in der täglich hunderttausende Jugendliche im besten Rüpelalter ganz legal offen ein feststehendes Messer mit 14 cm Klinge trugen.


    Da müssen ja regelmäßig wahre Massaker stattgefunden haben...


    Gruß Wolfgang

  • Als ich in die erste Klasse gekommen bin, habe ich von meinem Opa einen Hirschfänger bekommen. Mit Lederscheide und Schlaufe für den Gürtel. Hat an der Schule keinen Lehrer gestört. Sowas hatten die meisten dabei, oder ein Taschenmesser... zum Apfel schälen, und sonstiges

    Gab halt Ärger, wenn man Initialen in Bäume, Schultafeln o.ä. geschnitzzt hat.

    Heute möchte ich den Aufschrei nicht hören, hätte mein Neffe ein Messer in der Schule dabei.

    Der Optimist glaubt in der besten aller Welten zu leben.
    Der Pessimist denkt: Der Optimist hat recht, alle anderen Welten sind noch schlechter.


    BZHYY65R

  • Deutsche Polizisten würden bei uns wohl einen Herzkasper bekommen.

    Denn da laufen schon Dreikäsehoch mit Macheten herum, die länger sind als sie selber - ok, ich übertreibe, aber nicht arg.

    Keiner würde es verstehen, wenn der Gesetzgeber ihm sein Taschenmesser verbieten würde. Oder das Arbeitsmesser am Gürtel.

    Ich darf eine Schusswaffe nur mit Genehmigung transportieren, Waffe und Munition natürlich getrennt.

    Offiziell.

    Aber eine Machete oder ein Messer im Auto, egal wo, das interessiert hier keinen.

    Wir haben in jedem Auto eine Machete unterm Beifahrersitz und im Handschuhfach ein größeres Taschenmesser, in den Seitenablagen der Türen Cutter als Notfallmesser.

    Die Polizisten hat das noch nie gestört.

    Ich habe bei uns jedenfalls noch nie was über ein Macheten- oder Messermassaker gehört oder gelesen.

    Auch nichts über Amokläufe mit Schusswaffen, obwohl jeder Erwachsene mit einem sauberen Führungszeugnis eine erwerben und anmelden darf.

  • Das könnte auch mit der Interpretation „Rettungsmesser“ des Nutzers Zusammenhängen: einige meiner Kollegen führen auch privat (bisher unbeanstandet) „Rettungsmesser“ mit normal spitzer, feststellbarer Klinge + Wellenschliff.

    Ihrer Meinung nach macht der Glasbrecher am Griffende das Teil zum „Rettungsmesser“. Und somit legal griffbereit in der Öffentlichkeit.

    DAS hat der Gesetzgeber meiner Meinung nach so nicht gemeint.

    ...

    Das Thema Rettungsmesser wird auch innerhalb der Feuerwehr und anderer HiOrgs kontrovers diskutiert. So hatte unser Erste-Hilfe - Ausbilder bei unserer Auffrischung bei der FF gemeint, dass ein Rettungsmesser ein Rettungswerkzeug und keine Waffe darstelle, Rettung ein berechtigtes Interesse darstelle und und somit frei führbar sei.

    100% Zustimmung meinerseits, allerdings kommt es da auch auf die Einordnung seitens der Beamten vor Ort und den Gesetzestext an.

    Da im Gesetzestext die Rettungsmesser nicht explizit erwähnt sind und mit der einhändig feststellbaren Klinge ein Verbotsmerkmal vorliegt, kann dieses als Begründung für eine Beschlagnahme und einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gesehen werden.


    Man kann es natürlich darauf ankommen lassen und notfalls juristisch gegen angehen, wer aber z. B. waffenrechtliche Erlaubnisse wie z. B. Waffenbesitzkarte oder Jagdschein besitzt, der kann wegen des aus Sicht der Obrigkeit unberechtigten Führens einer Hieb- und Stichwaffe in Teufels Küche kommen.


    Ich gönne jedem vernünftigen Zeitgenossen sein Messer zugriffsbereit auf Tasch, besonders die Rettungsmesser sind meines Erachtens richtig und wichtig und sollten eigentlich in keiner Fahrzeugausrüstung fehlen.

    Das Problem ist dieser wahrscheinlich gefährlichste Paragraph im Waffengesetz, da er in seinen Auslegungsmöglichkeiten dafür sorgt, dass u. U. Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürger unwissentlich gegen das Waffenrecht verstoßen und Strafen riskieren.


    Gruß vom Axtwerfer

    (dem dieser Scheiss - Paragraph absolut ankotzt, ihn aber leider nicht los lässt)

  • Ich habe bei uns jedenfalls noch nie was über ein Macheten- oder Messermassaker gehört oder gelesen.

    Ich denke, das wird auch viel eine Frage der Mentalität sein. In meiner Kindheit und Jugend wurde ein am Boden liegender Kontrahent liegen gelassen. Heute wird ein am Boden liegender Kontrahent noch weiter getreten. Am besten noch gegen den Kopf oder in der Gruppe.


