Gerade eine Info von der großen Suchmaschine mit G bekommen neben Anhang vom Anwalt.
Hatte vor neun Monaten folgende negative Bewertung für einen Supermarkt hinterlassen:
"Frischen Fisch an der Kühltheke gekauft. Meine Nachfrage ob der Fisch bereits ausgenommen ist wurde mit "ja" beantwortet. Kurz und gut, nachdem ich den Fisch zu Hause ausgepackt habe und ihn braten wollte stellte ich fest das er überhaupt gar nicht ausgenommen war und ich das selber erledigen muss. Wenn ich schon Nachfrage will ich auch eine ehrliche Antwort bekommen und nicht nachher eine böse Überraschung erleben."
Hier dann der Auszug aus dem Schreiben vom Anwalt:
"Meiner Mandantschaft ist die Meinung seiner Kunden sehr wichtig. Echte Bewertungen und konstruktive Kritik nimmt mein Mandant zum Anlass sein Unternehmen zu verbessern.
Die in den Bewertungen angezeigten Nutzer sind nach uns vorliegenden Kundenunterlagen nie Kunde unseres Unternehmens gewesen oder haben nie einen sonstigen Kontakt zu unserem Unternehmen gehabt.
Mangels Kontakt haben wir auch die in den Bewertungen der Nutzer zugeschriebenen Äußerungen nicht gemacht. Die beanstandeten Bewertungen greifen in unseren Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein.
Betroffen sind die Ehre und soziale Anerkennung unserer Person und unseres Unternehmens. Denn die Bewertungen der Nutzer bringen zum Ausdruck, dass unser Unternehmen jedenfalls in zentralen Bereichen der Leistung den an uns gestellten Anforderungen aus Sicht des die Leistung bewertenden Nutzers nicht gerecht geworden ist.
Die Kundgabe dieser Bewertung ist geeignet, sich abträglich auf das Bild unseres Unternehmens in der Öffentlichkeit auszuwirken, was auch für die Bewertungen zutrifft, die mit den nur 1, 2 oder 3 vergebenen Sternen zum Ausdruck bringt, dass die Leistung unseres Unternehmens noch nicht einmal durchschnittlichen Anforderungen entspricht.
[...]
Es kommt hinzu, dass die angegriffene Bewertung geeignet ist, die Chancen unseres Unternehmens im Wettbewerb mit anderen Unternehmen nachhaltig zu beeinträchtigen. Die für jedermann abrufbare Bewertung begründet durchaus die erhebliche Gefahr, dass (potentielle) Kunden an der Kompetenz unserer Firma zweifeln und sich deshalb statt an uns an eine andere Firma wenden. Sie müssen demnach unsere Beanstandung dem Bewertenden übersenden und diesen zur Stellungnahme anhalten. Des weiteren sind Sie dazu verpflichtet den Bewertenden aufzufordern, Ihnen den angeblichen Kontakt möglichst genau zu beschreiben und Ihnen den Kontakt belegende Unterlagen, wie etwa vorhandene
Rechnungen, Terminkarten und -zettel, oder sonstige Indizien möglichst umfassend - soweit vom Bewertenden für nötig erachtet ggf. teilweise geschwärzt - zu übermitteln. Eine bloß formelhafte Aufforderung an den Nutzer reicht hierfür nicht aus.
Die Bewertenden haben nicht Ihre Erfahrungen wiedergegeben und sind uns nicht als Kunden bekannt. Wir bitten um Klarstellung und verlangen das die Bewertenden Ihre Kundenschaft nachlegen. Falls dies nicht möglich oder nicht der fall ist bitten wir auf der Stelle um Löschung der Bewertung, laut LANDGERICHT BERLİN, EİNSTWEİLİGE VERFÜGUNG BESCHLUSS 2018."
Das große G möchte jetzt innerhalb von sieben Tagen Nachweise von mir haben das ich dort tatsächlich Kunde bin und das Produkt gekauft habe (z.B. durch eine Quittung, Fotos etc.) ansonsten wird die Bewertung gelöscht.
Natürlich habe ich keine neun Monate alte Quittung vom Einkauf eines Fisches aufbewahrt. Und selbst wenn steht Aussage gegen Aussage. Der Supermarkt könnte ja dann behaupten: Das hat unsere Verkäuferin nie gesagt.
Versteht mich bitte nicht falsch, ich finde es richtig und wichtig das mögliche Falschbewertungen überprüft werden.
Aber nach neun Monaten damit um die Ecke zu kommen, ohne als Ladeninhaber direkt auf die Negativbewertung zu antworten (was ja möglich ist) und mich direkt zu fragen, sondern direkt über einen Anwalt zu gehen finde ich ein wenig arm.
Vor allem weil das augenscheinlich ein entsprechendes Standartschreiben ist das alle Bewerter erhalten die nur 1, 2 oder 3 Sterne in ihrer Bewertung abgegeben haben. Die guten Bewertungen werden natürlich nicht auf ihre Glaubwürdigkeit und Richtigkeit geprüft, das wäre ja noch schöner.
Habe jedenfalls die Bewertung gelöscht. Sollte eigentlich aus Prinzip dagegen angehen, dafür ist mit aber meine Zeit zu schade.