Deutsche Staatsbürgerschaft ?

  • Moin Forum,


    ich habe ein Frage, vielleicht kann mir jemand hier helfen..?


    Meine Mutter Ingrid, Jahrgang 1935, ist im Jahr 1979 auf die Seychellen ausgewandert. Sie hat im Laufe der Jahre dort die deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt, und die Staatsbürgerschaft der Seychellen angenommen.


    Nun ist Ingrid seit einigen Tagen wieder hier in Deutschland, alt und krank. Sie würde gerne hier in Deutschland bleiben..?


    Gibt es eine legale Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zurück zu erlangen, das wäre meine Frage?



    Über evtl. Antworten würde ich mich sehr freuen, vielen Dank.



    Gruß Michel

  • Was sagt das Amt?


    Hat Sie mit den Behörden schon Kontakt aufgenommen?


    Wenn Ja, wie war die Antwort?


    Sorry, aber der nomale Rechtsweg muss deine Mama schon gehen, ansonsten könnte es später ein böses erwachen geben.


    Dieser Fred ist sehr heikel und ich erwarte nur Antworten von Fachkompetenten Leuten.


    Heisst also dass Antworten von Leuten OHNE direkte und belegbare Fachkompetenzen gelöscht werden!


    @ Michel


    Ich hoffe sehr dass deine Mamma baldmöglichst wieder gesund wird.
    Hoffentlich ist es so, dass es in De Möglichkeiten gibt auch Deiner Mutter die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen.


    PS: Bitte in diesem Fred keine 0815 Ratschläge, sondern nur wertvolle und der Sache orientierte Antworten.


    Ich pers. habe ein Auge auf diesen Fred!


    Liebe Grüsse Eterus

  • Moin Eterus,


    es istalles zu frisch, die Begnung mit meiner Mutter nach über 30 Jahren, es ist ganz einfach zuviel...


    Ingrid ist in einer Wohnung meines Großvetters untergekommen, und die Dame muß am 19. August diesen Jahres wieder ausreisen, auf die Seychellen.


    Kein Geld gibt es, eine kleine Rente von knapp 150,- Euro.


    Ich weiß nicht weiter...


    Michel

  • Michel


    Wie Eterus absolut richtig schreibt: Sofort Kontakt mit den Behörden aufnehmen.



    Die folgenden offiziellen Artikel geben Dir zumindest einige Stichworte, mit denen Du Dich bei den Ämtern melden kannst.


    Eine weitere Informationen findest Du hier (Google)
    http://www.bundesregierung.de/…atsangehoerigk/_node.html


    HIer wird auf die Wiedereinbürgerung verwiesen:
    http://www.bundesregierung.de/…en-verlust.html?nn=400208


    Zum Thema Wiedereinbürgerung:
    http://www.canada.diplo.de/Ver…/wiedereinbuergerung.html


    -> Schau hier vor allem das Thema "Ermessenseinbürgerung" an.
    http://www.sydney.diplo.de/con…462/Datei_Einbrgerung.pdf



    Nachtrag:
    Es scheint da eine Grenze im Jahr 2000 oder 2001 zu geben (Aufgabe der Staatsbürgerschaft). Je nachdem gestaltet sich das Ganze einfacher oder eben nicht. Die Details musst Du Dir selbst ansehen.


    Wie weit da entgegengekommen werden kann und/oder wird ??? Keine Ahnung.
    Es geht hier immerhin um die Konsequenzen eines Handelns (Aufgabe der Staatsbürgerschaft), die man hier allenfalls rückgängig machen möchte oder deren Nachteile nun doch nicht getragen werden sollen.
    Good luck für die Gesundheit Deine Mutter.


    Bernie

  • Zitat von Maggi56;103739

    Nun ist Ingrid seit einigen Tagen wieder hier in Deutschland, alt und krank. Sie würde gerne hier in Deutschland bleiben..?
    Gibt es eine legale Möglichkeit, die deutsche Staatsbürgerschaft zurück zu erlangen, das wäre meine Frage?


    Die betreffenden Links wurden ja schon gepostet.
    Ich würde, nachdem Du noch ein wenig gegoogelt hast, einen Termin zusammen mit Deiner Mutter bei der Behörde machen und mich beraten lassen.


    Auch bei der Ausländerbehörde, ob vieleicht ein längerfirstiger Aufenhaltstitel für sie in Frage kommt.
    Eine Voraussetzung dafür ist, das ihr Lebensunterhalt in Deutschland gesichert ist.


