Fotofalle für Inneneinsatz

  • Hallo,

    hat jemand eine Empfehlung für ein kompaktes günstiges (soll nur halten bis fertig renoviert ist und richtige Kameras da sind) Gerät dass ich verdeckt im Haus positionieren kann welches bei Bewegung Fotos anfertigt? Batterie/Akkubetrieb ist wichtig und dass keine Blinklichter dabei sind.

    Hintergrund: Neulich wurde ich beim renovieren mit Gehörschutz, trotz verschlossener Türe von einem Besucher überrascht, Gut, es war der Bruder und er hat wegen dem alten Herrn einen Schlüssel, aber ihr könnt euch vorstellen wie unlustig es ist wenn man am stemmen ist und plötzlich im Staub eine Person auftaucht.

    Was mir aber eigentlich zu denken gibt, am nächsten Tag komm ich wieder auf die Baustelle, es brennt ein Licht in einem Zimmer und da ich abends noch ums Haus herum in der Dämmerung gegossen habe, bin ich mir deshalb sicher dass in dem Zimmer das Licht aus war.

    Wenn die Renovierung abgeschlossen ist werden natürlich auch alle Schlösser ausgetauscht , da ich nicht weiss wer alles über die Jahre einen Nachschlüssel bekommen hat, ich vermute mal dass irgend jemand neugierig war (Dorf halt) und die Baustelle inspiziert hat, aber ich will jetzt halt wissen welcher Spezialnachbar :pouting_face: sich dort rumtreibt.


    Schilder von wegen "Videoüberwachung " sind schon länger angebracht.

  • Ok, ich hätte vielleicht schreiben sollen: Und ein klein bisschen diskreter als Widkameras denn Camouflage fällt im Innenraum doch sehr auf.

  • Ben

    Hat den Titel des Themas von „Fotofalle für Inneinsatz“ zu „Fotofalle für Inneneinsatz“ geändert.
  • Mit etwas Kreppband und weißer Farbe lässt sich eine Wildkamera schnell an einen Innenraum anpassen…und hinterher schnell wieder zurückbauen. Etwas Tarnung muss eh sein, einfach auf den Tisch stellen kann man eine vom Werk aus weiße Kamera ja auch nicht

  • Vielleicht hinter einem „Venezianischen Spiegel“?


    Z.B.:


    https://www.amazon.de/Spionspiegel-Venezianischer-Spiegel-Polizeispiegel-Halbdurchlässiger/dp/B07HWRLTRV/ref=mp_s_a_1_6?keywords=Venezianischer+Spiegel&qid=1659974237&sr=8-6


    Könnte später auch für die „richtige“ Kamera genutzt werden.

    Auf jeden Fall würde ich auch beim Provisorium eine Kamera mit Live-Übertragung auf das Handy nehmen, damit ein Täter nach eventueller Enttarnung der Aufklärung keine Beweise vernichten kann.


    Gruß Wolfgang

  • Ich würde eine Wildkamera montieren. Ist doch egal wenn der Eindringling sie sieht. Bevor er was machen kann, ist sein Portrait schon hochgeladen und du hast ne SMS. Fängt bei €150 an der Spaß.

    Wenn du dort WiFi hast, gäbs noch ein paar günstigere Möglichkeiten.

  • Ikarus:

    Strom ist noch nicht vorhanden, ich denke WLAN dann auch nicht. Dann benötigt er für die Liveübertragung eine Cam mit SIM Karte… alles machbar und sinnvoll und bezahlbar, aber aufwändiger und auf den ersten Blick auch teurer.


    Der Spiegel ist cool, ob der auf eine Baustelle passt, wo gestemmt wird, weiß nur @ Buddelbär. Ev ist schon längst eine Kamera im Einsatz und der Nachbar enttarnt?


    Was die „Beweislast“ angeht, muss man Videoüberwachung ausschildern. Aber ich weiß, worauf du hinaus willst. Ist die Wildkamera weg, sind die Fotos weg. Es sei denn, die hat eben eine SIM Karte und überträgt UND speichert das Video dann auf dem Handy.