    Zu meines Vaters Kindheit, Jugend und jungen Erwachsenenalter war es noch "normal", dass man einem anderen ein paar zünftige Backpfeifen gegeben hat, wenn dieser dumm rüberkam. 🤷 Dorf eben.

    Von den rein juristischen Konsequenzen abgesehen, muss man heute aber fürchten, dass der andere Messer zieht oder gleich Schusswaffen einsetzt. Das ist immer ein Showstopper und war bis in die 70er Jahre absolut verpönt.


    Spätestens in den 90er Jahren wurden die Sitten auf dem Hamburger Kiez durch eingewanderte zwielichtige Gestalten, die ebenfalls ihre Marktanteile am geschäftigen Treiben haben wollten, brutale und vor allem blutiger.


    Zur Waffenverbotszone konkret: in Hamburg hat man eine solche bereits seit etwa 15 Jahren. Nur wenige Jahre kürzer ergänzend das Verbot, Glasflaschen mit sich zu führen, einschließlich des Verkaufsverbots derselben im Umfeld des Hamburger Kiez durch Kioske und ähnliches. Hat es die Gewalt reduziert? Bislang sagt die Statistik nein. Die Politik hält aber trotzdem daran fest. 🤷

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • [...]

    Zur Waffenverbotszone konkret: in Hamburg hat man eine solche bereits seit etwa 15 Jahren. Nur wenige Jahre kürzer ergänzend das Verbot, Glasflaschen mit sich zu führen, einschließlich des Verkaufsverbots derselben im Umfeld des Hamburger Kiez durch Kioske und ähnliches. Hat es die Gewalt reduziert? Bislang sagt die Statistik nein. Die Politik hält aber trotzdem daran fest. 🤷

    Dann müsste die Politik ja zugeben, dass der feuchte Traum mit Verbotsphantasien jedweder Art für die Füße ist/war. Hier wird sich nichts mehr ändern, es wird nur ausufern. Warum ein Trage- und Führverbot nicht schlicht an die Polizeiakte / Vorstrafen / Eintragungen gekoppelt wird, erschließt sich mir nicht, eine Abfrage erfolgt bei einer Personenkontrolle doch sowieso. Damit wäre jeder mit einer weißen Weste nicht automatisch in den Hintern gekniffen, wenn er sein Taschenmesser in der Hosentasche hat. Im Umkehrschluß könnte ich dem weniger angenehmen Zeitgenossen seine Genitalverlängerung jedoch wegnehmen.

    - Wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage -

    Bertold Brecht

  • Sehe ich grundsätzlich ebenso 👍

    Eentscheidend ist letztlich die Klingenform: Eickhorn hat hat z.B. das berühmte Fallmesser der BW-Fallschirmjäger (für Zivilisten ein verbotener Gegenstand laut Waffengesetz, d.h., bereits der bloße Besitz ist strafbar) mit abgerundeter „Spitze“ und Gurtschneider im Programm. Dazu der BKA Feststellungsbescheid in der Beschreibung.


    https://www.eickhorn-solingen.…/62631327/Products/820106


    Wobei ich mir dieses Dokument im Falle der Nutzung ausdrucken & mitführen würde, um einen ebenso übereifrigen wie unkundigen Gesetzeshüter (von denen es nach Erfahrungsberichten im Netz zu diesem Thema scheinbar Unmengen gibt) davon abzuhalten, mir überflüssige Scherereien zu machen.


    Vor allem bei Nutzung dieser martialischen Version:


    https://www.eickhorn-solingen.…/62631327/Products/820116


    Gruß Wolfgang

  • Ebenso Zustimmung👍, Ausführungen unterlasse ich besser, wird sonst zu politisch...


    Gruß Wolfgang

  • Wenn ich kein Messer zum Schnitzen mehr dabei haben darf , nimm ich eben einen Stechbeitel mit ..... oder ne Stechahle für spontane Lederreparaturen

  • Zum Rettungsmesser:


    Ich hatte einmal einen Link geteilt in einer ähnlichen Diskussion. Ist schon Jahre her. Irgendwo ist der zu finden.


    Das Rettungsmesser war ein echtes Messer, nur mit Gurtschneider als zusätzliche "Klinge". Ansonsten war auch eine Klinge in Form eines typischen Einhandmessers dabei.


    Das Gericht fand es nicht witzig. Und weg war's.


    Wie schon geschrieben, es kommt auf den Polizisten an, der kontrolliert.




    Zur Waffenverbotszone:


    Es ist doch wie immer. Eine solche Verbotszone kann nicht nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gelten. Wenn, gilt sie für alle. Und dann fallen auch die loyalen und guten Bürger wie wir darunter. Blöd. Aber leider rechtsstaatlich nicht zu ändern.


    Wenn es so der Polizei die Möglichkeit gibt, bestimmte Bevölkerungsgruppen eher zu kontrollieren, verzichte ich gern auf ein Taschenmesserchen, welches ich zugriffsbereit sonst eventuell hätte.