    Ein Problem ist dann die Krankenversicherung.
    Die Voraussetzung für eine gesetzliche Krankenversichrung erfüllt sie sehr wahrscheinlich nicht.
    Die Privaten müssen sie nehmen, aber nur in den teuren Basistarif.

  • Ein paar gut gemeinte Hinweise aus der Praxis:


    1) Sei dir bewusst, dass das Geld kostet - Dein Geld!


    2) Such Dir einen kompetenten Anwalt für Ausländerecht und mach dort einen Termin - nimm nicht selber Kontakt mit den Behörden auf!!!

    3) Geh mit Deiner Mutter zu diesem Anwalt und übergib ihm den Fall, sofern er ihn annimmt


    4) Höre nicht auf die Leute, die Dir erklären wollen, dass Du diesen Fall selbst lösen kannst


    5) Der Staat wird bei Deiner Mutter auf Zeit spielen (Alter, Krankheit, etc.)


    6) es ist davon auszugehen, dass Deine Mutter D zunächst wieder verlassen muss und das Verwaltungsverfahren dann hier in D weiter läuft


    7) Mach es genau so wie oben beschrieben.

  • Zitat von Bärtram;103764

    Ein paar gut gemeinte Hinweise aus der Praxis:
    2) Such Dir einen kompetenten Anwalt für Ausländerecht und mach dort einen Termin - nimm nicht selber Kontakt mit den Behörden auf!!!


    Ich habe mit der Ausländerbehörde bisher nur gute Erfahrung gemacht.
    Für die Wiedereinbürgerung ist die Einbürgerungsbehörde zuständig. Die kann, muß aber nicht bei der Ausländerbehörde mit angesiedelt sein.
    Machmal ist die auch beim Bezierksamt oder Kreisverwaltung.


    Soweit ich das Überblicke, besteht weder ein weder auf Wiedereinbürgerung noch einen Aufenhaltstitel in o.g.Fall ein Rechtsanspruch.
    Gleich mit einen Anwalt auftauchen kann bei einer Ermessenentscheidung kontraproduktiv sein.

  • Zitat von Henning;103779


    Gleich mit einen Anwalt auftauchen kann bei einer Ermessenentscheidung kontraproduktiv sein.


    Genau das Gegenteil ist der Fall.
    Als verwaltungsrechtlich unerfahrener Antragsteller teilt man schnell mal etwas mit, was man besser nicht gesagt hätte.
    Auch ist die Behörde bei einem versierten und bekannten Anwalt i.d.R. etwas vorsichtiger mit dem was sie tut.


    Merkt die Behörde, dass sie einen Anfänger vor sich hat, kommen schnell mal ein paar Tricks aus der Kiste, um den Fall abzuarbeiten.


    Gerade in diesem Fall dürfte der Staat kein Interesse an einem Verbleib haben, da in Zukunft nur Kosten verursacht werden (evtl. Grundsicherung, Krankenkasse).

  • Könnte so oder ähnlich auch im C-Fall ablaufen. Da hat jemand einer Gemeinschaft den Rücken gekehrt und mit den anderen gespielt wo er sich mehr Spass erhoffte. Unverständlicherweise keine ausreichenden Rücklagen gebildet. Komm zurück und möchte jetzt durchgefüttert und medizinisch behandelt werden.
    Heiraten dürfte die Sache am einfachsten gestalten.

  • Moin im Thema,


    ich danke euch allen sehr herzlich für die Hinweise und die Links.


    Leider ist meine Mutter völlig verarmt, und lebt auf den Seychellen unter sehr unschönen Bedingungen. Ich selbst bin leider nicht in der Lage, die Dame finanziell zu unterstützen.


    Mein Großvetter, bei dem die Dame derzeit in einem Zimmer untergekommen ist, ist Rechtsanwalt, ich werde ihn gerne auf eure Hinweise und die Links aufmerksam machen.


    Danke für eure Zeit, ich werde hier im Thema berichten, wie sich die Angelegenheit weiter entwickelt...


    Einen herzlichen Gruß an euch alle, auch im Namen von Ingrid.


    Michel

  • Das ist eine bittere Erfahrung die Maggis Mutter und er da machen müssen.
    Ohne den vorliegenden Einzelfall irgendwie bewerten zu wollen:
    so kann eine "Flucht ins Ausland" auch enden.


    Daher immer gut überlegen, ob man sich auf lange Sicht wirklich etwas gutes tut, die Heimat zu verlassen.

  • Zitat von Luftikus;103938

    ...so kann eine "Flucht ins Ausland" auch enden...
    Daher immer gut überlegen, ob man sich auf lange Sicht wirklich etwas gutes tut, die Heimat zu verlassen.


