01.01.2024 Zwang bei Heizungstausch 65% Regenerativer Anteil

  • Heizungsverbot: Zwei Worte fehlten plötzlich in Habecks Heiz-Gesetz - FOCUS online

    "Habecks Heiz-Gesetz". Focus ist auch um nix besser als die Bild oder andere Revolverblätter. Mehr ad hominem geht ja schon gar nicht mehr.


    Die Aufregung ist wie üblich eine künstliche.


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  • Es geht dabei um die Unflexibilität die das Gesetz mit sich bringt und eben darum, dass notwendige Ausnahmen beim jetzigen Entwurfsstand nicht zugelassen werden sollen, jedoch auf Grund der Gegebenheiten notwendig sind. Darüber muss und sollte diskutiert werden. Hier sind auch eindeutig Unterschiede zu vormals in vereinbarten Koalitionsgesprächen getroffenen Ergebnissen zu sehen.


    Das der Vorschlag von Habeck jetzt "neu" sei hat auch keiner behauptet, sondern das Problem ist die noch strengere und zeitlich Vorgezogene Umsetzung die an der Lebensrealität scheitern wird.


    Ja, Focus ist (auch) ein Boulevard-Blatt, sie sprechen aber lebensnahe Probleme auch an. Man kann gerne über das "wie" bei der Darstellung streiten, trotzdem werden Grundprobleme genannt die zu klären sind. Und die Aufregung ist auch nicht "künstlich" sondern sie betrifft unmittelbar sowohl Immobilieneigentüber als auch nachgelagert Mieter in ihrer unmittelbaren finanziellen Lebensgestaltung.

    Der Bote der Wahrheit braucht ein schnelles Pferd

  • [...] Zitat: "Bei dem Text steckt der Teufel im Detail. Völlig absurd finde ich, wenn die Heizung kaputt geht und man nicht sofort zum Beispiel eine Wärmepumpe bekommt. Dann muss erst einmal übergangsweise eine andere Heizung eingebaut werden. Nach drei Jahren spätestens muss die Heizung dann aber die Vorgaben erfüllen. Im Zweifel muss man also zweimal innerhalb weniger Jahre eine neue Heizung kaufen. Das kann Robert Habeck doch nicht ernst meinen. Das wurde im öffentlichen Diskurs noch gar nicht thematisiert."

    Wie hier auch thematisiert, war das ganze wohl nicht zu Ende gedacht:

    Robert Habeck: Verbot neuer Gas- und Ölheizungen – Minister kündigt Ausnahmen an - WELT
    Nach der massiven Kritik an seinen Plänen erklärt Wirtschaftsminister Habeck genauer, was er für alte und neue Heizungen für Regeln einführen will. Demnach…
    www.welt.de

    BY/DE

    Si vis pacem, para bellum.

  • die müssen halt den unfug der groko ausbaden.

    Neue gasheizungen waren ja viel zu lange noch "voll ok" . Nun muss man stärker ei freifen , um irgendwie die Kurve zu kriegen

    aus DE gesendet....

  • Der Regenerative Anteil umfasst in der aktuellen Planung allerdings auch Regenerative

    Brennstoffe.


    Sprich eine Gasheizung mit Flüssiggastank und getanktem Bio-LPG würde die Anforderungen bereits wieder erfüllen.


    Zitat :


    Einbau einer Biomasseheizung auf Basis von fester oder flüssiger Biomasse


    Auch durch den Einbau einer Biomasseheizung auf Basis von fester oder flüssiger Biomasse
    (Holzheizung, Pelletheizung etc.) wird die Erfüllung der Pflicht ohne weitere Nachweise angenommen, sofern diese den Wärmebedarf des Gebäudes vollständig deckt. Voraussetzungen
    hierfür sind aber der Einsatz von nachhaltig produzierter Biomasse und die Einhaltung der
    bestehenden Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse im GEG im Rahmen der geltenden
    Nutzungspflicht.


    Es bleibt in jedem Fall spannend.


    Die ganze Feinstaubdisskussion im Bereich der Holzheizungen ist auch noch nicht durch.


