Von den 4.200 Gebäuden entlang der Ahr sind geschätzt mehr als 3.000 beschädigt worden, aber "nur" 192 komplett zerstört.
Ein Haus muss nicht komplett zerstört sein damit der Vorrat unbrauchbar wird. Lagerung im Keller volllaufen dieses Kellers macht dieses Vorräte zumindest mal nicht erreichbar.
Was ist denn ein "staatlicher, freiwilliger Katastrophenschutz"? Ob ich Vorbereitungen treffe ist meine Sache, aber wenn was passiert und ich keine Vorbereitungen getroffen habe, soll der Staat bitteschön kommen und mir helfen?
Als staatlichen Katastrophenschutz würde ich in A den Einsatz der Bundesheeres bezeichnen, als freiwillig die KDH Züge der Feuerwehren, die örtlichen Feuerwehren selbst. Auch das Team Österreich und Eigeninitiativen die sich erst in der Krise formieren seh ich im freiwilligen Segment.
Der Staat (im Verständnis der Staat = seine Einwohner) ist selbstverständlich dafür verantwortlich Hilfeleistung für jene bereitzustellen die dies in diesem Moment des Schadensfalls nicht können. Ganz egal warum Sie es gerade nicht können, also ob sie nicht vorgesorgt haben oder mental nicht in der Lage sind ihre Vorsorge umzusetzen.
Deshalb gibt’s auch die Verpflichtung für Ortschaften / Städte eine Feuerwehr zu unterhalten und diese materiell so auszustatten das Brandbekämpfung, Menschenrettung erfolgreich durchgeführt werden kann.
Die Idee des verpflichtenden Notvorrat weiter gesponnen würde bedeuten das auch jeder für eine Notunterkunft vorgesorgt haben muss. Mir ist schon klar das dies nicht die Intention von Ben ist, aber die „Sparefrohs in den Überschuldeten Gemeinden sind da sehr kreativ, wenn es hier eine Verpflichtung für alle gibt ist dies sehr schnell und leicht vom Gesetzgeber ausgeweitet und wenn man merkt das vielleicht auch Strafen das Budget aufbessern könnte es für viele krass werden.
Wo ist hier nochmal die Eigenverantwortung zu finden?
Wo ist die Eigenverantwortung wenn’s vorgeschrieben ist?
Gruß
Kcco