Natürlich stellt das das Geschäftsmodell des Anbieters in Frage, deshalb auch die rasche und heftige Reaktion.
Hier hat IMHO tomduly vorgerechnet, das der zu erwarten Vorteil des rückwärtslaufenden Zählers im Bereich des Messfehler liegt.
Gäbe es nich die Deusche Neidkultur, wäre hier jede Diskusion schon beendet.
Es hat auch niemanden inersiert, das die
Ferraris-Zähler einfach pauschal eine Verlänherung der Eichfrist erhalten können, wenn der Messtellenbetreiber eine Stichprobe untersuchen läßt. Welcher Haushalt bemerkt, das sein Stromzähler dann doch 5% oder gar 10% falsch zählt? (erlaubte Tolaeranz 2%)?
Es hat niemanden interesiert, das der Stromverbrauch der Zähler zu lasten der Verbraucher geht. Die digateln Zähler verbrauchen mehr als die alten
Ferraris-Zähler. Ich kann mir nicht aussuchen, was für einen Zähler der Messetenbetreibner einbaut und der minmal technische Stromverbauch dürfte nicht im Pflichtenheft bei der Entwicklung der Teile gestanden haben.
Es hat auch niemanden intersiert, das mein Nachbar beschließt, seine Strom zuküftig von eine Stromanbieter am andren Ende der Republick zu beziehten und dadurch dann alle höhere Netztentgelte bezahlen müssen. Denn der Netzbetreiber muss ja die höheren Leitungsverluste ausgleichen.
Umgedreht führt jedes einspeißende Balkonkrauftwerk bilanztechnisch erst einmal zur Veringern der Übertragsverluste, davon profitieren dann alle Verbraucher.
Die mögliche Einspeiseleistung ist begrenzt und es kann rein technisch sich nicht jeder ein Balkomkraftwerk hinstellen.
Die rückwärtslaufen Zähler sind bald alle verschwunden. Gönnt doch einfach den paar Hansel die paar Cent Vorteil zu Lasten der Stromanbieter.
Das geht dort bei der Größenordnung im Rauschen unter und wird mit auf alle Kunden umgelegt, die aber von den veringerten Übertragsverlusten profitiert haben. Da gibt es bei der derzeitigen Marktordnung viele größere Gerechtigkeitlücken.
Zum Gartenkolonieproblem von Cephalotus.
Erlaubt ist ein Balkonkraftwerk pro Zähler des Messtellenbetreibes, nicht pro privaten Unterzähler.
Dann gibt es auch keine Probleme wegen möglicher Leitungsüberlastung.
Ganz prakmatisch:
Bitte die Balkonanlagenbetreiben, ihre Unterverteilung nur einzuschalten , wenn sie auch Strom verbrauchen.
Wenn Kühlgeräte o.ä. dauerhaft betrieben werden, schauen, das es in der Kolonie ausreichen vielen sind, damit sich da mittelt.
(beißt sich aber schon mit den Kleingartensatzung von wegen dort wohnen.).
Oder eben nur Inselanlagen erlauben, ist ja heute bei den Powerstionenauch bei nicht technisch intersierte kein Problem mehr.
Wenn keine Einsicht und Einigkeit erzielbar, das eben einfach verbeiten. Anmelden könen die Gartenpächter die ja nicht,
da der Verein Kunde beim Netzbetreiber ist und nicht sie.