    Die Austauschpflicht nach 30 Jahren Betrieb gibt es ja schon länger.


    Letzten Endes, müsste der zuständige BZM die Anlagen stilllegen.

    Der sägt allerdings nicht an dem Ast, auf dem er sitzt.

    zumindest in den wenigsten Fällen.

    Mögen die Schwingen der Freiheit niemals Ihre Federn verlieren....

  • Der Regenerative Anteil umfasst in der aktuellen Planung allerdings auch Regenerative

    Brennstoffe.

    Das ist ja nichts neues. In BaWü hat man schon vor Jahren im Baurecht eine Pflicht zu mindestens 10% regenerativem Anteil bei der häuslichen Wärmeerzeugung eingeführt (bei Neubauten). Das konnte man mit "Bio-Heizöl" erfüllen, das ist quasi Heizöl E10, also mit 10% Pflanzenöl-Anteil.


    Wenn das Ziel der Steuerung des Energiesektors ist, den Anteil fossiler Brennstoffe wegen der CO2-Problematik zu senken, ist das ja auch eine legitime Maßnahme (vorausgesetzt, die Erzeugung des pflanzlichen Heizölanteils ist auch CO2-ärmer als die Förderung und Verbrennung von Erdöl).

  • Ich knabber zur Zeit auch an der Verbotsregelung von 30 Jahren. Da gibts nämlich eine interessante Ausnahmeregelung für Öl-/Gasheizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern, die älter als 30 Jahre sind und der Eigentümer seit 2000 , oder um den Drehrum, in dem Haus lebt.

    Nach dem aktuellen könnte ich meine alte Ölheizung zu den bisherigen 35 Jahren nochmals 20 Jahre betreiben, wenn ich weiterhin in dem Haus wohne und die 20 Jahre noch erlebe.


    Kommt Habeck und Co mit dem generellen Verbot von Öl-Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind , durch, müsste nicht nur ich mir ne neue Heizung einbauen lassen oder die bestehende stilllegen. Und wo bekommt ein 75 Jähriger Rentner einen Kredit für ne neue Heizung her ?

  • Und wo bekommt ein 75 Jähriger Rentner einen Kredit für ne neue Heizung her ?

    Das wird über zwei zentrale Grundsätze gelöst:


    Eigentum verpflichtet.

    Geld hat man zu haben.


    Der "reiche" Immobilienbesitzer muss da eben durch.


    Ich höre ja gern NDR-Info auf dem Weg zur Arbeit. Kurz, knapp, kanckig. Da wurde gestern von einer Mehrbelastung von 50.000 € für eine Wohnung gesprochen, sollten alle Maßnahmen von Heizung bis Dämmung und Fenstertausch umgesetzt werden müssen.


    Ja, nur eine Hypothese, aber eine erschreckende Größenordnung.


    Für Einfamilienhäuser entsprechend mehr.

  • und jetzt kommt noch die Zwangssanierungspflicht für Gebäude in der ganzen EU. Bin ja gespannt , ob dann die Umlegung von energetischen Sanierungen bei Mietwohnungen auf die Mieter verboten wird.

    Da sicherste ist dann , wenn es keine Käufer mehr für Mietwohungen gibt, eine U-GmbH oder vergleichbares zu gründen, vermietete Eigentumswohungen dann diese Firma zu verkaufen. Wenn die U-GmbH die Sanierungsumlage nicht zahlen kann, geht sie eben in Insolvenz. Dann ist man als Privatpersonen wenigsten ohne weitere Schulden , die Scheißimmobilien los.


    Wird bei Eigentumswohnungsanlagen eh lustig, wenn jeweils mehrere Miteigentümer nicht zahlen können.


    Jetzt wart ich nur noch auf das Goldverbot.

  • und jetzt kommt noch die Zwangssanierungspflicht für Gebäude in der ganzen EU. Bin ja gespannt , ob dann die Umlegung von energetischen Sanierungen bei Mietwohnungen auf die Mieter verboten wird.

