In dem Artikel von corrective.org steht halt auch nichts rechtsverbindliches drin. Also, de jure, nach wie vor unsicher.
Nein, das stimmt nicht. Es gibt und gab nie eine Rechtsunsicherheit.
Es war nur unklar, wie Polizisten nun die "Glaubhaftmachung" in der Praxis feststellen sollen.
Die Aussage des Sprechers des Innenministeriums ist eindeutig: Interner Erlass wurde ausgegeben, kein Attest oder anderer Nachweis nötig.
Wenn du keine Maske tragen willst, dann also aus anderen Gründen. Dieser ist keiner.