Innenministerium plant messerfreie Zonen in Baden-Württemberg

  • Das Problem wird halt dann sein, dass der Deutsche Michel brav und ohne zu murren sein harmloses Taschenmesser, welches er schon als Bub benutzt hat, und unterwegs zum Schneiden eines Zapfen Stadtwurst nutzt, zu Hause lässt. Der Messerstecherfraktion ist ein Verbot aber völlig egal. Von daher hat unser verehrter Herr Bundespräsident mal wieder recht: Wir leben im besten Deutschland aller Zeiten.


    MfG Der Averell

  • Ich habe gerade mal nachgeschaut. Ich habe

    in meinem EDC 1 Multitool und 1 Victorinox

    in meinem Geldbeutel ein "Kreditkarten-" Messer

    in jeder Jacke ein Taschenmesser.

    Keines ist unter 4cm lang. :thinking_face:

    Ich bin sehr gefährlich. :frowning_face:

    Der Optimist glaubt in der besten aller Welten zu leben.
    Der Pessimist denkt: Der Optimist hat recht, alle anderen Welten sind noch schlechter.


    BZHYY65R

  • Und da ich nicht weiß, wo ich alles eine solche Zone anfinde, verzichte ich seit Jahren auf ein Messer.

    Eigentlich habe ich auch nie eines gebraucht, außer als meine Kinder noch klein waren zum Äpfel schneiden oder öffnen von Milchpulverbeutel.


    Ich frage mich gerade auch, wozu ich eines bräuchte.

  • In BW gab es bisher keine solchen Zonen.

    Ich bin gelernter Schreiner, und seit ich vor 51 Jahren zur Einschulung meine erstes richtiges Messer bekommen habe, nie ohne Taschenmesser unterwegs. ( Heutzutage gäbe es wohl ein riesiges Theater in der Schule. Damals hatte jeder eine Taschenmesser dabei.)

    Im meinen EDC sind allerdings auch Medikamente, Verbandszeug, Taschenlampe, Schokolade, Feuerzeug, Panzerband, Einkaufstaschen, Paracord, Multitool ...

    Meine Hüfttasche ist voller als viele Damenhandtaschen. Da gabs auch schon öfter amüsante Vergleiche zwischen den Tascheninhalten. Es gab einige Frauen, die keine OBs dabei hatten, aber ich. Habe ich auch noch nie für mich benötigt :face_with_tongue: , aber manche weiblichen Bekannten haben sich (ziemlich erstaunt, aber) sehr gefreut.

    Allerdings wären OBs im Notfall ( etwas zerzupft) auch hervorragend als Zunder zum Feuer entfachen geeignet.

    Aber Messer? Brauche ich auf der Arbeit zum Verpackungskartons öffnen, Paletten aufschneiden, Spreissel aus der Hand rausschneiden, Äpfel oder anderes Essen schneiden.

    Mir graust es vor dem Gedanken, wenn ich nach Stuttgart reinfahre, alles durchchecken zu müssen, welches Messer/Werkzeug ich gerade wo stecken habe. =O :angry_face:

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    BZHYY65R

  • Das ist der Hammer, ich habe immer ein Messer einstecken.

    Mal gespannt ob es da ne Ausnahmegenehmigung für Handwerker, Feuerwehr, Jäger...... etc gibt.

    Als das Thema Ausweitung von Waffenverbotszonen bundesweit diskutiert wurde, wurde zwischen den bereits seit 2007 machbaren Waffenverbotszonen aufgrund Kriminalitätsschwerpunkt wie z. B. in Hamburg auf der Reeperbahn und solchen Zonen unterschieden, bei denen es den Kommunen einfacher möglich sein soll, ein Waffenverbot auszusprechen.


    Es kam dabei die Frage auf, ob der sog. "Kleine Waffenschein" (KWS), wie ihn Schreckschusswaffenbesitzer zum Führen ihrer Waffen in der Öffentlichkeit beantragen können, auch zum Führen von (ansonsten nach §42a WaffG erlaubten) Messern in den einfacher zu verhängenden Waffenverbotszonen berechtigt. Ist ja schließlich ein amtliches waffenrechtliches Dokument, welches dem Inhaber seine rechtliche Zuverlässigkeit bescheinigt,

    und in den damals besprochenen Eckdaten für die kommunal zu beschließenden Waffenverbotszonen wurden Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse als vom Führverbot ausgenommen genannt.


    Das "Messer-Magazin" hatte dazu die Innenministerien der einzelnen Bundesländer um eine Stellungnahme gebeten, die meisten hatten auch dazu Stellung bezogen. Ich weiß jetzt gerade nicht, wie die Stellungnahme aus Ba-Wü lautete, aber z. B. Schleswig-Holstein und NRW haben den KWS als ausnahmewürdig vom Führverbot innerhalb der Waffenverbotszonen anerkannt, während z. B. Niedersachsen keinerlei Zugeständnisse in Sachen Ausnahmen machen wollte.


    Hier zwei Links zu Schreiben, die das Messer-Magazin seitens des Innenausschuss bzw. BMI zu ihrer Anfrage erhalten hat:

    https://wieland-verlag.com/glo…und_kws.pdf?m=1644329285&

    https://wieland-verlag.com/glo…und_wks.pdf?m=1644329405&


    Insofern bleibt da nur zu beobachten was sich da entwickelt, nachzuforschen wie die jeweilige rechtliche Auslegung vor Ort ist und sich entsprechend verhalten bzw. auszustatten.


    Gruß vom Axtwerfer

    (der heilfroh ist, nicht in solche Zonen gehen zu müssen - und ansonsten seinen KWS auf Tasch hat)

  • https://www.swr.de/swraktuell/…rt-ist-vorreiter-100.html


    Das wird nicht lustig.

    Dann geht ja noch maximal ein Opinel Nr.3.

    So wie ich das verstanden habe, fällt das klassische "Schweizer" von Victorinox nicht unter dieses Verbot, gleichwohl die Klingenlänge in der Regel über 4 cm ist. Alleine schon deshalb nicht, weil das Kriterium "einhändig zu öffnen" und "feststellbar" nicht erfüllt ist.


    Diese Messerchen in den Scheckartendingern von Victorinox kommen ja mit "Griff" auf vielleicht 4 cm und wären im Kampfeinsatz für mich selbst die größere Gefahr. 🙄


    Und ansonsten: wer mit einem Messer zu einer Schießerei kommt, hat doch eh schon verloren. Sprich: das kriminelle Gesocks interessiert sich nicht für irgendwelche Verbote und hat die Waffen dabei, die sie gerade für zweckmäßig halten. Wenn die Dinger nicht so unhandlich, schwer und auffällig wären, würde so mancher wahrscheinlich sogar eine 12,5mm-Wumme über die Reeperbahn spazierentragen, um seine kleinen Familiennachwuchsproduzenten zu kompensieren.

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • So wie ich das verstanden habe, fällt das klassische "Schweizer" von Victorinox nicht unter dieses Verbot, gleichwohl die Klingenlänge in der Regel über 4 cm ist. Alleine schon deshalb nicht, weil das Kriterium "einhändig zu öffnen" und "feststellbar" nicht erfüllt ist.

    Deshalb erschließt sich für mich die ganze Problematik nicht so ganz, denn in dem Artikel steht doch folgendes:


    "... soll es verboten werden, Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge von mehr als vier Zentimetern mit sich zu führen."


    Und damit sind die kleinen und mittleren Victorinox Taschenmesser und auch dieverse Mutlitools davon doch nicht betroffen. :)


    Mein geliebtes Opinel No. 7 werde ich dann sicherheitshalber aus dem EDC entfernen und daheim lassen.

  • Links die Klinge des Victorinox Handyman, rechts das Classic SD. Das heißt, man dürfte dann nur mehr die winzigen Taschenmesser unterwegs mithaben...

    20220607_115632.jpg


    Da werde ich beim Aufschneiden eines Weckerls alt...

    I expect chocolate for breakfast. If you don’t feel sick by mid-morning you’re not doing it right.

  • Zum Begriff 'führen': Wenn sich das Messer nicht direkt zugriffsbereit beispielsweise in einer verschlossenen (nicht notwendigerweise abgeschlossenen!) Tasche befindet, führt Ihr es nicht, sondern transportiert es nur. Führen heißt: Im direkten Zugriff. Sprich Hosentasche, Holster...


    Bei mir befindet sich das Messer beispielsweise in einer Scheide innerhalb einer mit Fastexverschluss geschlossenen Tasche. Doppelt eingepackt. Damit führe ich es nicht, sondern habe es nur dabei.

    Erklärter FDGO-Fan

  • Leute, Ihr dürft das nicht vermischen. Lt. §42a ist festgelegt, dass Zweihandmesser mit Klingenlänge bis 8,5com und einseitig geschliffen erlaubnisfrei geführt werden dürfen. Hier geht es nicht darum, die Klingenlänge zu verkürzen, sondern um ein generelles Verbot des Führens von ansonsten erlaubten Klingen in gewissen Zonen.


    MfG Der Averell

  • Zum Begriff 'führen': Wenn sich das Messer nicht direkt zugriffsbereit beispielsweise in einer verschlossenen (nicht notwendigerweise abgeschlossenen!) Tasche befindet, führt Ihr es nicht, sondern transportiert es nur. Führen heißt: Im direkten Zugriff. Sprich Hosentasche, Holster...


    Bei mir befindet sich das Messer beispielsweise in einer Scheide innerhalb einer mit Fastexverschluss geschlossenen Tasche. Doppelt eingepackt. Damit führe ich es nicht, sondern habe es nur dabei.

    Oder verstehe ich das falsch?

    Erklärter FDGO-Fan

  • Hmmm. Ich denke da muss unterschieden werden zwischen FÜHREN und MIT SICH FÜHREN. Mit mir führe ich ein Messer auch im Rucksack, ganz unten.

    Ist jetzt halt die Frage, ob das Führen auf allgemeinsprchlich gemeint ist oder gem. WaffG

    "Gegen eine Dummheit, die gerade in Mode ist, kommt keine Klugheit auf." Theodor Fontane


    Als ich zur Schule ging, fragten sie mich,

    was ich werden will, wenn ich erwachsen bin.

    Ich schrieb: "Glücklich".

    Sie sagten mir, ich hätte die Aufgabe nicht verstanden.

    Ich sagte ihnen, sie hätten das Leben nicht verstanden.

    - John Lennon -


    DE/Hessische Bergstrasse

  • Links die Klinge des Victorinox Handyman, rechts das Classic SD. Das heißt, man dürfte dann nur mehr die winzigen Taschenmesser unterwegs mithaben...

    20220607_115632.jpg


    Da werde ich beim Aufschneiden eines Weckerls alt...

    Das Handymann hat aber keine „feststellbare“ Klinge, da diese nicht verriegelt wird und daher bin ich der Meinung, dass diese Messer nicht unter das Verbot fallen. Anders sieht das z.B. bei dem RangerWood 55 aus da dies laut Victorinox eine „Feststellklinge“ besitzt und länger als 4 cm ist.

  • Wie ist nun die Lage, wenn das Messer zwar einen Feststellmechanismus hat, aber Zweihandbedienung erfordert? Gelten da die 4 cm nicht?


    Gruß Peter

  • Die Länge der Klinge spielt keine Rolle. Die Klinge kann zum Beispiel auch nur 2 cm lang sein. Das Führverbot besteht, wenn der Klappmechanismus einhändig bedient und festgestellt werden kann. Möchtest du solch ein feststellbares Einhandmesser transportieren, muss dies in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. ( verschlossen = z.B. in einem abgeschlossenen Behältnis )


    MfG Der Averell

  • Oder verstehe ich das falsch?

    Ich fürchte, dass das aus Sicht der Ordnungshüter nicht ausreichen würde, da es immer noch mit wenigen schnellen Handgriffen zugriffsbereit wäre.

    Im Grunde genommen müsste die Tasche höchstwahrscheinlich mit einem kleinen Schloss, alternativ z. B. einem Kabelstraps oder einer verknoten Schnur, die sich nicht einfach durchreissen lässt, gesichert werden.

    Die Güte des Schlosses ist nicht genannt, ein ganz billiges Teil reicht da aus um juristisch auf der sicheren Seite zu sein. Es muss nur halt etwas Zeitaufwand erfordern, damit es als nicht zugriffsbereit bzw. als "transportieren" und nicht "führen" gilt.

    Ein Rettungsmesser mit Einbandklinge gilt meines Wissens auch als unberechtigt geführt, wenn das Handschuhfach in dem es liegt nicht abgeschlossen ist. Wenn das Rettungsmesser noch original verpackt ist, z. B. in einer Blisterverpackung wie es auch Küchenmesser sind, wäre es nicht zugriffsbereit da erhöhter Aufwand bis dahin.

    Juristisch sichere Seite, für die schnelle Rettung kontraproduktiv...

  • Ein Rettungsmesser mit Einbandklinge gilt meines Wissens auch als unberechtigt geführt, wenn das Handschuhfach in dem es liegt nicht abgeschlossen ist. Wenn das Rettungsmesser noch original

    Entschuldigung, aber das ist doch ausgesprochener Schwachsinn! Wenn ich nach einem Unfall erst den Zündschlüssel ziehen muss, um mein Handschuhfach aufzuschließen, damit ich das dort deponierte Rettungsmesser rausholen kann, bin ich im günstigsten Fall nur einige quälend lange Sekunden später aus dem Auto raus, im dümmsten Fall aber verbrannt oder abgesoffen. 🤷

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • Entschuldigung, aber das ist doch ausgesprochener Schwachsinn! Wenn ich nach einem Unfall erst den Zündschlüssel ziehen muss, um mein Handschuhfach aufzuschließen, damit ich das dort deponierte Rettungsmesser rausholen kann, bin ich im günstigsten Fall nur einige quälend lange Sekunden später aus dem Auto raus, im dümmsten Fall aber verbrannt oder abgesoffen. 🤷

    Entschuldigung angenommen, und ja, es ist ausgesprochener Schwachsinn - und davon gibt's leider genug im deutschen Waffenrecht.


    Es hat nur leider schon Fälle gegeben, bei denen Leute, die ein solches Rettungsmesser mit einhändig feststellbarer Klinge im unverschlossenem Handschuhfach liegen hatten, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz belangt und die Messer eingezogen wurden.

    Das klingt nicht nur bescheuert, das ist es auch.