Arten von Schusswaffen

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Feuerwaffen

sind Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände, bei denen zum Antrieb der Geschosse heiße Gase verwendet werden und ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird.

Druckluftwaffen

(umgangssprachlich auch Luftdruckwaffen) sind Schusswaffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Gase (Pressluft, Kohlendioxid (CO2), vorkomprimierte Luft) verwendet werden. Da diese Waffen kein Schießpulver benötigen, ist der Betrieb einer solchen Waffe vergleichsweise günstig. Sie werden fast ausschließlich für den Schießsport verwendet. Die verwendete Luft wird entweder durch einen seitlichen Spannhebel vorkomprimiert in der Waffe bis zur Schussabgabe gespeichert oder aus einer angeschraubten Speicherpatrone im Moment der Schussabgabe zugeführt.

Federdruckwaffen

sind Waffen, bei denen die Geschosse durch die Rückstellkraft einer zuvor gespannten Feder angetrieben werden. Durch die angespannte Feder wird bei Auslösen des Abzuges entweder das Projektil direkt angetrieben oder mit über einem Kolben ein plötzlicher Luftüberdruck erzeugt, der das Projektil durch den Lauf treibt. Wie bei den Druckluftwaffen sind deshalb die Kosten pro Schuss gering. Diese Waffen, mit einem deutlichen Prellschlag bei der Schussauslösung, wurden überwiegend im Schießsport verwendet, sind jedoch mittlerweile veraltet.

Einzelladerwaffen

sind Schusswaffen ohne Magazin mit einem oder mehreren Läufen, die vor jedem Schuss aus demselben Lauf von Hand geladen werden.

Repetierwaffen

sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird. Automatische Schusswaffen sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden.

Revolver sind Schusswaffen, bei denen die Trommel durch den Schützen weitergedreht wird, so dass das nächste Lager mit einer neuen Patrone zwischen Lauf und Schlagbolzen zu liegen kommt, und gleichzeitig die Feder gespannt wird.

Langwaffen

sind Schusswaffen,deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet. Kurzwaffen (auch Faustfeuerwaffen genannt) sind Schusswaffen, die nicht unter die Definition einer Langwaffe fallen. In der Regel handelt es sich hierbei um Pistolen und Revolver.

Handfeuerwaffen

bezeichnet Feuerwaffen, die durch eine Person transportiert und gehandhabt werden können.

Schreckschusswaffen

sind Schusswaffen mit einem Kartuschenlager, die zum Abschießen von Kartuschenmunition bestimmt sind.

Reizstoffwaffen

sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von Reiz- oder anderen Wirkstoffen bestimmt sind. Signalwaffen sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager, die zum Verschießen von pyrotechnischer Munition bestimmt sind.

Geschütze

sind, nach der Definition der deutschen Gesetzgebung, Rohrwaffen mit einem Kaliber von mindestens 20 mm. In Abhängigkeit vom Verhältnis von Kaliber zu Rohrlänge werden sie in Kanone, Haubitze und Mörser (Geschütz) unterteilt. Großkalibrige Geschütze bilden die Hauptwaffe der Artillerie.

Es ist zu beachten, dass Bogenwaffen, Zwillen und Katapulte entgegen der landläufigen Meinung keine Schusswaffen darstellen, da sie über keinen Lauf verfügen und damit nicht unter die obenstehende Definition fallen. Sie gelten im Waffengesetz in "tragbarer Größe" nur als den Schußwaffen gleichgestellte Gegenstände[2].