    Problem ist eben, dass man genau das vorher nicht weiß.
    Ich habe im Dienst etliche Fälle gehabt, die D nicht nur aus Abenteuerlust verlassen haben.
    Viele haben hier trotz guter Qualifikation keinen Job gefunden, weil sie einfach mit 40 schon zu "alt" waren.
    Oder sie haben das Land verlassen weil sie familiäre Probleme hatten, einen Partner im Ausland gefunden haben, die ewigen Lügen der Politiker satt waren (...die Rente ist sicher...) oder es im Ausland bessere Arbeitsbedingungen für das gleiche oder gar mehr Geld gibt (Krankenschwestern, etc.).
    Das ist heute nicht viel anders.


    Wären wir mit dem Wissen von heute 20 Jahre jünger, wären wir auch nicht mehr in D.

  • Moin im Thema,


    meinen Dank an Ernst für seinen Hinweis, und ja, es ist schwer bei diesem Thema nicht abzudriften.


    Ein Wort in eigener Sache, wenn es mir erlaubt ist; trotz der weit über 30 Jahre langen räumlichen Distanz verbindet Ingrid und mich heute eine sehr nahe Beziehung. Ich dachte immer, das Springen über den eigenen Schatten ist einfach, und als ein ehemals "Harter Hund" fiel mir all das einfach.


    Ich habe falsch gedacht, viele Jahre lang, und ich muß nun damit klarkommen. Ich habe die ehrliche Angst, die Mutter ein zweites, und ein vermutlich letztes Mal zu verlieren. Das Ausreisedatum auf die Seychellen ist der 19. August 2012.


    Danke fürs Lesen, ich möchte jetzt bitte nicht weiter ausholen, ich berichte gerne weiter...


    Herzlichst Michel

  • Moin im Thema,


    ich habe leider keine guten Neuigkeiten zu berichten.


    Meine Verwandten, bei denen meine Mutter untergekommen ist, die Menschen fühlen sich mittlerweile sehr belästigt durch meine Mutter, um die Situation einmal sehr vorsichtig zu umschreiben.


    In Sachen Wiedereinbürgerung geht gar nichts voran, nicht einmal ansatzweise, leider. Die Unterstützung durch die Familie ist gleich Null, man will die Dame so schnell wie möglich wieder loswerden.


    Ingrid bemerkt all das natürlich, ist aber aufgrund ihres Alters völlig hilflos dieser Situation gegenüber. Ich besuche Ingrid sehr oft, wir reden sehr viel über alte Zeiten.


    Einige von euch wissen, daß mich selbst einige schwere Probleme quälen. Mal geht es besser mal schlechter, viele Höhen und Tiefen.


    Ich würde Ingrid gerne in meiner Wohnung aufnehmen, habe aber leider nicht einmal ein Gästebett, geschweige denn eine ordentliche eigene "Infrastruktur", die für eine alte Dame annehmbar wäre.


    Es wird darauf hinauslaufen, Ingrid wird zurück auf die Seychellen fliegen. Ich werde es leider nicht ändern können, und ich habe dabei ein ganz schlechtes Gefühl.


    Dieser Eintrag soll kein Jammern sein, nur eine Beschreibung der aktuellen Situation, der ich selbst hilflos gegenüberstehe.


    Danke fürs Lesen


    Michel

  • Zitat von Maggi56;105032


    Ich würde Ingrid gerne in meiner Wohnung aufnehmen, habe aber leider nicht einmal ein Gästebett, geschweige denn eine ordentliche eigene "Infrastruktur", die für eine alte Dame annehmbar wäre.


    Also eine Schlafmöglichkeitl läßt sich sicherlich auch (fast) ohne Geld beschaffen.
    Ein enges zuammenwohne in eine Provisorium erfodert allerdings sehr viel Kompromissbereitschaft und Rücksichtnahme auf beiden Seiten.
    Mit durchfüttern wirst Du sie sicherlich auch mit relativ wenig finziellen Mehraufwand auch könnnen.
    Aber spätetens bei der medizinischen Versorgung scheitert es dann.
    Ein Leben in der Illegatltät ist schon für junge, gesunden Menschen knallhart, der Versuch wird wahrscheinlich für Euch beide in einer
    Kastrophe enden.
    Und Illegal ist sie in Deutschland nach Ablauf des Visums.


    Bleibt als Plan B, zu versuchen, sie auf den Seychellen zu unterstützen.

