In dem Zusammenhang eine kleine Anmerkung: seit 1928 gilt Krieg völkerrechtlich nicht mehr als zulässiges Mittel. Ganz egal, ob sich das Nachbarland der NATO anschließen oder ob sich ein Gebiet als unabhängig sehen will.
Völkerrechtlich zulässig ist es aber natürlich auf einen Angriff zu reagieren, auch für Verbündete.
Und noch etwas, wenn wir schon beim Völkerrecht sind:
- Waffenlieferungen egal welcher Art begründen völkerrechtlich keinen Kriegseintritt
- Angriffe mit Flugzeugen und Raketen von einem Staatsgebiet aber sehr wohl. D.h. Belarus ist völkerrechtlich gesehen seit letztem Jahr Kriegsbeteiligter und die Ukraine dürfte von daher jederzeit einen Gegenschlag starten.
- Angriffe der Ukraine auf russisches Staatsgebiet sind natürlich auch legitim aufgrund des russischen Überfalls