    Oder man sorgt dafür, dass der Besucher sich erschrickt und den Raum verlässt: Durchgangsgong- etc…

  • In einer Privatwohnung muss ich gar nichts ausschildern. Wer immer da unerlaubt reingeht hat kein Recht auf irgendwas. Wäre ja noch schöner...

    Und Strom scheint ja zumindest vorhanden, sonst hätte kein Licht brennen können?

  • In einer Privatwohnung muss ich gar nichts ausschildern. Wer immer da unerlaubt reingeht hat kein Recht auf irgendwas. Wäre ja noch schöner...

    Und Strom scheint ja zumindest vorhanden, sonst hätte kein Licht brennen können?

    Ich möchte ungern in die Tiefen der deutschen Rechtsprechung eintauchen, aber so ganz einfach ist das glaube ich nicht? Wobei ich nicht weiß, wo Buddelbär herkommt und wie es in Österreich aussieht?

    Wohnungs­einbrüche als Anlass. Sobald Personen ohne ihre Genehmigung gefilmt werden, kann eine Video­über­wachung nur erlaubt sein, wenn es ein über­wiegendes Interesse des Kamer­aufstel­lers an den Aufnahmen gibt. Es bedarf in der Regel eines konkreten schwerwiegenden Anlasses für die Kamerain­stallation. Kam es zum Beispiel schon mehr­fach zu Wohnungs­einbrüchen, ist eine anschließende Video­über­wachung durch den betroffenen Eigentümer womöglich gerecht­fertigt. Die Kamera muss dann allerdings so angebracht sein, dass sie auch zur Abschre­ckung potenzieller Einbrecher taugt. Eine anlass­lose Über­wachung (also ohne konkrete Vorfälle) ist nicht erlaubt – das gilt für Video- und Tonaufzeichnungen (Land­gericht Essen, Az. 12 O 62/18, Urteil vom 30. Januar 2019).


    Strom: stimmt, ohne Strom kein Licht . Da er nach einer Cam mit Akku suchte, bin ich wohl gedanklich falsch abgebogen.


    Edit: ich hab gerade gesehen, dass die Schilder bezüglich Videoüberwachung schon längst hängen😬

  • Ich habe jetzt eine Powerbank mit integrierter IR Kamera hier liegen zusätzlich kann ich meine Makitaakkus via Powerbankadapter anschließen für mehr Laufzeit.

    Morgen werd ich sie mal testen.

  • *Eine anlass­lose Über­wachung (also ohne konkrete Vorfälle) ist nicht erlaubt*


    Echt unglaublich!

    Bei uns werden Videoaufzeichnungen - ob mit oder ohne Anlass aufgenommen - die das eigene Grundstück und Haus, egal ob innen oder außen, zeigen, vor Gericht ohne wenn und aber zugelassen.

    Wer ohne Erlaubnis ein Grundstück oder ein Haus betritt, und dort Straftaten begeht, begeht Land- und Hausfriedensbruch und das ist strafbar.

    Ob der Täter damit einverstanden ist, daß er bei seiner Tat gefilmt wurde, oder es nicht wusste, daß Kameras installiert sind, interessiert den Richter nicht.


    So wurde z.B. gestern ein Autofahrer von der Polizei festgenommen, dessen Fahrzeug auf 2 Überwachungskameras festgehalten wurde.

    Der Mann fuhr ein 2-jähriges Kind tot und beging Fahrerflucht.

    Die Videoaufnahmen werden ihn ins Gefängnis bringen.

    Es interessiert keinen, daß er nicht wusste, daß sein Wagen gefilmt wurde.


    Wenn ich z.B. einen Angestellten in Verdacht habe, daß er mich bestiehlt, darf ich ohne Weiteres eine Kamera installieren, um ihn womöglich dabei zu erwischen. Sagen muss ich ihm das nicht.