  • Moin Henning,


    ein illegaler Aufenthalt kommt auf keinen Fall in Frage. Ich habe mich zwar mit dem Gedanken beschäftigt, diesen aber schnell wieder verworfen.


    Meine Mutter ist ein "Sturkopf", das liegt in der Familiengeschichte, in dieser sehr eigenen Art gleicht die Dame ihrer Mutter, und ihrer Urgroßmutter sehr.


    Ich schaffe es leider auch nicht, mich selbst tagtäglich mit dieser Situation zu beschäftigen, all das tut mir nicht gut.


    Gerne berichte ich später einmal mehr, habt Dank für eure Antworten.


    Herzlicher Gruß


    Michel

  • Zitat von Bärtram;103939

    .
    Viele haben hier ...das Land verlassen weil sie... die ewigen Lügen der Politiker satt waren (...die Rente ist sicher...) oder es im Ausland bessere Arbeitsbedingungen für das gleiche oder gar mehr Geld gibt...


    Der thread hier beschreibt aber die Kehrseite der Medaille. In diesem Fall wäre der ach so beschissene deutsche Sozialstaat ja dann doch gut genug.


    ---


    Meine Frage lautet, ob der Rentenanspruch von 150€ / Monat auch dann vorhanden ist, wenn Deine Mutter wieder in ihre Heimat zurück kehrt?


    Außerdem haben die Seychellen doch mittlerweile ebenfalls ein Rentensystem und es gibt Anspruch auf eine Mindestrente und eine Krankenversorgung? Mir ist das Problem noch nicht ganz klar. Ist sie mit der Qualität der Behandlung in der Heimat unzufrieden?


    http://www.issa.int/ger/Observ…Seychelles-Pension-Scheme


    http://www.ssa.gov/policy/docs…11/africa/seychelles.html

    Aus gegebenem Anlass: ich distanziere mich hiermit ausdrücklich gegen jeden Form von Gewaltphantasien gegen andere, den Staat oder staatliche Organe. Ich betreibe prepping als Krisenvorsorge und als Hobby und tausche mich hier mit Gleichgesinnten aus.

  • Geht es wirklich um die deutsche Staatsangehörigkeit (welche ich persönlich für überbewertet halte, zumal es nichtmal möglich ist, einen rechtskräftigen Beleg für diese zu erhalten) oder vielmehr um Aufenthaltsrecht sowie Renten- und andere Sozialversicherungsansprüche?


    Im Gegensatz zu letzteren ist die Staatsangehörigkeit in Anbetracht der Umstände nähmlich kaum möglich.


    Bei der Rente sieht das womöglich anders aus:
    Wenn sie erst mit 44 gegangen ist, hat sie doch sicherlich vorher mal 5 Jahre in eine Rentenversicherung eingezahlt und hat sicher auch einige anrechenbare Zeiten in der Kindeserziehung/-Betreuung, was einen Anspruch auf Regelaltersrente in D rechtfertigen würde (SGB Buch VI §35 und §50, die Staatsangehörigkeit selbst hat wohl keinen Einfluss auf den Rentenanspruch, einzige Einschränkung wären eventuelle Abschlagszahlungen wenn man im Ausland wohnt) - Einziger Ausnahmefall, auf den ich gestoßen bin ist der Fall, dass sie sich ihre Beitragszahlungen erstatten lassen hat, was aber erst ab Renteneintrittsalter möglich gewesen wäre(§210 Abs. 1 Punkt 1: Die Möglichkeit zur Freiwilligen Rentenversicherung entfällt erst mit Eintritt ins Rentenalter). Die 150€ klingen mir trotz der prekären Lage nicht nach einer deutschen Rente, muss man das vielleicht gesondert beantragen?


    Wenn eine Rente aus einem deutschen Rententräger bezogen wird, wird die Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG §37 Abs. 5 deutlich einfacher (ansonsten nach §38 Abs. 2 wieder eine Ermessensfrage wie bei der Staatsbürgerschaft, da als Hauptklausel hier aber das Beherrschen der deutschen Sprache genannt ist...), was wiederrum einen gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der BRD ermöglicht und somit einen Anspruch auf Grundsicherung einbringt - falls die 150€ doch die komplette Rente sein sollten umfasst diese auch Kosten für Unterkunft und anfallende Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (ist quasi das Gleiche wie HarzIV, aber besser als nix).


    Man müsste die Verfasser dieser Gesetzestexte einsperren, wegen Raubes wertvoller Lebenszeit oder so... zum Glück hab' ich Semesterferien.


    Also hoffe ich, dass es auch wirklich weiterhilft...:langweilig: