Beiträge von Michamehl

    In lockerer Reihenfolge stelle ich mal die „Probieraktionen“ diverser von mir eingelagerter Dosenbrote hier ein.


    Feddeck Dosenbrot 02 (Roggen-, Weizen-, Dinkelvollkorn)


    Herstellerangaben:

    Gewicht Brotlaib:420 g

    Haltbarkeit: 10 Jahre

    Beschreibung:

    Unser Roggen-/ Weizenvollkornschrotbrot besticht durch seine hervorragende Qualität und besten Geschmack. Es wird nach einem alten Traditionsrezept schonend gebacken und ist frei von Konservierungsstoffen. Durch die sehr lange Haltbarkeit eignet es sich zur Einlagerung und Notfallbevorratung.

    Zutaten: Wasser, Roggen, Weizenvollkornschrot, Leinsamen, Sesamsamen geschält, Sonnenblumenkerne, Dinkelvollkornmehl, Roggen, Kürbiskerne, Salz, Hefe.
    Kann Spuren von Erdnüssen enthalten.

    Nährwertangaben je 100g:
    Energie 901 kJ / 215 kcal
    Fett 7,5 g
    davon gesättigte Fettsäuren 1,0 g
    Kohlenhydrate 27,6 g
    davon Zucker 0,6 g
    Ballaststoffe 6,0 g
    Eiweiß 7,3 g
    Salz 1,49 g


    Das Brot ließ sich durch ein wenig Schütteln bequem aus der Dose entfernen. Es fühlte sich saftig an. Schneiden der Scheoben war problemlos. Das Brot fällt nicht auseinander...


    Auch hier, wie bei dem bereits von mir vorgestellten DOSENBROT 03, erfüllt dieses Brot unsere Vorstellungen.


    Fazit: Lecker und von unserer Seite eine Kaufempfehlung!

    Wenn man sich einmal mit dem Thema Waffenhandel beschäftigt (legal und illegal), so wird man sehr schnell feststellen, dass bereits massig Waffen im Handel sind.

    Da spielen die jetzt in der Ukraine befindlichen keine wirkliche Rolle.


    Es gibt ca. 35 Millionen illegaler Handfeuerwaffen alleine in Europa.


    Und nach jedem Konflikt auf der Welt sind es halt einige mehr.

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    Messer mit Klingenlänge < 4 cm, Multitool OHNE Messerklinge, da diese mit einer Hand zu öffnen wäre => verbotener Gegenstand in D.

    Das muss ich korrigieren.


    Sog „Einhandmesser“ unterliegen einem Führverbot. Sie sind allerdings nicht per se verbotene Gegenstände.


    Waffengesetz (WaffG)

    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

    (1) Es ist verboten 1.Anscheinswaffen,
    2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.
    (2) Absatz 1 gilt nicht 1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

    Übrigens für alle, die das noch nicht wissen:


    Es besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen ZWEITEN Reisepass zu bekommen!


    Grundsätzlich besteht nur Anspruch auf die Ausstellung eines Reisepasses. Allerdings kann bei entsprechender Begründung die genehmigende Behörde auch Ausnahmen zulassen.


    Grund kann zum Beispiel die lange Bearbeitung für Visumsanträge bei Vielreisenden sein oder für Personen, die häufig im Ausland arbeiten, oder auch die Ein-/Ausreise in Länder mit komplizierten Einreisebestimmungen.


    Insbesondere „problematische“ Passstempel wie z.B. israelische Stempel bei Einreise in arabische Länder können zu Problemen führen. Genau so führen bestimmte Stempel bei der Einreise in die USA häufig zu Nachfragen, manchmal zu Zeitverlusten durch längere Gespräche, ggf. zu Durchsuchungen und letztendlich manchmal halt auch zur Verweigerung der Einreise (oder Verhaftung....je nach Umständen).

    Auch ungeplante Zwischenlandungen können ein echtes Risiko darstellen, je nach dem aus welchen Gründen und mit welchen Stempeln man dann unterwegs ist.

    Tipp: ggf. bei Einreise fragen, ob de Stempel auf einem extra Papier gemacht werden kann und in den RP gelegt wird. So kann man diesen nach Rückkehr einfach entfernen und der Reisepass ist „sauber“.


    Dieser Zweitpass ist allerdings nicht so lange gültig wie der erste (6 statt der üblichen 10 Jahre). Der Zweitpass kann auch nicht verlängert werden, jedoch neu beantragt.

    Ggf. muss man Unterlagen nachweisen, die das berechtigte Interesse belegen.


    Und wichtig: In manche Länder darf man nicht mit zwei Pässen einreisen, da dieses illegal ist. Also vorher informieren. Und immer wissen, mit welchem RP man eingereist ist und nicht bei Weiterreise, z.B. Rundreisen etc. den anderen Pass nehmen.


    Ich selbst war viele Jahre immer mit zwei Pässen unterwegs....spreche also da aus eigener Erfahrung.

    UrbanTrapper


    Ich habe KEINE Treck n Eat Kekse im Vorrat, da diese lt. vielen Posts im Netz und auch aus Erfahrungen im Freundeskreis nicht die Haltbarkeit wie die „alten“ EPA Kekse haben.


    Seit 1987 und bis vor einigen Jahren habe ich ausschließlich Mengen seitens der Bundeswehr angeschafft und vor einigen Monaten hatte ich hier im Forum mal einen Post, in dem ich EPA aus dem Jahr 1994 „verkostet“ habe.

    Die Hartkekse aus dieser EPA (italienischer Hersteller) waren nach dieser Zeit immer noch EINWANDFREI !

    Ich habe die ganze Packung gegessen.


    Die letzten größeren Mengen Hartkekse habe ich bei FEDDECK so um 2010/2011gekauft. Letzte kleine Menge vor einigen Monaten. Bei denen waren bis dato auch keine geschmacklichen Auffälligkeiten....sind einwandfrei.

    Nicto


    Von den Schoko und den Peanut habe ich welche im Vorrat. Wenn du magst, packe ich dir gerne mal davon als Probe ein und sende sie dir kostenlos zu. Dann kannst du sie mal selbst probieren.


    Melde dich einfach per PN wenn du möchtest.

    Für spezielle Anwendungen ja.


    Dieses ballistische Schutzsystem ist nicht gleichzusetzen mit Schutzwesten deutscher SK 1-4 (oder L) und auch nicht mit US Standard NIJ 2-3A.


    Diese Unterwäsche nutzt man ergänzend. Überwiegend gegen Sekundärsplitter sowie durch Explosion beschleunigte Fragmente wie Staub, Sa d, Gesteinspartikel die häufig bei IED's vorkommen, die vergraben sind.


    Hier treten halt die Verletzungen im Bereich Beine und insbesondere Genitalen, Damm, Anus auf.


    Es gibt auch Unterwäsche mit ballistischen Einschüben . Diese hat halt ggüber der obigen zwar mehr Schutzwirkung durch die Einschübe, jedoch auch etliche Nachteile.


    Ein Patent hierzu hält z.B. die Fa. Bücher in Erkrath.