    Ziel soll da Energieeffizienzklasse D sein (100-130 kWh/a/m²). Jetzt schildert Traumgarten in einem anderen Thread eine komplett ungedämmte Wohnung mit Gastherme die laut Energiepass auf genau die 130 Kwh/a/m² kommt. Die nächst schlechtere Klasse entspricht etwa den Regeln von 1977, die bereits 1982 verschärft wurden. Grob gesagt trifft es Altbau der über 40 Jahre alt ist und an dem überhaupt nichts in dieser Zeit gemacht wurde.

    Freilich gibt es diesen Altbestand, der jenseits von gut und böse ist. Aber ich sehe da kein Problem in der Breite, aka Enteignung der Mittelschicht und was alles durch die Kommentarspalten geistert.

    Was es braucht ist praktikable Lösungen in Sonderfällen. Wenn ich jetzt an eine alte Frau denke, die alleine ein Bauernhaus im Originalzustand 1930er Jahre mit 500m² Wohnfläche bewohnt. Dann kann man die hypothetische Sanierung des Gesamtbestand rechnen - oder man legt die Obergeschosse still, bringt die EG Wohnung auf Sollstand. Die Dame kann mit geringsten Investitionen bis zum Ende dort wohnen - und wenn Erben oder Käufer später mal das ganze Haus nutzen wollen, müssen sie zur Reaktivierung eben die aktuellen Werte nachweisen.

    Und da wird es noch einiges geben welches Härten zu umschiffen hilft, die Ämter müssen halt mitspielen und dafür sollte halt vorher gesorgt werden.

  • In der Letzten Fassung der ENEV in Verbindung mit dem EEG gab es bereits den Antrag auf Ausnahme, wegen unbilliger Härte.


    Das legte eine Amortisationszeit innerhalb der üblichen Nutzungsdauer ( 10 Jahre ) zu Grunde.


    Da fliesst noch viel Wasser den Rhein runter….

    Mögen die Schwingen der Freiheit niemals Ihre Federn verlieren....

  • Das durchschnittliche Baujahr von Wohngebäuden in Deutschland ist im Saarland 1965, in Sachsen-Anhalt 1966.


    In Deutschland gab es zwischen 1970 und 1975 einen regelrechten Bauboom.


    Da ist dann eine Menge nachzuholen. Ob das ein Problem in der Breite wird oder es einfach mal eben nur ein paar Eigentümer trifft, werden wir sehen. Zumindest die Immobilienpreise dürften dann ordentlich sinken für genau diese Wohnungen.


    So oder so, natürlich werden die Mieter die Modernisierung (mit) tragen müssen. Die sparen auch durch die Modernisierung und müssen ihren Teil tragen.


    So wichtig wie das alles ist, aber zu glauben, es kostet nichts, ist doch nicht zu Ende gedacht. Auch Förderungen durch wen auch immer müssen finanziert werden. Das machen dann wir alle.

  • Hallo zusammen, meine Mutter lebt im betreuten Wohnen, und es gibt noch das Elternhaus, ein Fertighaus aus den 50er Jahren.

    Das besteht aus Holzbalken, an die Presspappeplatten rangetackert sind. Innen ist Tapete drauf, außen der Putz.

    Ich frage mich, ob ich das mit meiner scheidungsbedingten Mini-Rente halten kann. Der Öl-Heizkessel ist über 30 Jahre, wurde gerade vom Schornsteinfeger gemessen, und ist von den Werten noch gut, nur das Alter halt ist das Problem.

    Die Heizkörper sind teilweise aus der Zeit Dampfheizung mit Koks, teilweise wurden die flachen neuen Modelle installiert. Fußbodenheizung würde schwierig, Fassade und Dach sind ungedämmt. Fenster hatte meine Mutter noch vor 2 Jahren alle tauschen lassen.

    Was denkt Ihr was man da machen müsste, und mit wieviel man rechnen müßte? Das Haus besteht aus ausgebautem Keller, EG und erster Stock.

