Ich weiß, was das für Dinger sind. Ob von Kieferle oder sonst wem. Ob Kaliber 12, 16, 9mm Knall oder deine erwähnten Zündhütchen....sollte sich jemand verletzen, ob durch direkte Einwirkung oder durch Sturz oder gar Herzinfarkt, dann ist der Aufsteller (wenn er denn ermittelt wird) strafrechtlich und/oder zivilrechtlich „dabei“.
Pressemitteilungen gibt es darüber und wenn ich ein wenig suche, auch einiges an Urteilen diesbezüglich.
Mir ist es doch Wurscht wenn manche der Meinung sind, das ein Knall mehr Erfolg hat, als die strafrechtliche Würdigung über einen Foto/Videobeweise des Diebstahls.
Ich rate lediglich aus o.a. Gründen davon ab. Und wem z.B. seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit lieb ist (Jäger, Schützen), der sollte bei sowas besser doppelt nachdenken. Denn sonst war‘s das damit u.U.
Damit schließe ich das Thema für mich auch ab.