Alles anzeigen
Das wird der Versorgungsnetzbetreiber erst dann so sehen, wenn er deinen Hausanschluss von seinem Netz abgeklemmt hat. Solange deine Steckdosen mit dem Netz des VNB verbunden sind, gelten die Spielregeln, die im Strombelieferungsvertrag stehen (TAB - technische Anschlussbedingungen). Du darfst z.B. nicht beliebig viele komplexe Lasten anschließen (bei denen der Leistungsfaktor cos Phi zu sehr von 1 abweicht. Hat man z.B. sehr viele Verbraucher mit kapazitiver Last (Kondensatoren), dann muss man diese in der Installation durch Kompensationsdrosseln ausgleichen. Umgekehrt bei sehr stark induktiver Last muss man die Leistungsfaktorverschiebung durch Kondensatoren ausgleichen. Solange ohmsche Verbraucher wie Glühbirnen und elektrische Küchenherde die Hauptlast darstellen, ist das kein Thema, aber schon bei komplett auf LED-Beleuchtung umgerüsteten Gebäuden kann die Korrektur des Leistungsfaktors nötig werden. Schaltnetzteile (PCs etc.) müssen eine eingebaute PFC (power factor correction) besitzen.
Und sobald man über einen Endverbraucherstromkreis (Steckdosenstromkreis) quasi rückwärts Strom einspeist, wird der VNB nervös. Denn er muss schon aus Gründen der Arbeitssicherheit garantieren, dass ein Hausanschluss abschaltbar ist und bei einem Netzausfall nicht unkontrolliert aus einem Hausanschluss Strom ins Netz eingespeist wird. Deshalb dürfen ja auch nur solche "Balkonkraftwerke" über Steckdosenstromkreise einspeisen, die über einen zugelassen NA-Schutz verfügen, der die Einspeisung nur bei vorhandener Netzspannung ermöglicht.
Grüsse
Tom
Deshalb hab ich ja den Modulwechselrichter mit NA-Schutz verlinkt. Der Rest ist reine Theorie und wurde noch nie kontrolliert. Die Kompensation ist im Privathaushalt zu vernachlässigen, es sei denn, du hast ne 500m2 Werkhalle mit Maschinen und Leuchstoffleuchten im Garten?