    Filmt ihn die Kamera beim Griff in die Kasse, oder beim Abtransport meines Eigentums, dann ist das Video vor Gericht ein zugelassener Beweis.

    Hier geht eben nicht Täter- vor Opferschutz.

  • Du filmst dann halt nicht nur den einen (verdächtigen) Angestellten, sondern alle, ohne das die das wissen. Und das ist in Deutschland nicht erlaubt. Und ein Verdächtiger ist noch lange kein Täter.

    Der Optimist glaubt in der besten aller Welten zu leben.
    Der Pessimist denkt: Der Optimist hat recht, alle anderen Welten sind noch schlechter.


    BZHYY65R

  • In einer Privatwohnung muss ich gar nichts ausschildern. Wer immer da unerlaubt reingeht hat kein Recht auf irgendwas. Wäre ja noch schöner...

    Und Strom scheint ja zumindest vorhanden, sonst hätte kein Licht brennen können?

    Ich denke, da geht es eher darum, dass Besucher darauf hingewiesen werden müssen.

    Wenn ich beim Nachbarn zum Essen bin, möchte ich auch nicht heimlich gefilmt werden.

  • Natürlich aber als Einbrecher hat man wohl eher nicht das Recht darauf hingewiesen zu werden.

    Bist Du Dir da sicher ? In der österreichischen Jurisdiktion gibt es etliche unlogische Bestimmungen.

    Beispiel aus dem Familienrecht: Die Audio- (oder Videoaufnahme) eines wüste Beschimpfungen u/o Drohungen ausstoßenden Zeitgenossen können nicht ohne weitertes vor Gericht "vorgespielt" werden - es bedarf der Zustimmung des auf den Aufnahmen Verewigten :face_with_rolling_eyes: . Allerdings kann man eine Mitschrift des Gesagten anfertigen - DIE darf man vor Gericht vorlegen. Wenn dann der Betroffene beweisen will, dass es nicht so abgelaufen ist, muss er der Abspielung wohl oder übel zustimmen.

    .... gibt das Leben dir eine Zitrone, mach' draus eine Limonade.

  • Bist Du Dir da sicher ? In der österreichischen Jurisdiktion gibt es etliche unlogische Bestimmungen.

    Beispiel aus dem Familienrecht: Die Audio- (oder Videoaufnahme) eines wüste Beschimpfungen u/o Drohungen ausstoßenden Zeitgenossen können nicht ohne weitertes vor Gericht "vorgespielt" werden - es bedarf der Zustimmung des auf den Aufnahmen Verewigten :face_with_rolling_eyes: . Allerdings kann man eine Mitschrift des Gesagten anfertigen - DIE darf man vor Gericht vorlegen. Wenn dann der Betroffene beweisen will, dass es nicht so abgelaufen ist, muss er der Abspielung wohl oder übel zustimmen.

    Ja, da bin ich sicher und das nicht nur für Deutschland sondern auch für Österreich.

    In meinem privaten Eigentum kann ich aufnehmen was ich will. Personen mit Zutrittsrecht muss ich darauf hinweisen. Ein Einbrecher zählt da nicht dazu.


    Wenn ich nicht vorhabe, in der Wohnung, die ich grade renoviere Gäste oder Handwerker zu empfangen, also beispielsweise nachts, dann muss ich auch kein Schilder anbringen.

  • Kleiner Funfact als Nachtrag: Sie war nur kurze Zeit im Einsatz da der alte Herr ja wieder aus der der Reha kam, nix besonderes also.


    Aber neulich fragt er mich: Warst du da? Nein, wieso? Weil im Getränkekeller das Licht brannte....


    Der selbe Raum wie das letzte mal =O

    Jetzt vermuten wir fast schon dass jemand sich an den Wein, Schnaps und Getränkevorräten bedient, in Absprache mit dem Senior wird dei Kamera wieder aufgestellt. :neutral_face: