tomduly
Ja das sind alles noch nicht zu ende gedachte Dinge. Meine Gedanken dazu sind wahrscheinlich auch irgendwie nicht 100%ig zielführend, aber Ausdruck meines , vielleicht unseres Wunsches nach einer Veränderung möglichst Verbesserung der Gesamtsituation.
MMn kann eine Sanktionierung/Bestrafung nur dann wirksam sein, wenn es der Straffälliggewordene auch als eine solche empfindet. Das ist bei Dir und mir, bei uns hier in Europa mit unseren Strafen/Haftstrafen/Gefängnissen auch der Fall.
Bei einem Neubürger, Zugereisten, Fremden, Flüchtling oder Asylanten aus fernen Kulturkreisen, die sich teilweise noch im Mittelalter befinden ist das aber definitiv nicht der Fall. Kost und Logie in einem Gefängnis in A CH oder D (nur so nebenbei: also ACHD = 8), Also Kost und Logie in einem Gefängnis in 8 ist mit sicherheit komfortabler als die durchschnittliche Situation im Herkunftsland dieser Menschen.
Daß wir selbst für die Bestrafung eines Täters sorgen müssen ist klar. Nur so kann gewährleistet werden, daß die Strafe auch abgesessen wird. Eine Haft bzw. Begnadigung im Abschiebeland wäre nicht kontrollierbar.
Ich habe einen guten Freund der im Strafvollzug in Bayern arbeitet. Was der regelmäßig erzählt....
Allein was die Verpflegung angeht.:Kopfschuetel:
Das Einzige was als Strafe empfunden werden könnte, ist das Eingesperrtsein. Und das wird durch die mMn viel zu komfortablen Bedingungen viel zu angenehm gestaltet. Haftbedingungen wie im Herkunftsland wären eine nachvollziehbare Forderung und würde auch von den Häftlingen eher als Haft empfunden. Das ist aber vermutlich wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht zu realisieren.
Nach Haftende/Entlassung müsste derjenige ausgewiesen werden. Richtig. Problem: wohin? Die Leute haben nämlich regelmäßig ihre Pässe vernichtet, und ihr Herkunftsland vergessen. Eine Ausweisung wird damit verhindert. Das ist kein Einzelfall, sondern ist gängige Praxis bei diesen Leuten. Das könnte man nur durch konsequente Einreisekontrollen des problematischen Personenkreises in den Griff bekommen. Ohne Pass, keine Einreise. Keine Einreise ohne Registrierung bzw. Visum, egal aus welchem Anlass die Einreise stattfindet. Das Herkunftsland wäre dann später (nach einer Haftentlassung oder auch bei abgelehnten Asylverfahren) feststellbar.
Jetzt, wo das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, hilft nur noch, den infrage kommenden Ländern mit dem Entzug der div. Wirtschafthilfen, Krediten und Entwicklungshilfen zu drohen um die Rücknahmeabkommen und damit die Rücknahme der Personen durchzusetzen. Aber auf die Idee kommt ja kein Politiker., oder ...will kein Politiker kommen.
Mehr Gefängnisse für Lebenslängliche Häftlinge. Ja, aber nur wenn es dann auch Gefängnisse und keine Hotels sind. Die lachen uns sonst nur aus.
Der Heimflug solcher Kandidaten per Linienflug oder auch Charterflug scheitert sehr oft an folgendem Trick. Kurz vor dem Einsteigen spielt der Kandidat verrückt, randaliert. Ergebnis: Der Pilot weigert sich die Person an Bord zu nehmen. Sicherheitsbedenken. Dann wird regelmäßig der Kandidat wieder eingepackt und zurückgefahren in seine Unterkunft. (das ist keine Erfindung von mir, das habe ich von Beamten aus Justiz und Landratsämtern).
Meine Lösung wäre:
Die Vorgehensweise, also Haft zu weniger komfortablen Bedingungen, konsequent lange Haftstrafen, keine Sozialleistungen für außereuropäische Personen, und das alles und die Lebensumstände der Zugereisten ohne jegliche staatliche Fürsorge muß in den Herkunftsländern in allen Medien und an den Grenzen dieser Länder bekanntgemacht werden. Das muß von den europ.Regierungen in den Herkunftsländern durchgesetzt werden.
Warum müssen Personen die im Mittelmeer vor dem Ertrinken gerettet werden (das ist natürlich richtig), aber müssen die in Italien oder Frankreich an Land gesetzt werden? Kann man die Menschen nicht an der Herkunftsküste wieder absetzen?
Noch eines zur Klarstellung:
Ich bin nicht Fremdenfeindlich und ich bin kein brauner.
Wenn ein Fremder sich bei uns anständig aufführt, seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet, auch für seine spätere Rente selbst Beiträge entrichtet und ggf. für die zurückliegende Zeit nachzahlt, solange er sich an unsere Gesetze hält kann er hier bleiben. Tut er das nicht, hat er sein Gastrecht verwirkt und muß gehen.
Ich gehe davon aus, daß ich selbst in jedem Land auf der Welt genau nach diesen Grundsätzen behandelt werde. Und ich würde das akzeptieren. Selbstverständlich.
Noch etwas: Wir müssen Einwanderungsbestimmungen nicht neu erfinden. Nur einfach die bewährten Gesetzte von typischen Einwanderungsländern wie Kanada, Australien und Neuseeland übernehmen.
Arni McGyver