Wer mal lustig unterhalten werden will sucht mal bei Twitter nach "bank run". Da geht gerade die Post ab, scheinbar will jeder Hirsel dazu gerade seinen Senf abgeben. So gross ist die Ansteckungsgefahr dann doch nicht, es sei denn viele Leute begehen irrationale Handlungen aus Panikmache heraus.
Zitat Washington Post: "Although the FDIC insures bank deposits up to $250,000, a provision in federal banking law may give them the authority to protect the uninsured deposits as well if they conclude that failing to do so would pose a systemic risk to the broader financial system, the people said. In that event, uninsured deposits could be backstopped by an insurance fund, paid into regularly by U.S. banks.
Before that happens, the systemic risk verdict must be endorsed by a two-thirds vote of the Fed's Board of Governors and the FDIC board along with Treasury Secretary Janet Yellen. No final decision has been made, but the deliberations reflect concern over the collateral damage from SVB's collapse and authorities' struggle to respond amid limits on their powers implemented following the 2008 financial bailouts.2
Im Zweifelsfall wird solch eine Karte
Gezogen werden falls die Ansteckungsrisiken morgen oder die Tage zu hoch werden.
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Die gute Einlagensicherung ist endlich mal wieder Thema. Gut so!
Auf die Schnelle mal was zitiertes:
Wenn es um die Absicherung des eigenen Geldes geht, sollte man sich auch mal die Mühe machen, Primärquellen zu lesen. Für die Bundesrepublik Deutschland wurde die Richtlinie 2014/49/EU (Einlagensicherungsrichtlinie) durch das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in nationales Recht umgesetzt. Nach § 1 EinSiG sind die in § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG genannten CRR-Kreditinstitute verpflichtet, ihre Einlagen im Rahmen der Vorgaben des Gesetzes durch Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung zu sichern. In Deutschland sind die Privatbanken und öffentlichen Banken der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken als gesetzlicher Entschädigungseinrichtung zugeordnet. Die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken verfügen über eigene Sicherungssysteme, die als gesetzliche Einlagensicherungssysteme anerkannt wurden.
Die Einlagensicherungssysteme beruhen auf einer gesetzlichen Verpflichtung, werden aber nicht durch den Staat (die Bundesrepublik Deutschland als Rechtssubjekt) getragen, sodass es keine staatliche Einlagensicherung im engeren Sinne gibt. Es existiert nur eine Einlagensicherung, die auf Grund staatlichen Handelns (in Form des Erlassens eines Gesetzes) existiert.
Auch die damalige Erklärung der Bundesregierung stellt keine staatliche Einlagensicherung dar. Einklagbare Ansprüche sind damit nicht begründet worden. Es lagen lediglich politische Erklärungen vor, an denen sich die Bundesregierung festhalten ließ (Roth, Die Garantieerklärung der Bundesregierung: Juristisch unverbindlich – politisch bindend, NJW 2009, 566 [568]).
Man kann nur darauf hoffen bzw. vertrauen, dass der Staat bei einer großen Bankenpleite aus Gründen der Systemrelevanz in die Breche springt und die Einlagensicherungssysteme freiwillig stützt. Einklagen kann man das nicht.
Tagesgeld, Festgeldkonten
Wer sich jetzt noch bewusst macht, wie hoch die Banken alle gehebelt sind, ist auf dem richtigen Weg.