Innenministerium plant messerfreie Zonen in Baden-Württemberg

  • [...]

    Zur Waffenverbotszone:


    Es ist doch wie immer. Eine solche Verbotszone kann nicht nur für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe gelten. Wenn, gilt sie für alle. Und dann fallen auch die loyalen und guten Bürger wie wir darunter. Blöd. Aber leider rechtsstaatlich nicht zu ändern.


    Wenn es so der Polizei die Möglichkeit gibt, bestimmte Bevölkerungsgruppen eher zu kontrollieren, verzichte ich gern auf ein Taschenmesserchen, welches ich zugriffsbereit sonst eventuell hätte.

    Genau das seh ich anders. Warum müssen 99% der ehrbaren Bürger jetzt Angst um Ihr Taschenmesser haben (und eine Anzeige wegen illegalem Waffenbesitz ist sicher nicht lustig), nur weil 0,x % bescheuert sind? Hier stimmt die Verhältnismäßigkeit einfach nicht! Zumal ein Schild aufzustellen rein gar nichts bewirkt, denn der böse Bube interessiert sich für das Schild nicht. Das heißt es dürfte diese Verbotszonen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit m.E. gar nicht geben. Hier wurde politische Augenwischerei betrieben "wir haben was gemacht, jetzt wird alles gut", und das ohne Substanz, Sinn und Verstand.


    Tante Edit: Jetzt sind wir wieder in eine sinnfreie politische Diskussion abgedriftet :rolleyes:

    - Wer den Kampf nicht geteilt hat, der wird teilen die Niederlage -

    Bertold Brecht

  • Es ist eben so wie beim Tempolimit oder dem Alkoholverbot in Stadien. Wenn alle vernünftig und angemessen fahren / trinken würden, bräuchten wir es nicht.


    Ich sehe das vollkommen locker und entspannt und vertraue da auf unsere Ordnungshüter. Die haben schon ein Auge für ihre richtigen Personen. Aber sie brauchen nun mal ein Mittel, um handeln zu dürfen.


    Bisher hatte ich weder mit Anzug noch unrasiert mit Outdoor-Kluft Stress, sehe aber auch nicht aus wie der typische Kandidat für eine Polizeikontrolle. Mag vielleicht auch daran liegen.

  • Warum spricht man nicht pauschal allen Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse ein berechtigtes Interesse zu oder nimmt sie vom Verbot aus? Das habe ich nie verstanden. Nen 40-Tonner darf ich auch nur fahren, wenn ich den entsprechenden Lappen habe...

    Erklärter FDGO-Fan

  • Nen 40-Tonner darf ich auch nur fahren, wenn ich den entsprechenden Lappen habe...

    Stimmt so nicht ganz.


    Da Du einen 40 Tooner vermutlich nur gewerblich fahren würdest, brauchst Du zusätzlich noch 5 sog. "Modulschulungen" über Ladungssicherung, Spritsparendes Fahren etc.


    Gruß Peter

  • 40-Tonner Wohnmobil. :grinning_squinting_face:

    geht …


    https://carakoom.com/blog/man-…a-kolyosah-chto-my-videli


    hatte ich hier schon mal verlinkt


    Planung ersetzt den Zufall durch den Irrtum!

  • Warum spricht man nicht pauschal allen Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse ein berechtigtes Interesse zu oder nimmt sie vom Verbot aus? Das habe ich nie verstanden. Nen 40-Tonner darf ich auch nur fahren, wenn ich den entsprechenden Lappen habe...

    Weil im Grunde genommen jeder Depp eine waffenrechtliche Erlaubnis bekommen könnte - wenn Du den kleinen Waffenschein mit hineinrechnen möchtest.

  • Im EDC oder Tasche und so weiter... Messer in eine Innentasche mit einem Reißverschluss, schonmal geschlossen... kleines Minizahlenschloß dran und eine kleine Schlaufe dran, zack verschlossen. Gegen verschlossene Messer in einer geschlossenen Tasche hat auch keiner was in einer Verbotszone. Sogar keine schlecht gelaunten Kontrolleure, denen man natürlich freundlich und zuvorkommend begegnet, falls sie einen aussuchen.


    Dazu: Nicht unnötig auffallen.... ich wurde in diesen Zonen noch nie kontrolliert, weil ich nicht mit Tarnfleckhose, gammligen Drogendealerhoodie oder was weiß ich durch die Stadt laufe.


    Am besten man sieht bissl, wie ein gehobener Arbeitnehmer aus, der gerade kurz unterwegs ist. Die lassen alle am liebsten in Ruhe. Das beißt sich natürlich mit dem Molle Militäry EDC. Aber es gibt auch hübsche hochwertige Ledertaschen, die zu den normalen Stadtklamotten passen. Auch kleine Tagesrucksäcke.


    Gruß SBB

    -<[ Nunquam-Non-Paratus ]>-

  • Am besten man sieht bissl, wie ein gehobener Arbeitnehmer aus, der gerade kurz unterwegs ist. Die lassen alle am liebsten in Ruhe.

    Jepp. Jemand, der wie eine Steuerkuh aussieht, schröpft man nicht unnötig mit solchen Lappalien. 😉

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." Marie von Ebner-Eschenbach


    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


    "Dein Rad kann viel mehr, als du ihm zutraust. Das findet schon seinen Weg. Einfach laufen lassen, wenig bremsen, den Flow finden." (ein Freund zu einem Silk Road Mountain Race Teilnehmer)

  • Vor allem wer aussieht, wie dass er die Beschwerdeprozesse gegen Kontrolettis kennt und die Telefonnummern oder aussieht, wie ein Advocard Inhaber.

    -<[ Nunquam-Non-Paratus ]>-

  • Beschwerde? Haha.

    Da gelten die drei F.


    Nein, nicht Fressen - Fxxxxx - Fernsehen :thinking_face:


    Sondern formlos - fristlos - folgenlos.


    Die Damen und Herren schrecken nur zurück, wenn es aus der Politik von oben einen auf den Deckel gibt. Denn höhere Ämter sind meist politisch vergeben. Und kein Vorgesetzter hat Lust auf Stress mit dem Staatssekretär.


    Mit dem Gang durch die Instanzen oder gutem Wissen der Rechtslage kommst Du nicht weiter. Letzteres provoziert die Damen und Herren nur. Zudem haben die selber darüber kein echtes Wissen, glauben aber, es zu haben.


    Gute Kleidung ist dennoch wichtig, da Du dann eben nicht die Zielperson bist, die sie wollen.

  • Beschwerde? Haha.

    Da gelten die drei F.

    Ich sage es mal so: auch wenn so eine Dienstaufsichtsbeschwerde im wesentlichen folgenlos bleiben wird, hat sie auf die meisten Amtsträger eine hinreichend abschreckende Wirkung, dass sie von schikanösem oder offensichtlich rechtswidrigen Maßnahmen Abstand nehmen. Hat meine Frau bereits in der Vergangenheit mehrfach durchexerziert bei Verkehrskontrollen zum Beispiel.


    Wie gesagt, folgenlos ist das eine. Aber seinem Vorgesetzten gegenüber Rechenschaft ablegen zu müssen, weil dieser seinem Vorgesetzten rapportpflichtig ist, da die Dienstaufsichtsbeschwerden nicht in-house durch Vorgesetzte abgehandelt werden, denen der gemeldete Amtsträger direkt unterstellt ist.

    Okay, eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus. Aber unangenehm ist so eine Unterredung, wenn sie vernünftig gemacht wird, allemal.

    aus Niedersachsen, DE gesendet...


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    Dorfleben. Entweder du liebst es oder du liebst es nicht. Es gibt kein Versuchen!


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  • Messerverbotszonen werden von den Kommunen ja nicht aus Jux ausgerufen, sondern weil sich Kriminalitätsschwerpunkte in bestimmten Innenstadtbereichen gebildet haben, insbesondere die selbst ernannten Partyzonen an Plätzen sind da ein Problem. Die Stadt hat hier quasi Hausrecht und kann sowas verfügen, wenn sie will. Ich finde eine Ausnahmen-Diskussion müßig. Bei Fußballstadien oder Konzerten gibt es z.B. Glasverbote, die kann ich akzeptieren oder draußen bleiben. So sehe ich das auch bei den MVZ. Auch ein Jagdschein oder eine WBK sehe ich nicht als Freibrief für ein Messer in der MVZ. Zumal das Jagdrecht in bebauter Umgebung ruht.

    Auch das Rettungsmesser halte ich für einen restlos überbewerten Gegenstand. Ich will keinen Retter bei einer komplizierten Personenbergung mit so einem Teil rumfuchteln sehen. Schaut mal eine Kleiderschere im Vergleich mit ein Rescue-Knife an.


    Grüsse

    Tom

  • Warum spricht man nicht pauschal allen Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse ein berechtigtes Interesse zu oder nimmt sie vom Verbot aus? Das habe ich nie verstanden. Nen 40-Tonner darf ich auch nur fahren, wenn ich den entsprechenden Lappen habe...

    Das wurde doch gemacht:


    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html


    Auszug:

    In der Rechtsverordnung nach Satz 1 ist eine Ausnahme vom Verbot oder von der Beschränkung für Fälle vorzusehen, in denen für das Führen der Waffe oder des Messers ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor bei

    1. Inhabern waffenrechtlicher Erlaubnisse,

    ...

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    Bertold Brecht

  • In dem Fall würde ich sagen: Bundesrecht bricht Landesrecht - bin aber kein Jurist. Und deshalb hatte ich auch gesagt

    Grml... die spinnen doch die Rö... :rolleyes: Ich werde trotz meiner waffenrechtlichen Erlaubnis mich nun doch nach einer separaten Tasche für in den Rucksack umschauen, in die dann eben die Messer eingeschlossen werden. Wie mueller so schön sagte, Du kannst recht haben oder nicht, Du hast in jedem Fall den Ärger.

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    Bertold Brecht

  • Es stellt sich die Frage, ob es sich um eine Waffenverbotszone "alter Art" ( wie z. B. Reeperbahn in Hamburg) handelt, oder aber um die Verbotszonen "neuer Art, die zwar einfacher zu genehmigen sind, dafür aber auch mehr Ausnahmen erlauben.


    Hier liegt offenbar eine Verbotszone "alter Art" vor, die von der Landesebene "ganz oben" abgesegnet wurde. Da herrscht auch kein Spielraum für Ausnahmen beim Führen, da kommt das sog. "verschlossene Behältnis" für den Transport ins Spiel.

    Der Bereich der Verbotszone ist scharf abgegrenzt und die Dauer des Verbots zeitlich begrenzt.


    Theoretisch dürfte lt. Bundesebene in den "neuen" Waffenverbotszonen das Führen von Messern, die nicht unter Paragraph 42a WaffG fallen, mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis kein Problem darstellen, die Bundesebene hat hier aber das letzte Wort an die Länderebene gegeben, und gerade in Niedersachsen wird eine strengstmögliche Linie gefahren.