    Könnte man da Etagen stillegen, um auf den niedrigeren Verbrauch zu kommen, und läuft das auf Wärmepumpe raus? Wie weit könnte man das Problem mit Solarpanels entschärfen?

    Ich bin auch schon 61, keine Ahnung wie fit ich im Alter bin, aber von der Rente bis vielleicht 80 könnte ich da ja noch drinne wohnen, dachte ich.

  • Wie hoch ist den der bisherige Ölverbrauch?

    Ist zwischen den Presspappeplatten irgend eine Art von Dämmung?

    Wie dick sind die Wände?

    Was mir an Fachwissen und Intelligenz fehlt mach ich mit (hier könnte ihr Produkt stehen) wieder weg.

    lutra incognita aus DE B/BB

  • Wie sieht es mit dem Dach aus? Wie ist die Elektrik, ich vermute noch klassische Nullung, kein Schutz und FI?

  • Wenn das Haus tatsächlich aus den 1950er stammt, dann musst du aufpassen, dass es nicht unter Denkmalschutz gestellt wird, denn damals gab es in D gerade mal 500 Fertighäuser.


    Die Mehrzahl der bestehenden Fertighäuser (500.000 von 800.000) gilt inzwischen als Sanierungsfall. Der Grund sind die früher verwendeten (vorgeschriebenen) Holzschutzmittel, asbesthaltige Putzträgerplatten und ungesunde Mineralwolle-Varianten. Du wirst in einem alten Fertighaus garantiert PCP, Lindan, Asbest und Schimmel nachweisen können. Jede Sanierung oder Dämmung ist da ein Überraschungsei.


    Hier ein Artikel, in dem die Sanierung von Fertighäusern beschrieben wird.Machbar ist das alles, aber es ist halt eine Total-Operation und man gewinnt damit lediglich ein paar Jahrzehnte Zeit. Ideal wäre natürlich, das Haus abzubrechen und auf dem Keller ein neues Fertighaus montieren zu lassen. Aber da ist man bei Minimum 250-300 Tsd. Euro + Abbruch- und Entsorgungskosten. Günstiger wäre ein Tiny-House, aber das muss man mögen.

  • . Günstiger wäre ein Tiny-House, aber das muss man mögen.


    Wenn das eins auf Ränder ist, bekommt man Probleme mit der Baugemehmigung (für dauerhaftes wohnen erforderlich), weil die dünnen Wände die aktuellen Wärmschutznormen kaum noch einhalten können. Das die absolut auf Grund geringen Größen immer noch einen Bruchteil der Ernergie eines

    300m²-Palastes verbrauchen, interesiert ja keinen.


    Bei den etwas größeren ist man dann schnell bei 200 Tausend (mit allen drum unmd drann).


    Bin auch gerade am überlegen, habe gerade die grobe Kostenschätzung für die Sanierung meiner Hütte auf den zukünfigen Mindestandart erhalten.

    Das Geld steck ich mit 62 Jahren und ohne Erben garaniert da nicht rein.

  • Das Geld steck ich mit 62 Jahren und ohne Erben garaniert da nicht rein.

    Uns geht es genau so. Meine BEVA und ich werden den Teufel tun, das wenige an Geld, was uns fürs Leben bleibt, ist für den täglichen Verbrauch gedacht. Und wer denkt das da sicher noch was abzuzwacken ist der Irrt.

    Unsere Politiker hatten 30 Jahre und mehr Zeit den Klimawandel einzuleiten. Was ist passiert, nichts. Im Gegenteil. Erst 2 Minuten vor 12 schaut man auf die Uhr und sieh sich erschrocken an das es schon so spät ist.

    Jetzt sollen wir den Karren voller Mist aus dem Dreck ziehen, Ja es ist ist richtig das wir was machen müssen, auch wenn es fast schon zu spät ist, und wenn jeder etwas tut, dann kann auch was gutes daraus werden. Aber auf die Politik zu hoffen , da habe ich schon lange aufgegeben.

    Wir machen das was wir können im Kleinen, auch wenn es nicht viel ist. Nur man muss es auch können mit den Mitteln die zur Verfügung stehen.